Urlaubsanspruch bei 400 € Minijobs ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 20.08.03 06:46:09 von
neuester Beitrag 20.08.03 21:29:17 von
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Hat man bei diesen 400 € Minijobs eiegntlich auch einen Urlaubsanspruch ?
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council
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Sei froh, daß dir einer einen Job gibt und arbeite erst mal bevor Du an Urlaub denkst.
Mit Deinem Gedankengut kommen wir nie aus der Misere
Mit Deinem Gedankengut kommen wir nie aus der Misere
Habe mit meiner Mitarbeiterin 4 Wochen vereinbart. Dass man ganz ohne auskommt, kann ich mir net vorstellen.
Jeder hat Anspruch auf Urlaub
Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.
Als Arbeitnehmer gelten in diesem Sinne Arbeiter und Angestellte sowie Auszubildende.
Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt mindestens 24 Werktage – also vier Wochen pro Jahr.
Dieser Anspruch kann auch nicht durch Ihren Arbeitsvertrag oder durch Tarifverträge verkürzt werden. Meist sind in diesen Verträgen ohnehin längere Urlaubsansprüche vereinbart, die dann ausschlaggebend für den jeweiligen Urlaubsanspruch sind.
Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.
Als Arbeitnehmer gelten in diesem Sinne Arbeiter und Angestellte sowie Auszubildende.
Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt mindestens 24 Werktage – also vier Wochen pro Jahr.
Dieser Anspruch kann auch nicht durch Ihren Arbeitsvertrag oder durch Tarifverträge verkürzt werden. Meist sind in diesen Verträgen ohnehin längere Urlaubsansprüche vereinbart, die dann ausschlaggebend für den jeweiligen Urlaubsanspruch sind.
es sind übrigens seit 1.8.2003 wieder 325 € (nicht 400)
unsinn die 325 euro gelten nur für ausbildungsverhältnisse
invest2002
invest2002
@invest
So isses!
Gruss
NmA
So isses!
Gruss
NmA
Klar, Du hast Anspruch auf Urlaub und Urlaubsgeld - war schon immer so
Nur sagen einem das die Arbeitgeber von Minijobs nicht selbst und hoffen darauf, daß sich der Arbeitnehmer nicht getraut von selbst seine Ansprüche durchzusetzen
Auf Arbeitsvertrag pochen und dann schauen was dort drin steht. Ein Arbeitsverhältnis muss innerhalb der ersten vier Wochen schriftlich begründet werden.
Der Mindestanspruch von 24 Werktagen Urlaub im Jahr beziehen sich immer noch auf die 6 Tage-Woche. Wenn ein Arbeitnehmer an zwei Tagen die Woche arbeitet, so beträgt der Mindestanspruch 8 Arbeitstage!
Der Mindestanspruch von 24 Werktagen Urlaub im Jahr beziehen sich immer noch auf die 6 Tage-Woche. Wenn ein Arbeitnehmer an zwei Tagen die Woche arbeitet, so beträgt der Mindestanspruch 8 Arbeitstage!
#10
Urlaubsgeld gibt´s nur, wenn dies den anderen beschäftigten Arbeitnehmern ebenfalls gezahlt wird.
Urlaubsgeld gibt´s nur, wenn dies den anderen beschäftigten Arbeitnehmern ebenfalls gezahlt wird.
ausserdem...nicht vergessen...wenn man mit urlaubsgeld oder weihnachtsgeld dann über 400 euro kommt, dann wird man wieder sozialversicherungspflichtig..also aufpassen wenn der minijob schon mit 400 euro moantlich vergütet wird...
invest2002
invest2002
#14
Danke, hatte ich ja glatt vergessen zu schreiben. Die Grenze von 4.800€ darf natürlich inkl. der Einmalzahlungen nicht überschritten werden. Trotzdem hat jeder, der sich in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis befindet die Möglichkeit, Einmalzahlungen abzulehnen. Sollte dann auch schriftlich vorgelegt werden.
Danke, hatte ich ja glatt vergessen zu schreiben. Die Grenze von 4.800€ darf natürlich inkl. der Einmalzahlungen nicht überschritten werden. Trotzdem hat jeder, der sich in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis befindet die Möglichkeit, Einmalzahlungen abzulehnen. Sollte dann auch schriftlich vorgelegt werden.
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