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    Neues von Florida-Rolf: Deutschland-Allergie vorläufig ausgesetzt! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.09.03 14:14:28 von
    neuester Beitrag 03.09.03 16:35:53 von
    Beiträge: 5
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      schrieb am 03.09.03 14:14:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      Zum Interview bei Maischberger, mal sehen, in wieviel Talk-Shows der demnächst auftritt. :(

      Florida-Rolf jammert bei Maischberger
      Kanzler, ich bin kein Schmarotzer!



      „Florida-Rolf“ lebt in Amerika in einer Strandwohnung, kriegt 1900 Euro Stütze



      Donnerstagabend, 23 Uhr: 2,35 Millionen Deutsche verfolgen die gelungene ARD-Premiere von Star-Talkerin Sandra Maischberger. Ihre ersten Gäste: der in der Hamburger Polit-Schlammschlacht als schwul geoutete Justizsenator Roger Kusch und Tennis-Vater Peter Graf. Kurz vor Mitternacht bringt uns Maischberger dann den Mann in unsere Wohnzimmer, der seit Wochen ganz Deutschland erregt. Sozialhilfeempfänger Rolf John jammert uns via Live-Schaltung aus dem sonnigen Florida in den Berliner Tränenpalast sein Leid.


      Florida-Rolf, der in Miami seinen Sozialhilfeanspruch genießt (Wohnung am Strand), wendet sich gleich an Gerhard Schröder, will klar stellen: Kanzler, ich bin kein Schmarotzer!

      Er sagt: „Ich halte mich an Gesetze. Es gibt ja auch 1000 andere deutsche Sozialhilfeempfänger in der ganzen Welt. Ich kriege etwas mehr als 1300 Euro per Scheck ausgezahlt. Die Miete liegt bei 850 Euro."

      Der Stützekassierer zu seiner angeblichen „Deutschland-Allergie“: „Ich bin jetzt 25 Jahre in den Staaten, habe hier meine Freunde. Ich habe sieben Jahre vor Gericht gekämpft. Erst seit kurzem bekomme ich die Sozialhilfe.“ Und: „Ich komme nicht zurück. Ich habe keine Beziehung mehr nach Deutschland.“ Man merkt ihm an: Er weiß, dass sein sonniges Leben auf Staatskosten ernsthaft in Gefahr ist.

      Die Bundesregierung handelte inzwischen endlich mit einem neuen, schärferen Gesetz gegen Sozialhilfeempfänger im Ausland (BILD berichtete). Bundessozialministerin Ulla Schmidt kündigte am Dienstag an: „Sozialhilfe unter Palmen wird es künftig nicht mehr geben.“

      Frage Maischberger: Was passiert, wenn das Gesetz von Schmidt kommt?

      Rolf J. reagiert erst ein wenig ratlos: „Antwort kann ich Ihnen jetzt nicht geben. Eine Zwangsrückführung nach Deutschland ist für mich nicht tragbar. Das würde ich dem Kanzler gern mal ins Gesicht sagen.“

      Dann schöpft er schon wieder Hoffnung für sich, setzt auf die langsamen Mühlen der Bürokratie: „Das Gesetz wird nicht von heute auf morgen durchgesetzt.“

      Doch wenn Ulla Schmidt ihre Ankündigung tatsächlich umsetzt, dass die schärferen Regeln schon im Frühjahr 2004 greifen, bleibt Florida-Rolf nur noch ein sonniger Winter...
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      schrieb am 03.09.03 14:51:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      Es geht aber noch dreister:

      Sozialhilfe im Ausland
      Größter Brocken geht in die Schweiz
      Der Fall von „Florida-Rolf“ hat Schlagzeilen gemacht und eine landesweite Diskussion über
      Sozialhilfekosten für im Ausland lebende Deutsche angestoßen. Was aber wenige wissen:
      Mehr als sieben Millionen Euro flossen 2002 an Deutsche in der Schweiz. 30.08.2003

      Recherchen des Länderspiegels haben ergeben, dass in der Schweiz 1230 Deutsche Sozialhilfe beziehen, 2002 summierte sich das auf 7.201.600 Euro. Rechnet man die Verwaltungskosten dazu, kostet die Stütze in der Schweiz sogar 7.435.391 Euro. Im Vergleich dazu flossen in alle übrigen Länder zusammen 4,3 Millionen Euro. Die Schweiz ist zudem das einzige Land, in dem immer mehr Deutsche Sozialhilfe erhalten, während in anderen Ländern die Tendenz eher rückläufig ist.

      Grundlage ist ein überholtes Abkommen

      Rechtliche Grundlage ist ein Vertrag aus dem Jahre 1952, das sogenannte Fürsorgeabkommen. Damals sollten Kriegsheimkehrer sich im schweizerischen Kurort Davos erholen. Für sie sollte in der Schweiz gesorgt sein, wenn sie nicht mehr nach Deutschland zurückkehren wollten. Ein 50 Jahre altes überholtes Abkommen kostet den deutschen Steuerzahler jedes Jahr Millionen Euro.
      Denn wer am Genfer See lebt, dessen Stütze richtet sich nicht nach deutschen, sondern nach Schweizer Rechtsansprüchen. Während der Sozialhilferegelsatz in Berlin gerade mal 296 Euro beträgt, hat ein alleinstehender Deutscher in der Alpenrepublik Anspruch auf 1800 Franken (umgerechnet 1080 Euro).

      Deutsche Sozialämter sind machtlos

      Zwar sind die Lebenshaltungskosten dort höher, berichtet Sozialstadtrat Stefan Wöpke in Berlin Steglitz-Zehlendorf, doch verweist er auf die strengeren Kontrollen hierzulande. Die Schweizer Behörden legen vor und präsentieren dann den deutschen Sozialämtern die Rechnung. Die deutschen Ämter müssen zahlen, haben kaum Spielraum zur Überprüfung.
      In einem konkreten Fall zahlte das Steglitzer Sozialamt über Jahre hinweg Sozialhilfe an ein deutsches Ehepaar, das in einer Sechs-Zimmerwohnung im Kanton Tessin residierte. Erst als die Behörde verlangte, dass das Ehepaar zurückkehrt, entzog die Schweiz die Aufenthaltserlaubnis, die Zahlung konnte nach langem Hin und Her eingestellt werden. Kurios: Ein Teil des Ehepaars hatte einen österreichischen Pass.

      Auch Kindeskinder beziehen Stütze

      Das Sozialamt Steglitz hat im Jahre 2002 insgesamt 580.000 Euro für 160 bedürftige Berliner im Ausland gezahlt. Davon fielen allein 300.000 auf die in der Schweiz. Oft zahlen sie für Deutsche, die nie in Deutschland gewohnt haben, sondern bereits in der dritten Generation in der Schweiz leben, berichtet die Sachbearbeiterin Klara-Ilona Hermeyer. Die Praktiker aus dem Berliner Sozialamt sind sich einig: Das Abkommen sei veraltet und ungerecht, es müsse schnellstens abgeschafft werden. Hier sei die Politik am Zug.
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      schrieb am 03.09.03 15:10:28
      Beitrag Nr. 3 ()
      Oder so:

      Deutsche Versicherungen zahlen für Eltern von Ausländern in deren Heimat
      von Jochen Kummer
      Berlin - Die Bevorzugung von Ausländern in den deutschen Krankenversicherungen entwickelt sich zum Politikum.
      Das Gesundheitsministerium bekam in dieser Woche eine Welle der Empörung von Bürgern aus allen Teilen des Bundesgebietes über die Enthüllung zu spüren, dass Eltern von in Deutschland beschäftigten ausländischen Arbeitnehmern in ihrem Heimatland Türkei und auf dem Balkan beitragsfrei von der deutschen Familienmitversicherung aufgenommen werden und sich dort auf Kosten der Versicherung ambulant und stationär behandeln lassen können.
      Bei Deutschen dagegen dürfen nur Ehegatten, Lebenspartner und Kinder beitragsfrei in die Familienversicherung aufgenommen werden.
      Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion verlangt jetzt von der Bundesregierung volle Aufklärung. "Das regt die Leute auf. Wir wollen vom Bundesgesundheitsministerium als Erstes wissen, wie viele ausländische Eltern im vorigen Jahr davon profitiert haben und welche Gesamtsumme überwiesen wurde", sagte der Bundestagsabgeordnete Andreas Storm (CDU), Vorsitzender der CDU/CSU-Arbeitsgruppe "Gesundheit und soziale Sicherung", dieser Zeitung.
      Auf Anfrage von WELT am SONNTAG erklärte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums: "Uns liegen keine aktuellen Zahlen vor - weder über bezugsberechtigte Personen noch über die Summe der geleisteten Zahlungen."
      Das Ministerium lehnt aber eine Abschaffung der Ungleichbehandlung von Ausländern und Deutschen ab. "Wir sehen keinen Anlass, da tätig zu werden", sagte die Sprecherin.
      Die CDU-Bundestagsabgeordnete Erika Steinbach hatte die rot-grüne Bundesregierung gefragt: Trifft es zu, dass in der Bundesrepublik Deutschland krankenversicherte ausländische Arbeitnehmer bestimmter Staaten damit auch die in ihrer Heimat lebenden Eltern mitversichert haben?
      Anstoß für ihre Anfrage gab Professor Bert Rürup, dessen Kommission alle Sparpotenziale in den Sozialsystemen ausloten soll. Dabei hatte er auch die Familienversicherung infrage gestellt, in der in Deutschland 20 Millionen Familienangehörige kostenfrei mitversichert sind - ausgenommen Eltern.
      Im Auftrag der Bundesregierung antwortete der Parlamentarische Staatssekretär Franz Thönnes (SPD) aus dem Bundesgesundheitsministerium, der just am Tage der Veröffentlichung überraschend als SPD-Landesvorsitzender in Schleswig-Holstein abgewählt worden war. Er bestätigte, dass Eltern in der Türkei, in Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen aus deutschen Krankenversicherungen haben.
      Die Fakten laut Thönnes:
      Grundlage ist ein deutsch-türkisches Abkommen vom 30.4. 1964 für die Türken sowie ein deutsch-jugoslawisches Abkommen vom 12.10.1968 für die Bewohner in den vier genannten Balkan-Staaten. Der Kreis der anspruchberechtigten Familienangehörigen richtet sich nach den Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates der Familienangehörigen, also auch der Eltern.
      WELT am SONNTAG hatte vorigen Sonntag über diese weithin unbekannte Tatsache berichtet. Die Vorzimmer-Sekretärin des Parlamentarischen Staatssekretärs Thönnes sagte dieser Zeitung: "Das hat ein großes Echo. Das haben wir hier auch gemerkt." Zu spüren bekam das beispielsweise auch die im Bereich "Migration" der SPD-Bundestagsfraktion tätige wissenschaftliche Mitarbeiterin Gerlinde P., die sich Fragen einer empörten Berliner Anruferin anhören musste, die den Sachverhalt nicht glauben konnte.
      Die Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums sieht allerdings keinen Grund zur Aufregung über die beitragsfreie Mitversicherung der Eltern. "Als die Sozialabkommen in den sechziger Jahren geschlossen wurden, galt in der Türkei und auf dem Balkan halt noch ein anderer Familienbegriff", sagte sie. Daran werde nicht gerüttelt - auch nach rund vierzig Jahren nicht.
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      schrieb am 03.09.03 15:29:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      ihr elenden Nazi`s, ihr gönnt den armen Eltern nichtmal ne ärztliche Versorgung, schämt euch :laugh:
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      schrieb am 03.09.03 16:35:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      #2 VIVA2, wo ist denn da das Abzocken? 7201600 € in 2002 gezahlt für 1230 Personen, macht pro Person im Jahr 5854 € aus, pro Monat 487 € gegenüber Florida-Rolf über 1800 €. Das sind aber große Unterschiede zumindest im Durchschnitt.
      wilbi


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