checkAd

    Rechtsanwälte - Abzocker - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.05.03 17:30:32 von
    neuester Beitrag 05.05.03 10:04:39 von
    Beiträge: 23
    ID: 727.610
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 844
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 02.05.03 17:30:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      Weiß hier jemand Bescheid bezüglich dem Wuchergesetz?
      Ich habe da den §879 im Internet gefunden. Bin aber rechtlicher Laie.

      Folgende Situation:
      Ein Freund von mir geht zum Rechtsanwalt und bittet ihn im Verlauf des Gesprächs, ihn im Fall eines zahlungsunwilligen Kunden zu helfen, der ihm EUR 53.000,- schuldet. Er unterschreibt die Vollmacht für den Rechtsanwalt, vereinbart mit ihm, dummerweise nur mündlich, dass dieser aber erst die Deckung bei der Rechtsschutzversicherung abklären solle.
      Nun, nachdem die Versicherung die Anwaltskosten nicht deckt, schickt dieser die Rechnung:
      Für die Anfrage an die Versicherung möchte er EUR 250,00
      Für dreimal Telefonieren (laut meinem Freund je weniger als fünf Minuten) will er EUR 800,00
      Für die erste Besprechung EUR 500,00
      Mit zwei weiteren Briefchen kommt er auf knapp EUR 3.000,- netto! Die investierte Zeit des Anwalts dürfte selbst mit Vorbereitungen u.ä. bei nicht einmal zwei Stunden liegen!

      Der Rechtsanwalt beruft sich auf die Bemessungsgrundlage und leugnet jetzt die Abmachung, dass er erst tätig hätte werden sollen, nachdem die Deckung durch die Versicherung geklärt worden wäre.

      Nebenbei habe ich mir die Briefe angesehen, die der Anwalt formuliert hat, - die hätte er selbst genauso gut schreiben können - völlig laienhaft.

      Wie kann man ihm helfen?
      Fällt das nicht unter Wucherei?
      Wo sind die juristischen Profis, die einen Tipp haben?

      Danke im voraus,
      NB
      Avatar
      schrieb am 02.05.03 17:55:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      Es kommt darauf an, was unterschrieben (=abgemacht) worden ist.
      Wenn der ihm eine Vertretungsvollmacht gegeben hat, dann hat er schlechte Karten.
      Anwälte werden nach Honorarliste bezahlt.
      Bei 50000 Euros Streitwert sind eigentlich 5000 Euros Honorar fällig, egal, was der Anwalt macht.
      Üblicherweise macht man erst einmal eine Erstberatung aus, klärt die Erfolgsaussichten und kriegt dann auch erzählt was es kostet. Die Honorare für Erstberatungen sind fest und können 180 Euros nicht überschreiten.
      Vielleicht kann Dein Kumpel ja mal auf die Anwaltskammer gehen um fürs nächste Mal was zu lernen.
      Die 3000 Euros wird er wohl bezahlen müssen.
      Avatar
      schrieb am 02.05.03 18:02:58
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hat die Sekretärin Dich gesehen?, Ein Dritter? Wenn nicht, dann behaupten, dass Zeuge mitwar, der bestätigt, dass der RA sich erst bei Rechtschutz rückversichert. Den Zeugen brauchst Du dann natürlich auch, mußt Du Dir halt besorgen. Scheitert das, dem RA ggüb. erklären, dass
      1. Du die Rechnung nicht bezahlst
      2. ihm einen Vergleich anbietest - max 150,00 EUR
      3. die Rechnungen einem Journalisten, und der Verbraucherzentr. vorlegst
      4. die Sache öffentlich machst
      5. Du genügend Nerven hast, die Sache durchtzustehen und auch vor Gericht gehst.

      Viel Erfolg
      Avatar
      schrieb am 02.05.03 18:05:37
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die Rechtsanwaltsgebühren werden geregelt in der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte BRAGO. Gem. §11 Abs. 1 beträgt die Gebühr bei einem Streitwert von 50000,00€ 1046,00€. Alle anfallenden Gebühren sind gesetzlich geregelt, so dass eigentlich so etwas nicht möglich ist. Ich würde aber erst mal prüfen, wie die Vereinbarungen Ihres Freundes mit dem Anwalt lauteten.
      Avatar
      schrieb am 02.05.03 18:25:01
      Beitrag Nr. 5 ()
      ist eben ein scheiß rechts(anwälte)staat,

      sie machen sich die gesetze,
      sie jonglieren sich die honorare,
      solche dicken rechtsbücher bietet kein land der welt

      und wenn denkst mit gesunden menschenverstand köntenst sachen regeln, weit gefehlt...denn dann bist wieder oben beim ersten satz..

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1845EUR -3,40 %
      CEO lässt auf “X” die Bombe platzen!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 02.05.03 18:26:04
      Beitrag Nr. 6 ()
      Das ist völligst normal in BRAGODeutschland
      Avatar
      schrieb am 02.05.03 18:48:04
      Beitrag Nr. 7 ()
      Manchmal glaube ich es gibt nur noch Verbrecher auffer Welt - wer am besten und abgebrühtesten Bescheisst kommt am weitesten :mad: - mein Rechtsanwalt, der Blödmann, hat den Gerichtstermin verpennt, mußte angerufen werden, hat dann ca. 5 Sätze vor Gericht gesagt, dann war der Fall durch Vergleich erledigt - die dreiste Sau will jetzt volle 10/10 bzw. 400 Euro - Streitwert war 2300 Euro - dafür kricht der Depp jetzt 400 Euro - und wir brauchten auch nochn anderen Anwalt in einer anderen Stadt, der auch nochmal 400 Euro - und ich kriege 170 Euro - warn teurer Spaß - und Rechtsschutz bissu verloren :mad:

      Leichter kann man Geld nicht verdienen, nur ann Börse :laugh:
      Avatar
      schrieb am 02.05.03 19:14:27
      Beitrag Nr. 8 ()
      @Hanno Hoichler:
      Was ich vergessen hatte zu sagen: Mein Freund kommt aus Österreich - der Anwalt sitzt auch dort. Glaubst du, dass das dort auch so ist mit den 180 Euro, denn der Rechtsanwalt will ja EUR 500,00 (da steht "Besprechung mit Mandanten TP 8 Dauer 2/2" )
      Mit der Anwaltskammer hat er ihm schon gedroht.

      @Frank67:
      Als Zeuge würde ich mich ihm gern zur Verfügung stellen, aber das würde ja doch seeehr unglaubwürdig klingen, oder?
      Ich habe bereits einen Brief formuliert - mein Vergleich ist darin aber 0,00 EUR. Wenn es wirklich so sein sollte, dass Rechtsanwälte legal EUR 2.000,00 pro Stunde für Briefchenschreiben u.ä. kassieren dürfen, gehört das zwar an die Öffentlichkeit.
      Aber was nützt´s? Wenn du verfolgen würdest, wie die Politiker die Pensionisten in Österreich verarschen und vor allem: Wie sich die Pensionisten verarschen lassen!
      Da kassiert so manch ein Politiker 13.000,00 Euro monatlich an Pension ab, ändert daran nichts und kürzt den zukünftigen Omas und Opas mit ca. 700,00 Euro Pension nun diese auf ca. 600,00.
      Der Hammer: Aber anstatt die Politiker zu bestreiken, bestreiken die Betroffenen die unschuldigen Unternehmer!
      Wie hoffnungslos hilflos kommt man sich doch dauernd mit den gesetzlich von Politikern festgelegten unglaublichen Ungerechtigkeiten und Abzocken vor! :mad:

      @SK1610:
      Gilt das auch in Österreich? Was bedeutet EUR 1046,00 - Stundensatz? ... egal ob für Telefon, Brief? :confused:

      @reti & Dudde:
      Ganz eurer Meinung.
      Avatar
      schrieb am 02.05.03 20:11:54
      Beitrag Nr. 9 ()
      Kritik an Rechtsanwälten ist sicher erlaubt. Jemandem aber zu empfehlen, er solle einen Zeugen erfinden, der gewisse Absprachen bestätigt das geht ja wohl definitiv zu weit. Du begehst damit eine Straftat!!! Klar kann ich mich über Preise ärgern, wenn ich vorher zu dumm war, mir etwas schriftlich geben zu lassen. Aber dann mit sowas zu reagieren das geht einfach nicht. Das sind genau die Leute, die nen Versicherungsbetrug begehen und sich dann über die horrenden Beiträge aufregen! Und nein, ich bin weder Anwalt, noch habe ich mit diesen zu tun, noch arbeite ich bei einer Versicherung.
      Avatar
      schrieb am 02.05.03 20:20:33
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hier ist ALLES erlaubt - der frechste siegt :laugh: - man braucht doch Morgens nur seinen Hintern ausser Haustür zu halten und schon gehts los - Jeder verarscht den anderen -und Versicherungen versuchen sich doch um JEDE Kostenübernahme zu drücken :mad:
      Avatar
      schrieb am 02.05.03 22:22:55
      Beitrag Nr. 11 ()
      Wirkliche Juristen scheinen hier ja nicht da zu sein - kennt denn keiner das Anit-Wuchergesetz? Greift das in diesem Fall? Hätte der Anwalt auf seine Wuchersätze nicht zumindest vorher aufmerksam machen müssen?
      Kennt jemand ein Forum, wo Experten darüber Bescheid wissen könnten?

      @Billy007:
      Ich muss den Ratgebern Recht geben und dir widersprechen, aus folgendem Grund:
      Ob schriftlich oder nicht - soviel weiß ich bereits, dass auch ein mündlicher Vertrag gültig ist, also handelt der Rechtsanwalt ebenfalls rechtswidrig.
      Mein Standpunkt ist hier ganz einfach: Jemand der mich betrügt, hat meine Loyalität natürlich verloren (bis dahin hat er sie) und um zu meinem Recht zu kommen, kann ich zu Notwehrmaßnahmen greifen! Dies würde auch den Tipp von Frank67 einschließen.
      Es geht auch nicht nur um Gesetzwidrigkeiten, denn 1500 Euro Stundenlohn abzocken zu wollen, ohne vorher darauf aufmerksam gemacht zu haben und ohne irgendetwas Sinnvolles dafür geleistet zu haben, dürfte auch ziemlich unmoralisch und sittenwidrig sein.
      Ich kann jeden, der von Politikern, Versicherungen, Banken, Anwälten o.ä. geneppt wird, gut verstehen, wenn er zu Notwehrmaßnahmen greift, solange er ausschließlich dabei nur gegen die verursachenden Schuldigen vorgeht.
      Avatar
      schrieb am 02.05.03 22:28:37
      Beitrag Nr. 12 ()
      Guck doch einfach mal bei www.recht.de oder halt bei google, im Internet findeste ALLES ;)
      Avatar
      schrieb am 03.05.03 00:41:57
      Beitrag Nr. 13 ()
      Das habe ich schon versucht, aber wirklich etwas Vernünftiges findet man nicht leicht.
      Das was ich gefunden habe ist eben nur dieser §879: http://zivilrecht2.uibk.ac.at/online_lehre/zivilonline/geset…
      Hier steht klar:
      Ein Vertrag ist nichtig, wenn jemand den Leichtsinn, die Zwangslage, Verstandesschwäche, Unerfahrenheit oder Gemütsaufregung eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten für eine Leistung eine Gegenleistung versprechen oder gewähren läßt, deren Vermögenswert zu dem Werte der Leistung in auffallendem Mißverhältnisse steht.

      Die Gemütsaufregung bei einer Sache, bei der es um unbezahlte 53.000,00 Euro geht steht wohl außer Frage und die Forderung des Anwalts steht offensichtlich im auffallenden Missverhältnis zu seiner Leistung!
      Avatar
      schrieb am 03.05.03 08:50:11
      Beitrag Nr. 14 ()
      Ich weiß nicht ob dieser Paragraph angewendet werden kann, ja hammer hier denn keinen Rechtsanwalt, sowas habe ich ja überhaupt noch nicht erlebt, daß wir ein Problem nicht in den Griff kriegen - hier läuft ja wohl wieder eine Krähe hackt der anderen keine Auge aus :mad: ?? Ich denke der Anwalt kommt mit seiner miesen Nummer durch, weil Du nix beweisen kannst, es ist zum kotzen, keinen Anstand haben die Leute mehr :mad:

      Gruß :(
      Avatar
      schrieb am 03.05.03 08:56:30
      Beitrag Nr. 15 ()
      ..jeder , der seine scheiße zum anwalt trägt, ist emotional beteiligt, willst du dich auf unzurechnungsfähigkeit berufen?

      ...wiesohat deine freund die deckung nicht selbst bei der rechtsschutzversicherung erfragt?

      außerdem geht man zum anwalt sowie zum arzt immer mit einem zeugen

      vielleicht hilft eine schriftliche beschwerde bei der anwaltskammer mit genauer sachverhaltsdarstellung, zu der sich der anwalt dann äußern muß.-
      Avatar
      schrieb am 03.05.03 08:57:11
      Beitrag Nr. 16 ()
      Wenn ICH nochmal zum Anwalt gehe, nur mit Diktiergerät inne Tasche :laugh:
      Avatar
      schrieb am 03.05.03 09:02:04
      Beitrag Nr. 17 ()
      Zu #13: Damit behauptest du aber, dass die in der Gebührenordnung festgelegten Honorare zu der Leistung in einem auffälligen Missverhältnis stehen und wendest dich damit gegen die Gebührenordnung. Oder verstehe ich da etwas falsch?
      Avatar
      schrieb am 03.05.03 09:07:51
      Beitrag Nr. 18 ()
      @ Dudde, das mit dem arsch raushalten und schon wird man abgezockt, sehe ich auch so, ist aber auch irgendwie verständlich, alle die draußen rumrennen, tun das nicht zum spaß, sondern, weil sie ebenfalls irgendwo zahlungen am hals haben; dieses mentalität hat mich bisher auch davon abgehalten,erstens einen anderen gebrauchtwagen zu kaufen( meiner ist Bj.1983), und zweitens mir einen steuerberater zu suchen und überhaupt, mit irgend jemandem in vertragsbeziehungen zu treten;
      Avatar
      schrieb am 03.05.03 09:12:32
      Beitrag Nr. 19 ()
      Ja curacanne, so sehe ich das auch, wir sind ne richtig nette freundliche Gesellschaft ;) :laugh: :mad:
      Avatar
      schrieb am 03.05.03 11:18:02
      Beitrag Nr. 20 ()
      @curacanne:
      Wenn jemand seine Scheiße tatsächlich zum Anwalt bringen würde, wäre es wohl wenig Problem ihn für unzurechnungsfähig zu erklären, oder?
      Deiner Aussage nach "er ist emotional beteiligt" leite ich ab, dass du diesen Paragraphen in seinem Fall für anwendbar erklärst.
      Er hat gesagt, er habe die Deckung auch selbst erfragen wollen, aber der Rechtsanwalt habe ihm angeboten, das für ihn zu tun. Dass er für diese kurze Anfrage EUR 250,00 kassieren würde, hatte er natürlich verschwiegen.
      Mit einem Zeugen wäre gar nicht nötig, wenn er die Bedingung der Deckung schriftlich fixiert hätte.
      Eine Beschwerde bei der Kammer plant er auch.

      @Nataly:
      Selbstverständlich ist eine Gebührenordnung, die festlegt, dass jemand ohne definierter Leistung einen Betrag von 1000 oder 1000en Euro pro Stunde abzocken darf, eine Genehmigung zum Wucher! Eine Schande, dass die Öffentlichkeit nicht dagegen protestiert und sich rundherum ständig nur neppen lässt!

      @Dudde:
      Mir scheint es auch so, dass hier kein Anwalt sich melden würde, um gegen die eigene, ach so toll abzockerische Gebührenverordnung, aufzutreten.
      Wenn ich das gewusst hätte, wäre ich Anwalt geworden. Dass sie unverschämte Gebühren haben, war mir schon immer klar, aber mehr als 1000 Euro pro Stunde - dabei musst du noch bedenken, dass die immer auf eine halbe Stunde aufrunden, auch wenn es nur drei Minuten dauert (wie bei den Telefonaten). Und Unkosten? - Eine Sekretärin, die sich mit diesen 1000 Euro abspeisen lässt (Was geht wohl in ihrem Hirn vor, wenn sie das, was der Anwalt in einer Stunde abzockt, für das ganze Monat bezahlt kriegt?) und ein wenig Büromiete (wohl mit einer halben Stunde Arbeit abbezahlt)!
      Avatar
      schrieb am 03.05.03 21:46:04
      Beitrag Nr. 21 ()
      -@nbsbg, du könntest ja noch das studium nachholen?
      - warum sollte der anwalt mitteilen, was die deckungsnachfrage kostet, wenn ernicht danach gefragt wird,
      allerdings würde ich persönlich stutzig werden, wenn mir ein anwalt so ein angebot macht, schließlich kennt der mich doch gar nicht, und warum sollte er so nett zu mir sein?
      - es gibt sicher auch fälle für anwälte, an denen sie wenig oder gar nicht verdienen, dann holen sie es sich bei jemandem, der wie viel geld haben auftritt.
      - was ich aber nicht verstehe, ist folgendes:
      von der darstellung gehe ich davon aus, daß es sich keine privatrechtliche, sondern gewerbliche forderung handelt, für die extra ein rechtsschutz abgeschlossen werden müßte; wenn dem so ist, kann ich nur sagen, das hätten beide sofort sehen müssen, dann würde ich persönlich dem anwalt auch einen vorwurf machen,übrigens gibt es meines wissens auch einen abrechnungsparagraphen für einfache schreiben, weil du geschrieben hast, er hätte laienhaft formuliert ;

      - ich finde im ürbigen nicht, daß allein anwälte abzocken (können), richtiger ist was dudde sagt, kaum steckt man den kopf aus der tür, wird man abgezockt: naja, draußen laufen eben nicht mehrdie mamas und papas rum, die nur das beste für einen wollen, da laufen leute herum, die dein bestes für sich haben wollen,, da muß halt jeder selbst sehen; ich kenne niemanden, der nicht abzockt, so oder so, aber jeder regt sich über den nächsten auf,
      p.s. wo sind eigentlich die netten smilies links geblieben?
      Avatar
      schrieb am 04.05.03 09:18:34
      Beitrag Nr. 22 ()
      Erstmal Durchatmen...

      Nach deutschem Recht ist der Anwalt berechtigt 1123,-€ + Auslagen + MwSt. zu verlangen.

      Es ist eine Besprechungsgebühr angefallen. Davon wird die gesamte außergewrichtliche Korrespondenz abgedeckt.

      Falls Vergleichsgespräche liefen kann sich diese Gebühr aber noch erhöhen.

      Falls der Anwalt wirklich nur mit der Versicherung telefonierte und sonst nichts weiter unternommen hat ist wohl noch von einer Erstberatung mit max. 180€ +MwSt. auszugehen.


      Ansonsten sei noch darauf hingewiesen:

      Was hätte denn dein Freund getan wenn er z.B. durch einen Fehler den Prozess verloren hätte?
      Wohl den Anwalt verklagt.

      Mit höherem Streitwert steigt gleichzeitig auch das Risiko des Anwalts, deswegen ist auch eine höhere Gebühr gerechtfertigt.

      Wenn er mit dem Ergebnis nicht zufrieden war liegt das oft einfach am Fall selbst- ein Mörder wird nicht schuldlos nur weil er zum Anwalt geht.

      Diese Vollkaskomentalität ist eben fehl am Platz.

      MfG Mario
      Avatar
      schrieb am 05.05.03 10:04:39
      Beitrag Nr. 23 ()
      Nicht gegen Windmühlen (Gebührenordnung) kämpfen sondern nachdenken!

      Zu Bsp. #1
      Um eine Forderung einzutreiben brauche ich für den "Standartweg" Mahnung-Titel-Vollstreckung bis zu einem Grenzwert keinen Anwalt. Hilfreich kann aber ein anwaltliches Begleitschreiben sein, dafür vereinbart man eine Pauschale von höchstens € 150,--.

      Für Forderungen über dem Grenzwert empfiehlt sich die Splittung der Forderung und eine Referenzklage über einen geringen Teilwert mit direktem Bezug zum Gesamtbetrag (Zinsrechnung über €500,-- auf die aufgelaufene Forderung).

      Die Probleme einer Klage
      -Höhe Anwaltsrechnung
      -Anerkennung der Forderung durch den Schuldner
      -Feststellung der Liquidität des Schuldners

      sind damit weitestgehend zu lösen. Ein anderer Ansatz ist das "mieten" eines Anwaltes bei einer Fachagentur für Zeitarbeit für einen Tag (kostet ca. € 400,--/Tag).


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Rechtsanwälte - Abzocker