Haftung der Online Broker? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 20.03.03 10:38:31 von
neuester Beitrag 22.03.03 23:43:12 von
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Wie sieht die rechtliche Seite aus, wenn bei meinem OnlineBroker verschiedene Instrumente, z.B. Orderbuch, .. nicht funktionieren, bzw nicht anwählbar sind.
Kann ich da Schadensersatz, bzw. irgendeinen finanziellen Ausgleich fordern? Gibt es Präzendenzfälle, in denen ein Anleger seine Bank / Online Broker erfolgreich auf Schdensersatz verklagt hat, weil die Bank / OnlineBroker ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist??
Kann ich da Schadensersatz, bzw. irgendeinen finanziellen Ausgleich fordern? Gibt es Präzendenzfälle, in denen ein Anleger seine Bank / Online Broker erfolgreich auf Schdensersatz verklagt hat, weil die Bank / OnlineBroker ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist??
Schau doch einfach mal in die AGB deines Online-Brokers, da findest du den entsprechenden Passus.
#1 von jettschuff
Morgen Meister.
Deine Frage beinhaltet 2 Problemkreise
1.) Die Beweisbarkeit
2.) Der Schaden
Zu 1.)
Grundsätzlich ist es bei Schadensersatzansprüchen so das der Anspruchsteller (Du) die anspruchbegründenden Tatsachen beweisen muß.
Du mußt also deiner Bank gegenüber beweisen, das deren System ausgefallen ist. Der laue Spruch von Dir" Bei mir ging das System nicht " ruft nur ein müdes Lächeln hervor.
Also: Zeugen zusammentrommeln, die den Systemausfall mitbekommen haben.
Wenn Du zuhause bist kommen natürlich in erster Linie Familienangehörige in betracht. Die haben aufgrund der familiären Bindungen zu Dir nicht die riesige Beweiskraft; auf Deutsch: Denen wird so schnell nicht geglaubt.
Sofern Du vom Büro aus handelst mußt Du die Kollegen zusammentrommeln und vor deinem PC plazieren. Die müßen den Ausfall selbst mitangesehen haben.
Zu 2.)
Mit dem Schaden ist es ähnlich problematisch.
Worin soll dieser liegen ?
Verpaßte Chancen ?
Hier wäre es zu einfach zu behaupten: " Ich wollte vorgestern für 100.000 € Bayer Aktien kaufen und ich hätte diese mit 5 % Gewinn wieder verkauft und das möchte ich ersetzt haben".
Da könnte natürlich jeder kommen !
Auch hier mußt Du deine
konkrete Kaufabsicht die vor dem Systemausfall bestanden hat, nachweisen.
Ist natürlich ziemlich schwierig.
Morgen Meister.
Deine Frage beinhaltet 2 Problemkreise
1.) Die Beweisbarkeit
2.) Der Schaden
Zu 1.)
Grundsätzlich ist es bei Schadensersatzansprüchen so das der Anspruchsteller (Du) die anspruchbegründenden Tatsachen beweisen muß.
Du mußt also deiner Bank gegenüber beweisen, das deren System ausgefallen ist. Der laue Spruch von Dir" Bei mir ging das System nicht " ruft nur ein müdes Lächeln hervor.
Also: Zeugen zusammentrommeln, die den Systemausfall mitbekommen haben.
Wenn Du zuhause bist kommen natürlich in erster Linie Familienangehörige in betracht. Die haben aufgrund der familiären Bindungen zu Dir nicht die riesige Beweiskraft; auf Deutsch: Denen wird so schnell nicht geglaubt.
Sofern Du vom Büro aus handelst mußt Du die Kollegen zusammentrommeln und vor deinem PC plazieren. Die müßen den Ausfall selbst mitangesehen haben.
Zu 2.)
Mit dem Schaden ist es ähnlich problematisch.
Worin soll dieser liegen ?
Verpaßte Chancen ?
Hier wäre es zu einfach zu behaupten: " Ich wollte vorgestern für 100.000 € Bayer Aktien kaufen und ich hätte diese mit 5 % Gewinn wieder verkauft und das möchte ich ersetzt haben".
Da könnte natürlich jeder kommen !
Auch hier mußt Du deine
konkrete Kaufabsicht die vor dem Systemausfall bestanden hat, nachweisen.
Ist natürlich ziemlich schwierig.
Moin Tribun, alter Gesetzesschnüffler ,
schon klar, das die Beweispflicht bei mir liegt.
Wie ist das, wenn ich so nen Schadensersatzanspruch geltend machen will. An wen muss ich den richten?? Direkt an die Bank? Muss der in brieflicher Form vorliegen, oder ist für den Anfang eine E-Mail auch rechtskräftig?
schon klar, das die Beweispflicht bei mir liegt.
Wie ist das, wenn ich so nen Schadensersatzanspruch geltend machen will. An wen muss ich den richten?? Direkt an die Bank? Muss der in brieflicher Form vorliegen, oder ist für den Anfang eine E-Mail auch rechtskräftig?
#4 von jettschuff
Den Anspruch mußt Du natürlich gegen die Bank richten weil die Verursacher des Schadens sind.
Bloß: Was soll so ein Brief/ Email an die Bank bringen ? Ja nix
.
Hier emphielt sich der Gang zu einem Rechtsanwalt.
Und das könnte unter Umständen sehr teuer werden.
Den Anspruch mußt Du natürlich gegen die Bank richten weil die Verursacher des Schadens sind.
Bloß: Was soll so ein Brief/ Email an die Bank bringen ? Ja nix
.
Hier emphielt sich der Gang zu einem Rechtsanwalt.
Und das könnte unter Umständen sehr teuer werden.
#1
soweit mir bekannt muss man selber zumindest
den versuch unternehmen den handel per telefon
abzuwickeln, auf eine dauerhafte verfuegbarkeit
der handelsplatform "internet" kann man sich
nicht berufen. ich bilde mir ein es gab dazu
schon mal einen thread hier bzw. ein urteil bei
dem ein optionsscheinverkaeufer geklagt hatte
da er 2h nicht in das system kam (netzueberlastung)
und seine schoenen CALLs dann gegen 17:45 MEZ am
11.09.2001 ploetzlich nicht mehr ganz soviel wert
waren wie noch gegen 15:45.
GGG
soweit mir bekannt muss man selber zumindest
den versuch unternehmen den handel per telefon
abzuwickeln, auf eine dauerhafte verfuegbarkeit
der handelsplatform "internet" kann man sich
nicht berufen. ich bilde mir ein es gab dazu
schon mal einen thread hier bzw. ein urteil bei
dem ein optionsscheinverkaeufer geklagt hatte
da er 2h nicht in das system kam (netzueberlastung)
und seine schoenen CALLs dann gegen 17:45 MEZ am
11.09.2001 ploetzlich nicht mehr ganz soviel wert
waren wie noch gegen 15:45.
GGG
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