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    Steuererklärung für 2002 bis wann abzugeben? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.04.03 04:23:18 von
    neuester Beitrag 10.04.03 15:06:48 von
    Beiträge: 17
    ID: 718.583
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      schrieb am 09.04.03 04:23:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      wenn jemand Student ist und 2002 nur Einnahmen aus priv. Veräußerungsgeschäften hat (über Grundfreibetrag), bis wann muß er die Steuererklärung abgegeben haben?

      Gruß und Danke
      Merkur
      Avatar
      schrieb am 09.04.03 05:10:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      Bis 31.Mai 2003.
      Du kannst diese Frist aber noch künstlich verlängern, indem Du bis zum 31.Mai noch nichts abgibst. Irgendwann (bis 6 Wochen kann´s dauern) meldet sich das Finanzamt schriftlich bei Dir und fordert Dich unter Androhung eines Zwangsgeldes auf, die Steuererklärung abzugeben. Dann musst Du allerdings die Steuererklärung abgeben. Es entstehen Dir aber keine finanziellen Nachteile wie Säumniszuschlag usw., wenn Du nach der ersten Mahnung reagierst.
      Avatar
      schrieb am 09.04.03 06:40:28
      Beitrag Nr. 3 ()
      #1: vorsicht: posting #2 ist falsch !!!

      der letzte abgabetermin ist der 31.12.2004 ... danache geht für das jahr 2002 nichts mehr
      Avatar
      schrieb am 09.04.03 07:40:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      aber mit Steuerberater nur
      Avatar
      schrieb am 09.04.03 08:05:43
      Beitrag Nr. 5 ()
      Bei einem Verdienst als Student bekomme ich unter 7188 EUR meine gezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurück.
      Kann mir jemand sagen, wie ich die gezahlten Sozialabgaben wieder zurückfordern kann?
      Im voraus herzlich Dank.

      PCK

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      schrieb am 09.04.03 08:29:24
      Beitrag Nr. 6 ()
      #4,

      korrekt!:cool:
      Avatar
      schrieb am 09.04.03 09:56:16
      Beitrag Nr. 7 ()
      Vorsicht Posting # 3 ist falsch
      Was broker 2204 meint ist die Arbeitnehmerveranlagung (es liegen nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vor)
      Hier gehts aber um sonstige Einkünfte (private Veräusserungsgeschäfte)
      Wenn # 3 stimmen würde ware das ja ein ideales Steuersparmodell. Ich warte 2 Jahre mit der Abgabe der Steuererklärung und danach soll nichts gehen. Schön wär`s.:laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 09.04.03 10:21:32
      Beitrag Nr. 8 ()
      Um auf die Ausgangsfrage zurück zu kommen:
      Ohne Steuerberater bis zum 31.5.2003
      Mit Steuerberater bis 30.09.2003. Der Steuerberater kann aber die Frist noch verlängern lassen (im vereinfachten Verfahren bis zum 28.02.2004 z.B.).
      Avatar
      schrieb am 09.04.03 12:16:33
      Beitrag Nr. 9 ()
      Danke für eure Antworten!

      CColumbus, wie funktioniert das in der Praxis? Muß ich vor dem 31.5. zu einem Steuerberater und der meldet dem FA, daß er mich vertritt? Und dann habe ich bis zum 30.9. Zeit?

      Gruß
      Merkur
      Avatar
      schrieb am 09.04.03 12:53:11
      Beitrag Nr. 10 ()
      @Merkur: Bist du denn beim Finanzamt schon bekannt? Hast du bereits eine Steuer-Nummer?
      Avatar
      schrieb am 09.04.03 12:54:24
      Beitrag Nr. 11 ()
      Jo
      Avatar
      schrieb am 09.04.03 12:55:19
      Beitrag Nr. 12 ()
      Zu #9: Es funktioniert so: Wenn dich das Finanzamt an die Abgabe der Steueerklärung erinnert, beantragst du die Verlängerung der Abgabefrist mit der Begründung, dass du einen StB mit der Anfertigung der ESt-Erklärung beauftragt hast.
      Avatar
      schrieb am 09.04.03 12:56:48
      Beitrag Nr. 13 ()
      #9 Merkur
      genau so isses. Du gibst dem Steuerberater eine Vollmacht und der zeigt das dann dem Finanzamt an.
      Avatar
      schrieb am 09.04.03 12:57:28
      Beitrag Nr. 14 ()
      Danke Nataly.

      Und dann gilt automatisch der 30.9. oder wielange bekomme ich dann Aufschub?
      Avatar
      schrieb am 10.04.03 09:22:16
      Beitrag Nr. 15 ()
      Wenn du einen StB beauftragst, gilt generell eine Verlängerung bis 30.9. Falls der StB mehr Zeit braucht, kann er eine weitere Verlängerung beantragen.
      Avatar
      schrieb am 10.04.03 12:23:36
      Beitrag Nr. 16 ()
      Merkur, die Spekugewinne aufzulisten, ist doch nicht so schwer. Nur wegen Fristverlängerung Steuerberater? Lohnt sich das?
      Avatar
      schrieb am 10.04.03 15:06:48
      Beitrag Nr. 17 ()
      Jo, das lohnt sich bei mir schon. :)


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