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    Gründung einer Genossenschaft , weiss jemand darüber Bescheid? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.02.03 10:33:10 von
    neuester Beitrag 06.03.03 23:42:10 von
    Beiträge: 13
    ID: 701.968
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      Avatar
      schrieb am 27.02.03 10:33:10
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wir sind eine Gruppe von einigen Personen, wollen uns selbständig machen und denken über die Gründung einer Genossenschaft nach.
      Weiß hier im Board jemand Bescheid, was bei einer Genossenschaft zu beachten ist, wie das Stimmrecht aussieht, wie viel Gewinn gemacht werden darf und wie dieser auf die einzelnen Personen aufgeteilt wird?

      Kann man diese Genossenschaft dann später auch in eine andere Rechtsform umwandeln?
      Avatar
      schrieb am 27.02.03 10:59:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Genossenschaft

      Definition:

      Genossenschaften sind Gesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Aufgabe in der Förderung des Erwerbs und der Wirtschaftlichkeit ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb liegt. Ziel ist also nicht die Erwirtschaftung von Gewinnen, sondern die Erlangung wirtschaftlicher Vorteile durch Solidarität. Gewinne sollen den Rücklagen zugeführt bzw. an die Mitglieder ausgeschüttet werden. Genossenschaften erlangen mit der Eintragung ins Genossenschaftsregister Rechtsfähigkeit.

      Arten von Genossenschaften (§ 1 GenG):

      - Kreditgenossenschaften (Volks- und Raiffeisenbanken, Spar- und Darlehenskassen)
      - Absatzgenossenschaften
      - Produktionsgenossenschaften
      - Baugenossenschaften
      - Betriebsgenossenschaften
      - Konsumgenossenschaften

      Entstehung einer Genossenschaft:

      Zur Gründung bedarf es mindestens 7 Genossen, die schriftlich eine Satzung (auch Statut genannt) vereinbaren, in der alle wesentlichen Fragen geregelt sein müssen (z.B. Nachschusspflicht der Mitglieder, Höhe des Geschäftsanteils). Danach wird die Genossenschaft zur Eintragung ins Genossenschaftsregister angemeldet. Vor der Eintragung wird die Genossenschaft von einem Prüfungsverband auf ihre Vermögensverhältnisse geprüft.

      Haftung:

      Es haftet nur das Vermögen der Genossenschaft. Die Satzung kann festlegen, dass die Mitglieder im Konkursfall Nachschüsse zu leisten haben.

      Beitritt zur Genossenschaft:

      - jederzeit durch schriftliche Erklärung möglich
      - durch Eintragung der Mitgliedschaft in die Genossenliste entsteht die Mitgliedschaft

      Ausscheiden aus der Genossenschaft:

      - Tod
      - Kündigung der Mitgliedschaft
      - Übertragung der Geschäftsanteile an ein anderes Mitglied
      - Ausschluss durch Beschluss

      Auflösung der Genossenschaft:

      - Beschluss der Gesellschafterversammlung (3/4-Mehrheit)
      - durch gesetzeswidrige Handlung
      - durch Konkurs
      - durch Verschmelzung
      - durch Zeitablauf, wenn vereinbart
      - durch Gericht (weniger als 7 Genossen oder unzulässige Tätigkeit)

      Geschäftsführung und Vertretung:

      Organe der Genossenschaft sind
      - der Vorstand
      - der Aufsichtsrat
      - die Generalversammlung

      Der Vorstand:
      Der Vorstand der Genossenschaft besteht aus zwei Personen, die Mitglieder der Genossenschaft sind und von der General- bzw. Vertreterversammlung gewählt werden. Die Satzung kann mehr Vorstandsmitglieder bzw. eine andere Ernennungsart vorsehen.

      Der Aufsichtsrat:
      Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstands und besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Gewählt wird der Aufsichtsrat von der Generalversammlung.

      Generalversammlung:
      Die Mitglieder der Genossenschaft üben ihre Rechte auf der Generalversammlung aus. Jedes Mitglied besitzt ein Stimmmrecht, egal wie hoch die Anzahl der gezeichneten Geschäftsanteile ist. Die Generalversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat und entscheidet über die Verwendung des Jahresüberschusses. Bei Genossenschaften mit mehr als 1500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Generalversammlung aus gewählten Vertretern der Mitglieder (Vertreterversammlung) besteht.

      Die Mitgliedschaft:

      Das Geschäftsguthaben ist die Beteiligung des Genossen an der Genossenschaft. Das Statut legt die Höhe eines Geschäftsanteils fest. Das Geschäftsguthaben besteht aus der ersten Einzahlung, weiteren Einzahlungen und Dividendengutschriften. Guthaben werden erst ausgezahlt, wenn der Geschäftsanteil voll eingezahlt wurde. Die Satzung kann eine Nachschusspflicht der Genossen vorsehen. Die Nachschusspflicht kann auf die Höhe des Geschäftsanteils beschränkt sein oder sie besteht unbegrenzt. In der Regel besteht sie unbegrenzt.
      Avatar
      schrieb am 27.02.03 10:59:46
      Beitrag Nr. 3 ()
      am besten einen Vorstand der Raiffeisenbank fragen. Hier legt der Genossenschaftsgedanke. Soweit ich weiß, sollten es mindestens 15 Mitglieder sein.
      Avatar
      schrieb am 27.02.03 14:43:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      #2
      herzlichen Dank für die ausführliche Info. jetzt weiss ich schon etwas mehr.

      #3
      gute Idee, danke
      Avatar
      schrieb am 27.02.03 16:30:32
      Beitrag Nr. 5 ()
      #1

      Warum ausgerechnet eine Genossenschaft? Wenn ihr euch selbständig machen wollt, gibt`s doch geeignetere Gesellschaftsformen als eine Genossenschaft.

      Um was für eine Geschäftstätigkeit geht es denn?

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      schrieb am 27.02.03 16:42:46
      Beitrag Nr. 6 ()
      #5
      im weitesten Sinn eigentlich um Immobilien und um Computer.

      #2
      Ist das richtig, dass es mindestens 7 Gründer sein müssen? Wieviel Kapital muss jeder mindestens bei Gründung einlegen?

      Danke im Voraus.
      Avatar
      schrieb am 27.02.03 19:32:35
      Beitrag Nr. 7 ()
      Immobilien und Computer...

      Ich kenne niemand, der in diesen Branchen eine Genossenschaft gegründet hat. Warum möchtet ihr unbedingt eine Genossenschaft?

      Eigentlich sollten da ganz andere Kriterien im Vordergrund stehen. Aber ohne genauere Angaben kann ich Dir auch nicht weiterhelfen.
      Avatar
      schrieb am 27.02.03 23:10:08
      Beitrag Nr. 8 ()
      #7
      warum nicht. wir sind insgesamt 8 Freunde die alle das gleiche wollen und alle den gleichen Betrag zur Verfügung stellen. und dabei haben wir uns mit der Genossenschaft befasst und finden diese eigentlich schon für unsere Zwecke geeignet, wobei wir jedoch auch die gmbh ins auge fassen, da diese später einfacher in eine ag umzuwandeln ist. wie sich dies bei einer genossenschaft verhält, wissen wir eben nicht, genausowenig wie es sich in der genossenschaft verhält, wenn später jemand seinen anteil verkaufen möchte. da sind die meinungen noch uneins.
      Avatar
      schrieb am 28.02.03 00:24:44
      Beitrag Nr. 9 ()
      Wenn eine Genossenschaft in den von euch gewählten Branchen keine übliche Gesellschaftsform darstellt, dann wird das schon seinen Grund haben.

      Wichtige Kriterien bei der Wahl einer Rechtsform sind:
      - steuerliche Aspekte
      - persönliche Haftung
      - Aufwand zur Führung der Gesellschaft

      Der Aufwand muß im Verhältnis zum geplanten Umsatz stehen. Du hast immerhin bei einer Genossenschaft einen Aufsichtsrat. Du bist gesetzlich verpflichtet, eine Generalversammlung einzuberufen, etc.

      Dann kannst Du auch gleich eine AG machen.

      Also, welche Gründe sprechen Deiner Meinung nach für eine Genossenschaft? Ein "warum nicht" ist kein guter Grund.
      Avatar
      schrieb am 28.02.03 23:40:39
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ich bin zwar ein leidenschaftlicher Verfechter der Genossenschaftsidee aber für das hier angesprochene Geschäft eignet sich eine Genossenschaft in keinster Weise. Da stimme ich Mad Henry voll zu.

      Wenn ihr von mir einen Tipp wollt:

      Gründet eine GmbH, dann habt ihr eine saubere Lösung. Wenn euch das nicht gefällt, gründet gleich eine AG und teilt die Aktien unter euch auf. Aber eine Genossenschaft ist für eure Zwecke nicht geeignet. Selbst eine GbR ist da noch besser.

      Und frag um Gottes willen keinen Vorstand einer Raiffeisenbank nach dem Genossenschaftsgedanken, die wissen es am allerwenigsten. Die haben nämlich keine Ahnung davon, was das Wesen einer Genossenschaft wirklich ausmacht.

      Wenn du noch immer am zweifeln bist: schau mal auf meine Webseite: http://www.wegfrei.de
      Avatar
      schrieb am 02.03.03 20:29:00
      Beitrag Nr. 11 ()
      Georg,

      das Problem ist, solange der User "Kompetenz" keine genaueren Angaben über sein Vorhaben macht, kann man ihm auch keinen guten Rat geben.

      Aber bei einer Neugründung mit 8 Gesellschaftern sehe ich auch die GmbH als das geeignete Instrument. Wenn`s eine Mini-Firma ist, vielleicht auch GbR. Wenn`s um mehr geht, vielleicht ab 100K Eigenkapital pro Gesellschafter, ev. auch eine AG.

      Aber Genossenschaft kommt eigentlich in keinem Fall in Frage.
      Avatar
      schrieb am 03.03.03 15:12:21
      Beitrag Nr. 12 ()
      @ Mad Henry,

      das "Warum nicht" gilt aber dann auch umgekehrt. Tatsache ist, daß die Genossenschaft durchaus eine sehr gängige Rechtsform ist. Es existieren massenhaft Genossenschaften, in den vielfältigsten Ausprägungen. Vom Riesenkonzern bis zur 7-Mann-Klitsche. Allerdings treten diese Gesellschaften weniger deutlich in der Öffentlichkeit auf. Der rechtliche Gestaltungsrahmen ist in der Praxis durchaus ausreichend. Der Unternehmenszweck ist ebenfalls sehr vielfältig. Von der losen Einkaufs-,Verkaufs-Genossenschaft bis zur Vermögensverwaltung.
      Juristisch ist die Genossenschaft der AG am ähnlichsten - allerdings mit einigen Vorteilen, wie z.B. der Einlage(-Verwaltung) und natürlich auch div. Nachteilen.

      Gruß unicum
      Avatar
      schrieb am 06.03.03 23:42:10
      Beitrag Nr. 13 ()
      vielen Dank für die Hilfe. Wir haben gestern und heute noch mit Steuerberater und Notar gesprochen, beide haben uns auch von der Genossenschaft abgeraten.
      Wir werden am Monatg eien GmbH gründen, bei der jeder den gleichen Anteil hat.

      @georg.scheumann
      Gute Seite, hat uns zur Meinungsbildung sehr geholfen.

      @mad henry
      herzlichen Dank, insbesondere deine Argumente in #9 waren überzeugend.


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