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    Wegerecht ?!? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.10.03 20:12:33 von
    neuester Beitrag 13.10.03 05:47:51 von
    Beiträge: 8
    ID: 785.049
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      Avatar
      schrieb am 11.10.03 20:12:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hilfe !
      Wenn ich zu einem Grundstück, bei dem ich ein
      Nutzungsrecht habe, einen
      neuen Weg bauen muss, bzw. evtl. einen privat Wege
      benutzen möchte, brauche ich das "Wegerecht" der
      jeweiligen Eigentümer. Muss dieses unbedingt
      ins Grundbuch eingetragen werden oder reicht
      ein normaler Vertrag zwischen den Eigentümern oder
      muss dieser Vertrag vor einem Notar gemacht werden.
      Wie sehen Banken das, wenn ich das Grundstück
      bebauen will, für das ich einen Nutzungsvertrag
      habe ?
      Wie teuer ist so ein Wegerecht ? Was zahlt man dem
      Eigentümer ?
      Hat da jemand Erfahrung ?
      Finde dazu nichts im Netz und das BGB gibt auch nichts
      genaues her. Ist sehr wichtig für mich !
      Danke

      Laster
      Avatar
      schrieb am 11.10.03 21:56:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Kannst Du dich nicht auf ein Gewohnheitsrecht berufen und dann beim Notar "Nägel mit Köpfen" machen?

      Dann hast Du für alle Zeiten Ruhe und bei den Banken ist das Wegerecht nicht mehr wertmindernd.
      Avatar
      schrieb am 12.10.03 07:55:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ein Vertrag gilt immer nur zwischen den Vertragsparteien. Fällt eine weg, ist auch das Wegerecht "im Eimer". Daher gibt es nur einen einzigen sicheren Weg für ein dauerhaftes Recht: Eintragung einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch des Nachbarn ("dienendes Grundstück". Dazu ist eine notarielle Beurkundung erforderlich.
      Avatar
      schrieb am 12.10.03 08:58:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      # 2 + 3 Dank für die Antwort.
      # 2 Habe bisher kein Wegerecht.
      # 3 Klingt logisch.

      Laster
      Avatar
      schrieb am 12.10.03 13:31:56
      Beitrag Nr. 5 ()
      wie ist denn bisher der Zugang zu diesem Grundstück möglich gewesen ???
      denn selbst wenn du das Grundstück jetzt erst gekauft hast , muss ja irgendein Zugang existiert haben , eventuell gibt es ja schon einen Eintrag im Grundbuch , der würde bei einem Kauf natürlich weiter gelten .


      wombat01

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      Avatar
      schrieb am 12.10.03 21:52:13
      Beitrag Nr. 6 ()
      Einträge gab`s bisher nicht.
      Die Eigentümer haben das irgentwie untereinander geregelt,
      bzw. sind über andere Grundstücke gefahren, die
      ihnen selbst gehörten. Danke allen soweit.

      Laster
      Avatar
      schrieb am 12.10.03 23:11:53
      Beitrag Nr. 7 ()
      Lasterofzaster,

      ohne Wegerecht bekommst du keine Baugenehmigung, also ist das Bankenproblem zunächst hinfällig, da nicht existent.

      Versuche am besten den Streifen Grundstück für den Weg (m.E. ca. 3,5 m breit) vom Grundstücksnachbarn zu kaufen, mußt ja nicht gleich anbringen das du bauen willst, das verteuert die Sache nur unnötig.
      Avatar
      schrieb am 13.10.03 05:47:51
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo Hyper,

      die Baugenehmigung haben wir schon.
      Aber das wundert mich nicht. Wir haben das
      chaotischte Bauamt der Republik.

      Laster


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