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    Kann ich für das Jahr 2002 rückwirkend Kindergeld einfordern? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.06.03 10:03:03 von
    neuester Beitrag 01.07.03 19:08:50 von
    Beiträge: 4
    ID: 747.520
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      schrieb am 27.06.03 10:03:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      Angenommen, mir steht für das Jahr 2002 Kindergeld zu, kann ich dieses jetzt noch rückwirkend einfordern?
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 11:46:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      Habe mal einen Fall gelesen, da wollte ein Ehepaar schon für die 9 monatige Schwangerschaft Kindergeld kassieren. Der Abzocke-und Totalversorgungsgedanke in der BRD nimmt wirklich immer dreistere Züge an....
      Avatar
      schrieb am 30.06.03 12:07:10
      Beitrag Nr. 3 ()
      Kann denn niemand mehr etwas dazu sagen?

      Folgende Rechnung: 15000 € Spekugewinne, 1500 € Werbungskosten, macht 13500 €, davon wird nur die Hälfte angerechnet, macht 6750 € Gewinn.

      Also liege ich doch eigentlich noch unter der Grenze von ca. 7000 €, oder?

      Kann ich, wenn ich über 18 Jahre alt bin, und nicht mehr in der Ausbildung bin überhaupt noch Kindergeld bekommen.
      Ich habe ja ein Gewerbe angemeldet, mit dem ich allerdings keine Umsätze habe.
      Avatar
      schrieb am 01.07.03 19:08:50
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ne wenn Du nix mehr hast, volljährig bist, dann bist Du quasi arbeitslos oder "erfolglos" selbständig. Sozialhilfe bekommt man aber nur wenn man gewisse (geringe) Vermögensgrenzen nicht mehr überschreitet. Warst Du 2002 noch 17?


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