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    Absetztbarkeit von Büromöbeln? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.07.03 17:45:25 von
    neuester Beitrag 01.08.03 10:09:32 von
    Beiträge: 17
    ID: 758.168
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      Avatar
      schrieb am 27.07.03 17:45:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich möchte mein Arbeitszimmer renovieren. Nun kann ich ja die Kosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

      Es soll jedoch einen Betrag geben, ab dem die Einrichtung über einen Zeitraum von 13 Jahren abgesetzt wird.

      Kennt jamand diesen Betrag, und wird hierfür die Gesamtsumme verwendet oder gelten die einzelnen Posten,d.h. kann ich z.B. Tapeten trotzdem voll in dem jahr geltend machen?

      Gruss

      tortelini
      Avatar
      schrieb am 27.07.03 18:03:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      Büromöbel haben nach der amtlichen AfA-Tabelle idR eine Nutzungsdauer von 10 Jahren, d.h. von den Anschaffungskosten kann man pro Jahr 10% als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen.
      Eine 13jährige Nutzungsdauer ist in den amtlichen Tabellen nicht enthalten.
      Sog. geringwertige Wirtschaftsgüter (Netto-Anschaffungskosten < 410€) können in voller Höhe sofort abgeschrieben werden.

      Was willst du eigentlich mit Tapeten? Unmittelbar einem Arbeitszimmer zuordenbare Renovierungskosten können dem Arbeitszimmer zugeordnet werden und werden grds. sofort abgeschrieben. Aber nur, wenn die Kosten des Arbeitszimmers überhaupt abzugsfähig sind!

      Alles klar?

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 27.07.03 18:04:12
      Beitrag Nr. 3 ()
      "Es soll jedoch einen Betrag geben, ab dem die Einrichtung über einen Zeitraum von 13 Jahren abgesetzt wird."

      Wo steht das? So etwas ist mir nicht bekannt.
      Avatar
      schrieb am 27.07.03 18:06:43
      Beitrag Nr. 4 ()
      So einen Betrag gibt es nicht !:D
      Avatar
      schrieb am 27.07.03 18:13:38
      Beitrag Nr. 5 ()
      pegru hat recht.

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      Avatar
      schrieb am 27.07.03 18:22:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      Stimmt nicht !
      Es gibt keinen Betrag / Betragsgrenze der/die über 13 Jahre abzuschreiben ist .
      Nach der neuen AFA - Tabelle sind Büromöbel generell über 13 Jahre ( alt : 10 Jahre ) abzuschreiben ( Ausnahme GWG´S ).
      Die neue Tabelle gilt für Anschaffungen, die nach dem 31.12.2000 getätigt werden.
      Avatar
      schrieb am 27.07.03 18:32:26
      Beitrag Nr. 7 ()
      Du kannst theoretisch unbegrenzt viele Einzelteile kaufen, allerdinhgs darf jedes Teil nicht über max 475 Euro (also 410 Netto, s.o.) kosten, ansonsten muss man gemäß Afa-Tabelle abschreiben. es lohnt sich daher z.B. nen PC nicht komplett sondern als Einzelteile zu kaufen... Vielleicht ist das auch bei Deinen Büromöbeln möglich? oder möchtest Du lieber länger abschreiben?
      Avatar
      schrieb am 27.07.03 18:38:06
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ein PC in Einzelteilen kaufen ????
      Da würde ich aber ein dickes ? machen.
      Die ganze Sache ist als Einheit zu betrachten und dann dürfte die GWG-Grenze wohl überschritten werden.
      Außerdem sind PC nach neues Recht über 3 Jahre abzuschreiben.
      PC ´s sind keine Büromöbel sondern Arbeitsmittel.
      Avatar
      schrieb am 27.07.03 18:56:49
      Beitrag Nr. 9 ()
      @pegru

      >Sog. geringwertige Wirtschaftsgüter (Netto->Anschaffungskosten < 410€) können in voller Höhe sofort >abgeschrieben werden.

      wie verhält es sich denn wenn der Schreibtisch 400€ und ein Aketnschrank 409€ kosten, kann ich die dann beide direkt absetzten oder werden die Beträge addiert?

      >Was willst du eigentlich mit Tapeten? Unmittelbar einem >Arbeitszimmer zuordenbare Renovierungskosten können dem >Arbeitszimmer zugeordnet werden und werden grds. sofort >abgeschrieben. Aber nur, wenn die Kosten des >Arbeitszimmers überhaupt abzugsfähig sind!

      dachte, das ich die Tapeten auch absetzen kann, oder gilt das nur wenn ich das Arbeitszimmer komplett absetzen kann, sowie Lehrer ?

      Gruss

      tortelini
      Avatar
      schrieb am 27.07.03 19:32:03
      Beitrag Nr. 10 ()
      @tortelini

      also Schreibtisch und Aktenschrank sind ja wohl 2 verschiedene Dinge, die getrennt voneinander genutzt werden können.
      Deshalb getrennt als GWG abschreibbar.
      Avatar
      schrieb am 27.07.03 19:49:26
      Beitrag Nr. 11 ()
      .
      Avatar
      schrieb am 27.07.03 22:30:07
      Beitrag Nr. 12 ()
      Wenn die Büromöbel aber keine 13 Jahre halten, können sie jedenfalls im Jahr der "Ausmusterung" voll abgeschrieben werden.
      Avatar
      schrieb am 30.07.03 18:39:39
      Beitrag Nr. 13 ()
      #12

      gilt das auch fuer PCs? bzw. fuer alle anschaffungen
      mit (zu) langer AFA? kennst du dich da aus, NATALY?

      GGG
      Avatar
      schrieb am 30.07.03 18:43:05
      Beitrag Nr. 14 ()
      Das gilt generell, wenn ein Wirtschaftsgut nicht mehr nutzbar ist oder nicht mehr vorhanden ist ( z. B. Verkauf / verschrottet ) !
      Avatar
      schrieb am 31.07.03 22:02:29
      Beitrag Nr. 15 ()
      #14

      dann waere ja das geschiss von wegen PC auf 3 jahre
      total egal, ich verkauf den nach 2 jahren zu 50,- EUR
      und setz´ gesamte rest-AFA minus 50,- EUR in der
      steuererklaerung ein? das faende ich dann mal fast
      zu leicht. :eek:

      bsp.: kaufpreis 1500,- EUR

      abschreibungsverlauf normal:
      1. jahr 500,-
      2. jahr 500,-
      3. jahr 500,-

      abschreibungsverlauf mit verkauf nach 2 jahren zu 50,- EUR:
      1. jahr 500,-
      2. jahr 950,-

      ist dem wirklich so?

      GGG
      Avatar
      schrieb am 01.08.03 08:38:05
      Beitrag Nr. 16 ()
      #15:

      diese Sache klingt interessant, aber ich glaube, beim Verkaufspreis musst Du Dich etwas am Wert des PC`s orientieren. Ansonsten könnte das FA auf Gestaltungsmissbrauch bzw. gemischte Schenkung rauswollen.

      Wäre aber cool wenn es funktionieren würde!

      Vielleicht klappts, wenn ich von nem Elektriker ne Bestätigung bekomme, dass der PC das Zeitliche gesegnet hat...


      Wäre zu versuchen!!!


      bav
      Avatar
      schrieb am 01.08.03 10:09:32
      Beitrag Nr. 17 ()
      #16

      nachdem jetzt schon wieder im gespraech ist den PC
      auf 4 jahre anzusetzen... und mal im ernst: wieviel
      kriegst du fuer einen 2 jahre alten PC? kurz zum
      ueberlegen, vor 2 jahren war (nachdem wir heute 2,5 Ghz
      rechner haben und sich die rechnerleistung alle
      1,5 jahre verdoppelt) das state-of-the-art-modell ein
      PIII mit 800 Mhz - 1 Ghz. was meinst du was man fuer
      so einen rechner noch bekommst? ebay handelt solche
      teile je nach ausstattung (high end oder aldi) zwischen
      150,- EUR und 50,- EUR. :eek:

      GGG


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