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    brauche ich einen Hubschrauber ?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.08.03 00:17:49 von
    neuester Beitrag 20.08.03 10:39:55 von
    Beiträge: 10
    ID: 766.354
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      Avatar
      schrieb am 20.08.03 00:17:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      folgendes Problem:

      Ich besitze ein Grundstück ohne direkte Zufahrt oder Weg. Im Grundbuch ist auch kein Wegerecht eingetragen, dieses wurde wohl vor zig Jahren beim Verkauf eines Teilstückes vergessen. Was tun :confused: :confused: :confused:

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 20.08.03 00:27:59
      Beitrag Nr. 2 ()
      :laugh: :laugh: ;)
      Avatar
      schrieb am 20.08.03 00:36:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wie hast du das Grundstück eigentlich besichtigt? :rolleyes:

      Etwa auch aus dem Hubschrauber :D

      ;)
      Avatar
      schrieb am 20.08.03 00:37:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      Du kannst das Grundstück halt niemals betreten.:laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 20.08.03 01:00:07
      Beitrag Nr. 5 ()
      Oder: Du kannst das Grundstück halt niemals verlassen. :laugh: :laugh: :laugh:

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      Avatar
      schrieb am 20.08.03 04:31:43
      Beitrag Nr. 6 ()
      :eek: :confused: gibts denn eine indirekte zufahrt oder nen indirekten zugang??? und ist das grundstück so gross, das der hubschrauber drauf landen kann?...drag doch einfach mal einen anwalt!!! :eek: :confused:

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 20.08.03 07:17:44
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich kenne das Drama mit nem Wegerecht :laugh: - aber es gibt ein Gewohnheitsrecht ;)
      Avatar
      schrieb am 20.08.03 07:47:23
      Beitrag Nr. 8 ()
      schon mal alcatraz gesehen


      council
      Avatar
      schrieb am 20.08.03 07:58:37
      Beitrag Nr. 9 ()
      Du hast auch so ein Wegerecht ;)

      Wie bist Du bisher auf Dein Grundstück gekommen ??? So kommst auch weiterhin !

      Wenn Du auf die sichere Seite gehen willst, geh mal zum Notar ;)
      Avatar
      schrieb am 20.08.03 10:39:55
      Beitrag Nr. 10 ()
      Keine Sorge, der Zugang zum Grundstück regelt sich dann nach dem sog. Gewohnheitsrecht.


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