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    Steuerfahnder nehmen Aktionäre ins Visier - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.05.03 08:47:29 von
    neuester Beitrag 18.05.03 12:07:39 von
    Beiträge: 14
    ID: 731.068
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      schrieb am 13.05.03 08:47:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      In NRW schon angelaufen


      Steuerfahnder nehmen Aktionäre ins Visier


      Von Jan Keuchel, Handelsblatt


      Die Steuerfahndung hat ein neues Ermittlungsfeld entdeckt: Die Jagd auf Aktionäre, die über größere Beteiligungen verfügen. Denn nur wenige dieser Anteilseigner geben Gewinne aus Beteiligungsverkäufen beim Finanzamt an. In NRW sind die Ermittlungen bereits angelaufen



      DÜSSELDORF. Anteilseigner kleinerer Aktiengesellschaften müssen sich warm anziehen. Wie das Handelsblatt aus Kreisen der Finanzverwaltung und der Anwaltschaft erfahren hat, richtet die Steuerfahndung Nordrhein-Westfalen seit kurzem ihr Augenmerk verstärkt auf diesen Personenkreis. Andere Bundesländer könnten folgen. Die Fahnder wollen Aktionären auf die Schliche kommen, die an den Gesellschaften wesentlich beteiligt waren und in den vergangenen Jahren mit Anteilsverkäufen erhebliche Gewinne gemacht haben – aber dem Staat nichts abgeben wollten.

      „Das ist zurzeit eines unserer neuen Prüfungsfelder“, bestätigt Ülo Kühn vom Fahndungsreferat des Finanzamts für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung in Köln. „Wir haben die Erfahrung gemacht: Solche Gewinne werden überhaupt nicht erklärt.“ Zurzeit, sagt Kühn, werde bereits in mehreren Fällen ermittelt. „Allein in einem dieser Verfahren geht es um einen Betrag im zweistelligen Millionenbereich.“

      Hintergrund der Aktion: Gewinne aus Anteilsverkäufen an Aktiengesellschaften oder GmbHs sind stets steuerpflichtig, wenn der Verkäufer innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Verkauf „wesentlich“ an der Gesellschaft beteiligt war. Die Zahl dieser Anteilseigner und damit der potenziellen Steuersünder ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Denn der Gesetzgeber hat die Schwelle für wesentliche Beteiligungen immer weiter gesenkt. Lag eine solche wesentliche Beteiligung früher erst ab einem Anteilsbesitz von 25 % vor, wurde der Grenzwert 1999 erst auf 10 % gedrückt, 2001 sogar auf 1 %.

      Zugleich war die Verlockung, solche Gewinne zu verschweigen, in den vergangenen Jahren besonders groß. Denn gerade zu Zeiten des Börsenbooms wurden mit Anteilsverkäufen erhebliche Gewinne erzielt. „Selbst als die Beteiligungsgrenze noch bei 25 Prozent lag“, berichtet ein Düsseldorfer Fahnder, „gab es Tendenzen, Veräußerungsgewinne zu verschleiern“.

      Außerdem wuchs mit der Erweiterung des Kreises der Steuerpflichtigen die Chance, bei der Steuerhinterziehung unentdeckt zu bleiben. „Mittlerweile sind ja nicht nur die allseits bekannten großen Anteilseigner wesentlich beteiligt, sondern auch viele kleinere unbekannte Aktionäre“, weiß Steueranwalt Rolf Schwedhelm von der Kölner Kanzlei Streck Mack Schwedhelm. „Das reduziert natürlich das Risiko der Entdeckung.“

      Auch Kühn kann das bestätigen und hat sich jetzt mit seinen Kollegen daran gemacht, die zahlreichen Tricks der Täter aufzudecken. „Anteile werden zum Beispiel auf Lebenspartner verschoben. Oder die Täter arbeiten mit rückdatierten, fingierten Treuhandverträgen. All das kommt vor.“

      Besonders im Visier haben die Kölner und Düsseldorfer Steuerfahnder zurzeit die nicht börsennotierten kleineren Aktiengesellschaften. Denn während Notare Anteilsübertragungen bei GmbHs dem Finanzamt melden müssen, gibt es eine entsprechende gesetzliche Pflicht für AGs nicht. Bei fehlender Börsennotierung fehlt es daher weitgehend an Transparenz.

      Um trotzdem Anteilsverschiebungen aufzudecken, haben sich die Fahnder eine besondere Methode ausgedacht. Sie verschicken standardisierte Auskunftsersuchen an zahlreiche Kapitalgesellschaften – „zu Händen des geschäftsführenden Vorstandes“. In den Schriftsätzen, von denen ein Exemplar dem Handelsblatt vorliegt, wird der Vorstand unter anderem zur Herausgabe von Informationen über die Aktionäre aufgefordert. Wörtlich heißt es in den Schreiben: „. . . bitte ich um Vorlage der Aktionärsverzeichnisse, die den Jahreshauptversammlungen in den Jahren . . . zu Grunde gelegen haben.“

      Die Fahnder erhoffen sich aus dieser Aufstellung Informationen darüber, wie sich der Aktionärsbestand im Laufe der Jahre verändert hat, wer also gekauft und wer verkauft hat. Die Aktionärsliste bietet den Finanzbeamten damit fundierte Anhaltspunkte, bei welchem Anteilseigner sie nachhorchen sollten.

      Steueranwalt Schwedhelm hält ein solches Vorgehen allerdings für unzulässig. Das Auskunftsersuchen sei eine unerlaubte Rasterfahndung, sagt er. „Schließlich werden hier Informationen ohne konkreten Verdacht verlangt. Ermittlungen ins Blaue hinein sind aber eindeutig rechtswidrig.“

      Kühn und seine Kollegen sehen das dagegen anders. „Wir haben in allen Fällen ganz konkrete Anhaltspunkte für Steuerhinterziehung“, betont der Steuerbeamte.

      Ob andere Bundesländer die Aktion der Kollegen aus Nordrhein- Westfalen nachahmen werden, ist noch offen. Bei der Oberfinanzdirektion (OFD) München heißt es, das Problem sei bekannt, spezielle Aktionen plane man zurzeit allerdings nicht. Ähnlich verhält es sich bei der OFD Stuttgart.

      Geht es nach dem Chef der Steuer-Gewerkschaftschef, Dieter Ondracek, liegt der Handlungsbedarf dagegen offen zu Tage. Die Chance, wegen solcher Steuersünden aufzufliegen, sei derzeit so groß wie bei Spekulationsgewinnen. Im Klartext: gleich null. Der Grund seien komplizierte Beteiligungsstrukturen und zu geringes Personal. „Wer seine Verkaufsgewinne angibt“, sagt Ondracek, „wird besteuert, wer das nicht tut, bleibt eben unbehelligt.“

      Zumindest in Nordrhein-Westfalen sind die Fahnder jetzt dabei, dem einen Riegel vorzuschieben.


      HANDELSBLATT, Montag, 12. Mai 2003, 19:39 Uhr
      Avatar
      schrieb am 13.05.03 08:52:00
      Beitrag Nr. 2 ()
      ob die alle dazu ausreichend ausgebildet sind ???

      1000 Leute mehr einstellen bei den Fahndern und das Problem der groß angelegten Steuerhinterziehungen wäre keins mehr.

      Solange jedoch immer nur die kleinen dran sind :laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.05.03 11:24:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      die ganz kleinen !

      das finanzamt hat in einem mir bekannten fall dem arbeitsamt mitgeteilt,dass ein guter bekannter von mir einen freistellungsantrag hat.
      darauf hin wurde ihm bis zur vollständigen offenlegung seines depots erst mal das arbeitslosengeld gestrichen...

      (er hatte tatsächlich aktien im wert von ca 4000€,aber keinerlei zinseinkünfte dadurch,sondern natürlich gewaltig minus,wie üblich...)

      interessant finde ich nur,wie das finanzamt da mit dem arbeitsamt zusammen arbeitet...
      Avatar
      schrieb am 13.05.03 13:41:51
      Beitrag Nr. 4 ()
      #3

      bei Arbeitslosengeld kann ich mir das nicht vorstellen
      den bei Arbeitslosengeld musst Du nur Nebeneinkünfte
      angeben also z.B. riesige Dividendenerträge
      riesige Zinserträge

      es müsste so gelaufen sein
      Dein Kollege hat Arbeitslosenhilfe beantragt
      dann verlangt das Arbeitsamt den Freistellungs-Auftrag
      von der Bank
      wenn die Freistellung zu hoch ist so nimmt das Arbeitsamt
      an dass er ein entsprechend hohes Eigenkapital besitzt.

      Beim Bezug von Arbeitslosenhilfe darf man maximal eine
      Betrag von 4000.- Euro besitzen ansonsten
      muss man erstmal Eigenkapital abschmelzen
      Jedoch wurden bisher für jedes Lebensalter noch eine
      Rentenrücklage dazugerechnet also durfte ein
      ca. 40 Jahre alter Mann ca. 15.000 Euro Eigenkapital
      besitzen um Arbeitslosenhilfe zu beziehen.

      Es könnte natürlich sein dass sich der Finanzbeamte
      über den Kollegen geärgert hat und in einem Mobbing-Verlauf
      den Kollegen beim Arbeitsamt angeschwärtz hat.

      Viel wahrscheinlicher ist es jedoch dass dein bekannter
      eine hübsche Freundin hatte und dann gab es Zoff wie
      in jeder Zweier-Beziehung, der eine zeigte den anderen
      bei der Polizei wegen Körperverletzung an
      und der andere verriet die Nebeneinkünfte seiner
      hüschen Bedienung um sich an ihr zur rächen
      da die hübsche Bedienung sich jetzt mit einem
      body-builder ein schönes Wochenende macht.

      Nach Scheidungen oder nach Trennung vom Lebenspartner
      erhalten Finanzämter ab und zu auch einen Tipp
      wie einer Steuer hinterzieht.

      Vertraue in Geldsachen nie Deiner Freundin
      und mag die noch so schön sein.
      Avatar
      schrieb am 13.05.03 22:37:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      stimmt,
      er hat arbeitslosenhilfe bezogen,nicht arbeitslosengeld !
      (wußte nicht dass das so ein wichtiger unterschied ist...)

      somit war er zu dem zeitpunkt bereits über ein jahr arbeitslos.
      es hat ihn keiner angezeigt oder angeschwärzt oder so...
      das finanzamt hat einfach von sich aus die mitteilung an das arbeitsamt gegeben,dass ereinen solchen freistellungsantrag hat.
      (angeblich machen die das immer bei arbeitslosenhilfe...)

      der aktuelle stand der dinge ist folgender:
      es gibt in so einem fall einen freibetrag,den auch ein arbeitsloser angelegt haben darf (zb als rentenvorsorge) den er nicht angehen muss.
      der freibetrag war bis letztes jahr 500€/lebensjahr und ist dieses jahr auf 200€/lebensjahr gesenkt worden.
      wer also zb mit 30 arbeitslosenhilfe beziehen will,darf bis zu 30x200€ angelegt haben (zb. in aktien) also 6000€.

      was geschieht wenn er mehr als das besitzen würde,ist bei dem aktuelen fall nicht bekannt,logisch... wäre aber mal interessant zu erfahren,was in so einem fall erwartet wird.
      vielleicht liest ja hier ein sachbearbeiter vom arbeitsamt mit und kann da mal auskunft geben ?:laugh:

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      Avatar
      schrieb am 14.05.03 12:35:32
      Beitrag Nr. 6 ()
      @DasJüngsteGericht
      #5

      ich möcht noch mal Dir kurz die Arbeitslosenhilfe-Situation
      schildern
      Wir sollten uns aber hier mehr auf das Finanzamt konzentrieren.

      Du bist 30 Jahre 30x200Euro = 6000 Euro
      Du besitzt z.B. 15.000 Euro Spareinlagen
      und Du stellst ganz normal Deinen Antrag
      dann stellt Dir das Arbeitsamt die Idioten-Rechnung auf
      15.000 Euro - 6000 Euro = 9000 Euro zuviel

      Du bekommst ca. 500 Euro Arbeitslosenhilfe pro Monat
      9000 Euro : 500 Euro = 18 Monate

      Du hast am 1.Mai03 deinen Antrag gestellt somit hast Du
      erst nach 18 Monaten Anspruch auf Arbeitslosenhilfe

      Das Arbeitsamt freut sich denn in 18 Monaten haben mindestens 5 Stellenangebote für dich bei irgendwelchen Drecksfirmen und Du machst Fehler im Vorstellungsgespräch
      der Chef muss nach dem Vorstellungsgespräch n
      das Forular vom Arbeitsamt ausfüllen und
      Du bekommst erstmal 3 Monate Sperre vom Arbeitsamt.
      Sozialhilfe kannste vergessen.

      Ein Bekannte von mir wurde vom Arbeitsamt schon 2 mal
      gesperrt und bekam auch nichts von der Sozialhilfe.

      Das Arbeitsamt treibt geradezu die Leute in die
      Schwarzarbeit.

      Das Arbeitsamt ist dafür verantwortlich dass viele
      auf der Strasse enden.

      Wer Geld für seine Rente zurücklegt darf in Zukunft
      nie länger als 12 Monate arbeitslos sein.

      Ein Arbeitsloser der 50 Jahre alt ist wird automatisch
      zum Sozialhilfeempfänger.

      Noch besser ist wenn Dich das Arbeitsamt zum
      medizinischen Dienst des Arbeitsamtes vorlädt
      dort prüfen die mit Haarprobe ob Du Hasch rauchst
      oder Alkoholiker bist.
      Auch dann versucht man Sperren zu verhängen.
      Avatar
      schrieb am 14.05.03 19:20:56
      Beitrag Nr. 7 ()
      na das sind ja Aussichten...
      Avatar
      schrieb am 14.05.03 20:13:06
      Beitrag Nr. 8 ()
      jetzt nochmal zum Finanzamt
      habe mal im Spiegel oder Focus gelesen
      wie Fianzbeamte arbeiten.

      z.B. liegen einige Steuerfluchtbanken an der
      Grenze Deutschland Luxenburg
      da standen die nicht nur an der Grenze wenn Du wieder
      nach Deutschland fährst (Zollfahndung)
      sondern einige Finanzbeamte
      stehen vor dem Parktplatz der Bank in Luxenburg
      und schreiben sich alle Deutschen Nummernschilder auf
      die dann beim zuständigen Finanzamt eine Sonderprüfung
      bekommen.

      Vielleicht ist es Taktik der Finanzbeamten so zu tun
      als ob man "lahm" arbeitet, doch wenn die "Lunte riechen"
      und merken sie können Beweise finden dann
      hast Du keine Chance mehr.
      Avatar
      schrieb am 14.05.03 23:59:31
      Beitrag Nr. 9 ()
      na das mit dem haargutachten beim medizinischen dienst ist dann schon ein bisschen übertrieben...
      weist du wieviel so ein haargutachten kostet ? da sind schnell mal ein paar vtausend euro weg...

      zudem darf nicht mal die staatsanwaltschaft oder die polizei so ein haargutachten machen,wenn sie einen verdacht haben,ohne ausreichend beweise,richterlichen beschluss etc...
      dabei gehts um dein persönlichkeitsrecht,etc...

      andererseits,finde ich es schon seltsam,wenn jemand arbeitslosenhilfe braucht (also finanzielle unterstützung) aber geld genug für drogen hat ?
      das is doch auch nicht ok,oder ?

      ich arbeite mir den rücken krumm und hab keinen cent übrig,nicht mal für nen joint... und der herr arbeitslose is lustig am koksen ?
      das wäre doch auch blöd,oder ?
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 15.05.03 00:02:33
      Beitrag Nr. 10 ()
      Wer vor einer Bank in Luxembourg parkt ist selbst schuld.
      Drei Strassenzüge weiter und ´nen Spaziergang gemacht.

      Mann - daß man auch alles erklären muss...
      Avatar
      schrieb am 16.05.03 09:48:25
      Beitrag Nr. 11 ()
      Da hilft nur eins:

      Jeder von uns (natürlich nur diejenigen die kein Geld
      in L versteckt haben) fährt mal nach Luxemburg und
      parkt sein Auto dort vor einer Bank.

      Wenn Millionen und Abermillionen von deutschen Bürgern
      nun "verdächtigt" werden, läuft die ganze Sache ins Leere.

      kroko
      Avatar
      schrieb am 18.05.03 10:27:41
      Beitrag Nr. 12 ()
      Arbeitsämter und Sozialämter haben vollen Zugriff auf die Datenbank, in welcher die Freistellungsaufträge gespeichert sind, um Sozialmißbrauch zu verhindern.

      Beantragt oder emfängt jemand Arbeitslosen oder Sozialhilfe, prüfen die jeweiligen Ämter automatisch, ob der Antragsteller über Kapitaleinkünfte oder Vermögen verfügt.Anhand der Kapitaleinkünftte können sich die Beamten sehr schnell ausrechnen, ob der Antragsteller über Vermögen verfügt, welches über der Freigrenze liegt.Liegt es darüber, fordern Arbeits oder Sozialämter die Antragsteller oder Empfänger auf, diese offen zu legen. Geschieht das nicht, erfolgt bis zur Aufklärung des Falls eine Leistungssperre, wurden zu unrecht Leistungen empfangen, werden diese zurückgefordert, zudem droht auch eine Anzeige wegen Sozialmißbrauch, wenn es sich um größere Beträge handelt.
      Das Finanzamt dürfte von selbst nichts angefordert haben, sondern vielmehr ist es so, daß die Sozialbehörden Zugriff haben, und im Verdachtsfall ein Recht auf Auskunft haben.
      Wurde kein Freistellungsauftrag erstellt, können die Sozialbehörden auch nichts ermitteln, daher ist es manchmal sicherlich besser, die Zinsabschlagsteuer zu zahlen,welche anoym abgeführt wird.Der Freistellungsauftrag ist hingegen eine Informationsquelle für viele, neben Arbeits und Sozialämtern dürften zukünftig auch weitere Behörden daruf Zgriff bekommen, z.B. Krankenkassen usw.
      Avatar
      schrieb am 18.05.03 10:31:03
      Beitrag Nr. 13 ()
      Korrektur:

      Habe mich in folgender Satzpassage falsch ausgedrückt:
      "Das Finanzamt dürfte von selbst nichts angefordert haben"

      soll richtig heißen--

      Das Finanzamt dürfte von selbst keine Daten weitergegeben haben.
      Avatar
      schrieb am 18.05.03 12:07:39
      Beitrag Nr. 14 ()
      Übrigens: Auch die BAföG-Ämter bedienen sich aus der Datenbank des Bundesamtes für Finanzen, in der die Freistellungsaufträge gespeichert sind. Das musste schon mancher BAföG-Empfänger zu seinem Leidwesen erfahren.


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