Deutsche Telekom-mit dieser Aktie wurde ein ganzes Volk geprellt. - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 06.05.03 19:18:22 von
neuester Beitrag 12.05.03 14:43:42 von
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DTE ist die größte Volksverdummung aller Zeiten!
Hier wurden mit Mithilfe des größten Kapitalvernichters aller Zeiten Ron Sommer viele Anleger für ein Leben lang geprellt!
Und glaubt mir ,sein Nachfolger Ricke ist der selbe Abzocker!!
Hier wurden mit Mithilfe des größten Kapitalvernichters aller Zeiten Ron Sommer viele Anleger für ein Leben lang geprellt!
Und glaubt mir ,sein Nachfolger Ricke ist der selbe Abzocker!!
selber schuld, sind doch wohl alle schon volljährig oder??
Jedenfalls ist Ronny doch ohne Verlust aus der Sache rausgekommen oder?
Die Telekom ist zwar ein Saftladen und Ron Sommer ein Trottel..., aber ich bin sicher, daß niemand zum DTE-Aktien Kauf gezwungen wurde.
Und die die zu Höchstständen gekauft haben, oder zu Höchstständen nicht verkauft haben, sind dieselben Trottel wie Sommer...
Ohne Wenn und Aber...
Und die die zu Höchstständen gekauft haben, oder zu Höchstständen nicht verkauft haben, sind dieselben Trottel wie Sommer...
Ohne Wenn und Aber...
#4
Das Problem ist nur, daß mit einem noch nie dagewesenem Aufwand in der gesamten Bevölkerung geworben wurde, in dem Wissen, daß die wenigsten Ahnung von Aktien hatten. Die Medien haben das noch unterstützt und eine sichere Altersvorsorge suggeriert. Das Ganze ist meiner Meinung nach doch nicht als seriös zu bezeichnen.
Das Problem ist nur, daß mit einem noch nie dagewesenem Aufwand in der gesamten Bevölkerung geworben wurde, in dem Wissen, daß die wenigsten Ahnung von Aktien hatten. Die Medien haben das noch unterstützt und eine sichere Altersvorsorge suggeriert. Das Ganze ist meiner Meinung nach doch nicht als seriös zu bezeichnen.
Also ich bin ganz zufrieden!
Habe 1996 für 28DM gekauft und Ende 1999 (leider ein paar Monate zu früh!) für 60€ verkauft.
Habe 1996 für 28DM gekauft und Ende 1999 (leider ein paar Monate zu früh!) für 60€ verkauft.
@ mija
Richtig, es war eine riesige Werbekampagne damals... . Aber ich sags mal so : Wenn man kein handwerkliches Geschick hat, sollte man sich nicht unbedingt ne Schrankwand bei IKEA kaufen . Auch nicht wenn man irgendwelche Möglichkeiten entdecken will Komischerweise denken aber viele immer wieder, daß sie das schon irgendwie hinbekommen ..., nur, so isses halt nun mal nicht... .
Richtig, es war eine riesige Werbekampagne damals... . Aber ich sags mal so : Wenn man kein handwerkliches Geschick hat, sollte man sich nicht unbedingt ne Schrankwand bei IKEA kaufen . Auch nicht wenn man irgendwelche Möglichkeiten entdecken will Komischerweise denken aber viele immer wieder, daß sie das schon irgendwie hinbekommen ..., nur, so isses halt nun mal nicht... .
Langsam kapieren dies auch die Institutionelle und shorten diesen Dreck derzeit massiv.
Weiter so, bei ca. 1-2€ könnte man ans.......denken.
Weiter so, bei ca. 1-2€ könnte man ans.......denken.
Oswald alter Basherkönig
Der DTAG fehlt eine Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Altaktionäre wie bei Allianz. Damit würde der gordische Knoten in der Aktie platzen
Nur hat Deutschland keine Investmentbanker die ihren Namen verdienen und so vergeht Tag um Tag, Wachstum wird nicht generiert und den Entscheidungsvertagern geht es dabei prima.
Fesdu
Eine Ikea Schrankwand ist eine Aufgabe
Glück auf
Der DTAG fehlt eine Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Altaktionäre wie bei Allianz. Damit würde der gordische Knoten in der Aktie platzen
Nur hat Deutschland keine Investmentbanker die ihren Namen verdienen und so vergeht Tag um Tag, Wachstum wird nicht generiert und den Entscheidungsvertagern geht es dabei prima.
Fesdu
Eine Ikea Schrankwand ist eine Aufgabe
Glück auf
Bei der DTE wird es wohl in den nächsten Tagen eine saftige Gewinnwarnung geben.
Ich wäre auch gerne so ein Volltrottel wie R. Sommer und mit 5 Millionen nach Hause gehen.
hi jongs
kann mir jemand was zur verjährungsfrist für den 3. börsenbetrugsgang erzählen? demnach soll diese um ein halbes jahr verlängert werden, solange der staatsanwalt gegen telekom ermittelt.
ist das schon amtlich?
gruß vom survival ( ein ebenfalls verarschter T-aktionär )
kann mir jemand was zur verjährungsfrist für den 3. börsenbetrugsgang erzählen? demnach soll diese um ein halbes jahr verlängert werden, solange der staatsanwalt gegen telekom ermittelt.
ist das schon amtlich?
gruß vom survival ( ein ebenfalls verarschter T-aktionär )
ERMITTLUNGEN GEGEN T-VORSTÄNDE
Rückschlag für Aktionäre
Neuer Ärger für geprellte Telekom-Aktionäre: Staatsanwälte interessieren sich brennend für einen geheimen Prüfbericht zu den Telekom-Immobilien. Doch die Regierung will das brisante Gutachten nicht herausrücken. Begründung: "Das Wohl des Bundes" stehe auf dem Spiel. Das Papier könnte wichtige Grundlage für Tausende von T-Aktionären sein, die auf Schadensersatz hoffen.
Hamburg - Der Bundesrechnungshof hat in Abstimmung mit der Bundesregierung der Bonner Staatsanwaltschaft die Herausgabe eines geheimen 30-seitigen Gutachtens verweigert, das sich unter anderem mit der Rolle des Bundesfinanzministeriums bei der umstrittenen Immobilienbewertung der Deutschen Telekom AG befasst. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit drei Jahren wegen des Verdachts der Falschbilanzierung und des Kapitalanlagebetrugs gegen Vorstände und Aufsichtsräte des Unternehmens, an der der Bund eine Mehrheitsbeteiligung hält.
Der Rechnungshof beruft sich bei seiner Entscheidung auf den Paragrafen 96 der Strafprozessordnung. Danach kann die geforderte Herausgabe von Akten unterbleiben, wenn sie "dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde". Der Bundesrechnungshof bestätigte, dass die Entscheidung in Absprache mit dem Finanzministerium getroffen worden sei. Die Staatsanwälte hegen den Verdacht, die Telekom-Immobilien seien bei der Eröffnungsbilanz 1995 möglicherweise zu hoch bewertet worden, Vorstand und Aufsichtsrat seien schon frühzeitig über die vermeintliche Fehlbewertung informiert gewesen, ohne entsprechend zu reagieren.
Im Zuge der Ermittlungen hatten die Staatsanwälte auch den geheimen Bericht des Bundesrechnungshofes angefordert. Die Rechnungsprüfer hatten sich auf Antrag des Haushaltsausschusses im Juni 2002 mit den Immobilienbewertungen beschäftigt und dabei besonders die Rolle der Bundesregierung und deren Aufsichtspflicht bei der Telekom unter die Lupe genommen.
Die Weigerung des Rechnungshofes könnte dazu führen, dass das Ermittlungsverfahren der Bonner Staatsanwaltschaft in nächster Zeit eingestellt wird. Für viele T-Aktionäre, so der Geschäftsführer der Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), Ulrich Hocker, wäre das ein schwerer Rückschlag. Zur Begründung ihrer Schadensersatzklagen seien sie dringend auf Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft angewiesen.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,248176,00.html
Rückschlag für Aktionäre
Neuer Ärger für geprellte Telekom-Aktionäre: Staatsanwälte interessieren sich brennend für einen geheimen Prüfbericht zu den Telekom-Immobilien. Doch die Regierung will das brisante Gutachten nicht herausrücken. Begründung: "Das Wohl des Bundes" stehe auf dem Spiel. Das Papier könnte wichtige Grundlage für Tausende von T-Aktionären sein, die auf Schadensersatz hoffen.
Hamburg - Der Bundesrechnungshof hat in Abstimmung mit der Bundesregierung der Bonner Staatsanwaltschaft die Herausgabe eines geheimen 30-seitigen Gutachtens verweigert, das sich unter anderem mit der Rolle des Bundesfinanzministeriums bei der umstrittenen Immobilienbewertung der Deutschen Telekom AG befasst. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit drei Jahren wegen des Verdachts der Falschbilanzierung und des Kapitalanlagebetrugs gegen Vorstände und Aufsichtsräte des Unternehmens, an der der Bund eine Mehrheitsbeteiligung hält.
Der Rechnungshof beruft sich bei seiner Entscheidung auf den Paragrafen 96 der Strafprozessordnung. Danach kann die geforderte Herausgabe von Akten unterbleiben, wenn sie "dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde". Der Bundesrechnungshof bestätigte, dass die Entscheidung in Absprache mit dem Finanzministerium getroffen worden sei. Die Staatsanwälte hegen den Verdacht, die Telekom-Immobilien seien bei der Eröffnungsbilanz 1995 möglicherweise zu hoch bewertet worden, Vorstand und Aufsichtsrat seien schon frühzeitig über die vermeintliche Fehlbewertung informiert gewesen, ohne entsprechend zu reagieren.
Im Zuge der Ermittlungen hatten die Staatsanwälte auch den geheimen Bericht des Bundesrechnungshofes angefordert. Die Rechnungsprüfer hatten sich auf Antrag des Haushaltsausschusses im Juni 2002 mit den Immobilienbewertungen beschäftigt und dabei besonders die Rolle der Bundesregierung und deren Aufsichtspflicht bei der Telekom unter die Lupe genommen.
Die Weigerung des Rechnungshofes könnte dazu führen, dass das Ermittlungsverfahren der Bonner Staatsanwaltschaft in nächster Zeit eingestellt wird. Für viele T-Aktionäre, so der Geschäftsführer der Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), Ulrich Hocker, wäre das ein schwerer Rückschlag. Zur Begründung ihrer Schadensersatzklagen seien sie dringend auf Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft angewiesen.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,248176,00.html
#12 Wäre mir neu. Zivilgerichtliche Geltendmachung hemmt die Verjährung, strafrechtliche Implikationen bleiben da unberücksichtigt. Aber ein Blick ins (geltende) Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.
http://dejure.org/gesetze/BGB/204.html
Bürgerliches Gesetzbuch
>
Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240)
Abschnitt 5 - Verjährung (§§ 194 - 218)
Titel 2 - Hemmung, Ablaufhemmung und Neubeginn der Verjährung (§§ 203 - 213)
§ 204
Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung
(1) Die Verjährung wird gehemmt durch
1. die Erhebung der Klage auf Leistung oder auf Feststellung des Anspruchs, auf Erteilung der Vollstreckungsklausel oder auf Erlass des Vollstreckungsurteils,
2. die Zustellung des Antrags im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger,
3. die Zustellung des Mahnbescheids im Mahnverfahren,
4. die Veranlassung der Bekanntgabe des Güteantrags, der bei einer durch die Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestelle oder, wenn die Parteien den Einigungsversuch einvernehmlich unternehmen, bei einer sonstigen Gütestelle, die Streitbeilegungen betreibt, eingereicht ist; wird die Bekanntgabe demnächst nach der Einreichung des Antrags veranlasst, so tritt die Hemmung der Verjährung bereits mit der Einreichung ein,
5. die Geltendmachung der Aufrechnung des Anspruchs im Prozess,
6. die Zustellung der Streitverkündung,
7. die Zustellung des Antrags auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens,
8. den Beginn eines vereinbarten Begutachtungsverfahrens oder die Beauftragung des Gutachters in dem Verfahren nach § 641a,
9. die Zustellung des Antrags auf Erlass eines Arrests, einer einstweiligen Verfügung oder einer einstweiligen Anordnung, oder, wenn der Antrag nicht zugestellt wird, dessen Einreichung, wenn der Arrestbefehl, die einstweilige Verfügung oder die einstweilige Anordnung innerhalb eines Monats seit Verkündung oder Zustellung an den Gläubiger dem Schuldner zugestellt wird,
10. die Anmeldung des Anspruchs im Insolvenzverfahren oder im Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahren,
11. den Beginn des schiedsrichterlichen Verfahrens,
12. die Einreichung des Antrags bei einer Behörde, wenn die Zulässigkeit der Klage von der Vorentscheidung dieser Behörde abhängt und innerhalb von drei Monaten nach Erledigung des Gesuchs die Klage erhoben wird; dies gilt entsprechend für bei einem Gericht oder bei einer in Nummer 4 bezeichneten Gütestelle zu stellende Anträge, deren Zulässigkeit von der Vorentscheidung einer Behörde abhängt,
13. die Einreichung des Antrags bei dem höheren Gericht, wenn dieses das zuständige Gericht zu bestimmen hat und innerhalb von drei Monaten nach Erledigung des Gesuchs die Klage erhoben oder der Antrag, für den die Gerichtsstandsbestimmung zu erfolgen hat, gestellt wird, und
14. die Veranlassung der Bekanntgabe des erstmaligen Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe; wird die Bekanntgabe demnächst nach der Einreichung des Antrags veranlasst, so tritt die Hemmung der Verjährung bereits mit der Einreichung ein.
(2) Die Hemmung nach Absatz 1 endet sechs Monate nach der rechtskräftigen Entscheidung oder anderweitigen Beendigung des eingeleiteten Verfahrens. Gerät das Verfahren dadurch in Stillstand, dass die Parteien es nicht betreiben, so tritt an die Stelle der Beendigung des Verfahrens die letzte Verfahrenshandlung der Parteien, des Gerichts oder der sonst mit dem Verfahren befassten Stelle. Die Hemmung beginnt erneut, wenn eine der Parteien das Verfahren weiter betreibt.
(3) Auf die Frist nach Absatz 1 Nr. 9, 12 und 13 finden die §§ 206, 210 und 211 entsprechende Anwendung.
Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001 (PDF-Format BGBl. I S. 3138 *) m.W.v. 1.1.2002.
http://dejure.org/gesetze/BGB/204.html
Bürgerliches Gesetzbuch
>
Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240)
Abschnitt 5 - Verjährung (§§ 194 - 218)
Titel 2 - Hemmung, Ablaufhemmung und Neubeginn der Verjährung (§§ 203 - 213)
§ 204
Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung
(1) Die Verjährung wird gehemmt durch
1. die Erhebung der Klage auf Leistung oder auf Feststellung des Anspruchs, auf Erteilung der Vollstreckungsklausel oder auf Erlass des Vollstreckungsurteils,
2. die Zustellung des Antrags im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger,
3. die Zustellung des Mahnbescheids im Mahnverfahren,
4. die Veranlassung der Bekanntgabe des Güteantrags, der bei einer durch die Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestelle oder, wenn die Parteien den Einigungsversuch einvernehmlich unternehmen, bei einer sonstigen Gütestelle, die Streitbeilegungen betreibt, eingereicht ist; wird die Bekanntgabe demnächst nach der Einreichung des Antrags veranlasst, so tritt die Hemmung der Verjährung bereits mit der Einreichung ein,
5. die Geltendmachung der Aufrechnung des Anspruchs im Prozess,
6. die Zustellung der Streitverkündung,
7. die Zustellung des Antrags auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens,
8. den Beginn eines vereinbarten Begutachtungsverfahrens oder die Beauftragung des Gutachters in dem Verfahren nach § 641a,
9. die Zustellung des Antrags auf Erlass eines Arrests, einer einstweiligen Verfügung oder einer einstweiligen Anordnung, oder, wenn der Antrag nicht zugestellt wird, dessen Einreichung, wenn der Arrestbefehl, die einstweilige Verfügung oder die einstweilige Anordnung innerhalb eines Monats seit Verkündung oder Zustellung an den Gläubiger dem Schuldner zugestellt wird,
10. die Anmeldung des Anspruchs im Insolvenzverfahren oder im Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahren,
11. den Beginn des schiedsrichterlichen Verfahrens,
12. die Einreichung des Antrags bei einer Behörde, wenn die Zulässigkeit der Klage von der Vorentscheidung dieser Behörde abhängt und innerhalb von drei Monaten nach Erledigung des Gesuchs die Klage erhoben wird; dies gilt entsprechend für bei einem Gericht oder bei einer in Nummer 4 bezeichneten Gütestelle zu stellende Anträge, deren Zulässigkeit von der Vorentscheidung einer Behörde abhängt,
13. die Einreichung des Antrags bei dem höheren Gericht, wenn dieses das zuständige Gericht zu bestimmen hat und innerhalb von drei Monaten nach Erledigung des Gesuchs die Klage erhoben oder der Antrag, für den die Gerichtsstandsbestimmung zu erfolgen hat, gestellt wird, und
14. die Veranlassung der Bekanntgabe des erstmaligen Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe; wird die Bekanntgabe demnächst nach der Einreichung des Antrags veranlasst, so tritt die Hemmung der Verjährung bereits mit der Einreichung ein.
(2) Die Hemmung nach Absatz 1 endet sechs Monate nach der rechtskräftigen Entscheidung oder anderweitigen Beendigung des eingeleiteten Verfahrens. Gerät das Verfahren dadurch in Stillstand, dass die Parteien es nicht betreiben, so tritt an die Stelle der Beendigung des Verfahrens die letzte Verfahrenshandlung der Parteien, des Gerichts oder der sonst mit dem Verfahren befassten Stelle. Die Hemmung beginnt erneut, wenn eine der Parteien das Verfahren weiter betreibt.
(3) Auf die Frist nach Absatz 1 Nr. 9, 12 und 13 finden die §§ 206, 210 und 211 entsprechende Anwendung.
Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001 (PDF-Format BGBl. I S. 3138 *) m.W.v. 1.1.2002.
Nun ändern Juristen die Welt nicht auch wenn sie der frustrierten Seele etwas Erleichterung verschaffen
Hier fehlt die unternehmerische Lösung zum Ausgang aus dieser Situation des Kaputtsparens, des Kundenauspressens, der Zinsbedienung und Ertragsschwäche. Das kann im Endergebnis nur über eine Kapitalerhöhung organisiert werden, dies ist ein klassischer Ansatz um aus der unerfreulichen Situation einen Weg zu finden und diese teutsche Kackophonie zu beenden.
Recht habt ihr alle. Wem nützt es
Glück auf
Hier fehlt die unternehmerische Lösung zum Ausgang aus dieser Situation des Kaputtsparens, des Kundenauspressens, der Zinsbedienung und Ertragsschwäche. Das kann im Endergebnis nur über eine Kapitalerhöhung organisiert werden, dies ist ein klassischer Ansatz um aus der unerfreulichen Situation einen Weg zu finden und diese teutsche Kackophonie zu beenden.
Recht habt ihr alle. Wem nützt es
Glück auf
Was nützt dir die Verjährungsunterbrechung, wenn du keine Beweise hast?!
und die liegen eben in diesem Gutachten!
Allerdings wäre wohl eine Anfechtung der Sperrerklärung gem 23 EGGVG möglich, bzw. man könnte dei betroffenen Personen in den Zeugenstand rufen!
BULLE
und die liegen eben in diesem Gutachten!
Allerdings wäre wohl eine Anfechtung der Sperrerklärung gem 23 EGGVG möglich, bzw. man könnte dei betroffenen Personen in den Zeugenstand rufen!
BULLE
KOMMENTAR: Börsen-Abzocker Bund?
Der Bundesrechnungshof hat in Abstimmung mit dem Finanzministerium der Staatsanwaltschaft keinen Einblick in einen geheimen Revisionsbericht gegeben. Das "Wohl des Bundes" sei bedroht...
...Die Möglichkeit, dass es zu einer Erhärtung des Verdachtes kommt, sind nun aber drastisch gesunken: Auch wenn die Zurückhaltung des geheimen Prüfberichts, zusammen mit der gewählten Begründung, wie ein Schuldeingeständnis des Bundes wirken mag – die Chancen, dass die Schadenersatzklagen Aussicht auf Erfolg haben, sind damit gesunken. Das Ermittlungsverfahren könnte eingestellt werden. Noch stärker in den Keller gehen dürfte damit aber das Vertrauen der Anleger in die Telekom, seinen Großaktionär und den deutschen Aktienmarkt, vor allem aus dem Ausland. Die Frage, womit dem Wohl des Bundes nun stärker geschadet wird, muss unbedingt gestellt werden.
Quelle:
http://www.wallstreet-online.de/ws/news/news/main.php?&actio…
Offensichtlich nur ein Beweis mehr, wer hier die echten Banditen sind und wo sie sitzen.
q. e. d.
persönliche Schlußfolgerung:
ich wandere aus!! und shorte den Dax von meiner Bambushütte im Südpazifik aus in Grund und Boden
Surv, z. Z. noch im Wald
PS.: Eine Klage in Deutschland ist somit fürn Schrubber. Und sogar der Sommer verspricht einen heißen Herbst. ob der auch Telekoms gekauft hat, vom Namensvetter??
Der Bundesrechnungshof hat in Abstimmung mit dem Finanzministerium der Staatsanwaltschaft keinen Einblick in einen geheimen Revisionsbericht gegeben. Das "Wohl des Bundes" sei bedroht...
...Die Möglichkeit, dass es zu einer Erhärtung des Verdachtes kommt, sind nun aber drastisch gesunken: Auch wenn die Zurückhaltung des geheimen Prüfberichts, zusammen mit der gewählten Begründung, wie ein Schuldeingeständnis des Bundes wirken mag – die Chancen, dass die Schadenersatzklagen Aussicht auf Erfolg haben, sind damit gesunken. Das Ermittlungsverfahren könnte eingestellt werden. Noch stärker in den Keller gehen dürfte damit aber das Vertrauen der Anleger in die Telekom, seinen Großaktionär und den deutschen Aktienmarkt, vor allem aus dem Ausland. Die Frage, womit dem Wohl des Bundes nun stärker geschadet wird, muss unbedingt gestellt werden.
Quelle:
http://www.wallstreet-online.de/ws/news/news/main.php?&actio…
Offensichtlich nur ein Beweis mehr, wer hier die echten Banditen sind und wo sie sitzen.
q. e. d.
persönliche Schlußfolgerung:
ich wandere aus!! und shorte den Dax von meiner Bambushütte im Südpazifik aus in Grund und Boden
Surv, z. Z. noch im Wald
PS.: Eine Klage in Deutschland ist somit fürn Schrubber. Und sogar der Sommer verspricht einen heißen Herbst. ob der auch Telekoms gekauft hat, vom Namensvetter??
Der Börsengang der Telekom erscheint immer mehr als groß angelegter Kapitalanlagebetrug "zum Wohle des Bundes", bei dem sich die Behörden sich gegenseitig Schützenhilfe zur Verschleierung leisten.
Hatte in meinem ganzen Leben noch keine DTE, und mußte mir von 1996-2000 von irgendwelchen Jungspatzen anhören, was ich da für ne tolle Gelegenheit verpasse.
Jetzt muß ich mir das Geheule anhören.
Wenn das ganze dazu führt, dass sich Anleger zuerst selbst anschauen was sie sich kaufen, war es nicht umsonst. Ich fürchte allerdings, dass es dazu führen wird, dass breite Bevölkerungsschichten alle Aktien auf Jahre hinaus ablehnen.
Und da kann man ein weiteres Mal nur sagen: Selber schuld.
Jetzt muß ich mir das Geheule anhören.
Wenn das ganze dazu führt, dass sich Anleger zuerst selbst anschauen was sie sich kaufen, war es nicht umsonst. Ich fürchte allerdings, dass es dazu führen wird, dass breite Bevölkerungsschichten alle Aktien auf Jahre hinaus ablehnen.
Und da kann man ein weiteres Mal nur sagen: Selber schuld.
Lemminge bleiben Lemminge egal wohin sie wandern
Ich finde das den absoluten Hammer Hatte zwar nie Telekom Papiere, aber wnn da was dran ist, zeigt das mal wieder in welchem "Saustaat" wir leben
Mich kotzt das zunehmend an - der kleine Mann wird wegen jedem noch so kleinen Vergehen an den Pranger gestellt - nur wenn offensichtlich die Regierung einen Fehler gemacht hat, wird alles unter den Tisch gekehrt (der Teppich reicht bei der Menge Dreck am Stecken schon lange nicht mehr )
Wenn ich das notwendige Kleingeld hätte, würde ich diesem Geierstaat ohne mit der Wimper zu zucken den Rücken kehren - Schuhmacher und Co. machens vor. Aber als Otto normalbürger muß man sich die täglichen Bétrügereien unseres Staates ja gefallen lassen - so läuft es doch schon seit ewigen Zéiten
Mich kotzt das zunehmend an - der kleine Mann wird wegen jedem noch so kleinen Vergehen an den Pranger gestellt - nur wenn offensichtlich die Regierung einen Fehler gemacht hat, wird alles unter den Tisch gekehrt (der Teppich reicht bei der Menge Dreck am Stecken schon lange nicht mehr )
Wenn ich das notwendige Kleingeld hätte, würde ich diesem Geierstaat ohne mit der Wimper zu zucken den Rücken kehren - Schuhmacher und Co. machens vor. Aber als Otto normalbürger muß man sich die täglichen Bétrügereien unseres Staates ja gefallen lassen - so läuft es doch schon seit ewigen Zéiten
Und nebenbei hat die Telekom die Preise bei der UMTS-Auktion für den Bund in die Höhe getrieben....
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