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    Ausländerkriminalität - ein deutsches Tabuthema (Seite 590)

    eröffnet am 14.04.03 14:14:49 von
    neuester Beitrag 09.04.24 15:47:16 von
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      schrieb am 27.05.06 18:22:47
      Beitrag Nr. 2.450 ()
      Manchmal würde man doch gerne von unfähigen Politikern durchgesetzte Gesetzesänderungen rückgängige machen.

      Die alte Fassung war doch schön:

      vom 22. Juli 1913 (RGBl. S. 583), in der im BGBl. III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli 1999 (BGBl. I S. 1618)

      Erster Abschnitt. Allgemeine Vorschriften

      § 1
      Deutscher ist, wer die (...) unmittelbare Reichsangehörigkeit (...) besitzt.
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      schrieb am 27.05.06 17:23:06
      Beitrag Nr. 2.449 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.835.874 von asjunior am 27.05.06 17:12:50[Den Straßenkrieg in Berlin wird das allein jedoch nicht beenden. Die Söhne des „Präsidenten“ zum Beispiel, die auf der Stadtautobahn die vier Polizeisperren durchbrachen, haben längst die deutsche Staatsangehörigkeit.
      /s]

      Dann hat der Artikel hier nichts zu suchen. Hier soll es um Ausländerkriminalität gehen, aber es handelt sich eindeutig um kriminelle Deutsche.
      Avatar
      schrieb am 27.05.06 17:12:50
      Beitrag Nr. 2.448 ()
      http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/11.07.2003/650437.asp



      Ein Land für den Präsidenten
      Mahmoud Al-Zein fühlt sich als Boss der Berliner Unterwelt. Er ist ein abgelehnter Asylbewerber. Abgeschoben werden konnte er nie, weil er als staatenlos galt. Dann entdeckten Ermittler seine Wurzeln in der Türkei, doch die verhindert seine Ausweisung mit seltsamen Methoden. Die Bundesregierung macht das zum Testfall für Europa.

      Von Lorenz Maroldt

      Er selbst sieht sich gerne als König der Unterwelt: Mohaddine Al–Zein, genannt Mahmoud, in Berlin auch als „Präsident“ bekannt. Der zehnfache Vater ist oft dort zu finden, wo die Szenerie in rotes Licht getaucht ist. Bei der Hochzeit des „Prinzen vom Stuttgarter Platz“ auf Schloss Diedersdorf wurde Beschützer Mahmoud vor kurzem per Handkuss begrüßt; die 15-Liter- Champagnerflasche öffnete der Muskelmann, in Gesellschaft leicht bekleideter Damen, sehr routiniert.

      Bei der Polizei gilt Al–Zein als ganz Großer in der libanesisch-kurdischen Szene, Ende der 90er Jahre wurde er im Zusammenhang mit Drogengeschäften verurteilt. Jetzt könnte Al-Zein zur Schlüsselfigur in einem ganz anderen Verfahren werden: dem Begehren der Türkei nach Aufnahme in die Europäische Union.

      Der Name Mahmoud Al-Zein steht beispielhaft für viele andere Fälle, an denen die deutschen Behörden seit Jahren scheitern. In Deutschland kam Al-Zein 1982 an, seinen Pass meldete er verloren, als Geburtsort registrierten die Behörden Beirut. Seine Anträge auf Asyl wurden zwar abgelehnt. Doch abgeschoben werden konnte Al-Zein nicht – seine Staatsangehörigkeit galt, wie bei vielen Asylbewerbern, als ungeklärt. Was die Behörden damals nicht wussten: Al-Zein war auch in der Türkei registriert – unter einem anderen Namen. Eine Abschiebung wäre also möglich gewesen.

      Mahmoud Al-Zein weiß, dass er unter Beobachtung der Polizei steht. Deshalb passt er gut auf, bietet sich zuweilen als Vermittler an. Mehrfach posierte er als starker Mann fürs Fernsehen. Vor kurzem kündigte er in einem Gespräch mit Spiegel-TV sogar an, eine Sicherheitsfirma zu gründen, ganz legal, versteht sich – „eine Mann, eine Wort!“

      Lange fühlte Al-Zein sich ganz sicher. Seine angeblich ungeklärte Staatsangehörigkeit war für ihn ein zusätzlicher Schutz: Sein Aufenthalt in Deutschland schien, egal was passiert, gesichert zu sein. Doch dann kam eine spezielle Ermittlungsgruppe der Berliner Polizei, die „Ident“, den türkischen Wurzeln Al-Zeins auf die Spur.

      Blutgeld in sechsstelliger Höhe

      Die Ermittlungsgruppe Ident ist gegründet worden, um die wahre Identität vermeintlich libanesisch-kurdischer Großfamilien zu klären. In vielen Fällen konnte eine türkische Abstammung festgestellt werden, bisweilen finden die Ermittler mehrere Staatsangehörigkeiten zugleich. Meist handelt es sich um abgelehnte Asylbewerber, die keine Arbeitserlaubnis haben und seit Jahren Sozialhilfe beziehen. In Berlin gibt es rund ein halbes Dutzend Clans, die durch Gewalt und organisierten Drogenhandel aufgefallen sind. Es ist eine Welt für sich, in der die staatliche Autorität nicht wirkt. Es gibt eine eigene Gerichtsbarkeit – oft wird über Blutgeld in sechsstelliger Höhe zur Widerherstellung verletzter Ehre verhandelt. Bemerkenswert ist die Brutalität, mit der um die Macht in der Berliner Unterwelt gekämpft wird. Häufig geht es um die Hoheit über Kneipen und Diskos, denn dort entscheidet sich, wer den Heroinmarkt beherrscht. Das zeigt ein Blick auf das Geschehen in der Stadt, das sich in den Berichten der Kriminalpolizei niederschlägt. Den folgenden, willkürlich herausgegriffenen Vorfällen ist stets eines gemeinsam – der libanesische Hintergrund der Beteiligten.

      Schöneberg, vor dem Lokal Asya: Bei einer wilden Schießerei zwischen zwei Clans werden drei Menschen verletzt. Die Polizei findet hier später Tüten voll mit Heroin.

      Koloniestraße, Wedding: Zwei Clanmitglieder stürmen mit Maschinenpistolen, einer Pistole und einem Säbel bewaffnet den Pizza-Service von Ahmed und Bilal A. – deutschen Staatsangehörigen. Als Polizisten kommen, werden diese plötzlich von mehr als hundert Angehörigen der verfeindeten Lager umringt und massiv bedroht.

      Auf der Stadtautobahn: Zwei Söhne des „Präsidenten“ durchbrechen mit ihrem schweren Audi vier Polizeisperren. Erst durch Schüsse in die Reifen können sie gestoppt werden.

      Wedding, auf einem Parkplatz an der Drontheimer Straße. Ein libanesischer „Friedensrichter“ soll einen Streit unter Männern ungeklärter Staatsangehörigkeit schlichten. Er bekommt einen Schuss in die Schulter.

      Kreuzberg: Zwei Mitglieder eines Clans überfallen mit Pumpgun und Pistole bewaffnet einen Imbiss und richten einen Mazedonier mit fünf Schüssen hin.

      Neukölln: Beim Zuckerfest am Ende des Fastenmonats begleichen zwei Familien offene Rechnungen. Ein Mann wird erschossen, mehrere Menschen erleiden schwerste Stichverletzungen.

      In einer Bankfiliale: Ein 15-Jähriger, Mitglied einer Großfamilie, die Sozialhilfe bezieht, fällt auf. Er hat 70000 Euro in einer Plastiktüte bei sich, wie nach einem Drogengeschäft in kleine Beträge gestückelt.

      Vor einem Mini-Markt in Moabit: Ein Streit zwischen vier Clanmitgliederm eskaliert. Hassan M. feuert drei Schüsse ab, wird selbst in die Brust getroffen und stirbt. Mehrere Menschen verbarrikadieren sich im Laden, mit Machetenhieben versuchen ihre Gegner, die Tür zu zerschlagen.

      Charlottenburg, vor dem Lokal Zap: Rache für die Schlacht am Mini-Markt. Aus einem Wagen wird fünfmal auf einen Mann ungeklärter Staatsangehörigkeit gefeuert, ein Schuss zertrümmert sein rechtes Bein.

      Nur einige Beispiele aus der letzten Zeit. Die Ermittlungsberichte sind voll davon, zuweilen explodieren auch Handgranaten. Gerade erst vor ein paar Tagen überfielen 15 Clanangehörige mit Messern und Pistolen bewaffnet das Lokal Fayruz in der Sonnenallee; drei Libanesen wurden schwer verletzt, zwei davon lebensgefährlich.

      Wenn die Polizei versucht, Vorfälle wie diese aufzuklären, scheitert sie meistens: Keiner der Beteiligten will einen anderen belasten. Das macht man lieber unter sich aus. Deshalb sind die Täter oft nicht zu ermitteln oder müssen mangels Beweisen freigesprochen werden. Die Familien schotten sich ab, Integration scheint unmöglich. Verstöße gegen das Ausländergesetz sind, neben den Kriminalfällen, die Regel. Aber abgeschoben werden konnten die Clanmitglieder bisher oftmals nicht – eben wegen angeblich ungeklärter oder fehlender Staatsangehörigkeit.

      An den Bürowänden der Ermittler des Landeskriminalamts in Tempelhof wachsen auf Papierbögen gezeichnete, riesige Stammbäume ausländischer Familien, die oft sehr ähnliche Namen tragen und angeblich irgendwoher aus dem arabischen Niemandsland stammen. Mehrmals schon wies die Ahnenforschung der Ermittler in die Region Mahallamiye, Provinz Mardin, Türkei.

      Hier, im versteppten Südosten Anatoliens nahe der Grenze zu Syrien und Irak, leben etwa 80000 Menschen, viele von ihnen in einem der 50 Dörfer. Arabisch wird hier gesprochen, nicht türkisch – arabisch spricht auch die Familie Al-Zein. Als jedoch die deutschen Ermittler in Mahallamiye endlich Spuren fanden, die nach Berlin führten, geschah etwas Sonderbares, was jetzt auch den deutschen Innenminister beschäftigt. Denn das Sonderbare hatte offensichtlich Methode – unter Führung der türkischen Regierung.

      Die Ermittler waren darauf gestoßen, dass der Vater des „Präsidenten“, der sich ebenfalls in Deutschland als Sozialhilfeempfänger mit angeblich ungeklärter Staatsangehörigkeit aufhält, im Ort Üçkavak bei Savur als türkischer Staatsbürger registriert ist. Bald bekamen sie einen Hinweis auf den Sohn: Auch der Berliner Unterweltkönig ist, unter einem anderen Namen, in der Türkei registriert. Nach türkischem Recht ist es unerheblich, ob er auch dort geboren wurde. Entscheidend ist die Abstammung von türkischen Eltern und der Eintrag in den dortigen Melderegistern.

      Als das türkische Generalkonsulat den deutschen Behörden jedoch Monate später endlich die beantragten Registerauszüge über die Familie zuschickt, erleben die Ermittler eine böse Überraschung: Die türkischen Behörden hatten sieben Mitglieder der Familie, darunter auch den „Präsidenten“, gerade eben erst völlig überraschend ausgebürgert und in die Staatenlosigkeit entlassen – ganz plötzlich, alle am selben Tag. Jetzt hatten die deutschen Behörden zwar eine offizielle Bestätigung über die Herkunft der Familie, doch eine Abschiebung war wieder nicht möglich.

      Die zeitliche Nähe der Ermittlungen zu den Ausbürgerungen ließ in Deutschland einen Verdacht aufkommen: Versuchten türkische Behörden, eine Abschiebung ihrer Landsleute aus Deutschland zu unterlaufen? Auffällig war jedenfalls, dass unter den Ausgebürgerten der letzten Zeit auch Schwerkriminelle waren, die vor allem in Berlin mit Drogengeschäften ein kleines Vermögen gemacht haben.

      In Ankara beruft man sich auf Paragraf 25ç des türkischen Staatsangehörigkeitsgesetzes. Demnach kann in die Staatenlosigkeit entlassen werden, wer sich im Ausland aufhält und seinen Wehrdienst nicht antritt. Doch die seltsamen Umstände einiger Fälle lassen vermuten, dass die türkischen Behörden dieses Mittel als Trick einsetzten, um die Abschiebung ganz bestimmter Personen aus Deutschland im letzten Moment zu verhindern.

      Druck auf die Türkei

      Völkerrechtlich ist die Türkei scheinbar auf der sicheren Seite. Sie hat, anders als die meisten Länder, kein Abkommen unterzeichnet, das eine Entlassung in die Staatenlosigkeit untersagt. Doch die Türkei drängt in die Europäische Union und erwartet schon bald einen Termin für den Beginn von Beitrittsverhandlungen. Im Gegenzug versprach die Regierung, sich an europäischen Standards zu orientieren. Die Entlassung eigener Bürger in die Staatenlosigkeit aber widerspricht diesen Standards fundamental. Die Türkei verstößt gewissermaßen gegen das Völkergewohnheitsrecht.

      Das ließ auch den deutschen Innenminister nicht unberührt. In einem Brief an seinen türkischen Kollegen Abdulkadir Aksu wies Otto Schily jetzt eindringlich auf die Folgen dieses Vorgehens hin. Die Türkei, heißt es da, halte sich nicht an die völkerrechtlich übliche Verfahrensweise und regele ihre innerstaatlichen Angelegenheit „zu Lasten Deutschlands“. Schily forderte Aksu deshalb auf, auch ehemalige türkische Staatsangehörige in die Türkei zurückzuführen. Und der deutsche Innenminister wies auch darauf hin, was für die Türkei auf dem Spiel steht: die „Aufnahme in die EU“.

      Schilys Brief vom 21. März hatte offenbar Wirkung – seit Wochen ist in Berlin keine Ausbürgerung in Deutschland lebender Türken mehr bekannt geworden. In Ankara wird möglicherweise sogar schon die Wiedereinbürgerung der in die Staatenlosigkeit Entlassenen vorbereitet. Den Straßenkrieg in Berlin wird das allein jedoch nicht beenden. Die Söhne des „Präsidenten“ zum Beispiel, die auf der Stadtautobahn die vier Polizeisperren durchbrachen, haben längst die deutsche Staatsangehörigkeit.


      Deutsche = total dämlich
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      schrieb am 26.05.06 15:31:44
      Beitrag Nr. 2.447 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.629.221 von detektivrockford am 17.05.06 21:09:55Nachtrag zu #2306

      Da muß ich wohl zurück rudern.:mad:
      Offenbar handelte es sich bei den "Bickendorf Gangster" überwiegend doch um deutsche (nein, nicht Türken mit deutschem Paß) Arschlöcher.

      >...Die Beweislage ist klar: Thomas M., Kevin K., Rosario P. und Dennis M. (alle 16) haben sich mit den Taten gebrüstet, sie mit dem Handy gefilmt...<

      http://www.express.de/servlet/Satellite?pagename=XP/index&pa…
      Avatar
      schrieb am 24.05.06 22:39:25
      Beitrag Nr. 2.446 ()
      23-Jähriger erstochen - Polizei sucht Zeugen

      Mordopfer Jimmy Hennig - Bild: Polizei Berlin

      Am Dienstag dem 23.05.2006 gegen. 20.50 Uhr, wurde der 23-jährige Jimmy Hennig an der Kreuzung Holländerstraße Ecke Markstraße in Reinickendorf auf dem Gehweg vor einem Getränkemarkt von unbekannten Tätern durch Stiche in den Oberkörper tödlich verletzt. Er erlag noch vor Ort seinen Verletzungen.

      Bei den Tätern könnte es sich um zwei ca. 20-jährige, mittelgroße junge Männer südländischer Herkunft gehandelt haben, die mit dem Opfer nach Zeugenangaben unmittelbar vor den tödlichen Stichen eine Auseinandersetzung hatten. Nach der Tat konnten die Tatverdächtigen unerkannt in Richtung Residenzstraße flüchten. Erkenntnisse zum Tatmotiv liegen nicht vor.

      Die 2. Mordkommission fragt:
      - wer kann Angaben zur Tat, dem Tathintergrund oder den Tätern machen?
      - wer kann sonst sachdienliche Angaben machen?

      Hinweise, die auf Wunsch auch vertraulich behandelt werden können nimmt die 2. Mordkommission des Landeskriminalamtes in der Keithstr. 30, 10787 Berlin unter der Telefonnummer Tel.: 030/4664 911 201/02 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.

      http://www.tagesspiegel.de/berlin/index.asp?pid=29697

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      Avatar
      schrieb am 24.05.06 21:15:52
      Beitrag Nr. 2.445 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.782.384 von Peter_Pan.com am 24.05.06 16:13:22Die Ami`s wissen schon warum es dort die Todesstrafe gibt.
      Avatar
      schrieb am 24.05.06 16:13:22
      Beitrag Nr. 2.444 ()
      Lebenslange Haftstrafen für Mord an Karolina


      Wegen Mordes an der dreijährigen Karolina in Weißenhorn bei Ulm hat das Münchner Schwurgericht die Mutter und ihren Ex-Lebensgefährten zu lebenslanger Haft verurteilt. Karolina war 2004 nach tagelangen Misshandlungen gestorben. In erster Instanz hatte das Landgericht Memmingen deutlich niedrigere Strafen verhängt.



      Die Angeklagten Mehmet A. (r) und Zaneta C.



      Bei dem Angeklagten stellten die Richter außerdem die besondere Schwere der Schuld fest und schlossen damit eine Freilassung nach 15 Jahren aus. Bei der angeklagten Mutter des Kindes ging das Gericht mit der lebenslangen Haftstrafe deutlich über den Strafantrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Diese hatte auf acht Jahre Haft wegen Mordes durch Unterlassen plädiert.

      "Beispiellose Grausamkeit"
      In der Urteilsbegründung sprach der Vorsitzende Richter Walter Weitmann von einem Fall "beispielloser Grausamkeit". Karolina war im bayerischen Weißenhorn in einem mehrere Tage dauernden Martyrium zu Tode gequält worden. Die 27-Jährige Zaneta C. hatte zugesehen, wie der sadistisch veranlagte Mehmet A. das kleine Mädchen mit Verbrennungen am ganzen Körper gequält, ausgepeitscht und schließlich mit wuchtigen Schlägen gegen den Kopf tödlich verletzt hatte. Als das Kleinkind nach vier Tagen im Sterben lag, hatte das Paar das bewusstlose, nackte und kahl geschorene Kind in einer Krankenhaustoilette abgelegt. Karolina erlag wenig später ihren Verletzungen.

      Angeklagte: Kind hat "gestört"

      Weitmann erklärte, Mehmet A. habe auch nach dem gemeinsamen Einzug der beiden Angeklagten bei einem Bekannten Ende 2003 keine Beziehung zu dem Kind seiner Lebensgefährtin aufbauen können - "anders als zu seinem Kind, zu dem er eine natürliche Vater-Tochterbeziehung hatte". Karolina war für ihn stets nur ein "Zuhälterbastard", der ihn in seiner Beziehung störte. Also nahm er sich "Erziehungsmaßnahmen" vor, deren Schärfe er ständig steigerte.

      Nach Angaben Weitmanns war die Anzahl der Striemen und Verletzungen auf dem Kinderkörper nicht mehr zu zählen. Jeder der Schläge auf den Kopf sei für sich genommen für die Kleine lebensgefährlich gewesen. Trotz dieses offensichtlichen Martyriums ihrer Tochter habe die Mutter keine Hilfe geholt. Das Argument, die Frau habe selbst Angst vor dem gewalttätigen Mann gehabt, ließ der Richter nicht gelten. "Es wäre ganz einfach gewesen - ein Wort und dieses Drama wäre nach drei Tagen zu Ende gewesen." Zudem habe es auch aufgeschlossene Nachbarn gegeben, stellte Weitmann dar.

      Eine verminderte Schuldfähigkeit aufgrund einer gutachterlich festgestellten Persönlichkeitsstörung wollte der Richter nicht zugestehen. Die Verteidigung hatte dafür plädiert, den Mann wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie Misshandlung Schutzbefohlener zu einer zeitlich begrenzten Strafe zu verurteilten.

      Erstes Urteil als zu "mild" aufgehoben
      Beide Angeklagte mussten sich zum zweiten Mal verantworten. Das Landgericht Memmingen hatte den Türken vor gut einem Jahr wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zehn Jahren und drei Monaten verurteilt, die Polin bekam fünfeinhalb Jahre. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil mit der Begründung aufgehoben, es sei zu mild, und ließ den Prozess in München neu aufrollen.
      Avatar
      schrieb am 24.05.06 10:08:10
      Beitrag Nr. 2.443 ()
      DIESMAL IN DEUTZ

      Schon wieder! Einbrecher-Mädchen erwischt


      Von OLIVER MEYER



      Die durchwühlte Wohnung von Sandra S. in Deutz.
      Foto: Käsmacher




      Köln – Es ist eine Schande, eine Bankrotterklärung für städtisches Jugendamt, Staatsanwaltschaft und Gericht:

      Die zwei Serien-Einbrecherinnen (14/15), die bereits zum vierten Mal in einem Monat festgenommen wurden, sind einfach nicht zu stoppen. :eek::mad:

      Statt in die Schule gehen die beiden Kinder einbrechen. „Dass sie das freiwillig tun, glauben wir nicht. Sie werden von Hintermännern gezwungen, liefern sich täglich ein Katz-und-Maus-Spiel mit uns“, so ein Ermittler der Polizei.

      Nachdem die Polizei die kleinen Ganovinnen, die aus den Niederlanden und Serbien und Montenegro stammen, am 7. Mai nach einem Einbruch in der Südstadt festnahm, kam die 14-Jährige in ein Kölner, ihre Freundin in ein Bonner Kinderheim.

      Das Problem: eine geschlossene Unterbringung ist nur mit einem Gerichtsbeschluss möglich. Doch diese Kinder warten für gewöhnlich nicht, bis die Mühlen der Justiz mahlen - und büxten schon wenig später wieder aus.

      Ex-Polizist Heinz K. (69) fasste sie jetzt schon wieder, als sie die Wohnung seiner Tochter Sandra (30) in Deutz aufgebrochen hatten. Die Frau geschockt: „In meiner Wohnung herrscht Chaos. Sie haben alles durchwühlt, ich bin mit den Nerven völlig runter.“

      Über drei Stunden saß die Kölnerin im Polizeipräsidium. „Der Kripo-Beamte erklärte dem Staatsanwalt geduldig den Fall und bat, die Mädchen endlich wegzusperren. Doch der Staatsanwalt lehnte eine Vorführung beim Haftrichter ab.“ :mad::mad::mad:

      Und so nahm der Fall wieder seinen gewohnten Lauf: Die Kinder wurden dem Jugendamt übergeben, dann ins Heim gebracht.

      „Niemand denkt an die Opfer, die den Schock überwinden müssen, dass jemand in ihren privaten Sachen rumschnüffelte. :cry:

      Und niemand befreit die Kinder aus den Händen der skrupellosen Gangster, die an den Einbrüchen verdienen“ klagt ein Kripo-Beamter.



      http://www.express.de/servlet/Satellite?pagename=XP/index&pa…
      Avatar
      schrieb am 23.05.06 16:54:47
      Beitrag Nr. 2.442 ()
      64-Jährige auf Friedhof brutal vergewaltigt
      Sonntag 21. Mai 2006

      Bremerhaven (ddp-nrd). Auf einem Friedhof in Bremerhaven ist am Samstagmorgen eine 64-jährige Frau von einem Unbekannten brutal vergewaltigt worden. Nach Polizeiangaben vom Sonntag hatte die Frau das Grab ihres verstorbenen Mannes gepflegt, als sich der Täter plötzlich auf sie stürzte und sie mit Fußtritten ins Gesicht traktierte.

      Das Opfer erlitt schwere Verletzungen und wurde später von anderen Friedhofsbesuchern gefunden. Der Täter flüchtete. Eine Fahndung der Polizei blieb ergebnislos. Gesucht wird nach einem etwa 16 Jahre alten, schlanken Jugendlichen, der etwa 1,65 Meter groß ist und zur Tatzeit eine schwarze Jeanshose, weißblaue Turnschuhe und rote Oberbekleidung trug. Ferner soll er einen Rucksack und eine beigefarbene Baseballkappe bei sich gehabt haben.

      (ddp)

      http://de.news.yahoo.com/21052006/336/64-jaehrige-friedhof-b…

      Schon merkwürdig: Informationen über die Größe, das Alter und die Bekleidung des Täters veröffentlicht man. Über das Aussehen (z.B. Blonde oder evtl. schwarze Haare, mitteleuropäischer oder südländischer Typ), welches Hinweise über die ethnische Herkunft des Täters geben könnte, wird nichts bekannt gemacht.

      Das läßt darauf schließen, daß man, wie im Fall der "Biekendorf Gangster", darüber lieber Stillschweigen bewahrt.
      Avatar
      schrieb am 23.05.06 16:12:57
      Beitrag Nr. 2.441 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.688.759 von tommyausol am 20.05.06 12:47:09UNFASSBARE TAT

      Als Mutprobe: Frau sexuell belästigt! Phantombild vom Täter



      So soll der Täter aussehen.
      Foto: Polizei



      Köln – Eine unfassbare Tat: Am 19. Mai wurde eine 35-Jährige Frau sexuell belästigt – weil der Täter eine Mutprobe bestehen musste. (EXPRESS.DE berichtete).

      Jetzt gibt es ein Phantombild von dem Täter - siehe Foto rechts. Wer kennt diesen Mann? Infos an: 0221-2290

      Die Frau wartetet gegen 0:30 Uhr in Bickendorf an der Haltestelle Venloer Straße/Akazienweg auf ihre U-Bahn. Da setzte sich die Täter zu ihr auf eine Bank.

      Der junge Mann – etwa zwischen 16 und 22 Jahren alt – verwickelte sein Opfer in ein Gespräch und wollte mit ihr ein Treffen ausmachen. Als die Frau ablehnte, zog der Fremde plötzlich eine Schusswaffe aus der Tasche.

      Er zwang die 35-Jährige in den nicht öffentlichen Teil des U-Bahn-Tunnels und befahl ihr, sich auf den Boden zu legen. Dort musste sie sexuelle Handlungen über sich ergehen lassen.

      Unfassbar: Nach seiner grausamen Tat entschuldigte sich der Täter mit den Worten, dass er das als Mutprobe hätte machen müssen. Er wollte sich vor seinen Freunden beweisen.



      http://www.express.de/servlet/Satellite?pagename=XP/index&pa…


      :mad:
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