Neues Urheberrecht ( Kopieren von CD und Filme aus dem Internet laden ) ??? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 14.10.03 20:03:50 von
neuester Beitrag 16.10.03 18:59:18 von
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Hallo hat mal einer einen Link , wo man mal die neuen Gesetze nachlesen kann , eventuell mit einigen Kommentierungen .
Danke im voraus
wombat01
Danke im voraus
wombat01
Schau mal unter www.bmj.de bei Themen und auf der nächsten Seite unter Urheberrecht.
Gruß
Santa
Gruß
Santa
Danke , aber ich meinte eigentlich einen Artikel oder ähnliches , wo es auch ein Nichtjurist rauslesen kann , was erlaubt ist oder nicht und nicht unbedingt den Gesetzestext .
Ich habe jetzt schon eine Weile bei google gesucht , aber immer noch nicht das richtige gefunden .
wombat01
Ich habe jetzt schon eine Weile bei google gesucht , aber immer noch nicht das richtige gefunden .
wombat01
Was willste denn wissen?
Gruß, Jochen
Gruß, Jochen
jetzt habe ich etwas gefunden , sowas in dieser Art .
http://www.mdr.de/ratgeber/neuab2003/851137-hintergrund-8477…
Neu ab August 2003
Das neue Urheberrecht
Mit dem neuen Urheberrecht wird die Gesetzeslage an die digitale Nutzung von Werken angepasst. In Kraft treten wird das Gesetz wahrscheinlich noch im August, wenn es vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.
Schwerpunkte des neuen Urheberrechts
Privatkopie: erlaubt
Der Vorteil digitaler Werke liegt darin, dass sie beliebig oft ohne Qualitätsverlust vervielfältigt werden können. Nach Millionen gebrannter CDs mussten zumindest Musik- und Softwareindustrie sowie zahlreiche Autoren und Künstler erfahren, dass diese Eigenschaft für sie durchaus Schattenseiten hat. Ihr Wunsch, digitale Kopien weitgehend zu verbieten, ist daher verständlich. Ebenso verständlich ist aber auch das Anliegen vieler Nutzer, eine Kopie für private Zwecke anzufertigen. Dazu zählt zum Beispiel das Brennen einer CD für das Autoradio oder das Überspielen auf Kassette.
Solche Privatkopien sind in Deutschland auch weiterhin erlaubt, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt wurden:
Die Kopie erfolgt ausschließlich zu privaten Zwecken.
Die Anzahl von Kopien hält sich in einem angemessenen Rahmen. Was angemessen ist, sagt das Gesetz hingegen nicht. Statt dessen heißt es etwas unscharf, es solle nicht "offensichtlich rechtswidrig" kopiert werden. Laut Bundesjustizministerium sind aber etwa drei Kopien durchaus noch legal. Auch die für einen Freund gebrannte Scheibe stelle noch keinen Rechtsbruch dar.
Wo genau die Grenze zur Illegalität verläuft, wird in Zukunft wohl noch von den Gerichten geklärt werden müssen.
Die Kopie selbst darf nur von einer legalen Vorlage angefertigt werden.
Privatkopien sind illegal, wenn sie durch die Umgehung eines Kopierschutzes entstanden sind.
Kopierschutz: knacken verboten
Weil ein Kopierschutz die Vervielfältigung von Werken und Leistungen grundsätzlich schützen soll, ist das Knacken solcher Mechanismen nun auch gesetzlich verboten. Ertappte Privatpersonen müssen ein Bußgeld bezahlen; gewerblichen Tätern drohen sogar Geld- und Freiheitsstrafen. Wer außerdem gewerblich - etwa in einer Computerzeitschrift - Anleitung zum Umgehen von Kopierschutzen gibt, muss ebenfalls mit Strafen rechnen.
Internet: jetzt auch mit Urheberrechten
Wenn ein Künstler eine Aufführung gibt oder ein Autor ein Buch veröffentlicht, dann genießt er darauf Urheberrechte. Gleiches gilt nun auch für Veröffentlichungen in digitalen Medien wie dem Internet.
Bibliotheken: Artikel im Intranet
Bibliotheken dürfen Fachartikel im hauseigenen Intranet zur Verfügung stellen. Die Urheber müssen dafür eine Vergütung erhalten.
Musiker und Schauspieler: Rechtsstellung gestärkt
Die Rechtsstellung von Musikern und Schauspielern wird in Bezug auf ihre Darbietungen künftig den Urhebern angenähert.
zuletzt aktualisiert: 01. August 2003 | 15:58
wombat01
http://www.mdr.de/ratgeber/neuab2003/851137-hintergrund-8477…
Neu ab August 2003
Das neue Urheberrecht
Mit dem neuen Urheberrecht wird die Gesetzeslage an die digitale Nutzung von Werken angepasst. In Kraft treten wird das Gesetz wahrscheinlich noch im August, wenn es vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.
Schwerpunkte des neuen Urheberrechts
Privatkopie: erlaubt
Der Vorteil digitaler Werke liegt darin, dass sie beliebig oft ohne Qualitätsverlust vervielfältigt werden können. Nach Millionen gebrannter CDs mussten zumindest Musik- und Softwareindustrie sowie zahlreiche Autoren und Künstler erfahren, dass diese Eigenschaft für sie durchaus Schattenseiten hat. Ihr Wunsch, digitale Kopien weitgehend zu verbieten, ist daher verständlich. Ebenso verständlich ist aber auch das Anliegen vieler Nutzer, eine Kopie für private Zwecke anzufertigen. Dazu zählt zum Beispiel das Brennen einer CD für das Autoradio oder das Überspielen auf Kassette.
Solche Privatkopien sind in Deutschland auch weiterhin erlaubt, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt wurden:
Die Kopie erfolgt ausschließlich zu privaten Zwecken.
Die Anzahl von Kopien hält sich in einem angemessenen Rahmen. Was angemessen ist, sagt das Gesetz hingegen nicht. Statt dessen heißt es etwas unscharf, es solle nicht "offensichtlich rechtswidrig" kopiert werden. Laut Bundesjustizministerium sind aber etwa drei Kopien durchaus noch legal. Auch die für einen Freund gebrannte Scheibe stelle noch keinen Rechtsbruch dar.
Wo genau die Grenze zur Illegalität verläuft, wird in Zukunft wohl noch von den Gerichten geklärt werden müssen.
Die Kopie selbst darf nur von einer legalen Vorlage angefertigt werden.
Privatkopien sind illegal, wenn sie durch die Umgehung eines Kopierschutzes entstanden sind.
Kopierschutz: knacken verboten
Weil ein Kopierschutz die Vervielfältigung von Werken und Leistungen grundsätzlich schützen soll, ist das Knacken solcher Mechanismen nun auch gesetzlich verboten. Ertappte Privatpersonen müssen ein Bußgeld bezahlen; gewerblichen Tätern drohen sogar Geld- und Freiheitsstrafen. Wer außerdem gewerblich - etwa in einer Computerzeitschrift - Anleitung zum Umgehen von Kopierschutzen gibt, muss ebenfalls mit Strafen rechnen.
Internet: jetzt auch mit Urheberrechten
Wenn ein Künstler eine Aufführung gibt oder ein Autor ein Buch veröffentlicht, dann genießt er darauf Urheberrechte. Gleiches gilt nun auch für Veröffentlichungen in digitalen Medien wie dem Internet.
Bibliotheken: Artikel im Intranet
Bibliotheken dürfen Fachartikel im hauseigenen Intranet zur Verfügung stellen. Die Urheber müssen dafür eine Vergütung erhalten.
Musiker und Schauspieler: Rechtsstellung gestärkt
Die Rechtsstellung von Musikern und Schauspielern wird in Bezug auf ihre Darbietungen künftig den Urhebern angenähert.
zuletzt aktualisiert: 01. August 2003 | 15:58
wombat01
wombat
Aus dem Artikel geht hervor, dass du durch Einstellen des Artikels das Urheberrecht verletzt hast.
Aus dem Artikel geht hervor, dass du durch Einstellen des Artikels das Urheberrecht verletzt hast.
na du kannst mich dann ja mal im Gefängnis besuchen .
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