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    gute, kostengünstige privathaftpflichtversicherung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.06.03 21:59:45 von
    neuester Beitrag 06.07.03 20:08:41 von
    Beiträge: 41
    ID: 746.100
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     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 23.06.03 21:59:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      welche könnt ihr empfehlen für familie mit zwei kindern.
      die kinder sollten mitversichert sein.
      danke.
      Avatar
      schrieb am 23.06.03 22:07:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      Cosmos direkt
      Avatar
      schrieb am 23.06.03 22:32:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      Haftpflichtkasse Darmstadt
      Avatar
      schrieb am 24.06.03 08:28:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      Cosmos Direkt ist wirklich sehr günstig !
      Avatar
      schrieb am 24.06.03 13:25:54
      Beitrag Nr. 5 ()
      Huk24 oder wgv. (www.huk24.de oder www.wgv-online.de)


      ciao

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      Avatar
      schrieb am 26.06.03 16:33:25
      Beitrag Nr. 6 ()
      http://www.ino24.de

      dann Vergleich anwerfen. Die für 59 Euro reicht völlig aus - alles wesentliche drin
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 18:24:33
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich würde nicht nur auf den Preis schauen, sondern jemanden suchen, der auch in der Lage ist, eine Schadenregulierung zu begleiten.
      Hier geht es um Juristerei und nichts anderes, sonst ist die billigste Versicherung gar keine zu haben.
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 18:33:01
      Beitrag Nr. 8 ()
      ak6666

      soso, meinst also, dass die juristisch vorbildlich ausgebildeten Versicherungsvertreter oder Agenturmakler Dich begleiten sollen...:laugh:

      Solange die Versicherung klare Formulierungen verwende, sehe ich kein Problem, sonst muß halt ein Anwalt her, und zwar unabhängig von der Versicherung. Die etablierten Anbieter stecken ihr Geld halt in Verwaltung, Vertrieb, schicke Gebäude, während es kleine Anbieter gibt, die faire Bedingungen haben und niedrige Preise. :mad:
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 18:46:53
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ Art B.

      Kleine Anbieter wie die Mannheimer, die gerade abgewickelt wird?

      Billige Anbieter, die auch bei der Schadenregulierung sparen?

      Zur Qualifikation von Vertreter kann ich nur sagen, dass dies ein Crashkurs ist und lediglich als Alibi, für die Vorgaben der EU dient.

      Hier in Hamburg gibt es massenhaft Makler und damit auch viele qualifizierte Fachleute, dies ist jedoch historisch gewachsen und liegt nicht daran, dass es sich um ehemalige Vertreter handelt, die keine Gesellschaft mehr haben will.

      Ich gebe aber zu, dass es für den Laien sehr schwer ist, die Qualität zu beurteilen, wie in allen Dingen...
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 22:38:29
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ ak666

      Ich kann Dir nur beipflichten!
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 23:04:17
      Beitrag Nr. 11 ()
      @ ak6666

      ja ja, der Mannheimer hat die Haftpflichtversicherung wirklich das Genick gebrochen. Du behauptest also ernsthaft, dass zwischen BEitragshöhe und Schadensregulierung eine Korrelation besteht - na dann gute Nacht.

      Mich beeindruckt das recht wenig, was Du zu Maklern schreibst. Hier im Board wimmelt es doch von Maklern und da ist klar, dass man die Ehre verteidigt. Mit ein bißchen Sachverstand kann man sich sehr gut in die Bedingungen der Haftpflichtvers. einarbeiten und gerade bei der Haftpflicht ist mir das ziemlich wurscht, welch guten Ruf der Versicherer hat, da sich schließlich die Anspruchsgegner mit der Versicherung rumärgern müssen.
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 23:09:18
      Beitrag Nr. 12 ()
      @ art bechstein

      folgende situation: Mama Müller geht mit ihrem 3-jährigem Kind im KaDeWe einkaufen. Das Kind reisst die zufällig nicht vergitterte Flasche Rothild für 599€ herunter. Die Mutter hat eine Haftpflichtversicherung ohne den neuen zusätzlichen Versicherungsschutz für deliktunfähige Kinder. Die Schadensmeldung der Versicherung liegt der Mutter vor mit folgender Frage: Haben Sie Ihr Kind ständig beaufsichtigt oder waren Sie irgendwann unaufmerksam?
      Was antwortet die Mutter?

      An die anwesenden Versicherungsfuzzis: lasst bitte Art zuerst antworten. Danke.
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 23:19:13
      Beitrag Nr. 13 ()
      @Art Bechstein

      da sich schließlich die Anspruchsgegner mit der Versicherung rumärgern müssen.

      ich glaube das siehst du aber falsch.
      Bei Privathaftpflicht hat der Anspruchsgegner einen Anspruch gegen DICH und DU must zusehen das deine Versicherung für dich zahlt.
      Und wenn deine Versicherung nicht zahlt dann zahlst du eben selber.

      mimar
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 08:38:02
      Beitrag Nr. 14 ()
      @ FGW

      "NEIN" muß die antwort lauten - wo ist das Problem ?

      @ Mimar

      siehe Kfz-Haftpflicht

      Art
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 08:46:32
      Beitrag Nr. 15 ()
      Die Aufsichtspflicht muß verletzt werden, damit die Versicherung zahlt, oder ?
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 09:04:44
      Beitrag Nr. 16 ()
      jep ! das weiß doch jedes Kind :laugh:
      Avatar
      schrieb am 28.06.03 10:21:16
      Beitrag Nr. 17 ()
      Guten Morgen Art

      Die Antwort `nein` ist natürlich falsch. Da du ja ein zweifelsohne intelligenter Mensch bist, frage ich dich, wieviele Menschen in dieser Situation ebenso die falsche Antwort gegeben hätten? Ich denke, in manchen Situationen ist ein `Berater` schon sinnvoll.
      Avatar
      schrieb am 28.06.03 11:35:16
      Beitrag Nr. 18 ()
      ... wieso soll die Antwort falsch sein, wenn es denn so war. Die Mutter ist halt ehrlich und gibt die Situation so wieder, wie sie war. Ich glaube, Du bist ein kleiner Versicherungsbetrüger oder gibst zumindest Anleitungen dazu. Wenn das die Gesellschaft(en) erfährt, die Du vermittelst, fliegst Du raus!:laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 28.06.03 11:41:46
      Beitrag Nr. 19 ()
      @ Teufelstaube

      du musst meine Frage schon richtig lesen. Die Antwort auf die Frage kann unmöglich nein sein.
      Fazit: Erst lesen, dann plärren:D
      Avatar
      schrieb am 28.06.03 11:45:45
      Beitrag Nr. 20 ()
      ... die Frage war: was antwortet die Mutter??

      darüber, wo das Kind genau war, gibts keine Angaben...

      also kann die Antwort nicht falsch sein, egal wie sie ausfällt.
      Avatar
      schrieb am 28.06.03 11:48:51
      Beitrag Nr. 21 ()
      korrekter wäre natürlich nein oder ja gewesen oder ja oder nein. aber falsch????
      Avatar
      schrieb am 28.06.03 11:51:37
      Beitrag Nr. 22 ()
      Man, man, man. Teufelstaube, jetzt hab ich dich schon gebeten, genau zu lesen und du schaffst es immer noch nicht. Die entscheidende Frage ist: haben sie ihr Kind ständig beaufsichtigt oder waren sie unaufmerksam. :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 28.06.03 11:51:54
      Beitrag Nr. 23 ()
      also meine PHV hat keine solche doppelverstrickfrage im Programm; müssen ja seriöse Gesellschaften sein , die Du vertrittst.
      Avatar
      schrieb am 28.06.03 11:55:38
      Beitrag Nr. 24 ()
      ... erst diese "doppelverstrickfragen" stellen um sich dann als "Berater" als "unverzichtbar zu deklarieren, ich lach mich tot.:laugh: :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 28.06.03 11:57:45
      Beitrag Nr. 25 ()
      ...im klagefall kommt die Gesellschaft damit eh nicht durch!
      Ausserdem braucht das die Mutter gar nicht zu interessieren, weil im Zweifel das KDW leer ausgeht.
      Avatar
      schrieb am 28.06.03 12:00:39
      Beitrag Nr. 26 ()
      .. das ist ungefähr so, wie wenn Du Deinem Kumpel aus heiterem Himmel eine reinhaust und ihm nen Zahn ausschlägst und Dich dann damit rühmst, wie toll Du bist, weil Du es warst, der Ihn zum Zahnarzt gefahren hat.
      traurige Gestalt!:laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 28.06.03 12:00:40
      Beitrag Nr. 27 ()
      ähem Teufelstaube, ich glaube, du raffst das nicht. Es geht hier nicht um mich. Wieviele Menschen würden bei o.g. (o = oben, g = genanntem) Fall den Schaden nicht ersetzt bekommen, weil sie das Schadensformular `falsch` ausfüllen? Was nützen die besten Bedingungen, wenn die Menschen ähnlich begriffsstutzig sind wie du?
      Avatar
      schrieb am 28.06.03 12:03:38
      Beitrag Nr. 28 ()
      ... nochmal: es müssen ja sehr seriöse gesellschaften sein, die du vertrittst. bei meiner phv ist eine so gestellte frage nicht vorgesehen!!
      Avatar
      schrieb am 28.06.03 12:05:18
      Beitrag Nr. 29 ()
      ...nochmal: im klagefall kommt die Gesellschaft damit nicht durch!
      Avatar
      schrieb am 28.06.03 12:08:08
      Beitrag Nr. 30 ()
      @ teufelstaube

      lies post#27 ruhig noch mal:laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 28.06.03 12:12:13
      Beitrag Nr. 31 ()
      ... lies doch bitte #28 und #29 nochmal. und vor allem #26,

      also wahrlich kein Grund sich und die so handelnden Vericherungen mit Lorbeeren zu überschütten. Im Gegenteil: es ist ein rechtes Armutszeugnis.
      :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 28.06.03 12:13:49
      Beitrag Nr. 32 ()
      ... schämst Du Dich eigentlich nicht, so´n Schrott zu vermitteln.:confused: :confused:
      Avatar
      schrieb am 28.06.03 12:13:49
      Beitrag Nr. 33 ()
      @ FGW

      Du hast echt ein kleines Profilierungsproblem. Das NEIN bezog sich auf den ersten Teil der "oder"-Frage und nicht auf den 2. Teil. Da wäre dann ja richtig gewesen. Und v.a. was hat das jetzt mit dem Preis einer Haftpflichtversicherung zu tun ???
      Avatar
      schrieb am 28.06.03 12:20:50
      Beitrag Nr. 34 ()
      Moin Art

      meine Profilierungssucht ist doch eher gering ausgeprägt. Mit dem Preis hat das Ganze exact nichts zu tun, drücke ich mich so undeutlich aus? Die Frage ist: WIEVIELE MENSCHEN WÜRDEN IN EINEM SOLCHEN FALL FALSCH ANTWORTEN UND BRÄUCHTEN SOMIT EINE BERATUNG?
      Avatar
      schrieb am 28.06.03 12:28:16
      Beitrag Nr. 35 ()
      @ FGW

      erstmal vorweg

      Du hast eine ODER-Frage gestellt, auf die sowohl die Antwort "NEIN" für den ersten Teil und "JA" für den zweiten Teil richtig gewesen wäre. Ich habe nur den ersten Teil gelesen und deswegen "Nein" geschrieben.

      außerdem

      ist die beratung nahezu unabhängig von der gewählten Versicherung und meine Ausgangshypothese war, dass ich bei der Privathaftpflicht auch einen günstigen Anbieter nehmen würde, der die für mich wichtigen Punkte abdeckt (Schlüssel, Tagesmutter, Forderungsausfall, Deckungssumme hoch genug...). wenn ich hier einen Schadensfall habe, kann ich mir immer noch Rat holen, z.B. hier im Board bei Dir, bei einer Verbraucherberatung oder sonstwo.

      Ein Versicherungsvertreter ist m.E. wenig hilfreich, zumindest nicht jeder. Ich hatte mal den Fall einer Erstversicherung meines Sohnes, wo ich die Versicherungstante (leider nur mündlich fragte), ob ich den (teuren) Zahntarif wirklich gleich mitversichern müßte oder das mit 2-3 Jahren nachholen können "Nein, das müssen Sie sofort mitversichern"..."damit ich meine höhere Provision bekomme" hatte Sie wahrscheinlich noch in Gedanken dazu gesagt. Als ich die Versicherung anch Ablauf eines Jahres kündigte, weil Erhöhung, da habe ich bei Arag u.a. diese Zahnsache angesprochen, worauf die meinten, das könne man auch nachversichern - also auch hier Vorsicht.

      Die "Profilierungssucht" nehme ich zurück - das trifft wohl nicht zu.

      Art
      Avatar
      schrieb am 28.06.03 13:17:52
      Beitrag Nr. 36 ()
      Natürlich ist nicht jeder Berater hilfreich. Es gibt auch welche (die meisten?), die eher schaden als nützen. Was die Gesellschaft sowie den Preis angeht, bin ich mit dir einer Meinung. Ich behaupte nur, dass viele Menschen ohne Beratung Versicherungsfälle nicht unbedingt erstattet bekommen. Den KaDeWe-Fall hat eine Bekannte von mir gehabt. In der Schadensmeldung war die Frage natürlich anders formuliert. Aber meine Bekannte hat leider falsch geantwortet. Und daraufhin den günstigen Direktversicherungsvertrag gekündigt. Ob es ihr jetzt bei der Hamburg-Mannheimer besser geht, weiss ich nicht.
      Avatar
      schrieb am 28.06.03 19:13:44
      Beitrag Nr. 37 ()
      Avatar
      schrieb am 28.06.03 19:14:47
      Beitrag Nr. 38 ()
      ...oh, das war falsch hier, sorry!
      Avatar
      schrieb am 06.07.03 12:09:13
      Beitrag Nr. 39 ()
      @art bechstein

      bei der PV gelten andere Regeln als bei der Kfz-Haftpflicht.

      Bei der Kfz-Haftpflicht hat der Geschädigte einen Anspruch gegen die Versicherung, da hast du keinen Einfluss drauf ob die zahlen oder nicht.

      Bei Privathaftpflicht hat der Anspruchsgegner einen Anspruch gegen DICH und DU must zusehen das deine Versicherung für dich zahlt.
      Und wenn deine Versicherung nicht zahlt dann zahlst du eben selber.
      Avatar
      schrieb am 06.07.03 12:15:52
      Beitrag Nr. 40 ()
      ..und woher weiß ich, ob die vorher zahlen oder nicht ? Wenn ich 59 Euro pro Jahr Beitrag zahle ist demnach die Wahrscheinlich wesentlich geringer als bei einer teueren Versicherung - richtig ??

      Art
      Avatar
      schrieb am 06.07.03 20:08:41
      Beitrag Nr. 41 ()
      @Art
      sorry, hatte nicht gemerkt, dass es inzwischen eine 2. Seite gibt.
      Mein posting #39 war als Antwort auf deins #14 gedacht.
      (@ Mimar siehe Kfz-Haftpflicht)


      Wollte nur darauf hinweisen, daß es zwischen Kfz-versicherung und Privathaftpflicht einen Unterschied gibt.

      d.h.
      bei der Kfz ist es für dich eigentlich egal bei wem du abschließt. Da muß sich der Unfallgegner mit denen rumschlagen.

      Bei der PV mußt DU dich mit denen rumschlagen und deshalb sollte man hier etwas mehr auf die Versicherungsbedingungen achten.

      Und zahlen WILL wahrscheinlich keine, egal wie hoch der Beitrag ist, schließlich leben die davon das sie möglichst wenig auszahlen.

      mimar


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