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    Urlaubsanspruch bei 400 € Minijobs ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.08.03 06:46:09 von
    neuester Beitrag 20.08.03 21:29:17 von
    Beiträge: 15
    ID: 766.365
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      Avatar
      schrieb am 20.08.03 06:46:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hat man bei diesen 400 € Minijobs eiegntlich auch einen Urlaubsanspruch ?
      Avatar
      schrieb am 20.08.03 07:44:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      träum weiter


      council
      Avatar
      schrieb am 20.08.03 07:52:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      Sei froh, daß dir einer einen Job gibt und arbeite erst mal bevor Du an Urlaub denkst.
      Mit Deinem Gedankengut kommen wir nie aus der Misere
      Avatar
      schrieb am 20.08.03 08:03:59
      Beitrag Nr. 4 ()
      Habe mit meiner Mitarbeiterin 4 Wochen vereinbart. Dass man ganz ohne auskommt, kann ich mir net vorstellen.
      Avatar
      schrieb am 20.08.03 08:21:48
      Beitrag Nr. 5 ()
      Jeder hat Anspruch auf Urlaub

      Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.

      Als Arbeitnehmer gelten in diesem Sinne Arbeiter und Angestellte sowie Auszubildende.

      Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt mindestens 24 Werktage – also vier Wochen pro Jahr.

      Dieser Anspruch kann auch nicht durch Ihren Arbeitsvertrag oder durch Tarifverträge verkürzt werden. Meist sind in diesen Verträgen ohnehin längere Urlaubsansprüche vereinbart, die dann ausschlaggebend für den jeweiligen Urlaubsanspruch sind.

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      schrieb am 20.08.03 08:42:03
      Beitrag Nr. 6 ()
      es sind übrigens seit 1.8.2003 wieder 325 € (nicht 400)
      Avatar
      schrieb am 20.08.03 08:53:36
      Beitrag Nr. 7 ()
      :confused: :confused: unsinn die 325 euro gelten nur für ausbildungsverhältnisse:confused: :confused:

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 20.08.03 09:04:06
      Beitrag Nr. 8 ()
      @invest

      So isses!

      Gruss
      NmA
      Avatar
      schrieb am 20.08.03 09:44:43
      Beitrag Nr. 9 ()
      Avatar
      schrieb am 20.08.03 10:48:02
      Beitrag Nr. 10 ()
      Klar, Du hast Anspruch auf Urlaub und Urlaubsgeld - war schon immer so
      Avatar
      schrieb am 20.08.03 10:48:57
      Beitrag Nr. 11 ()
      Nur sagen einem das die Arbeitgeber von Minijobs nicht selbst und hoffen darauf, daß sich der Arbeitnehmer nicht getraut von selbst seine Ansprüche durchzusetzen
      Avatar
      schrieb am 20.08.03 20:51:13
      Beitrag Nr. 12 ()
      Auf Arbeitsvertrag pochen und dann schauen was dort drin steht. Ein Arbeitsverhältnis muss innerhalb der ersten vier Wochen schriftlich begründet werden.

      Der Mindestanspruch von 24 Werktagen Urlaub im Jahr beziehen sich immer noch auf die 6 Tage-Woche. Wenn ein Arbeitnehmer an zwei Tagen die Woche arbeitet, so beträgt der Mindestanspruch 8 Arbeitstage! :eek:
      Avatar
      schrieb am 20.08.03 20:52:11
      Beitrag Nr. 13 ()
      #10
      Urlaubsgeld gibt´s nur, wenn dies den anderen beschäftigten Arbeitnehmern ebenfalls gezahlt wird.
      Avatar
      schrieb am 20.08.03 21:20:36
      Beitrag Nr. 14 ()
      :eek: :eek: ausserdem...nicht vergessen...wenn man mit urlaubsgeld oder weihnachtsgeld dann über 400 euro kommt, dann wird man wieder sozialversicherungspflichtig..also aufpassen wenn der minijob schon mit 400 euro moantlich vergütet wird...:eek: :confused:

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 20.08.03 21:29:17
      Beitrag Nr. 15 ()
      #14
      Danke, hatte ich ja glatt vergessen zu schreiben. Die Grenze von 4.800€ darf natürlich inkl. der Einmalzahlungen nicht überschritten werden. :cry: Trotzdem hat jeder, der sich in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis befindet die Möglichkeit, Einmalzahlungen abzulehnen. Sollte dann auch schriftlich vorgelegt werden.


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