Taschenkontrolle an der Supermarktkasse - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 10.07.03 20:04:03 von
neuester Beitrag 10.07.03 22:25:41 von
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Taschenkontrolle an der Supermarktkasse - was ist erlaubt und was nicht?
ALLES!!
ansonsten hätten manche Menschen überhaupt kein Sexleben mehr
ansonsten hätten manche Menschen überhaupt kein Sexleben mehr
...gar nix
Ein Alptraum für jeden, der im Großmarkt einkauft: Grundlos in eine Taschenkontrolle verwickelt zu werden. Hier gilt es, sich gegen übereifrige Detektive massiv zu wehren. So genügt z.B. die Tatsache, daß ein Kunde entgegen den Hinweisen am Eingangsbereich eine Tasche mit in die Einkaufsräumlichkeiten mitnimmt, nicht, diesen - gegen seinen Willen - festzuhalten und zu kontrollieren. Das Amtsgericht Regensburg (9 C 2783/98) hat in einem solchen Fall dem Kunden ein Schmerzensgeld von DM 100,-- zugesprochen, weil sein Einkaufswagen am Ausgang zunächst festgehalten worden war. Bei der Höhe des Schmerzensgeldes hat das Gericht mindernd berücksichtigt, daß sich der Kunde im konkreten Fall sehr auffällig verhalten hatte. Entlasten konnte dies aber das Verhalten der Kaufhausangestellten nicht, denn Selbsthilfe setzt nun einmal ein Erwischen auf „frischer Tat“ voraus. Der Detektiv muß also als sicher davon ausgehen können, daß der Kunde tatsächlich Sachen gestohlen hat. Seltsames Verhalten allein rechtfertigt keine Taschenkontrolle.
Nein, das ist nicht erlaubt. Verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht.
Bei Diebstahlsverdacht darf der Supermarkt die Polizei holen, die darf die Tasche durchsuchen.
Bei Diebstahlsverdacht darf der Supermarkt die Polizei holen, die darf die Tasche durchsuchen.
Ihr auf Wkennt Euch mit solchen Sachen aus
#6
War das ironisch gemeint?
War das ironisch gemeint?
Freiwillig Kontrollieren lassen, oder Polizei abwarten.Wie es im Ausgangsbereich ist weiß ich allerdings auch nicht,im Laden jedenfalls gesetzlich gedeckt.So hat es mir die Polizei immer erklärt,hätte sonst doch keine chance gegen Diebe gehabt.
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