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    www.antisemitismus.de - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.11.03 00:28:16 von
    neuester Beitrag 06.11.03 10:59:53 von
    Beiträge: 7
    ID: 793.168
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      Avatar
      schrieb am 06.11.03 00:28:16
      Beitrag Nr. 1 ()
      Diese Seite gibt es ja tatsächlich. Habe da mal reingesehen und bin auf folgenden Text gestossen:

      Häufige Frage:
      "Wann ist die Schuld verjährt?"

      Einfache Antwort auch an Herrn Walser:

      Der Sohn des Mörders
      ist ohne Schuld,
      da gibt es nichts zu "verjähren" und übrigens auch nichts zu "verzeihen",
      es sei denn, der Sohn rühmte sich der Untat des Vaters,
      denn dann belüde er sich selbst mit neuer Schuld.



      http://www.inidia.de/00_nazis-de-frameset.htm
      (Links den Button "Schuld" anklicken)

      @ PolyMod
      Besser diesen Thread nicht sperren. Die Inhaber der o.g. Seite gehören zu Deinem Lager. Eine Sperrung wäre somit ein Eigentot


      Liebe Grüsse

      mpk
      Avatar
      schrieb am 06.11.03 00:36:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Site sieht auf den ersten Blick aus wie eine Site von Nazis. Auf den zweiten Blick eher wie ein Seite von links.
      Ich schaue sie mir morgen nochmal an, wenn der Thread dann noch existiert! Buenas noches! ;)
      Avatar
      schrieb am 06.11.03 00:40:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      ... wennn der Thread dann noch existiert...

      :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 06.11.03 01:00:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      Damit keine Missverständnisse aufkommen: Mein Papa ist heute 60 Jahre alt...
      Avatar
      schrieb am 06.11.03 08:32:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hat hier irgend jemand geschrieben, einen nach dem Krieg geborenen träfe eine Schuld am Holcaust?

      Du solltest aber den Text von dieser Site vollständig zitieren:

      Häufige Frage:
      "Wann ist die Schuld verjährt?"
      Einfache Antwort auch an Herrn Walser:

      Der Sohn des Mörders
      ist ohne Schuld,
      da gibt es nichts zu "verjähren" und übrigens auch nichts zu "verzeihen",
      es sei denn, der Sohn rühmte sich der Untat des Vaters,
      denn dann belüde er sich selbst mit neuer Schuld.

      Und WER Schuld hat, dem kann nur das Opfer verzeihen,
      wenn das Opfer noch lebt - niemand sonst.
      Und zum Verzeihen ist niemand verpflichtet.

      Mit Ausnahme von Mord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gilt:
      Straf- und Ersatzansprüche können "verjähren",

      nie jedoch die Schuld !

      Also merken: Schuld kann "gesühnt", kann "erlassen", "verziehen"
      oder "beglichen" werden, aber niemals "verjähren".


      Ich hoffe doch, dass diese Sätze inhaltlich hier Kosens sind?!


      Wenn dieser Thread sich allerdings auf ,,Hohmann und die Folgen" zu bewegt, werde ich ihn wie ähnliche Threads schließen, um die Diskussion zu konzentrieren.

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      Avatar
      schrieb am 06.11.03 09:26:14
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wenn dieser Thread sich allerdings auf ,,Hohmann und die Folgen" zu bewegt, werde ich ihn wie ähnliche Threads schließen, um die Diskussion zu konzentrieren. :laugh:

      Erinnert mich an die Begründung der SED zu DDR-Zeiten, warum man weitere Parteien verbietet: Die vorhandenen (Block-)Parteien genügen, um die "Meinungsvielfalt" zu repräsentieren.

      John D.
      Avatar
      schrieb am 06.11.03 10:59:53
      Beitrag Nr. 7 ()
      Weiter geht es in Thread: Hohmann-Threads


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