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    Arbeitslosengeld nach Aufhebungsvertrag - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.06.03 19:43:49 von
    neuester Beitrag 25.06.03 23:43:12 von
    Beiträge: 12
    ID: 746.523
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      Avatar
      schrieb am 24.06.03 19:43:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Gemeinde,

      vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.

      Habe letztes Jahr einen Aufhebungsvertrag mit meinem Arbeitgeber unterschrieben, weil ich Studium begonnen habe.
      Jetzt möchte ich mich exmatrikulieren, da ich ein neues Studium beginnen möchte.

      Ich weiss, dass ich nach einem Aufhebungsvertrag 3 Monate keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe.

      Sind diese drei Monate jetzt schon abgegolten oder ist diese Sperrzeit durch das Studium und den Erhalt von BaföG auf Eis gelegt worden?

      Vielen Dank für eure Antworten.

      Gruss

      little bull
      Avatar
      schrieb am 24.06.03 19:56:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      studium und arbeitslosengeld schliessen sich gegenseitig aus.
      Avatar
      schrieb am 24.06.03 19:58:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      Schlechte Nachricht!!!!


      Du wirst jetzt Dein Geld bei Mc Donalds erarbeiten müssen

      viel Spaß beim Burger verkaufen!

      :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 24.06.03 19:59:21
      Beitrag Nr. 4 ()
      schon klar, aber meine frage war, ob die sperre erst nach meiner exmatrikulierung aktiv wird?!
      Avatar
      schrieb am 24.06.03 20:02:51
      Beitrag Nr. 5 ()
      da gab´s keine sperre! mit der aufnahme des studiums hattest du schlicht keinen anspruch.

      und beendigung des einen studiums und aufnahme des nächsten, auch keinen künftigen!

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      Avatar
      schrieb am 24.06.03 20:13:33
      Beitrag Nr. 6 ()
      dann habe ich die frage falsch gestellt, sorry. ich werde mich jetzt exmatrikulieren und das neue studium erst im september anfangen, d.h. zwei monate bin ich arbeitslos. wird dann die sperre aktiv?
      Avatar
      schrieb am 24.06.03 20:18:46
      Beitrag Nr. 7 ()
      will fragen: bekomme ich in diesen zwei monaten arbeitslosengeld?
      Avatar
      schrieb am 24.06.03 20:19:09
      Beitrag Nr. 8 ()
      falls du von deinem Arbeitgeber eine Abfindung erhalten hast, kann die Sperrzeit auch länger als 3 Monate sein. Das richtet sich nach der Dauer der Beschäftigung und nach deinem Lebensalter.
      Meiner Meinung läuft die Sperrzeit auch los wenn du keinen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt hast. Die könnte also schon abgelaufen sein.
      Aber geh doch zum Arbeitsamt, dann weißt du`s

      mimar
      Avatar
      schrieb am 24.06.03 20:21:56
      Beitrag Nr. 9 ()
      danke mimar, werde morgen auf jeden fall dahin latschen, aber mir brennts halt unter den nägeln.

      habe übrigens eine abfindung bekommen und war ca. 3 jahre angestellt.
      Avatar
      schrieb am 24.06.03 20:28:06
      Beitrag Nr. 10 ()
      such mal bei Arbeitsamt.de, die entsprechenden Tabellen gibts auch im Internet.
      Avatar
      schrieb am 24.06.03 20:29:15
      Beitrag Nr. 11 ()
      thanx :)
      Avatar
      schrieb am 25.06.03 23:43:12
      Beitrag Nr. 12 ()
      #2
      Studium und Arbeitslosengeld schliessen sich nicht gegenseitig aus, sofern es sich bei dem studium nicht um ein vollzeitstudium handelt bzw. man nachweisen kann, daß man trotz des Studiums dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht


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