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    Erbschaft - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.06.03 18:45:26 von
    neuester Beitrag 19.06.03 12:33:21 von
    Beiträge: 5
    ID: 744.584
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      Avatar
      schrieb am 18.06.03 18:45:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      kann mir jemand folgende Frage beantworten?
      Eltern und zwei Kinder.
      1.) Ein Elternteil verstirbt, werden die Kinder automatisch mit 1/4 Erbanteil berücksichtigt oder wird zuerst nachgefragt, ob sie das Erbe annehmen wollen (z.B. Hausanteil).
      2.) Wieviel ist der Pflichtanteil, ist es 1/8 oder eine bestimmte maximale Summe oder bestimmter Anteil am Haus?
      Danke und Gruß,

      Aktienhan.
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 18:52:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      Man hat wohl immer die Möglichkeit, ein Erbe nicht anzutreten.
      Pflichtteil ist die Hälfte des normalen Erbanspruchs.
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 19:18:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      danke für die antwort.
      Avatar
      schrieb am 19.06.03 08:24:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      1. Es entsteht eine Erbengemeinschaft. Nachgefragt wird da vorher nicht.
      Wie sich die Gemeinschaft einigt/aufteilt ist dann deren Sache.
      2. Pflichtteil ist immer die Hälfte vom gesetzlichen, hier also 1/8. Ist in GELD fällig und kann bis zu 3 Jahre nach Todesfall von den Erben eingefordert werden.
      Avatar
      schrieb am 19.06.03 12:33:21
      Beitrag Nr. 5 ()
      Eine Nachfrage, ob das Erbe angenommen wird, erfolgt nicht. Wer das Erbe ausschlagen will, muss aktiv werden.


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