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    PKV - Krankentagegeldbetrüger? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.12.03 21:17:15 von
    neuester Beitrag 09.12.03 10:29:12 von
    Beiträge: 38
    ID: 802.137
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      schrieb am 05.12.03 21:17:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ein langjähriger, lieber Verwandter von mir ist mit 63 Jahren vor einigen Wochen schwer erkrankt. Diese nicht geahnte, plötzlich aufgetretene Krankheit hat nicht nur in der Familie, sondern auch im Freundeskreis Trauer und Entsetzen ausgelöst.Aber nicht nur die Krankheit, sondern auch die Verhaltensweise seiner Krankenversicherung stellt ihn nun in Sorge um seine Familie vor beinahe unlösbare Probleme:

      Er ist im Jahre 1967 mit damals 27 Jahren der CONTINENTALE a.G.(damals noch Volkswohl) beigetreten, hat diese Kasse aber so gut wie nie in Anspruch genommen, denn sein Leben bestand aus Arbeit, Sorge für seine Angehörigen und seine Beschäftigten - an Krankheit hat er nie gedacht.

      Der Erstversicherungsbetrag lag im Jahre 67 bei einem Rundumversorgungspaket bei umgerechnet etwa 30,- EU und ist bei erhöhtem Selbstbehalt inzwischen auf über 750,- EU gestiegen. Für Januar 04 ist schon eine weitere Verteuerung um rd. 45,- EU angekündigt. Mein Verwandter hat sich über diese wahnwitzigen Kostensteigerungen nicht einmal beklagt, sich allenfalls darüber gefreut, dass ihm jedes Jahr wegen der Nichtinanspruchnahme der PKV Beitragsrückerstattungen gezahlt wurden. Von Anfang an beinhaltete die Versicherung auch Krankentagegeld, das aber vor etwa 14 Jahren von der CONTINENTALE a.G. an die EUROPA a.G. delegiert wurde. Für den Versicherungsnehmer hatte dies keinerlei rechtliche Auswirkungen.

      Bei Feststellung der schweren Krankheit hat der Hausarzt meinem Verwandten das Weiterarbeiten strikt verboten und ihm erklärt, dass, würde er in dem Tempo weitermachen, er höchstens noch acht bis zwölf Monate zu leben habe. Da sich die Krankheit noch verschlimmerte, hat der Hausarzt ihm vor einigen Tagen dringend angeraten, bei der BVA Berufsunfähigkeitsrente zu beantragen, weil mit einer Gesundung nicht mehr zu rechnen sei. Diesen Sachverhalt hat er der CONTINENTALE a.G. pflichtgemäß geschildert.

      Er fiel aus allen Wolken, als diese ihn mit einer vorgedruckten Erklärung dazu aufforderte, die Krankentagegeldversicherung zu kündigen. Er sei nach medizinischem Befund im bisher ausgeübten Beruf mehr als 50% erwerbsunfähig, womit Berufsunfähigkeit vorläge, mit der Folge, dass die Leistungspflicht der KK damit ende. Man verwies auf die "Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankentagegeldversicherung" , kurz MB/KT 78, § 15, ohne auf den Tarif zu verweisen, der ausdrücklich besagt, dass das Krankentagegeld "ohne zeitliche Begrenzung" zu zahlen ist.

      Schon zuvor hatte die CONTINENTALE zwei Zahlungen einbehalten, weil angeblich das "Pendelformular", eine zusätzliche bürokratische Schikane des Erkrankten, nicht rechtzeitig mit den Daten des Arztes zurückgesandt worden sei. Nach massivem Protest ist dann nachgezahlt worden.

      Mein Verwandter hat zwar auf Grund 21-jähriger Einzahlung in die BVA Anspruch auf Altersrente, nach der x-ten Rentenrechtsänderung aber nicht auf Berufsunfähigkeitsrente.
      Wenn ihm nun das Krankentagegeld verloren geht, er andererseits nicht mehr arbeiten kann, bringt das die Familie auch noch in finanzielle Nöte.

      Gibt es hier im Board einen Rechtsexperten, der mir freundlicherweise helfen könnte? Eindeutig klar ist, dass die PKV nach 36 Jahren Mitgliedschaft nicht kündigen kann, sie kann den Versicherungsnehmer auch nicht dazu nötigen. Klar ist auch, dass sie bei fortdauernder Krankheit zahlen muss. Die Frage ist nur, wann die BERUFSUNFÄHIGKEIT EINGETRETEN ist, denn nach m.D. reicht hierfür die Aussage des Hausarztes nicht aus, damit sich die KK vor der Zahlung drücken kann. Im Übrigen muss die Berufsunfähigkeit ja auch von einem Kontroll-bzw. Vertrauensarzt bestätigt werden.

      In den Tarifbestimmungen, die listigerweise von der KK nicht angeführt wurden, heißt es wörtlich: Nicht versicherungsfähig ist, wer Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder Altersruhegeld BEZIEHT. Ob der Betroffene jedoch überhaupt Berufsunfähigkeitsrente von der BVA BEZIEHEN kann, ist unwahrscheinlich. Es konzentriert sich also alles auf die einzige Frage, WANN BERUFSUNFÄHIGKEIT EINGETRETEN ist. Selbst mein Anwalt konnte diese Frage nicht beantworten.

      Ich wäre dem Experten, der mir weiterhelfen könnte, ewig dankbar.

      Beste Grüße KP
      Avatar
      schrieb am 05.12.03 21:44:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      :cry: :cry: :cry:
      Da fällt selbst mir nicht mehr viel ein, außer an die Zeitung wenden. Es muss einen Redakteur geben, dem dieser Fall Interessiert. Bitte schreibe an die Zeitungen, denn diese haben auch Experten die nur auf solche Fälle warten.

      mfg jojo
      Avatar
      schrieb am 05.12.03 21:47:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      Kartoffelpü...

      ich bin leider kein Fachmann und leider auch Mitglied in der PKV. Deine Ausführungen bestätigen meine Erwartungen
      und Erfahrungen mit diesen Abzocken.

      Das Fragezeichen in der Überschrift kannst mit Fug und Recht durch 3 Ausrufezeichen ersetzen.

      Wenn Du Rechthaben/kriegen willst mußt Du Geld und einen lagen Atem haben und Klagen. Alles Andere hilft nicht weiter. Die verarschen ihre Klientel tagtäglich und haben damit sehr viel Erfahrung, die unsereiner nicht hat.

      Gruß Alex
      Avatar
      schrieb am 05.12.03 22:18:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      Bildzeitung informieren!!!!
      Im Ernst!!!!!

      Ist ja unglaublich!!:mad:
      Avatar
      schrieb am 05.12.03 23:11:12
      Beitrag Nr. 5 ()
      Der Fehler liegt beim Hausarzt, der den Patienten erwerbsunfähig und nicht arbeitsunfähig geschrieben hat.
      Arbeitsunfägig bedeutet vorübergehend krank geschrieben, dann gibt es Krankengeld analog auch in den gesetzlichen Krankenkassen.
      Erwerbsunfähig oder aber Berufsunfähig ist also nicht krank,sondern nicht mehr einsatzfähig, somit eine extra Versicherung. Helfen kann eigentlich nur WISO oder aber eine ähnliche Sendung.

      Viel Erfolg

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      Avatar
      schrieb am 05.12.03 23:15:13
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich habe ein paar Fragen bzw. Bemerkungen:

      1) Dein Bekannter hat Ansprüche auf eine BU-Rente, das wurde so geregelt, daß für alle ab einem bestimmten Jahr Geborenen(ich denke 1955, oder so!) der Anspruch gelöscht wurde.
      Wenn ich mich aus irgendwelchen Gründen irren sollte oder hier Besonderheiten vorliegen, muß sich Dein Bekannter die Frage stellen lassen, warum er dieses Risiko nicht versichert hat?
      2) Was antwortet die Versicherung auf den Einwand mit dem Vertragswortlaut? Sollte die Versicherung hart bleiben oder Ausreden benutzen würde ich empfehlen, mit einem Anwalt oder mit der "Hart aber Fair"-Redaktion drohen und dann auch zu sprechen.
      3) So ganz abgesichert kann auch der Ruhestand nicht sein, denn der Herr ist 63 und die Versorgung der Familie kann noch in Gefahr geraten? Sorry, das verstehe ich nicht
      :confused:
      Avatar
      schrieb am 05.12.03 23:21:32
      Beitrag Nr. 7 ()
      So leid einem der "Bekannte" auch tu kann,


      Eine Krankentageggeldversicherung leistet nun mal nur bei vorübergehnder Arbeitsunfähigkeit

      Wer auf "unbestimmte Zeit" nicht in der Lage ist zu arbeiten, sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben.

      Wer die nicht hat, kann evtl noch auf ein paar Euro von der LVA/BFA hoffen.

      Im übrigen zahlt die gesetzliche Krankenversicherung
      schon per se nur zeitlich befristet


      Mann sollte das Beispiel lieber als Anlaß nehmen seinen eigenen Versicherungsschutz bezgl. BU zu überprüfen.


      Die achso gescholtene Continentale bietet da übrigens hervorragende Konditionen:

      Bestens geratete Bedingungen
      Günstige Prämien
      NUR EIN GUTACHTER wenn, krankentagegeld und BU bei der Continentalen (Europa)versichert sind, damit natloser Übergang von KTG zur BU-Rente GARANTIERT!!!
      Avatar
      schrieb am 05.12.03 23:44:09
      Beitrag Nr. 8 ()
      Nachtrag

      Zum juristischen:

      §15 MB/KT "Sonstige Beendigungsgründe"

      (1)Das Versicherungsverhältnis endet hinsichtlich der betroffenen versicherten Personen

      b) mit Eintritt der Berufsunfähigkeit.
      Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person nach medizinischem Befund im bisher ausgeübten Beruf
      auf nich absehbare Zeit mehr als 50% erwerbsunfähig ist.



      Hausarzt ihm vor einigen Tagen dringend angeraten, bei der BVA Berufsunfähigkeitsrente zu beantragen, weil mit einer Gesundung nicht mehr zu rechnen sei.

      Der Tatbestand des "nicht absehbaren Zeitraumes" ist wohl eindeutig erfüllt.


      Im übrigen hat sich dein "Bekannter" mit Antragstellung bei der BFA/LVA wohl auch selbst "Berufsunfähig/Erwerbsunfähig" bezeichnet.


      Jetzt, wo man festellt das die Rente von so doll ist, will man natürlich lieber weiter das höhere Krankengeld beziehen....


      Perönlich verständlich...aber juristisch absolut hoffnungslos.


      Aber sicher wird sich ein Anwalt finden der "gute Chancen"
      sieht...
      Nacher heist es dann "wenn ich Richter gewesen wäre, hätte ich anders entschieden"

      Aber die Kohle für den Prozess ist dann ja schon verdient....

      Selber schon alles erlebt!


      Mein Vater!!! War übrigens in einer ähnlichen Situation:

      Mit 62 nach Prostata OP inkontinent, private BU-Rente anstandslos bewilligt bekommen, dazu vorgezogene Altersrente wg 50% Grad der Behinderung.

      Natürlich hat die GKV auch sofort ihre Krankengeldzahlung eingestellt, ist ja auch logisch!

      Mann kann also auch richtig versichert sein.....
      Avatar
      schrieb am 06.12.03 01:15:14
      Beitrag Nr. 9 ()
      versteh die aufregung ehrlich gesagt auch nicht.

      berufsunfähigkeit und krankentagegeld sind zwei paar versch. schuhe.hat mit pkv oder gkv übrigens nichts zu tun.

      krankentagegeld bezahlt weder die gkv noch die pkv ! bei
      berufsunfähigkeit.

      eine berufsunfähigk.versicherung sollte eigentlich jeder abschliessen ! für selbsständige sogar ein muss.

      als rentner oder berufsunfähiger kann/sollte man logischerweise die krankentagegeld-versicherung (pkv) kündigen (da nicht mehr relevant) und vor allem wg. beitr.reduzierung.

      das hat mit kriminellen machenschaften der pkv nun wirklich nichts zu tun.
      Avatar
      schrieb am 06.12.03 09:20:29
      Beitrag Nr. 10 ()
      Noch eine Eule nach Athen:eek: zur Verstärkung vorheriger Antworten:eek:

      Die Krankentagegeldversicherung sichert das Einkommen während einer vorübergehenden krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit.

      http://www.pkv.de/basispic.asp?Sek=2&Part=1&Cont=4

      Scheint nun eine Frage von Rente und nicht mehr von Erwerbseinkommen zu sein. Ein Rentenanspruch an die BfA ist zu prüfen, das mit BVA :confused::rolleyes:

      Kartoffelpürree

      Übersicht gewinnen und Ruhe behalten:look:

      Glück auf
      Avatar
      schrieb am 06.12.03 12:22:20
      Beitrag Nr. 11 ()
      jobobaba, alex und jacob

      von nix ne Ahnung haben, aber erst mal über die Versicherungen schimpfen, so ist es recht. Leider sind viele Menschen so. :(
      Avatar
      schrieb am 06.12.03 12:38:55
      Beitrag Nr. 12 ()
      @ Kartoffelpürre

      ...ausserdem Thread 795427 lesen und in einen aktuellen
      VV-Tarif der Conti wechseln (natürlich NICHT in den Standardtarif!) z.B. GS1plus o.ä.
      Avatar
      schrieb am 06.12.03 12:41:43
      Beitrag Nr. 13 ()
      5gegenWilly

      Wie Hercules schon schrieb:eek: könnte der Arzt auch lebensuntüchtig sein bzw. der Verwandte in sicher schwerer Situation die Bescheinigung des Arztes für sich fälschlich als Lösung gesehen haben. Auch das ist nicht sicher:eek: nur wenn noch eine Lebenserwartung von einigen Monaten verlängerbar sein soll:look: dann scheint der gute:laugh: Arzt ein Idiot zu sein.

      Das Verhalten der PKV ist ein Automatismus. Übrigens auch zum Schutz des Kunden, der dann wenigstens keine Prämien für eine Nullleistung zahlt.

      Für den Kunden stellt sich eine offene Situation, Rente gibts noch nicht, Tagegeld nicht mehr, schlecht geht es ihm auch vorher und die Unsicherheit gibts gratis dazu.

      Glück auf
      Avatar
      schrieb am 06.12.03 12:47:46
      Beitrag Nr. 14 ()
      Tut mir leid, aber was soll der Scheiss vom Arzt eine BU zu beantragen, wenn noch nicht einmal Krankengeld gezahlt worden ist. Wenn man gewissermassen ein wenig im Leben steht und clever ist, dann ist man arbeitsunfähig, beantragt Krankengeld und fällt nicht gleich mit der BU ins Haus. Krankengeld muss gezahlt werden, bis BU festgestellt wird und das muss die PKV tun. Manche Leute halten sich immer für so clever und dann machen sie die einfachsten Dinge falsch.
      Avatar
      schrieb am 06.12.03 12:49:17
      Beitrag Nr. 15 ()
      Teufelstaube

      In was wechseln:confused::confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 06.12.03 13:08:12
      Beitrag Nr. 16 ()
      @#15

      ..in einen aktuellen VollVersicherungstarif der Conti, z.B. GS1Plus; unter Anrechnung seiner Alterungsrückstellungen dürfte sein Beitrag deutlich sinken.
      Avatar
      schrieb am 06.12.03 13:34:51
      Beitrag Nr. 17 ()
      Tarifwechsel:


      Der CS2 wäre wohl vorteilhafter!

      Wenn vorher schon Einbett versichert auch CS2plus!
      Avatar
      schrieb am 06.12.03 13:54:48
      Beitrag Nr. 18 ()
      @#17

      ok , das mag sein, ich habe den Tarif GS1plus nur als Beispiel gemeint; am besten man klärt alle leistungsmässig sinnvollen Tarife auf einen Tarifwechsel ab.


      Evtl. sollte man VOR jeglichem "Anleiern" eines Tarifwechsels auch überprüfen, ob der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sinnvoll wäre, für den Fall, dass die PKVersicherung hier (Tarifwechsel) Ärger macht.
      Avatar
      schrieb am 06.12.03 14:48:13
      Beitrag Nr. 19 ()
      #18

      Abet Teufelstaube, der Mann ist doch nicht bei der Halleschen versichert
      :laugh:

      Die Continentale macht bei Tarifwechsel keinen "Ärger"!
      Avatar
      schrieb am 06.12.03 17:08:41
      Beitrag Nr. 20 ()
      Banken , Sparkassen und Versicherungen sind alles staatlich genehmigte Betrüger .:(
      Avatar
      schrieb am 06.12.03 20:15:49
      Beitrag Nr. 21 ()
      Aber wenn Sparkassen Banken und Versicherungen sind, dann ist der Feind ja klar definier, oder ? :confused:
      Avatar
      schrieb am 07.12.03 12:46:06
      Beitrag Nr. 22 ()
      @#19VBF

      Dein Wort in Gottes Ohr...

      :) ;) :laugh:
      Avatar
      schrieb am 07.12.03 14:24:27
      Beitrag Nr. 23 ()
      Teufelstaube

      Für den Verwandten dürfte nach Lage der Dinge der Beitrag nicht das Problem sein. Für ihn dürfte Leistung, Leistung und Leistung zählen.

      Wie immer auf W:O zieht sich der Fragesteller bei Tacheles zurück. Das ist bedauerlich. Im Kern bestätigt sich die Erfahrung in harten Zeiten allein zu sein, wo ist eigentlich der zuständige Aussendienst gefragt worden:confused:

      Komisch, komisch.
      Avatar
      schrieb am 07.12.03 14:44:49
      Beitrag Nr. 24 ()
      kann nur sagen dumm gelaufen !

      Grundsatz: Krankeit vor BU

      vielleicht hätte er mit seinem Berater vorab mal sprechen sollen...

      schönen Advent noch an alle

      scb
      Avatar
      schrieb am 07.12.03 18:34:45
      Beitrag Nr. 25 ()
      @friseuse,

      es geht ja nicht darum, die Leistung zu verschlechtern, sondern den Beitrag bei gleicher Leistung zu senken; ich kann mir vorstellen, dass da durchaus 200-250€ mtl. drin sind. Wenn der Geldprobleme hat, werden die Ihn zwar nicht retten, aber helfen werden sie allemal!

      @all
      Ganz allgemein sind Mediziner in solchen Dingen idR keine besonders nützlichen Ratgeber; da ist ein guter Vermittler/Betreuer gefragt.
      Avatar
      schrieb am 07.12.03 19:19:32
      Beitrag Nr. 26 ()
      # Friseuse - Wie immer auf WO zieht sich der Fragesteller bei Tacheles zurück.

      Sorry, aber wo ist denn in dem gesamten Thread mit einem Wort "Tacheles" geschrieben worden? Einige User haben sich m.E. zu Recht über die unseriösen Praktiken dieser dubiosen Gesellschaft empört.

      Andere geben dem Arzt die Schuld, weil er meinen Onkel, um den handelt es sich nämlich hier, keineswegs um einen "Bekannten", zwar weiterhin krankgeschrieben hat, ihm aber gleichzeitig anriet, bei der BfA einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente einzureichen. Gemäß § 11 der MB/KT 78 war mein Onkel verpflichtet, diese evtl. bevorstehende Veränderung der KK mitzuteilen. Er konnte ja nicht ahnen, dass diese zweifelhafte Gesellschaft die evtl. bevorstehende Veränderung zum Anlass nehmen würde, ihm das Krankentagegeld sperren zu wollen. Immerhin hat er unter Berücksichtigung der Beitragsrückerstattungen im Laufe von 36 Jahren mind. 70.000,- EU nur für die Krankentagegeldversicherung eingezahlt.

      Der Rentenantrag ist noch garnicht gestellt, sondern die BfA hat ihm lediglich einen Wust von Formularen zugesandt, bei deren Ausfüllung ich ihm gerade behilflich bin.

      Besonders ekelhaft sind hier die Beiträge eines Users, der offensichtlich für die Conti Klinken putzt und das Forum nicht nur für penetrante Eigenwerbung nutzt, sondern auch noch in verquastem Deutsch den Leser mit Halbwahrheiten und bösartigen Unterstellungen langweilt. So zitiert dieses Lügenmaul zwar den § 15 Abs. b der MB/KT 78, der die sonstigen Beendigungsgründe des Versicherten regelt, verschweigt aber die entscheidende Passage, die da lautet:
      "Besteht jedoch zu diesem Zeitpunkt (gemeint ist der Eintritt der Berufsunfähigkeit) in einem bereits eingetretenen Versicherungsfall Arbeitsunfähigkeit, so endet das Versicherungsverhältnis nicht vor dem Zeitpunkt, bis zu dem der Versicherer seine im Tarif aufgeführten Leistungen für diese Arbeitsunfähigkeit zu erbringen hat, spätestens aber drei Monate nach Eintritt der Berufsunfähigkeit".

      Im Klartext heißt das, dass die Conti also noch drei Monate Krankentagegeld zu zahlen hat.

      Aber selbst diese drei Monate reichen nicht aus, denn § 4 der MB/KT 78 bestimmt, dass sich "Höhe und Dauer der Versicherungsleistungen aus dem Tarif mit Tarifbedingungen" ergeben. Der Tarif V für Krankentagegeld besagt aber, dass nur der Versicherungsnehmer keinen Anspruch mehr hat, der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht.

      Das Anraten des Hausarztes, Rente zu beantragen, hat mit derem tatsächlichen Bezug aber nicht das Geringste zu tun. Das ist auch der Grund dafür, dass die Conti die Tarifbedingungen meinem Onkel arglistig verschweigt.

      Zugegebenermaßen ist der Sachverhalt kompliziert, aber, Friseuse, Du darfst mir glauben, dass ich längst reagiert hätte, wenn auch nur ein User hierauf eine klare oder auch
      nur diskussionswürdige Antwort gegeben hätte.
      Avatar
      schrieb am 07.12.03 20:48:07
      Beitrag Nr. 27 ()
      @ Lügenmaul alias Kartoffelpürree


      Ihre Frage:

      "Es konzentriert sich also alles auf die einzige Frage, WANN BERUFSUNFÄHIGKEIT EINGETRETEN ist. Selbst mein Anwalt konnte diese Frage nicht beantworten."

      Meine Antwort (#8):

      §15 MB/KT " Sonstige Beendigungsgründe"

      (1)Das Versicherungsverhältnis endet hinsichtlich der betroffenen versicherten Personen

      b) mit Eintritt der Berufsunfähigkeit.
      Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person nach medizinischem Befund im bisher ausgeübten Beruf
      auf nich absehbare Zeit mehr als 50% erwerbsunfähig ist


      Hausarzt ihm vor einigen Tagen dringend angeraten, bei der BVA Berufsunfähigkeitsrente zu beantragen, weil mit einer Gesundung nicht mehr zu rechnen sei.

      Der Tatbestand des " nicht absehbaren Zeitraumes" ist wohl eindeutig erfüllt.

      Die Frage wurde also klar, eindeutig und umfassend beantwortet!!

      q.e.d





      Eine andere Frage ist wann die Leistungspflicht konkret endet!!

      Ob, und wenn, bis wann konkret gezahlt wird/wurde, dazu wurden Ihrereseits bisher keine konkreten Angaben gemacht!!!

      Sie schreiben:
      "Der Tarif V für Krankentagegeld besagt aber, dass nur der Versicherungsnehmer keinen Anspruch mehr hat, der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht."

      Das ist schlicht und ergreifend falsch, einen Passus der solches besagt gibt es nicht !!!

      Da das Krankengeld zeitlich unbegrenzt gezahlt wird,
      kann die Leistungspflicht nur gem. § 15 MB/KT enden !!!
      (Siehe Tarifbedingungen: B)2. Leistungsdauer)


      Wer Berufsunfähigkeitsrente bezieht, ist nicht mehr versicherungsfähig und kann die Versicherung als Anwartschaft weiterführen.
      Im Falle Ihres "Bekannten" wohl aufgrund der med. Diagnose wenig zweckmäßig!


      Bevor Sie hier unverschämterweise User beleidigen, sollten Sie zunächst einmal Rücksprache mit einem Fachmann halten.
      Iher "ich hab da was gelesen" führt oft in die Irre, wenn man es nicht in den Kontext einordnen kann!

      Und das einzig ekelhafte im bisherigen Tread war die polemische Schleimspur mit der Sie Ihre Beiträge geschmückt haben.
      Avatar
      schrieb am 07.12.03 22:36:48
      Beitrag Nr. 28 ()
      Der KZExperte ist wirklich unerträglich, kann den mal jemand sperren ? (es handelt sich hierbei um den Conti Klinkenputzer)
      Avatar
      schrieb am 07.12.03 23:25:51
      Beitrag Nr. 29 ()
      Die Musterbedingungen http://www.pkv.de/downloads/MBKT.pdf und eine kostenlose Möglichkeit in Streitfällen ist der http://www.pkv-ombudsmann.de/

      Das sich Kartoffelpürree meldet finde ich prima. Inhaltlich neige ich zur Meinung der Leistungsablehner, würde es aber selbst überprüfen mit dem Versuch eines erläuternden Besuchs, persönlich ist besser als telefonische Krawalle, anschließend Ombudsmann, dann Bafin. Das kostet nichts und geldgeile Rechtsverdreher sind aus erlebter Erfahrung nicht empfehlenswert.

      Die Situation hängt ungeklärt im Raum und vermutbar wird eines Tages Rente gezahlt und im Rückblick war die Aufregung nicht notwendig. Es wäre dann richtig kein Tagegeld gezahlt zu haben.

      Persönlich pechlich wäre dagegen eine Rentenablehnung. Also hier aufs Tempo drücken und nicht kirre werden. Wie oft im Leben muß hier das aus persönlicher Betroffenheit gesteigerte Rechthabenwollen nicht mit der Sachlage verquickt werden, also bspw. eine andere befreundete Versicherung fragen. Für deren Meinung besteht dann auch ein offenes Ohr.

      Taktisch unschlau war das Attest vom Arzt schon, aber auch hier entstehen die konkretisierten Wege erst in der Zeit.

      Auf jeden Fall hat der Onkel einen furchtlosen Streiter an seiner Seite und wenn der sich nicht verrennt:eek: bekommt die Situation Hand und Fuß.

      Alles Gute
      Avatar
      schrieb am 08.12.03 12:05:29
      Beitrag Nr. 30 ()
      @ Friseuse

      Ob der "furchtlose Steiter" weiter rumkrakeelt oder nicht, die Situation ist mehr als eindeutig!

      Eindeutig:
      Es liegt unzweifelhaft nach med. Befund Berufsunfähigkeit
      vor!

      Eindeutig:
      Nach § 15 MB/KT endet damit die Krankentagegeldversicherung!

      Eindeutig:
      Es wird ab Feststellung noch 3 Monate Krankentagegeld gezahlt!



      Der Fall ist ein typische Beispiel für den selbständigen Handerksmeister, für Menschen mit denen ich oft zu tun habe.


      Oftmals hat dieser Personenkreis ein Krankentagegeld
      von 50,-- / 100,-- EUR abgesichert, meist noch mit kurzer Karennzzeit und zahlt dafür ein "Schweinegeld"
      (wobei die Conti/Europa noch vergleichsweise "billig" ist!!)

      Auf den Vorschlag, die Karenzeit zu verlängern und besser
      zusätzlich eine BU-Versicherung zu machen, kommt meist der Einwand: "Solange werde ich nicht Krank..."

      Richtig teuer wird es für diese Menschen wenn, dazu die Meinung kommt "hohe Selbstbeteiligung? nee , lieber nicht, dann brauch ich ja garkeine Versicherung mehr..."
      Avatar
      schrieb am 08.12.03 12:22:49
      Beitrag Nr. 31 ()
      Nachtrag:

      Zum Thema Rente:

      Bei 50% grad der Behinderung bekommt der gute Mann sein Altersrente ungekürzt vorzeitig!!!

      Gezahlt wird dann ab Rentenantragstellung!

      Aufgrund der Schilderungen dürfte das "Ob" eigentlich kein Thema sein.

      Ob die Rente hoch genung ist, ist wohl ein anderes Thema.
      Avatar
      schrieb am 08.12.03 16:05:29
      Beitrag Nr. 32 ()
      RE: vorliegender Fall

      ich neige auch zur Einstellung der KT Zahlung 3 Monate nach med. Feststellung durch den Hausarzt.
      Ob der VN dann eine BU Rente versichert hat,oder nicht ist unerheblich.
      Ebenso unerheblich ist die mögliche Höhe der Altersrente.

      Das Argument, dass der VN 70.000 Euro im Leben an Prämien bezahlt hat, hat mit dem Fall nichts zu tun. Die Tagegeldversicherung ist keine "kapitalgedeckte" Lebensversicherung, sondern nach einer Umlage kalkuliert.

      Das Verhalten der Continentale scheint in Anbetracht der schweren Erkrankung unglücklich, aber im Interesse der versicherten Gemeinschaft korrekt zu sein.
      Ein Schreiben an das BaFin/Ombudmann kann hier Wunder wirken. Die starten dann eine Art große Anfrage beim Versicherer.

      Trotzdem drücke ich dem Threaderöffner die Daumen, für seinen lieben Verwandten noch ein gutes Ergebnis zu erzielen.

      SOM
      Avatar
      schrieb am 08.12.03 17:04:00
      Beitrag Nr. 33 ()
      @ SOM

      Wie herzerweichend dein Mitgefühl ist....

      Also "Profi" das profesionelle "Verhalten" der Versicherung als
      "unglücklich" zu bezeichen, ist schon armselig!

      Dem "Krakeeler" auch noch die unberechtigete Hoffnung machen, ein Schreiben an "wen auch immer" könne "Wunder bewirken", läßt erhebliche Zweifel an Deiner Kompetenz aufkommen!

      Krankentagegeld wird, wie jede andere Versicherungsleistung auch, nicht aus "Mitleid" gezahlt, sondern aufgrund vertraglicher Vereinbarung!

      Die Krankentagegeldversicherung leistet auch in diesem Fall ihre vertraglichen Pflichten bedingungsgemäß!

      Wenn der Vertrag für bestimmte Umstände keine Leistung vorsieht, kann und darf die Versicherung nicht zahlen.

      Das man das als betroffener vieleicht gern anders hätte, ist menschlich verständlich.

      "Aus persönlicher Betroffenheit gesteigerte(s) Rechthabenwollen" hilft allerdings keinem, auch kein "verrennen" in den Versicherungsbedignungen
      in der irrigen Auffassung als Laie Sachverhalte herrausinterpretiern zu können, die dann doch keiner Überprüfung standhalten.

      "Kompliziert" ist das ganze nur für Menschen die Kartoffelpüree statt Hirn unter der Schädeldecke haben, für Fachleute sind die Fakten einfach, klar, und unmißverständlich.

      Jede, JEDE Versicherung handelt bei solch eindeutiger Sachlage genauso, muss genauso handeln!

      Im übrigen ist der geschildert Fall von den Umständen her ja keineswegs die große Ausnahme , sondern alltägliche
      Praxis!

      Wie gesagt, mein eigener Vater war selbst davon betroffen!!

      Das einzige was man dem Betroffenen raten kann, ist die nerven zu behalten, die Rente und den Schwerbehindertenausweis zu beantragen und seine Krankenversicherung auf einen günstigeren Tarif umzustellen.

      Daß "krakeelen" seines Neffen jedenfalls hilft dem armen Onkel nicht weiter!
      Avatar
      schrieb am 08.12.03 17:31:43
      Beitrag Nr. 34 ()
      RE: very best

      ich glaube ehr, daß du armselig bist.

      SOM
      Avatar
      schrieb am 08.12.03 17:34:25
      Beitrag Nr. 35 ()
      verybestflv hat vollkommen recht.
      der fall ist zwar bitter für alle betroffenen, aber deswegen ist das verhalten der versicherung noch lange nicht dubios oder unseriös.
      nur mal so ganz nebenbei, wir wissen doch heute, dass bei den gesetzlichen sozialversicherungen die versicherungsfremden leistungen einer der sargnägel des systems waren. als privatversicherter wehre ich mich dagegen, dass die privaten kassen diesen fehler wiederholen. krankentagegeld wird nicht bei berufsunfähigkeit bezahlt, so einfach ist das. wer keine bu-versicherung hat, der spart am falschen ende.
      wenn hier kartoffelpü auf die tränendrüse drückt und gar von arglistigem verschweigen von tarifbedingungen redet, dann ist das schlicht lächerlich. diese bedingungen kann man sich problemlos überall besorgen, also können sie nicht verschwiegen werden.
      der betroffene tut mir sehr leid, aber es ist nicht im sinne der versichertengemeinschaft, wenn leistungen aus mitleid erbracht werden.
      Avatar
      schrieb am 08.12.03 20:53:26
      Beitrag Nr. 36 ()
      # Friseuse, der Nebel lichtet sich, denn ich habe heute Morgen einen Fachanwalt aufgesucht, der mir schon nach wenigen Minuten bestätigt hat, dass die Conti unter garkeinen Umständen das Recht hat, das alleinige Attest des Hausarztes zum Anlass zu nehmen, den Rechtsanspruch auf Krankentagegeld meinem Onkel zu verweigern. Grundsätzlich ist für die Feststellung der Berufsunfähigkeit ein zweiter hinzuzuziehender Arzt vorgeschrieben, der die Diagnose zweifelsfrei zu bestätigen hat. Diese bereits in meinem Eingangsthread erwähnte Voraussetzung ist logisch, weil sich der Hausarzt durchaus irren kann. In einem ähnlich gelagerten Fall, den der Anwalt leicht beweisen konnte, hat schon die Androhung einer Klage ausgereicht, die Versicherungsbetrüger zur sofortigen Nachzahlung zu bewegen.

      Darüberhinaus hat der Anwalt ohne jeden Zweifel meine Rechtsauffassung bestätigt, dass die MB/KT 78 nur in Verbindung mit den Tarifvereinbarungen gültig sind und die Continentale so lange zu leisten hat, so lange mein Onkel krank geschrieben wird. Der noch zu stellende Rentenantrag ändert hieran nicht die Bohne.

      In meinem letzten Posting habe ich darauf hingewiesen, dass dieser widerliche, sich selbst zum Experten ernannte Klinkenputzer der Conti mit verlogenen Unterstellungen und Halbwahrheiten argumentiert. U.a. habe ich den § 15 Abs. 2 der MB/KT 78 in der von diesem arglistig verschwiegenen, aber entscheidenden Passage ergänzt, wonach die Conti nach Eintritt der Berufsunfähigkei noch drei Monate zu leisten hat. Dem aufmerksamen Leser wird nicht entgangen sein, dass dieses Lügenmaul nun plötzlich diesen Sachverhalt ganz nebenbei bestätigt.

      Ich bin zwar auch kein Freund von Anwälten, geschätzte Friseuse, bin aber in der Sache meines Onkels doch froh, diesen Schritt getan zu haben. Ich werde jedes erdenkliche Mittel ausschöpfen, um diesen Mann vor Betrug zu schützen.
      Am Wochenende werde ich auch die Bafin ausführlich informieren.

      # DeepImpact, natürlich sollte man bei WO die Sperrung dieses verlogenen und pöbelnden Proleten der Conti beantragen, aber andererseits sage ich mir, dass es für viele Leser sehr aufschlussreich ist, wie diese Bande mit ihren Kunden umgeht. Dieser unreife Bubi disqualifiziert nicht nur sich selbst, sondern auch die von ihm vertretene Conti und bietet geradezu ideales Anschauungs- und Abschreckungsmaterial für etwaige Kunden. Besonders junge Leute sollten sich also sehr gründlich überlegen, ob sie sich in Anbetracht der völlig verworrenen Lage auf dem Gesundheitssektor derartigen Vertragsbrechern in die Hände geben.

      Mein Onkel ist exemplarisches Beispiel dafür, wie junge Leute mit niedrigen Beiträgen seinerzeit geködert wurden, um sie dann im Laufe von 36 Jahren in unglaublicher Weise abzuzocken. Aber wehe, wenn er dann tatsächlich einmal krank wird! Als der Gesetzgeber diesen Praktiken mit der Altersrückstellung einen Riegel vorschob, weil die Beiträge im Alter in`s Unermessliche stiegen, war es vorbei mit diesen Köder- und Lügenparolen. Es passt in`s Bild dieses Very-miserabel Lügenboldes, dass er in einem anderen Thread die Altersrückstellungen in schändlicher Weise verunglimpft - nur sollte es diese Type nicht wert sein, sich aufzuregen.

      Gestern erschien in der WELT AM SONTAG ein passender Artikel zu den Machenschaften der PKVs. Wörtlich: "Rund 13% der Beiträge geben die privaten Krankenversicherer nämlich allein für die Verwaltung aus. Die viel gescholtenen gesetzlichen Krankenversicherungen kommen dagegen mit rund 6% aus - nicht einmal die Hälfte".
      Mehr muss man hierzu nicht sagen.

      Nachdem ich nun Rechtssicherheit habe, werde ich im Auftrage meines Onkels diese Bande bei einer weiteren, auch nur geringfügigen Vertragsverletzung verklagen - und das wird mir sogar noch Spaß machen.

      Beste Grüße KP





      Eintritt Eintritt
      Avatar
      schrieb am 08.12.03 21:43:45
      Beitrag Nr. 37 ()
      Ich darf zitieren:

      #8


      "Aber sicher wird sich ein Anwalt finden der " gute Chancen" sieht...
      Nacher heist es dann " wenn ich Richter gewesen wäre, hätte ich anders entschieden"

      Aber die Kohle für den Prozess ist dann ja schon verdient....


      Siehe da, es hat sich einer gefunden...
      :laugh: :laugh: :laugh:


      Ich zitiere nochmals:

      "Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person nach medizinischem Befund im bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit mehr als 50% erwerbsunfähig ist."

      D.h. wenn nicht plötzlich eine wundersame Genesung erfolgt ist, was zu bezweifeln ist, helfen auch die nächsten 5 Gutachter und 10 Rechtsanwälte nichts!


      Ich freue mich ehrlich gesagt, das wiedereinaml ein Großmaul erst durch Schaden klug werden wird,
      mal schauen ob der "furchtlose Streiter" mit der Inteligenz eines Kartoffelpürees die Größe besitzen wird seinem armen Onkel die nutzlos vergeudeten Anwalts- und Gerichstgebühren zu erstatten.



      Der Anwalt hat ja hoffentlich des Gesetzestext parat, wonach die Hinzuziehung eines zweiten Arztes
      grundsätzlich vorgeschrieben ist.


      :laugh: :laugh: :laugh:


      Immer wieder witzig wie verblödet Menschen werden, wenn Sie persönlich betroffen sind.
      Selbst einfachste Sachverhalte werden dann nicht mehr verstanden, die Argumentationen werden Abstrus.


      Natürlich gelten die MB/KT nur in Verbindung mit den Tarifbestimmungen!

      Natürlich hat der Anwalt recht, wenn er dieser Tatsche zustimmt!

      Vollkommener Blödsinn ist aber aus den Tarifbestimmungen herauszulesen, die Krankentaggeldversicherung würde "ewig zahlen" weil keine zeitliche Befristung genannt ist.

      AVB Teil II: Tarif mit Tarifbedingungen
      B) Leistungen des Versicherers

      2.) Leistungsdauer
      ...

      Endet das Versicherungsverhältniss...wegen Eintritts der Berufsunfähigkeit, bestimmt sich die Leistungspflicht nach §15 Abs. 1 a) bzw. b) MB/KT


      Und den hatten wir ja schon ausführlich...

      Ergo, nach drei Monaten ist ende, finito, aus!

      Das stand nie zur Debatte, war nie gefragt und kann auch immer wieder nur bestätigt werden.





      Aber was hatten wir hier im Board nicht schon alles für
      "Schlaumeier" die "die Versicherung" verklagt haben.

      Da hies es auch immer "mein Anwalt, mein Anwalt".
      Naja, dann hat mann plötzlich nie wieder was gehört..

      So wird es auch diesmal werden...


      Köstlich , immer wieder köstlich...

      P.S.
      Kartoffelmatsch, wenn dein Anwalt immer recht hätte, dürfte er ja auch noch nie einen Prozess verloren haben................
      Avatar
      schrieb am 09.12.03 10:29:12
      Beitrag Nr. 38 ()
      Das keinem Menschen das übliche Verkaufsgeschwätz von Anwälten auf den Schirm kommt:mad:

      Kartoffelpüree

      Mehr Besonnenheit, Ruhe, drüber schlafen wünsche ich.

      Inhaltlich hat Som.you eine nicht zu unterschätzende Meinung, man muß sie nur lesen wollen:look:

      Glück auf


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