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    FRIEDMANN auf Video !!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.06.03 22:01:50 von
    neuester Beitrag 19.06.03 10:51:16 von
    Beiträge: 27
    ID: 744.648
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      schrieb am 18.06.03 22:01:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      Heute habe ich im Radio gehört, dass Friedmann auf einem Video ist, wo er sich gerade in einer Orgie befindet mit Prostutierten. Das Video hat wohl ein Zuhälter aufgenommen und es der FDP angeboten. Um es in der Möllemann-Affäre als Druckmittel zu nutzen. Weiß Jemand was davon und gibt es das Video schon auf EMule???
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 22:15:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      ok, hier das Video weltexclusiv für dich:

      :eek: :eek: :eek: :eek: :eek: :eek: :eek: :eek: :eek: :eek:

























      :rolleyes: :look: :rolleyes: :look: :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 22:17:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      Super Film. Du kommst in mein Buch der coolen Leute.
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 22:30:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich mal als Rechtslaie:


      Erstmal gehört der Zuhälter verknackt, weil er Kunden gefilmt hat,
      Dann gibts noch ne äusserst saftige Schadenersatzklage vom Friedman...

      Ich würde das Video nicht anbieten:laugh:
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 22:32:48
      Beitrag Nr. 5 ()
      Der Zuhälter kann wegen Zuhälterei belangt werden, aber nicht wegen des Filmens. Friedmann ist eine Person der Öffentlichkeit. Den darf jeder fotografieren und filmen, soviel er will.

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      schrieb am 18.06.03 22:58:06
      Beitrag Nr. 6 ()
      Anom kommt drauf an wo es war!
      Wenn der Zuhälter das Video im eigenen Puff also seinen eigenen Privat oder Geschäftsräumen gemacht hat dann hat Friedel schon schlechtere Karten.

      Ausserdem soll er angeblich sogar bei einer Sex-Orgie gefilmt worden sein.

      Da kann man von Eingriff/Verletzung der Privatsphäre schon gar nicht reden.
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 23:03:25
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ausserdem soll er angeblich sogar bei einer Sex-Orgie gefilmt worden sein.

      Auf ntw sagte ein FDPler aus NRW, dem
      das "Video" angeboten wurde:

      Er habe ein schwarz-weiß Standbild auf einem
      Labtop gesehen.

      Das zeigte zwei Frauen und einen Mann leicht bekleidet.

      Müsse er (der FDPler) schwören, dass der
      Mann Friedman sei, so könnte er das
      NICHT beschwören.
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 23:06:03
      Beitrag Nr. 8 ()
      Einfach mal das Typenschild des Notebooks prüfen: "Made by BILD" :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 23:12:37
      Beitrag Nr. 9 ()
      gerade auf n-tv: "belastendes Band ist im Umlauf" :D
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 23:28:40
      Beitrag Nr. 10 ()
      #6
      "Ausserdem soll er angeblich sogar bei einer Sex-Orgie gefilmt worden sein.
      Da kann man von Eingriff/Verletzung der Privatsphäre schon gar nicht reden."

      Wann kann man denn dann von Verletztung der Privatsphäre reden , wenn nicht bei einer Sexorgie:eek::laugh:


      Wenn dich Karstadt morgen beim Scheissen im Kaufhaus filmt könnense das Video ruhig ins TV bringen. War ja in ihren Geschäftsräumen aufgenommen:laugh:
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 23:33:19
      Beitrag Nr. 11 ()
      #10

      Anom Tatsache so ist es !
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 23:41:12
      Beitrag Nr. 12 ()
      Karstadt darf eine Kamera in seinen Toilettenräumen aufstellen. Das ist richtig. Aber sie dürfen die Aufnahmen nicht öffentlich aufführen. Da greift die Regelung " Recht am eigenen Bild " Diese Regelung gilt aber nicht für Personen des öffentlichen Lebens, wie Friedmann. Sie dürfen uneingeschränkt gefilmt werden. Vielleicht nicht beim Scheissen, da es eher geschmacklos ist und zeitgeschichtlich unebdeutend ist. Wenn er allerdings beim kacken koksen sollte, oder er auf den Bauch einer Prostutierten sein Geschäft verrichtet, darf hier wieder gefilmt werden. Laut Auslegung wäre das zeitgeschichtlich wieder von Wichtigkeit.
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 23:46:51
      Beitrag Nr. 13 ()
      Auch euer Chef darf in den Toiletten seiner Firma Kameras aufstellen und z.B. die Frauen beim Pinkeln aufnehmen und es sich sogar selber anschauen. Aber sobald er die Aufnahmen einer anderen Person zeigt, macht er sich strafbar.

      Deutsche Gesetze halt. Unlogisch und paradox, aber so ist die Regelung.
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 23:51:12
      Beitrag Nr. 14 ()
      Wenn der Friedmann der Hure auf den Bauch sch....., ist das ja wohl zeitgeschichtlich aüsserst unbedeutend, oder?:laugh::laugh:

      Durch, die Privatssphäre verletzende, bzw schädigende Aufnahamen, kann demjenigen ja sehr wohl Schaden entstehen, welchen er geltend machen kann....
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 23:55:19
      Beitrag Nr. 15 ()
      #13 Das mag er können.
      Wenn der Kanzler ne Betriebsbesichtigung macht, und zwischendurch mal pisseln muss, darf dein Chef das Video deiner Meinung nach verkaufen, ist ja ne öffentliche Person...:laugh:
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 23:56:38
      Beitrag Nr. 16 ()
      #12

      Deiner Ausführung kann ich nicht folgen.

      Bei mir ist es so!
      Das Filmen auf dem Scheisshaus ist de facto nicht verboten was de jure nicht heisst das es grundsätzlich Erlaubt ist.

      Nur die kommerzielle Verwertung der Aufnahmen ohne Einverständnis, bzw. ohne die Abtretung/Abgeltung der Persönlichkeitsrechte an den Bildern.

      Der Lude hat sich eventuell nicht Strafbar gemacht durch sein heimliches Filmen.
      Friedman hat aber definitiv Anspruch auf Gage wie jeder Pornolaiendarsteller :D
      Avatar
      schrieb am 19.06.03 00:03:21
      Beitrag Nr. 17 ()
      @groupier

      Absolut korrekt. So ist auch Pamela Anderson um über 100millionen Dollar reicher geworden. Das war der Anteil, was sie von der Pornofirma für ihr Film bekommen hat.
      Mal sehen, was Friedmann so raushandelt.
      Avatar
      schrieb am 19.06.03 00:09:01
      Beitrag Nr. 18 ()
      Die Nutten auf dem Video verlieren in dem Moment ihr Anspruch auf das Recht des eigenen Bildes, da sie irrelevant sind für das öffentliche Interesse. Da ja unser Dirk Diggler die Hauptperson ist, dürfen sie gezeigt werden. Aber da kann ihr Anwalt anstrengen, dass sie wenigstens zu ihrem eigenen Schutz unkenntlich gemacht werden auf dem Video.
      Avatar
      schrieb am 19.06.03 00:11:07
      Beitrag Nr. 19 ()
      #15

      Ja, er darf das Video vom pinkelnden Kanzler veröffentlichen. Kein Witz.
      Avatar
      schrieb am 19.06.03 00:14:08
      Beitrag Nr. 20 ()
      Ob die Anderson für Ihren Selfmadepormo eine Gage bekommen hat weis ich nicht bei den Amis ist die Rechtslage sicher eine total Andere.

      In England hätten/könnten die Anderson und Friedman in dem Punkt allerdings keine Ansprüche geltend machen!
      Da keine Zwangshandlung oder eine Verpflichtung dazu vorlag.
      Und die Privatsphäre eines jeden Bürgers/Royals an sich kaum einen rechtlichen Schutz geniesst.

      Sie bumst/bläst übrigens auch nicht anders als die Profischlampen.
      Aber die haben wenigstens brauchbare Kameramänner. :D
      Avatar
      schrieb am 19.06.03 00:20:54
      Beitrag Nr. 21 ()
      Dich oder mich dürfen die nicht einfach fotografieren und die Bilder veröffentlichen. Da wir als normale Bürger Recht auf unser eigenes Bild haben. Aber wenn sie einen Prominenten fotografieren und wir zufällig im Hintergrund sind, darf das Bild veröffentlicht werden. Oder wenn die Tageszeitung ein Gebäude fotografiert und wir zufällig vorbeilaufen, auch dann dürfen die Bilder veröffentlicht werden.
      Aber wenn sie mich als Privatperson fotografieren und groß in der Zeitung schreiben, da läuft der Bürger easydogi durch die Stadt, bedarf es meiner Genehmigung.
      Avatar
      schrieb am 19.06.03 00:22:46
      Beitrag Nr. 22 ()
      #18

      Sie müssen unkenntlich gemacht werden auf dem Video!

      Denn sie könnten sonst gegenüber dem Luden finanzielle
      Ansprüche geltend machen.
      Eben zur kommerziellen Verwertung der Aufnahmen da von ihrer Seite nicht von vornherein die Abtretung/Abgeltung ihrer eigenen Persönlichkeitsrechte an den Bildern gegeben ist.
      Avatar
      schrieb am 19.06.03 00:26:08
      Beitrag Nr. 23 ()
      #19

      Sorry, der pinkelnde Kanzler darf nicht veröffentlicht werden. Da es zeitgeschichtlich unbedeutend ist und es nur gegen den guten Geschmack verstößt.

      Scheiß deutsche Gesetze !

      Schaut am besten das nächste mal, ob es irgendwo eine versteckte Kamera gibt, wenn ihr scheissen geht.
      Avatar
      schrieb am 19.06.03 00:32:30
      Beitrag Nr. 24 ()
      #21

      Nicht ganz richtig wenn du klar erkennbar im Bild bist und du dann de facto in Zusammenhang mit dem Photo gesehen werden kannst, dann hast du am Arbeitsgericht beste Chancen auf ne Abfindung.

      Die müssen/werden dich schon von vornherein nur vorsichtshalber Schwärzen.
      Eine Verpflichtung de jure das zu tun besteht aber tatsächlich nicht.
      Avatar
      schrieb am 19.06.03 00:37:35
      Beitrag Nr. 25 ()
      Ich werde gleich einen Beschwerdebrief an Karstadt schreiben! Das ist ja der Gipfel, dass die mich beim Scheißen filmen, unerhört!
      Avatar
      schrieb am 19.06.03 09:36:10
      Beitrag Nr. 26 ()
      ...der friedmann ist voll korrekt, fette krasse party mit profi-bunnys...wäre gerne dabei gewesen:)
      ..solange er keine anderen personen schädigt kann er machen was er will, meinen segen hat er:cool:
      Avatar
      schrieb am 19.06.03 10:51:16
      Beitrag Nr. 27 ()


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      FRIEDMANN auf Video !!!