Absetztbarkeit von Büromöbeln? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 27.07.03 17:45:25 von
neuester Beitrag 01.08.03 10:09:32 von
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Hallo,
ich möchte mein Arbeitszimmer renovieren. Nun kann ich ja die Kosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
Es soll jedoch einen Betrag geben, ab dem die Einrichtung über einen Zeitraum von 13 Jahren abgesetzt wird.
Kennt jamand diesen Betrag, und wird hierfür die Gesamtsumme verwendet oder gelten die einzelnen Posten,d.h. kann ich z.B. Tapeten trotzdem voll in dem jahr geltend machen?
Gruss
tortelini
ich möchte mein Arbeitszimmer renovieren. Nun kann ich ja die Kosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
Es soll jedoch einen Betrag geben, ab dem die Einrichtung über einen Zeitraum von 13 Jahren abgesetzt wird.
Kennt jamand diesen Betrag, und wird hierfür die Gesamtsumme verwendet oder gelten die einzelnen Posten,d.h. kann ich z.B. Tapeten trotzdem voll in dem jahr geltend machen?
Gruss
tortelini
Büromöbel haben nach der amtlichen AfA-Tabelle idR eine Nutzungsdauer von 10 Jahren, d.h. von den Anschaffungskosten kann man pro Jahr 10% als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen.
Eine 13jährige Nutzungsdauer ist in den amtlichen Tabellen nicht enthalten.
Sog. geringwertige Wirtschaftsgüter (Netto-Anschaffungskosten < 410€) können in voller Höhe sofort abgeschrieben werden.
Was willst du eigentlich mit Tapeten? Unmittelbar einem Arbeitszimmer zuordenbare Renovierungskosten können dem Arbeitszimmer zugeordnet werden und werden grds. sofort abgeschrieben. Aber nur, wenn die Kosten des Arbeitszimmers überhaupt abzugsfähig sind!
Alles klar?
cu
pegru
Eine 13jährige Nutzungsdauer ist in den amtlichen Tabellen nicht enthalten.
Sog. geringwertige Wirtschaftsgüter (Netto-Anschaffungskosten < 410€) können in voller Höhe sofort abgeschrieben werden.
Was willst du eigentlich mit Tapeten? Unmittelbar einem Arbeitszimmer zuordenbare Renovierungskosten können dem Arbeitszimmer zugeordnet werden und werden grds. sofort abgeschrieben. Aber nur, wenn die Kosten des Arbeitszimmers überhaupt abzugsfähig sind!
Alles klar?
cu
pegru
"Es soll jedoch einen Betrag geben, ab dem die Einrichtung über einen Zeitraum von 13 Jahren abgesetzt wird."
Wo steht das? So etwas ist mir nicht bekannt.
Wo steht das? So etwas ist mir nicht bekannt.
So einen Betrag gibt es nicht !
pegru hat recht.
Stimmt nicht !
Es gibt keinen Betrag / Betragsgrenze der/die über 13 Jahre abzuschreiben ist .
Nach der neuen AFA - Tabelle sind Büromöbel generell über 13 Jahre ( alt : 10 Jahre ) abzuschreiben ( Ausnahme GWG´S ).
Die neue Tabelle gilt für Anschaffungen, die nach dem 31.12.2000 getätigt werden.
Es gibt keinen Betrag / Betragsgrenze der/die über 13 Jahre abzuschreiben ist .
Nach der neuen AFA - Tabelle sind Büromöbel generell über 13 Jahre ( alt : 10 Jahre ) abzuschreiben ( Ausnahme GWG´S ).
Die neue Tabelle gilt für Anschaffungen, die nach dem 31.12.2000 getätigt werden.
Du kannst theoretisch unbegrenzt viele Einzelteile kaufen, allerdinhgs darf jedes Teil nicht über max 475 Euro (also 410 Netto, s.o.) kosten, ansonsten muss man gemäß Afa-Tabelle abschreiben. es lohnt sich daher z.B. nen PC nicht komplett sondern als Einzelteile zu kaufen... Vielleicht ist das auch bei Deinen Büromöbeln möglich? oder möchtest Du lieber länger abschreiben?
Ein PC in Einzelteilen kaufen ????
Da würde ich aber ein dickes ? machen.
Die ganze Sache ist als Einheit zu betrachten und dann dürfte die GWG-Grenze wohl überschritten werden.
Außerdem sind PC nach neues Recht über 3 Jahre abzuschreiben.
PC ´s sind keine Büromöbel sondern Arbeitsmittel.
Da würde ich aber ein dickes ? machen.
Die ganze Sache ist als Einheit zu betrachten und dann dürfte die GWG-Grenze wohl überschritten werden.
Außerdem sind PC nach neues Recht über 3 Jahre abzuschreiben.
PC ´s sind keine Büromöbel sondern Arbeitsmittel.
@pegru
>Sog. geringwertige Wirtschaftsgüter (Netto->Anschaffungskosten < 410€) können in voller Höhe sofort >abgeschrieben werden.
wie verhält es sich denn wenn der Schreibtisch 400€ und ein Aketnschrank 409€ kosten, kann ich die dann beide direkt absetzten oder werden die Beträge addiert?
>Was willst du eigentlich mit Tapeten? Unmittelbar einem >Arbeitszimmer zuordenbare Renovierungskosten können dem >Arbeitszimmer zugeordnet werden und werden grds. sofort >abgeschrieben. Aber nur, wenn die Kosten des >Arbeitszimmers überhaupt abzugsfähig sind!
dachte, das ich die Tapeten auch absetzen kann, oder gilt das nur wenn ich das Arbeitszimmer komplett absetzen kann, sowie Lehrer ?
Gruss
tortelini
>Sog. geringwertige Wirtschaftsgüter (Netto->Anschaffungskosten < 410€) können in voller Höhe sofort >abgeschrieben werden.
wie verhält es sich denn wenn der Schreibtisch 400€ und ein Aketnschrank 409€ kosten, kann ich die dann beide direkt absetzten oder werden die Beträge addiert?
>Was willst du eigentlich mit Tapeten? Unmittelbar einem >Arbeitszimmer zuordenbare Renovierungskosten können dem >Arbeitszimmer zugeordnet werden und werden grds. sofort >abgeschrieben. Aber nur, wenn die Kosten des >Arbeitszimmers überhaupt abzugsfähig sind!
dachte, das ich die Tapeten auch absetzen kann, oder gilt das nur wenn ich das Arbeitszimmer komplett absetzen kann, sowie Lehrer ?
Gruss
tortelini
@tortelini
also Schreibtisch und Aktenschrank sind ja wohl 2 verschiedene Dinge, die getrennt voneinander genutzt werden können.
Deshalb getrennt als GWG abschreibbar.
also Schreibtisch und Aktenschrank sind ja wohl 2 verschiedene Dinge, die getrennt voneinander genutzt werden können.
Deshalb getrennt als GWG abschreibbar.
.
Wenn die Büromöbel aber keine 13 Jahre halten, können sie jedenfalls im Jahr der "Ausmusterung" voll abgeschrieben werden.
#12
gilt das auch fuer PCs? bzw. fuer alle anschaffungen
mit (zu) langer AFA? kennst du dich da aus, NATALY?
GGG
gilt das auch fuer PCs? bzw. fuer alle anschaffungen
mit (zu) langer AFA? kennst du dich da aus, NATALY?
GGG
Das gilt generell, wenn ein Wirtschaftsgut nicht mehr nutzbar ist oder nicht mehr vorhanden ist ( z. B. Verkauf / verschrottet ) !
#14
dann waere ja das geschiss von wegen PC auf 3 jahre
total egal, ich verkauf den nach 2 jahren zu 50,- EUR
und setz´ gesamte rest-AFA minus 50,- EUR in der
steuererklaerung ein? das faende ich dann mal fast
zu leicht.
bsp.: kaufpreis 1500,- EUR
abschreibungsverlauf normal:
1. jahr 500,-
2. jahr 500,-
3. jahr 500,-
abschreibungsverlauf mit verkauf nach 2 jahren zu 50,- EUR:
1. jahr 500,-
2. jahr 950,-
ist dem wirklich so?
GGG
dann waere ja das geschiss von wegen PC auf 3 jahre
total egal, ich verkauf den nach 2 jahren zu 50,- EUR
und setz´ gesamte rest-AFA minus 50,- EUR in der
steuererklaerung ein? das faende ich dann mal fast
zu leicht.
bsp.: kaufpreis 1500,- EUR
abschreibungsverlauf normal:
1. jahr 500,-
2. jahr 500,-
3. jahr 500,-
abschreibungsverlauf mit verkauf nach 2 jahren zu 50,- EUR:
1. jahr 500,-
2. jahr 950,-
ist dem wirklich so?
GGG
#15:
diese Sache klingt interessant, aber ich glaube, beim Verkaufspreis musst Du Dich etwas am Wert des PC`s orientieren. Ansonsten könnte das FA auf Gestaltungsmissbrauch bzw. gemischte Schenkung rauswollen.
Wäre aber cool wenn es funktionieren würde!
Vielleicht klappts, wenn ich von nem Elektriker ne Bestätigung bekomme, dass der PC das Zeitliche gesegnet hat...
Wäre zu versuchen!!!
bav
diese Sache klingt interessant, aber ich glaube, beim Verkaufspreis musst Du Dich etwas am Wert des PC`s orientieren. Ansonsten könnte das FA auf Gestaltungsmissbrauch bzw. gemischte Schenkung rauswollen.
Wäre aber cool wenn es funktionieren würde!
Vielleicht klappts, wenn ich von nem Elektriker ne Bestätigung bekomme, dass der PC das Zeitliche gesegnet hat...
Wäre zu versuchen!!!
bav
#16
nachdem jetzt schon wieder im gespraech ist den PC
auf 4 jahre anzusetzen... und mal im ernst: wieviel
kriegst du fuer einen 2 jahre alten PC? kurz zum
ueberlegen, vor 2 jahren war (nachdem wir heute 2,5 Ghz
rechner haben und sich die rechnerleistung alle
1,5 jahre verdoppelt) das state-of-the-art-modell ein
PIII mit 800 Mhz - 1 Ghz. was meinst du was man fuer
so einen rechner noch bekommst? ebay handelt solche
teile je nach ausstattung (high end oder aldi) zwischen
150,- EUR und 50,- EUR.
GGG
nachdem jetzt schon wieder im gespraech ist den PC
auf 4 jahre anzusetzen... und mal im ernst: wieviel
kriegst du fuer einen 2 jahre alten PC? kurz zum
ueberlegen, vor 2 jahren war (nachdem wir heute 2,5 Ghz
rechner haben und sich die rechnerleistung alle
1,5 jahre verdoppelt) das state-of-the-art-modell ein
PIII mit 800 Mhz - 1 Ghz. was meinst du was man fuer
so einen rechner noch bekommst? ebay handelt solche
teile je nach ausstattung (high end oder aldi) zwischen
150,- EUR und 50,- EUR.
GGG
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