Wegerecht ?!? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 11.10.03 20:12:33 von
neuester Beitrag 13.10.03 05:47:51 von
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Hilfe !
Wenn ich zu einem Grundstück, bei dem ich ein
Nutzungsrecht habe, einen
neuen Weg bauen muss, bzw. evtl. einen privat Wege
benutzen möchte, brauche ich das "Wegerecht" der
jeweiligen Eigentümer. Muss dieses unbedingt
ins Grundbuch eingetragen werden oder reicht
ein normaler Vertrag zwischen den Eigentümern oder
muss dieser Vertrag vor einem Notar gemacht werden.
Wie sehen Banken das, wenn ich das Grundstück
bebauen will, für das ich einen Nutzungsvertrag
habe ?
Wie teuer ist so ein Wegerecht ? Was zahlt man dem
Eigentümer ?
Hat da jemand Erfahrung ?
Finde dazu nichts im Netz und das BGB gibt auch nichts
genaues her. Ist sehr wichtig für mich !
Danke
Laster
Wenn ich zu einem Grundstück, bei dem ich ein
Nutzungsrecht habe, einen
neuen Weg bauen muss, bzw. evtl. einen privat Wege
benutzen möchte, brauche ich das "Wegerecht" der
jeweiligen Eigentümer. Muss dieses unbedingt
ins Grundbuch eingetragen werden oder reicht
ein normaler Vertrag zwischen den Eigentümern oder
muss dieser Vertrag vor einem Notar gemacht werden.
Wie sehen Banken das, wenn ich das Grundstück
bebauen will, für das ich einen Nutzungsvertrag
habe ?
Wie teuer ist so ein Wegerecht ? Was zahlt man dem
Eigentümer ?
Hat da jemand Erfahrung ?
Finde dazu nichts im Netz und das BGB gibt auch nichts
genaues her. Ist sehr wichtig für mich !
Danke
Laster
Kannst Du dich nicht auf ein Gewohnheitsrecht berufen und dann beim Notar "Nägel mit Köpfen" machen?
Dann hast Du für alle Zeiten Ruhe und bei den Banken ist das Wegerecht nicht mehr wertmindernd.
Dann hast Du für alle Zeiten Ruhe und bei den Banken ist das Wegerecht nicht mehr wertmindernd.
Ein Vertrag gilt immer nur zwischen den Vertragsparteien. Fällt eine weg, ist auch das Wegerecht "im Eimer". Daher gibt es nur einen einzigen sicheren Weg für ein dauerhaftes Recht: Eintragung einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch des Nachbarn ("dienendes Grundstück". Dazu ist eine notarielle Beurkundung erforderlich.
# 2 + 3 Dank für die Antwort.
# 2 Habe bisher kein Wegerecht.
# 3 Klingt logisch.
Laster
# 2 Habe bisher kein Wegerecht.
# 3 Klingt logisch.
Laster
wie ist denn bisher der Zugang zu diesem Grundstück möglich gewesen ???
denn selbst wenn du das Grundstück jetzt erst gekauft hast , muss ja irgendein Zugang existiert haben , eventuell gibt es ja schon einen Eintrag im Grundbuch , der würde bei einem Kauf natürlich weiter gelten .
wombat01
denn selbst wenn du das Grundstück jetzt erst gekauft hast , muss ja irgendein Zugang existiert haben , eventuell gibt es ja schon einen Eintrag im Grundbuch , der würde bei einem Kauf natürlich weiter gelten .
wombat01
Einträge gab`s bisher nicht.
Die Eigentümer haben das irgentwie untereinander geregelt,
bzw. sind über andere Grundstücke gefahren, die
ihnen selbst gehörten. Danke allen soweit.
Laster
Die Eigentümer haben das irgentwie untereinander geregelt,
bzw. sind über andere Grundstücke gefahren, die
ihnen selbst gehörten. Danke allen soweit.
Laster
Lasterofzaster,
ohne Wegerecht bekommst du keine Baugenehmigung, also ist das Bankenproblem zunächst hinfällig, da nicht existent.
Versuche am besten den Streifen Grundstück für den Weg (m.E. ca. 3,5 m breit) vom Grundstücksnachbarn zu kaufen, mußt ja nicht gleich anbringen das du bauen willst, das verteuert die Sache nur unnötig.
ohne Wegerecht bekommst du keine Baugenehmigung, also ist das Bankenproblem zunächst hinfällig, da nicht existent.
Versuche am besten den Streifen Grundstück für den Weg (m.E. ca. 3,5 m breit) vom Grundstücksnachbarn zu kaufen, mußt ja nicht gleich anbringen das du bauen willst, das verteuert die Sache nur unnötig.
Hallo Hyper,
die Baugenehmigung haben wir schon.
Aber das wundert mich nicht. Wir haben das
chaotischte Bauamt der Republik.
Laster
die Baugenehmigung haben wir schon.
Aber das wundert mich nicht. Wir haben das
chaotischte Bauamt der Republik.
Laster
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