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    Anschlag auf die Handwerksorganisation - Reformen auch für CDU-Klientel? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.04.03 14:27:14 von
    neuester Beitrag 02.06.03 10:25:28 von
    Beiträge: 15
    ID: 724.902
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      schrieb am 24.04.03 14:27:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      Da bin ich gespannt, ob marktgerechte Reformen von der CDU/FDP getragen werden, wenn ihre eigene Klienetel bluten soll. Mein Tipp: Nein! :D




      Bundesregierung speckt Meisterbrief deutlich ab


      Clement schafft Berufsfreiheit im Handwerk


      Von Donata Riedel, Handelsblatt


      Die von der Bundesregierung geplante Reform der Handwerksordnung nimmt Gestalt an. Zwei Gesetzentwürfe aus dem Hause von Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement machen den heutigen Meisterbrief von der Regel zur Ausnahme und geben einfache Tätigkeiten für Jedermann frei.





      BERLIN. Die Gründung eines Handwerksunternehmens in Deutschland wird wesentlich einfacher. Zumindest dann, wenn es Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) gelingt, zwei Gesetzentwürfe aus seinem Haus, die dem Handelsblatt vorliegen, durch den Bundestag und den unionsgeführten Bundesrat zu bringen.

      Die Referentenentwürfe – die Novelle der Handwerksordnung und das Gesetz zur Förderung von Kleinunternehmen – gestalten die Berufsordnung im Handwerk völlig neu. Das Ziel ist die Freiheit der Berufsausübung. „Kern der Handwerksnovelle ist die Beschränkung des Meisterbriefs in seiner Funktion als Berufszugangsschranke auf den unbedingt erforderlichen Bereich, nämlich der Abwehr von Gefahren für Gesundheit oder Leben Dritter“, heißt es in der Begründung zu den Gesetzestexten, die das Bundeskabinett am 28. Mai beschließen soll.

      Von den 94 Meisterberufen will Clement 62 freigeben (s. Stichwort). Handwerksgesellen können in ihnen künftig sofort ein Unternehmen gründen. Ein weiterer Vorteil der Befreiung vom Meisterzwang: Zwischen diesen Berufen gibt es keine strikten Grenzen, wie sie in den alten Meisterberufen gelten. Der Parkettleger darf also die Jalousie mit bauen, der Klempner nach der Rohrreparatur das Loch zuspachteln und übertapezieren. Der Meisterbrief behält in diesen Berufen der Anlage B allein die Funktion eines Qualitätssiegels.

      Die meisten Handwerksberufe werden mit dieser Reform dem EU-Recht angepasst. In den vergangenen Jahren hatten EU-Regeln häufig dazu geführt, dass sich EU-Ausländer in Deutschland einfacher als Handwerker selbstständig machen können als Inländer.

      Auch in den bleibenden 32 Meisterberufen will Clement die Selbstständigkeit erleichtern. Nach 10-jähriger Gesellentätigkeit, davon 5 Jahre in „verantwortlicher Stellung“, kann jeder Handwerker auch in diesen Berufen Unternehmer werden. Gegen diese Pläne hatte sich das Handwerk bereits im Vorfeld gewehrt.

      Abgeschafft wird auch das Inhaberprinzip: Damit kann im Grunde jeder einen Handwerksbetrieb gründen, wenn er entsprechende Fachleute einstellt. Clement erhofft sich dadurch leichtere Betriebsübergänge, wenn sich ein Meister zur Ruhe setzen will. Auch die Rechtsform eines Handwerksunternehmens kann frei gewählt werden.

      Das zweite Gesetz zur Förderung von Kleinunternehmen dient dem Schutz von Gewerbetreibenden vor den Kontrolleuren der Handwerks- kammern. Hintergrund ist, dass heute vielfach „einfache Tätigkeiten“ von den Kammern und kommunalen Behörden als „Teiltätigkeiten“ des Handwerks definiert und Kleinstunternehmer mit Bußgeldforderungen überzogen werden, heißt es in der Begründung des Referentenentwurfs. Dies treffe gründungswillige Arbeitslose, die sich mit Überbrückungsgeld, Existenzgründungszuschuss oder als Ich AG selbstständig machen wollen.

      „Einfache Tätigkeiten“ sind demnach alle, die in einem Zeitraum von drei Monaten erlernt werden können. Darüber hinaus fallen auch Tätigkeiten mit längerer Anlernzeit nicht unter die Handwerksordnung, wenn sie nicht zum Kern eines Meisterberufs gehören.

      Der Widerstand des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) gegen die Gesetzentwürfe ist programmiert. Denn nicht einmal bei den Daten zur wirtschaftlichen Lage des Handwerks sind sich ZDH und Clement einig. So zählt das Wirtschaftsministerium nach den Auswertungen mehrerer Statistiken eine Million Beschäftigte im Handwerk weniger als der ZDH. Auch der Auffassung von Ministerium und KfW, dass die Zahl junger Meister für anstehende Betriebsübernahmen aus Altersgründen nicht ausreichen wird, widerspricht der ZDH.
      Avatar
      schrieb am 24.04.03 14:30:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      ja nicht nur die Gewerkschaften sondern auch die Handwerkskammern gehören entmachtet. :):)
      Avatar
      schrieb am 24.04.03 14:35:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      Nein, nein, die Handwerksmeister (70% CDU) streichen ihre Monopolgewinne ja zum Wohle der ganzen Menschheit ein, du wirst sehen, so wird argumentiert werden.
      Avatar
      schrieb am 24.04.03 14:40:23
      Beitrag Nr. 4 ()
      #weitweg

      Monopolgewinne ?????

      Du bist wirklich "weitweg" von der Realität.

      gruß
      krypo
      Avatar
      schrieb am 24.04.03 14:42:45
      Beitrag Nr. 5 ()
      #3

      im Rahmen der EU werden auch die Handwerkskammern federn lassen müssen. :) Die Frage ist nur Wann ?

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      schrieb am 24.04.03 14:46:58
      Beitrag Nr. 6 ()
      @4: Du hast Null Ahnung. Jede Marktzugangsbeschränkung wie der Meisterbrief verknappt das Angebot und schafft damit Knappheitsrenten, denen keine entsprechende marktwirtschaftliche Leistung entspricht.

      Witzig, dass dieses Argument immer gegen die Gewerkschaften angewendet wird (Verknappung des Arbeitsangebotes und Knappheitsrenten für die Arbeitnehmer) und als einwandfrei und wissenschaftlich korrekt angesehen wird, aber wenn es gegen die konservative Klientel geht, ist es plötzlich "weitweg" von der Realität!:laugh:
      Avatar
      schrieb am 24.04.03 14:53:37
      Beitrag Nr. 7 ()
      Allein Dein erster Satz macht jede weitere Diskussion überflüssig !!
      ( schau mal im Duden nach was " Monopol" bedeutet)
      Avatar
      schrieb am 24.04.03 14:57:53
      Beitrag Nr. 8 ()
      Übrigens wird das Thema immer völlig falsch diskutiert. Die Begründung des Bundesverfassungsgerichtes dafür, dass der Meisterzwang verfassungskonform ist, liegt ausschließlich darin, dass der Staat das Recht hat, die Wirtschafts- und Gesellschaftsstruktur zu beeinflussen. Das heißt, das Gericht ist davon ausgegangen, dass der Meisterbrief einer bestimmten Bevölkerungsgruppe Monopolrenten ermöglicht, die zum Überleben dieser Bevölkerungsgruppe - dem handwerklichen Mittelstand - notwendig sind, weil andernfalls die Industrie und das Proletariertum diese Stelle einnehmen würden.

      Mit Konsumentenschutz etc. hat das nichts zu tun.
      Avatar
      schrieb am 24.04.03 15:03:34
      Beitrag Nr. 9 ()
      @7: "Monopolgewinn" ist ein Terminus Technicus aus der Volkswirtschaftslehre. Wird auch bezeichnet als Knappheitsrente, Produzentenrente, "Harberger-Dreieck" oder Monopolrente. Im Englischen "Rent". Sie fällt bei Wettbewerbseinschränkungen an, je weniger Wettbewerb, um so mehr Monopolrente. Anzunehmen, dass dies nur bei "einem einzigen" Anbieter gilt, ist lächerlich. Den Fall gibt es praktisch nirgendwo.

      Mit einem einzigen Fremdwort, zudem falsch interpretiert, kriegts Du mich nicht klein.:D
      Avatar
      schrieb am 24.04.03 16:07:00
      Beitrag Nr. 10 ()
      Auch ich bin gegen die Abschaffung dieser mittelalterlichen Zunftbestimmungen.

      Lustig finde ich aber schon, wie jetzt hier das Handwerk dargestellt wird!

      Als ob ein normaler Gas, Wasser, Sch.. Instalateur aus der Handwerksordnung ´nen Monopolgewinne ziehen könnte, das ist wirklich überaus lachhaft. Man schaue sich mal einen x-beliebigen Handwerksbetrieb an, die haben zwar alle Mondpreise, trotzdem steht aber den meisten die Soße bis zum Hals. (bei dem Installateur übrigends eine besonders hübsche Vorstellung....) Die angestellten Handwerker verdienen auch nicht allzu dolle, an denen kann´s nicht liegen.

      Und woran liegt´s? Daran, daß ein Handwerksbetrieb nur noch ein Steuer-und Sozialversicherungsabgabeninstitut ist. Daß alle Kunden ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen und deswegen ein Handwerker auch keinen Kredit mehr bekommt, bei den Großbanken schon gleich gar nicht mehr.
      Deswegen macht auch einer nach dem anderen die Grätsche.

      Also, bitte nicht das Handwerk als Monopolgewinnler darstellen. In der heutigen Wirtschaft in Deutschland ist keiner mehr Gewinner, es gibt eigentlich nur noch Verlierer, weil diese Regierung mit ihrem Regulierungswahn zum Schutz der Gewerkschaften allen die Luft abdrückt.

      Mfg
      Kleinernibbler
      Avatar
      schrieb am 24.04.03 16:15:39
      Beitrag Nr. 11 ()
      Sehe gerade, hab mich vertippt!
      Muß natürlich heißen
      ...auch ich bin f ü r die Abschaffung dieser mittelalterlichen Zunftbestimmungen....:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 25.04.03 11:45:22
      Beitrag Nr. 12 ()
      @10: Da ist was wahres dran. Und so zieht eine Regulierung immer neue Regulierungen nach sich.
      Avatar
      schrieb am 25.04.03 12:38:52
      Beitrag Nr. 13 ()
      #weitweg

      Also sei mir nicht böse , aber einen Schatten hast Du schon.
      Antwort 10 schreibt, ein wenig ausführlicher, das selbe wie ich und dem gibst Du recht und bei mir schreibst Du "keine Ahnung".

      Aber allein an all Deinen Postings merkt man das Du ein großes Mitteilungsbedürfniss hast, und die Sache an sich Dir am A... vorbeigeht.
      Aber nun ist Schluß, weil ich Deinen Mist nicht mehr lese.

      Ein schönes Wochenende
      krypo
      Avatar
      schrieb am 25.04.03 13:27:05
      Beitrag Nr. 14 ()
      zu dem ganzen Kammerunwesen bei uns gibt es einen thread mit dem Titel "Zwangsmitgliedschaft".

      Ich sehe weniger das Problem beim Meistertitel als vielmehr bei den Kammern (und ähnlichen Organisationen), die zu einer Art Behörde mutiert sind, ohne eine zu sein.
      Sieht man auch die Zahl der Pleiten im Handwerk an, dann ist das Monopol, das viel tausend Handwerker haben (?), offenbar nicht so wirklich erfolgversprechend. Dann noch von Monopolgewinnen zu sprechen, ist schon vermessen.

      Es war doch gestern bei Berlin Mitte sehr bezeichnend als Max Schön erklärt, dass die ASU ein Schreiben ans Wiortschaftministerium geschickt hat, die aber gar nicht wissen, ob die ASU ein Ansprechpartner ist.

      Man will also seitens der Politik (und das dürfte parteiübergreifend so sein) gar keine neuen Interessensvertreter akzeptieren, sondern weiter an den gewohnten Gruppen festhalten.
      Avatar
      schrieb am 02.06.03 10:25:28
      Beitrag Nr. 15 ()
      @13: Du hast geschrieben, Handwerker würden keine Monopolgewinne erzielen. Das ist falsch. Warum wohl wehren sich die Handwerker dagegen, dass die Betriebsgründung im Handwerk erleichtert wird? Weil dann mehr Konkurrenz entsteht und Monopolgewinne verschwinden.

      Der andere Kollege, mit dem Du Dich irrtümlich vergleichst, hat geschrieben, dass die Abgabenlast für Selbständige zu hoch sei. Das ist richtig.

      Es kann durchaus im Leben einmal vorkommen, dass es für beobachtete Phänomene MEHRERE Ursachen gibt. Das scheint Dir nicht klar zu sein.

      @Alle:

      Ich scheine übrigens mit meiner Prognose falsch zu liegen. Die HwO wird geändert, denn der Entwurf der Union ist - aus Sicht des Handwerks - noch "schlimmer" als der der SPD.

      Bin gespannt, ob die Union aus der Zwickmühle (70% der selbständigen Handwerker wählen CDU) noch einmal heraus kommt. Vielleicht findet man im SPD-Entwurf noch ein kleines Haar, womit man dann die Ablehnung begründen und eine unangenehme Entscheidung gegen die eigene Klientel vermeiden kann.


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