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    Verbesserungen zum Merz - Steuervorschlag - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.11.03 07:02:48 von
    neuester Beitrag 01.11.03 10:43:27 von
    Beiträge: 5
    ID: 791.638
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      schrieb am 01.11.03 07:02:48
      Beitrag Nr. 1 ()
      Veräußerungsgewinne aus Wirtschaftsgütern wie Grundstücken, vermietete Immobilien, Wertpapieren unterliegen der Steuerpflicht.“ Hier würde ich gerne das Wort „–gewinne“ streichen. Kauf und Verkauf von Wertpapieren ( z.B. Aktien ) sollten grundsätzlich mit einer Steuer belegt werden, sagen wir 1% der Rechnungssumme, bei Kauf UND Verkauf. Diese Steuer wird von der Bank einbehalten und monatlich an das Finanzamt überwiesen werden.
      Ansonsten entfällt die Spekulationssteuersteuer, war eh nur eine Dummensteuer ( für die Steuerehrlichen ).
      Begründung: Anleger trennen sich heute viel schneller von Wertpapieren als noch vor 10 Jahren. Da verliert man auch als Privatanleger schnell den Überblick und kann so, wenn auch unbeabsichtigt, plötzlich zum Steuerhinterzieher werden.

      Veräußerungen von Immobilien sollten steuerfrei bleiben, wenn zwischen Kauf und Verkauf 10 Jahre vergangenen sind. Sollte eine Immobilie vor Ablauf von 10 Jahren veräußert werden, müsste unabhängig ob Gewinn oder Verlust eine Steuer ( sagen wir 1% des Verkaufspreises ) bezahlt werden.
      Begründung: wenn der Staat Gewinne besteuert, muss der Steuerzahler auch Verluste geltend machen können ( gilt natürlich auch für Wertpapiere )

      Die einzelnen Steuerstufen setzen mir zu abrupt ein: 1 Familie mit 2 Kinder zahlt bei 32000 Euro Einkommen keine Steuern, verdient sie aber 32001 Euro werden 3840 Euro Steuern fällig – oder habe ich das nicht richtig verstanden? Ähnliches gilt für die anderen Stufen.

      Jeder Steuerpflichtige, der nicht Lohnsteuerzahler ist, teilt dem Finanzamt am Jahresanfang seine monatlichen Bruttobezüge mit. Von diesen Bezügen darf er Aufwendungen für Altersvorsorge und Krankenversicherung abziehen (Belege müssen vorgelegt werden ), der Rest wird mit den o.g. Steuersätzen versteuert. Diese Steuern müssen, wie bei den Lohnsteuerzahlern, monatlich überwiesen werden.

      Die Ämter werden miteinander vernetzt: Finanzamt, Verkehrsamt, Einwohnermeldeamt, Bauamt...

      Spenden an Parteien und Stiftungen von Parteien können steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden.
      Avatar
      schrieb am 01.11.03 07:37:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      "Die einzelnen Steuerstufen setzen mir zu abrupt ein: 1 Familie mit 2 Kinder zahlt bei 32000 Euro Einkommen keine Steuern, verdient sie aber 32001 Euro werden 3840 Euro Steuern fällig – oder habe ich das nicht richtig verstanden? Ähnliches gilt für die anderen Stufen. "


      falsch verstanden, Geisterfahrer:

      der Eingangssteuersatz von 12 % wird für das € 32.000 übersteigende Einkommen angewendet.

      Beispiel:

      zu versteuerndes EK: € 35.000
      Freibetrag: € 32.000
      Steuern: € 3.000 x 12 % = € 360,00.


      jodimin
      Avatar
      schrieb am 01.11.03 08:12:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      #2
      Danke, ist ja eigentlich auch logisch!
      Avatar
      schrieb am 01.11.03 10:34:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      Veräußerungsgewinne aus Wirtschaftsgütern wie Grundstücken, vermietete Immobilien, Wertpapieren unterliegen der Steuerpflicht.“ Hier würde ich gerne das Wort „–gewinne“ streichen. Kauf und Verkauf von Wertpapieren ( z.B. Aktien ) sollten grundsätzlich mit einer Steuer belegt werden, sagen wir 1% der Rechnungssumme, bei Kauf UND Verkauf. Diese Steuer wird von der Bank einbehalten und monatlich an das Finanzamt überwiesen werden.



      ............


      :confused: :confused:

      ohne worte

      da kann ich als daytrader in einer woche pleite anmelden, wenn ich von jedem trade 2% steuern zahle auf die kauf/verkaufssumme

      nene da zahle ich lieber spekusteuer auf gewinne...eine besteuerung nach umsatz ist absurd
      Avatar
      schrieb am 01.11.03 10:43:27
      Beitrag Nr. 5 ()
      Du bist genau so ein "Geisterfahrer" wie dieses Merzlein.


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