Steuerfahnder nehmen Aktionäre ins Visier - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 13.05.03 08:47:29 von
neuester Beitrag 18.05.03 12:07:39 von
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In NRW schon angelaufen
Steuerfahnder nehmen Aktionäre ins Visier
Von Jan Keuchel, Handelsblatt
Die Steuerfahndung hat ein neues Ermittlungsfeld entdeckt: Die Jagd auf Aktionäre, die über größere Beteiligungen verfügen. Denn nur wenige dieser Anteilseigner geben Gewinne aus Beteiligungsverkäufen beim Finanzamt an. In NRW sind die Ermittlungen bereits angelaufen
DÜSSELDORF. Anteilseigner kleinerer Aktiengesellschaften müssen sich warm anziehen. Wie das Handelsblatt aus Kreisen der Finanzverwaltung und der Anwaltschaft erfahren hat, richtet die Steuerfahndung Nordrhein-Westfalen seit kurzem ihr Augenmerk verstärkt auf diesen Personenkreis. Andere Bundesländer könnten folgen. Die Fahnder wollen Aktionären auf die Schliche kommen, die an den Gesellschaften wesentlich beteiligt waren und in den vergangenen Jahren mit Anteilsverkäufen erhebliche Gewinne gemacht haben – aber dem Staat nichts abgeben wollten.
„Das ist zurzeit eines unserer neuen Prüfungsfelder“, bestätigt Ülo Kühn vom Fahndungsreferat des Finanzamts für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung in Köln. „Wir haben die Erfahrung gemacht: Solche Gewinne werden überhaupt nicht erklärt.“ Zurzeit, sagt Kühn, werde bereits in mehreren Fällen ermittelt. „Allein in einem dieser Verfahren geht es um einen Betrag im zweistelligen Millionenbereich.“
Hintergrund der Aktion: Gewinne aus Anteilsverkäufen an Aktiengesellschaften oder GmbHs sind stets steuerpflichtig, wenn der Verkäufer innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Verkauf „wesentlich“ an der Gesellschaft beteiligt war. Die Zahl dieser Anteilseigner und damit der potenziellen Steuersünder ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Denn der Gesetzgeber hat die Schwelle für wesentliche Beteiligungen immer weiter gesenkt. Lag eine solche wesentliche Beteiligung früher erst ab einem Anteilsbesitz von 25 % vor, wurde der Grenzwert 1999 erst auf 10 % gedrückt, 2001 sogar auf 1 %.
Zugleich war die Verlockung, solche Gewinne zu verschweigen, in den vergangenen Jahren besonders groß. Denn gerade zu Zeiten des Börsenbooms wurden mit Anteilsverkäufen erhebliche Gewinne erzielt. „Selbst als die Beteiligungsgrenze noch bei 25 Prozent lag“, berichtet ein Düsseldorfer Fahnder, „gab es Tendenzen, Veräußerungsgewinne zu verschleiern“.
Außerdem wuchs mit der Erweiterung des Kreises der Steuerpflichtigen die Chance, bei der Steuerhinterziehung unentdeckt zu bleiben. „Mittlerweile sind ja nicht nur die allseits bekannten großen Anteilseigner wesentlich beteiligt, sondern auch viele kleinere unbekannte Aktionäre“, weiß Steueranwalt Rolf Schwedhelm von der Kölner Kanzlei Streck Mack Schwedhelm. „Das reduziert natürlich das Risiko der Entdeckung.“
Auch Kühn kann das bestätigen und hat sich jetzt mit seinen Kollegen daran gemacht, die zahlreichen Tricks der Täter aufzudecken. „Anteile werden zum Beispiel auf Lebenspartner verschoben. Oder die Täter arbeiten mit rückdatierten, fingierten Treuhandverträgen. All das kommt vor.“
Besonders im Visier haben die Kölner und Düsseldorfer Steuerfahnder zurzeit die nicht börsennotierten kleineren Aktiengesellschaften. Denn während Notare Anteilsübertragungen bei GmbHs dem Finanzamt melden müssen, gibt es eine entsprechende gesetzliche Pflicht für AGs nicht. Bei fehlender Börsennotierung fehlt es daher weitgehend an Transparenz.
Um trotzdem Anteilsverschiebungen aufzudecken, haben sich die Fahnder eine besondere Methode ausgedacht. Sie verschicken standardisierte Auskunftsersuchen an zahlreiche Kapitalgesellschaften – „zu Händen des geschäftsführenden Vorstandes“. In den Schriftsätzen, von denen ein Exemplar dem Handelsblatt vorliegt, wird der Vorstand unter anderem zur Herausgabe von Informationen über die Aktionäre aufgefordert. Wörtlich heißt es in den Schreiben: „. . . bitte ich um Vorlage der Aktionärsverzeichnisse, die den Jahreshauptversammlungen in den Jahren . . . zu Grunde gelegen haben.“
Die Fahnder erhoffen sich aus dieser Aufstellung Informationen darüber, wie sich der Aktionärsbestand im Laufe der Jahre verändert hat, wer also gekauft und wer verkauft hat. Die Aktionärsliste bietet den Finanzbeamten damit fundierte Anhaltspunkte, bei welchem Anteilseigner sie nachhorchen sollten.
Steueranwalt Schwedhelm hält ein solches Vorgehen allerdings für unzulässig. Das Auskunftsersuchen sei eine unerlaubte Rasterfahndung, sagt er. „Schließlich werden hier Informationen ohne konkreten Verdacht verlangt. Ermittlungen ins Blaue hinein sind aber eindeutig rechtswidrig.“
Kühn und seine Kollegen sehen das dagegen anders. „Wir haben in allen Fällen ganz konkrete Anhaltspunkte für Steuerhinterziehung“, betont der Steuerbeamte.
Ob andere Bundesländer die Aktion der Kollegen aus Nordrhein- Westfalen nachahmen werden, ist noch offen. Bei der Oberfinanzdirektion (OFD) München heißt es, das Problem sei bekannt, spezielle Aktionen plane man zurzeit allerdings nicht. Ähnlich verhält es sich bei der OFD Stuttgart.
Geht es nach dem Chef der Steuer-Gewerkschaftschef, Dieter Ondracek, liegt der Handlungsbedarf dagegen offen zu Tage. Die Chance, wegen solcher Steuersünden aufzufliegen, sei derzeit so groß wie bei Spekulationsgewinnen. Im Klartext: gleich null. Der Grund seien komplizierte Beteiligungsstrukturen und zu geringes Personal. „Wer seine Verkaufsgewinne angibt“, sagt Ondracek, „wird besteuert, wer das nicht tut, bleibt eben unbehelligt.“
Zumindest in Nordrhein-Westfalen sind die Fahnder jetzt dabei, dem einen Riegel vorzuschieben.
HANDELSBLATT, Montag, 12. Mai 2003, 19:39 Uhr
Steuerfahnder nehmen Aktionäre ins Visier
Von Jan Keuchel, Handelsblatt
Die Steuerfahndung hat ein neues Ermittlungsfeld entdeckt: Die Jagd auf Aktionäre, die über größere Beteiligungen verfügen. Denn nur wenige dieser Anteilseigner geben Gewinne aus Beteiligungsverkäufen beim Finanzamt an. In NRW sind die Ermittlungen bereits angelaufen
DÜSSELDORF. Anteilseigner kleinerer Aktiengesellschaften müssen sich warm anziehen. Wie das Handelsblatt aus Kreisen der Finanzverwaltung und der Anwaltschaft erfahren hat, richtet die Steuerfahndung Nordrhein-Westfalen seit kurzem ihr Augenmerk verstärkt auf diesen Personenkreis. Andere Bundesländer könnten folgen. Die Fahnder wollen Aktionären auf die Schliche kommen, die an den Gesellschaften wesentlich beteiligt waren und in den vergangenen Jahren mit Anteilsverkäufen erhebliche Gewinne gemacht haben – aber dem Staat nichts abgeben wollten.
„Das ist zurzeit eines unserer neuen Prüfungsfelder“, bestätigt Ülo Kühn vom Fahndungsreferat des Finanzamts für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung in Köln. „Wir haben die Erfahrung gemacht: Solche Gewinne werden überhaupt nicht erklärt.“ Zurzeit, sagt Kühn, werde bereits in mehreren Fällen ermittelt. „Allein in einem dieser Verfahren geht es um einen Betrag im zweistelligen Millionenbereich.“
Hintergrund der Aktion: Gewinne aus Anteilsverkäufen an Aktiengesellschaften oder GmbHs sind stets steuerpflichtig, wenn der Verkäufer innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Verkauf „wesentlich“ an der Gesellschaft beteiligt war. Die Zahl dieser Anteilseigner und damit der potenziellen Steuersünder ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Denn der Gesetzgeber hat die Schwelle für wesentliche Beteiligungen immer weiter gesenkt. Lag eine solche wesentliche Beteiligung früher erst ab einem Anteilsbesitz von 25 % vor, wurde der Grenzwert 1999 erst auf 10 % gedrückt, 2001 sogar auf 1 %.
Zugleich war die Verlockung, solche Gewinne zu verschweigen, in den vergangenen Jahren besonders groß. Denn gerade zu Zeiten des Börsenbooms wurden mit Anteilsverkäufen erhebliche Gewinne erzielt. „Selbst als die Beteiligungsgrenze noch bei 25 Prozent lag“, berichtet ein Düsseldorfer Fahnder, „gab es Tendenzen, Veräußerungsgewinne zu verschleiern“.
Außerdem wuchs mit der Erweiterung des Kreises der Steuerpflichtigen die Chance, bei der Steuerhinterziehung unentdeckt zu bleiben. „Mittlerweile sind ja nicht nur die allseits bekannten großen Anteilseigner wesentlich beteiligt, sondern auch viele kleinere unbekannte Aktionäre“, weiß Steueranwalt Rolf Schwedhelm von der Kölner Kanzlei Streck Mack Schwedhelm. „Das reduziert natürlich das Risiko der Entdeckung.“
Auch Kühn kann das bestätigen und hat sich jetzt mit seinen Kollegen daran gemacht, die zahlreichen Tricks der Täter aufzudecken. „Anteile werden zum Beispiel auf Lebenspartner verschoben. Oder die Täter arbeiten mit rückdatierten, fingierten Treuhandverträgen. All das kommt vor.“
Besonders im Visier haben die Kölner und Düsseldorfer Steuerfahnder zurzeit die nicht börsennotierten kleineren Aktiengesellschaften. Denn während Notare Anteilsübertragungen bei GmbHs dem Finanzamt melden müssen, gibt es eine entsprechende gesetzliche Pflicht für AGs nicht. Bei fehlender Börsennotierung fehlt es daher weitgehend an Transparenz.
Um trotzdem Anteilsverschiebungen aufzudecken, haben sich die Fahnder eine besondere Methode ausgedacht. Sie verschicken standardisierte Auskunftsersuchen an zahlreiche Kapitalgesellschaften – „zu Händen des geschäftsführenden Vorstandes“. In den Schriftsätzen, von denen ein Exemplar dem Handelsblatt vorliegt, wird der Vorstand unter anderem zur Herausgabe von Informationen über die Aktionäre aufgefordert. Wörtlich heißt es in den Schreiben: „. . . bitte ich um Vorlage der Aktionärsverzeichnisse, die den Jahreshauptversammlungen in den Jahren . . . zu Grunde gelegen haben.“
Die Fahnder erhoffen sich aus dieser Aufstellung Informationen darüber, wie sich der Aktionärsbestand im Laufe der Jahre verändert hat, wer also gekauft und wer verkauft hat. Die Aktionärsliste bietet den Finanzbeamten damit fundierte Anhaltspunkte, bei welchem Anteilseigner sie nachhorchen sollten.
Steueranwalt Schwedhelm hält ein solches Vorgehen allerdings für unzulässig. Das Auskunftsersuchen sei eine unerlaubte Rasterfahndung, sagt er. „Schließlich werden hier Informationen ohne konkreten Verdacht verlangt. Ermittlungen ins Blaue hinein sind aber eindeutig rechtswidrig.“
Kühn und seine Kollegen sehen das dagegen anders. „Wir haben in allen Fällen ganz konkrete Anhaltspunkte für Steuerhinterziehung“, betont der Steuerbeamte.
Ob andere Bundesländer die Aktion der Kollegen aus Nordrhein- Westfalen nachahmen werden, ist noch offen. Bei der Oberfinanzdirektion (OFD) München heißt es, das Problem sei bekannt, spezielle Aktionen plane man zurzeit allerdings nicht. Ähnlich verhält es sich bei der OFD Stuttgart.
Geht es nach dem Chef der Steuer-Gewerkschaftschef, Dieter Ondracek, liegt der Handlungsbedarf dagegen offen zu Tage. Die Chance, wegen solcher Steuersünden aufzufliegen, sei derzeit so groß wie bei Spekulationsgewinnen. Im Klartext: gleich null. Der Grund seien komplizierte Beteiligungsstrukturen und zu geringes Personal. „Wer seine Verkaufsgewinne angibt“, sagt Ondracek, „wird besteuert, wer das nicht tut, bleibt eben unbehelligt.“
Zumindest in Nordrhein-Westfalen sind die Fahnder jetzt dabei, dem einen Riegel vorzuschieben.
HANDELSBLATT, Montag, 12. Mai 2003, 19:39 Uhr
ob die alle dazu ausreichend ausgebildet sind ???
1000 Leute mehr einstellen bei den Fahndern und das Problem der groß angelegten Steuerhinterziehungen wäre keins mehr.
Solange jedoch immer nur die kleinen dran sind
1000 Leute mehr einstellen bei den Fahndern und das Problem der groß angelegten Steuerhinterziehungen wäre keins mehr.
Solange jedoch immer nur die kleinen dran sind
die ganz kleinen !
das finanzamt hat in einem mir bekannten fall dem arbeitsamt mitgeteilt,dass ein guter bekannter von mir einen freistellungsantrag hat.
darauf hin wurde ihm bis zur vollständigen offenlegung seines depots erst mal das arbeitslosengeld gestrichen...
(er hatte tatsächlich aktien im wert von ca 4000€,aber keinerlei zinseinkünfte dadurch,sondern natürlich gewaltig minus,wie üblich...)
interessant finde ich nur,wie das finanzamt da mit dem arbeitsamt zusammen arbeitet...
das finanzamt hat in einem mir bekannten fall dem arbeitsamt mitgeteilt,dass ein guter bekannter von mir einen freistellungsantrag hat.
darauf hin wurde ihm bis zur vollständigen offenlegung seines depots erst mal das arbeitslosengeld gestrichen...
(er hatte tatsächlich aktien im wert von ca 4000€,aber keinerlei zinseinkünfte dadurch,sondern natürlich gewaltig minus,wie üblich...)
interessant finde ich nur,wie das finanzamt da mit dem arbeitsamt zusammen arbeitet...
#3
bei Arbeitslosengeld kann ich mir das nicht vorstellen
den bei Arbeitslosengeld musst Du nur Nebeneinkünfte
angeben also z.B. riesige Dividendenerträge
riesige Zinserträge
es müsste so gelaufen sein
Dein Kollege hat Arbeitslosenhilfe beantragt
dann verlangt das Arbeitsamt den Freistellungs-Auftrag
von der Bank
wenn die Freistellung zu hoch ist so nimmt das Arbeitsamt
an dass er ein entsprechend hohes Eigenkapital besitzt.
Beim Bezug von Arbeitslosenhilfe darf man maximal eine
Betrag von 4000.- Euro besitzen ansonsten
muss man erstmal Eigenkapital abschmelzen
Jedoch wurden bisher für jedes Lebensalter noch eine
Rentenrücklage dazugerechnet also durfte ein
ca. 40 Jahre alter Mann ca. 15.000 Euro Eigenkapital
besitzen um Arbeitslosenhilfe zu beziehen.
Es könnte natürlich sein dass sich der Finanzbeamte
über den Kollegen geärgert hat und in einem Mobbing-Verlauf
den Kollegen beim Arbeitsamt angeschwärtz hat.
Viel wahrscheinlicher ist es jedoch dass dein bekannter
eine hübsche Freundin hatte und dann gab es Zoff wie
in jeder Zweier-Beziehung, der eine zeigte den anderen
bei der Polizei wegen Körperverletzung an
und der andere verriet die Nebeneinkünfte seiner
hüschen Bedienung um sich an ihr zur rächen
da die hübsche Bedienung sich jetzt mit einem
body-builder ein schönes Wochenende macht.
Nach Scheidungen oder nach Trennung vom Lebenspartner
erhalten Finanzämter ab und zu auch einen Tipp
wie einer Steuer hinterzieht.
Vertraue in Geldsachen nie Deiner Freundin
und mag die noch so schön sein.
bei Arbeitslosengeld kann ich mir das nicht vorstellen
den bei Arbeitslosengeld musst Du nur Nebeneinkünfte
angeben also z.B. riesige Dividendenerträge
riesige Zinserträge
es müsste so gelaufen sein
Dein Kollege hat Arbeitslosenhilfe beantragt
dann verlangt das Arbeitsamt den Freistellungs-Auftrag
von der Bank
wenn die Freistellung zu hoch ist so nimmt das Arbeitsamt
an dass er ein entsprechend hohes Eigenkapital besitzt.
Beim Bezug von Arbeitslosenhilfe darf man maximal eine
Betrag von 4000.- Euro besitzen ansonsten
muss man erstmal Eigenkapital abschmelzen
Jedoch wurden bisher für jedes Lebensalter noch eine
Rentenrücklage dazugerechnet also durfte ein
ca. 40 Jahre alter Mann ca. 15.000 Euro Eigenkapital
besitzen um Arbeitslosenhilfe zu beziehen.
Es könnte natürlich sein dass sich der Finanzbeamte
über den Kollegen geärgert hat und in einem Mobbing-Verlauf
den Kollegen beim Arbeitsamt angeschwärtz hat.
Viel wahrscheinlicher ist es jedoch dass dein bekannter
eine hübsche Freundin hatte und dann gab es Zoff wie
in jeder Zweier-Beziehung, der eine zeigte den anderen
bei der Polizei wegen Körperverletzung an
und der andere verriet die Nebeneinkünfte seiner
hüschen Bedienung um sich an ihr zur rächen
da die hübsche Bedienung sich jetzt mit einem
body-builder ein schönes Wochenende macht.
Nach Scheidungen oder nach Trennung vom Lebenspartner
erhalten Finanzämter ab und zu auch einen Tipp
wie einer Steuer hinterzieht.
Vertraue in Geldsachen nie Deiner Freundin
und mag die noch so schön sein.
stimmt,
er hat arbeitslosenhilfe bezogen,nicht arbeitslosengeld !
(wußte nicht dass das so ein wichtiger unterschied ist...)
somit war er zu dem zeitpunkt bereits über ein jahr arbeitslos.
es hat ihn keiner angezeigt oder angeschwärzt oder so...
das finanzamt hat einfach von sich aus die mitteilung an das arbeitsamt gegeben,dass ereinen solchen freistellungsantrag hat.
(angeblich machen die das immer bei arbeitslosenhilfe...)
der aktuelle stand der dinge ist folgender:
es gibt in so einem fall einen freibetrag,den auch ein arbeitsloser angelegt haben darf (zb als rentenvorsorge) den er nicht angehen muss.
der freibetrag war bis letztes jahr 500€/lebensjahr und ist dieses jahr auf 200€/lebensjahr gesenkt worden.
wer also zb mit 30 arbeitslosenhilfe beziehen will,darf bis zu 30x200€ angelegt haben (zb. in aktien) also 6000€.
was geschieht wenn er mehr als das besitzen würde,ist bei dem aktuelen fall nicht bekannt,logisch... wäre aber mal interessant zu erfahren,was in so einem fall erwartet wird.
vielleicht liest ja hier ein sachbearbeiter vom arbeitsamt mit und kann da mal auskunft geben ?
er hat arbeitslosenhilfe bezogen,nicht arbeitslosengeld !
(wußte nicht dass das so ein wichtiger unterschied ist...)
somit war er zu dem zeitpunkt bereits über ein jahr arbeitslos.
es hat ihn keiner angezeigt oder angeschwärzt oder so...
das finanzamt hat einfach von sich aus die mitteilung an das arbeitsamt gegeben,dass ereinen solchen freistellungsantrag hat.
(angeblich machen die das immer bei arbeitslosenhilfe...)
der aktuelle stand der dinge ist folgender:
es gibt in so einem fall einen freibetrag,den auch ein arbeitsloser angelegt haben darf (zb als rentenvorsorge) den er nicht angehen muss.
der freibetrag war bis letztes jahr 500€/lebensjahr und ist dieses jahr auf 200€/lebensjahr gesenkt worden.
wer also zb mit 30 arbeitslosenhilfe beziehen will,darf bis zu 30x200€ angelegt haben (zb. in aktien) also 6000€.
was geschieht wenn er mehr als das besitzen würde,ist bei dem aktuelen fall nicht bekannt,logisch... wäre aber mal interessant zu erfahren,was in so einem fall erwartet wird.
vielleicht liest ja hier ein sachbearbeiter vom arbeitsamt mit und kann da mal auskunft geben ?
@DasJüngsteGericht
#5
ich möcht noch mal Dir kurz die Arbeitslosenhilfe-Situation
schildern
Wir sollten uns aber hier mehr auf das Finanzamt konzentrieren.
Du bist 30 Jahre 30x200Euro = 6000 Euro
Du besitzt z.B. 15.000 Euro Spareinlagen
und Du stellst ganz normal Deinen Antrag
dann stellt Dir das Arbeitsamt die Idioten-Rechnung auf
15.000 Euro - 6000 Euro = 9000 Euro zuviel
Du bekommst ca. 500 Euro Arbeitslosenhilfe pro Monat
9000 Euro : 500 Euro = 18 Monate
Du hast am 1.Mai03 deinen Antrag gestellt somit hast Du
erst nach 18 Monaten Anspruch auf Arbeitslosenhilfe
Das Arbeitsamt freut sich denn in 18 Monaten haben mindestens 5 Stellenangebote für dich bei irgendwelchen Drecksfirmen und Du machst Fehler im Vorstellungsgespräch
der Chef muss nach dem Vorstellungsgespräch n
das Forular vom Arbeitsamt ausfüllen und
Du bekommst erstmal 3 Monate Sperre vom Arbeitsamt.
Sozialhilfe kannste vergessen.
Ein Bekannte von mir wurde vom Arbeitsamt schon 2 mal
gesperrt und bekam auch nichts von der Sozialhilfe.
Das Arbeitsamt treibt geradezu die Leute in die
Schwarzarbeit.
Das Arbeitsamt ist dafür verantwortlich dass viele
auf der Strasse enden.
Wer Geld für seine Rente zurücklegt darf in Zukunft
nie länger als 12 Monate arbeitslos sein.
Ein Arbeitsloser der 50 Jahre alt ist wird automatisch
zum Sozialhilfeempfänger.
Noch besser ist wenn Dich das Arbeitsamt zum
medizinischen Dienst des Arbeitsamtes vorlädt
dort prüfen die mit Haarprobe ob Du Hasch rauchst
oder Alkoholiker bist.
Auch dann versucht man Sperren zu verhängen.
#5
ich möcht noch mal Dir kurz die Arbeitslosenhilfe-Situation
schildern
Wir sollten uns aber hier mehr auf das Finanzamt konzentrieren.
Du bist 30 Jahre 30x200Euro = 6000 Euro
Du besitzt z.B. 15.000 Euro Spareinlagen
und Du stellst ganz normal Deinen Antrag
dann stellt Dir das Arbeitsamt die Idioten-Rechnung auf
15.000 Euro - 6000 Euro = 9000 Euro zuviel
Du bekommst ca. 500 Euro Arbeitslosenhilfe pro Monat
9000 Euro : 500 Euro = 18 Monate
Du hast am 1.Mai03 deinen Antrag gestellt somit hast Du
erst nach 18 Monaten Anspruch auf Arbeitslosenhilfe
Das Arbeitsamt freut sich denn in 18 Monaten haben mindestens 5 Stellenangebote für dich bei irgendwelchen Drecksfirmen und Du machst Fehler im Vorstellungsgespräch
der Chef muss nach dem Vorstellungsgespräch n
das Forular vom Arbeitsamt ausfüllen und
Du bekommst erstmal 3 Monate Sperre vom Arbeitsamt.
Sozialhilfe kannste vergessen.
Ein Bekannte von mir wurde vom Arbeitsamt schon 2 mal
gesperrt und bekam auch nichts von der Sozialhilfe.
Das Arbeitsamt treibt geradezu die Leute in die
Schwarzarbeit.
Das Arbeitsamt ist dafür verantwortlich dass viele
auf der Strasse enden.
Wer Geld für seine Rente zurücklegt darf in Zukunft
nie länger als 12 Monate arbeitslos sein.
Ein Arbeitsloser der 50 Jahre alt ist wird automatisch
zum Sozialhilfeempfänger.
Noch besser ist wenn Dich das Arbeitsamt zum
medizinischen Dienst des Arbeitsamtes vorlädt
dort prüfen die mit Haarprobe ob Du Hasch rauchst
oder Alkoholiker bist.
Auch dann versucht man Sperren zu verhängen.
na das sind ja Aussichten...
jetzt nochmal zum Finanzamt
habe mal im Spiegel oder Focus gelesen
wie Fianzbeamte arbeiten.
z.B. liegen einige Steuerfluchtbanken an der
Grenze Deutschland Luxenburg
da standen die nicht nur an der Grenze wenn Du wieder
nach Deutschland fährst (Zollfahndung)
sondern einige Finanzbeamte
stehen vor dem Parktplatz der Bank in Luxenburg
und schreiben sich alle Deutschen Nummernschilder auf
die dann beim zuständigen Finanzamt eine Sonderprüfung
bekommen.
Vielleicht ist es Taktik der Finanzbeamten so zu tun
als ob man "lahm" arbeitet, doch wenn die "Lunte riechen"
und merken sie können Beweise finden dann
hast Du keine Chance mehr.
habe mal im Spiegel oder Focus gelesen
wie Fianzbeamte arbeiten.
z.B. liegen einige Steuerfluchtbanken an der
Grenze Deutschland Luxenburg
da standen die nicht nur an der Grenze wenn Du wieder
nach Deutschland fährst (Zollfahndung)
sondern einige Finanzbeamte
stehen vor dem Parktplatz der Bank in Luxenburg
und schreiben sich alle Deutschen Nummernschilder auf
die dann beim zuständigen Finanzamt eine Sonderprüfung
bekommen.
Vielleicht ist es Taktik der Finanzbeamten so zu tun
als ob man "lahm" arbeitet, doch wenn die "Lunte riechen"
und merken sie können Beweise finden dann
hast Du keine Chance mehr.
na das mit dem haargutachten beim medizinischen dienst ist dann schon ein bisschen übertrieben...
weist du wieviel so ein haargutachten kostet ? da sind schnell mal ein paar vtausend euro weg...
zudem darf nicht mal die staatsanwaltschaft oder die polizei so ein haargutachten machen,wenn sie einen verdacht haben,ohne ausreichend beweise,richterlichen beschluss etc...
dabei gehts um dein persönlichkeitsrecht,etc...
andererseits,finde ich es schon seltsam,wenn jemand arbeitslosenhilfe braucht (also finanzielle unterstützung) aber geld genug für drogen hat ?
das is doch auch nicht ok,oder ?
ich arbeite mir den rücken krumm und hab keinen cent übrig,nicht mal für nen joint... und der herr arbeitslose is lustig am koksen ?
das wäre doch auch blöd,oder ?
weist du wieviel so ein haargutachten kostet ? da sind schnell mal ein paar vtausend euro weg...
zudem darf nicht mal die staatsanwaltschaft oder die polizei so ein haargutachten machen,wenn sie einen verdacht haben,ohne ausreichend beweise,richterlichen beschluss etc...
dabei gehts um dein persönlichkeitsrecht,etc...
andererseits,finde ich es schon seltsam,wenn jemand arbeitslosenhilfe braucht (also finanzielle unterstützung) aber geld genug für drogen hat ?
das is doch auch nicht ok,oder ?
ich arbeite mir den rücken krumm und hab keinen cent übrig,nicht mal für nen joint... und der herr arbeitslose is lustig am koksen ?
das wäre doch auch blöd,oder ?
Wer vor einer Bank in Luxembourg parkt ist selbst schuld.
Drei Strassenzüge weiter und ´nen Spaziergang gemacht.
Mann - daß man auch alles erklären muss...
Drei Strassenzüge weiter und ´nen Spaziergang gemacht.
Mann - daß man auch alles erklären muss...
Da hilft nur eins:
Jeder von uns (natürlich nur diejenigen die kein Geld
in L versteckt haben) fährt mal nach Luxemburg und
parkt sein Auto dort vor einer Bank.
Wenn Millionen und Abermillionen von deutschen Bürgern
nun "verdächtigt" werden, läuft die ganze Sache ins Leere.
kroko
Jeder von uns (natürlich nur diejenigen die kein Geld
in L versteckt haben) fährt mal nach Luxemburg und
parkt sein Auto dort vor einer Bank.
Wenn Millionen und Abermillionen von deutschen Bürgern
nun "verdächtigt" werden, läuft die ganze Sache ins Leere.
kroko
Arbeitsämter und Sozialämter haben vollen Zugriff auf die Datenbank, in welcher die Freistellungsaufträge gespeichert sind, um Sozialmißbrauch zu verhindern.
Beantragt oder emfängt jemand Arbeitslosen oder Sozialhilfe, prüfen die jeweiligen Ämter automatisch, ob der Antragsteller über Kapitaleinkünfte oder Vermögen verfügt.Anhand der Kapitaleinkünftte können sich die Beamten sehr schnell ausrechnen, ob der Antragsteller über Vermögen verfügt, welches über der Freigrenze liegt.Liegt es darüber, fordern Arbeits oder Sozialämter die Antragsteller oder Empfänger auf, diese offen zu legen. Geschieht das nicht, erfolgt bis zur Aufklärung des Falls eine Leistungssperre, wurden zu unrecht Leistungen empfangen, werden diese zurückgefordert, zudem droht auch eine Anzeige wegen Sozialmißbrauch, wenn es sich um größere Beträge handelt.
Das Finanzamt dürfte von selbst nichts angefordert haben, sondern vielmehr ist es so, daß die Sozialbehörden Zugriff haben, und im Verdachtsfall ein Recht auf Auskunft haben.
Wurde kein Freistellungsauftrag erstellt, können die Sozialbehörden auch nichts ermitteln, daher ist es manchmal sicherlich besser, die Zinsabschlagsteuer zu zahlen,welche anoym abgeführt wird.Der Freistellungsauftrag ist hingegen eine Informationsquelle für viele, neben Arbeits und Sozialämtern dürften zukünftig auch weitere Behörden daruf Zgriff bekommen, z.B. Krankenkassen usw.
Beantragt oder emfängt jemand Arbeitslosen oder Sozialhilfe, prüfen die jeweiligen Ämter automatisch, ob der Antragsteller über Kapitaleinkünfte oder Vermögen verfügt.Anhand der Kapitaleinkünftte können sich die Beamten sehr schnell ausrechnen, ob der Antragsteller über Vermögen verfügt, welches über der Freigrenze liegt.Liegt es darüber, fordern Arbeits oder Sozialämter die Antragsteller oder Empfänger auf, diese offen zu legen. Geschieht das nicht, erfolgt bis zur Aufklärung des Falls eine Leistungssperre, wurden zu unrecht Leistungen empfangen, werden diese zurückgefordert, zudem droht auch eine Anzeige wegen Sozialmißbrauch, wenn es sich um größere Beträge handelt.
Das Finanzamt dürfte von selbst nichts angefordert haben, sondern vielmehr ist es so, daß die Sozialbehörden Zugriff haben, und im Verdachtsfall ein Recht auf Auskunft haben.
Wurde kein Freistellungsauftrag erstellt, können die Sozialbehörden auch nichts ermitteln, daher ist es manchmal sicherlich besser, die Zinsabschlagsteuer zu zahlen,welche anoym abgeführt wird.Der Freistellungsauftrag ist hingegen eine Informationsquelle für viele, neben Arbeits und Sozialämtern dürften zukünftig auch weitere Behörden daruf Zgriff bekommen, z.B. Krankenkassen usw.
Korrektur:
Habe mich in folgender Satzpassage falsch ausgedrückt:
"Das Finanzamt dürfte von selbst nichts angefordert haben"
soll richtig heißen--
Das Finanzamt dürfte von selbst keine Daten weitergegeben haben.
Habe mich in folgender Satzpassage falsch ausgedrückt:
"Das Finanzamt dürfte von selbst nichts angefordert haben"
soll richtig heißen--
Das Finanzamt dürfte von selbst keine Daten weitergegeben haben.
Übrigens: Auch die BAföG-Ämter bedienen sich aus der Datenbank des Bundesamtes für Finanzen, in der die Freistellungsaufträge gespeichert sind. Das musste schon mancher BAföG-Empfänger zu seinem Leidwesen erfahren.
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