Arbeitslosengeld nach Aufhebungsvertrag - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 24.06.03 19:43:49 von
neuester Beitrag 25.06.03 23:43:12 von
neuester Beitrag 25.06.03 23:43:12 von
Beiträge: 12
ID: 746.523
ID: 746.523
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 1.437
Gesamt: 1.437
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
gestern 11:52 | 3688 | |
vor 1 Stunde | 2551 | |
vor 57 Minuten | 2259 | |
heute 18:51 | 1985 | |
08.05.24, 11:56 | 1907 | |
vor 1 Stunde | 1677 | |
vor 1 Stunde | 1558 | |
vor 1 Stunde | 1358 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.772,85 | +0,46 | 131 | |||
2. | 3. | 0,2170 | +3,33 | 125 | |||
3. | Neu! | 8,2570 | +96,67 | 108 | |||
4. | 4. | 156,46 | -2,31 | 103 | |||
5. | 14. | 5,7540 | -2,18 | 56 | |||
6. | 2. | 0,2980 | -3,87 | 50 | |||
7. | 5. | 2,3720 | -7,54 | 49 | |||
8. | 7. | 6,8000 | +2,38 | 38 |
Hallo Gemeinde,
vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
Habe letztes Jahr einen Aufhebungsvertrag mit meinem Arbeitgeber unterschrieben, weil ich Studium begonnen habe.
Jetzt möchte ich mich exmatrikulieren, da ich ein neues Studium beginnen möchte.
Ich weiss, dass ich nach einem Aufhebungsvertrag 3 Monate keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe.
Sind diese drei Monate jetzt schon abgegolten oder ist diese Sperrzeit durch das Studium und den Erhalt von BaföG auf Eis gelegt worden?
Vielen Dank für eure Antworten.
Gruss
little bull
vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
Habe letztes Jahr einen Aufhebungsvertrag mit meinem Arbeitgeber unterschrieben, weil ich Studium begonnen habe.
Jetzt möchte ich mich exmatrikulieren, da ich ein neues Studium beginnen möchte.
Ich weiss, dass ich nach einem Aufhebungsvertrag 3 Monate keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe.
Sind diese drei Monate jetzt schon abgegolten oder ist diese Sperrzeit durch das Studium und den Erhalt von BaföG auf Eis gelegt worden?
Vielen Dank für eure Antworten.
Gruss
little bull
studium und arbeitslosengeld schliessen sich gegenseitig aus.
Schlechte Nachricht!!!!
Du wirst jetzt Dein Geld bei Mc Donalds erarbeiten müssen
viel Spaß beim Burger verkaufen!
Du wirst jetzt Dein Geld bei Mc Donalds erarbeiten müssen
viel Spaß beim Burger verkaufen!
schon klar, aber meine frage war, ob die sperre erst nach meiner exmatrikulierung aktiv wird?!
da gab´s keine sperre! mit der aufnahme des studiums hattest du schlicht keinen anspruch.
und beendigung des einen studiums und aufnahme des nächsten, auch keinen künftigen!
und beendigung des einen studiums und aufnahme des nächsten, auch keinen künftigen!
dann habe ich die frage falsch gestellt, sorry. ich werde mich jetzt exmatrikulieren und das neue studium erst im september anfangen, d.h. zwei monate bin ich arbeitslos. wird dann die sperre aktiv?
will fragen: bekomme ich in diesen zwei monaten arbeitslosengeld?
falls du von deinem Arbeitgeber eine Abfindung erhalten hast, kann die Sperrzeit auch länger als 3 Monate sein. Das richtet sich nach der Dauer der Beschäftigung und nach deinem Lebensalter.
Meiner Meinung läuft die Sperrzeit auch los wenn du keinen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt hast. Die könnte also schon abgelaufen sein.
Aber geh doch zum Arbeitsamt, dann weißt du`s
mimar
Meiner Meinung läuft die Sperrzeit auch los wenn du keinen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt hast. Die könnte also schon abgelaufen sein.
Aber geh doch zum Arbeitsamt, dann weißt du`s
mimar
danke mimar, werde morgen auf jeden fall dahin latschen, aber mir brennts halt unter den nägeln.
habe übrigens eine abfindung bekommen und war ca. 3 jahre angestellt.
habe übrigens eine abfindung bekommen und war ca. 3 jahre angestellt.
such mal bei Arbeitsamt.de, die entsprechenden Tabellen gibts auch im Internet.
thanx
#2
Studium und Arbeitslosengeld schliessen sich nicht gegenseitig aus, sofern es sich bei dem studium nicht um ein vollzeitstudium handelt bzw. man nachweisen kann, daß man trotz des Studiums dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht
Studium und Arbeitslosengeld schliessen sich nicht gegenseitig aus, sofern es sich bei dem studium nicht um ein vollzeitstudium handelt bzw. man nachweisen kann, daß man trotz des Studiums dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
45 | ||
45 | ||
44 | ||
17 | ||
16 | ||
15 | ||
13 | ||
10 | ||
9 | ||
9 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
9 | ||
8 | ||
8 | ||
7 | ||
7 | ||
6 | ||
6 | ||
6 | ||
5 | ||
5 |