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    Frage zur privaten Insolvenz - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.12.03 12:55:24 von
    neuester Beitrag 07.12.03 22:36:35 von
    Beiträge: 9
    ID: 802.243
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      schrieb am 07.12.03 12:55:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      Vor einiger Zeit habe ich jemanden 5000 Euro geliehen.
      Dieser Mensch hat nun eine private Insolvenz beantragt und sein Rechtsanwalt schrieb mir einen Brief in dem eine Rückzahlung von 72 Monatsraten a 68 Euro angeboten, wird was einer Gesamtrückzahlung von 4900 Euro entspricht. Soweit so gut, damit kann ich gut leben. Dieses Angebot gilt jedoch nur, wenn ich mich bereit erkläre 5 Punkte zu unterschreiben. 3 Punkte sind ok, bei 2 Punkten kommen bei mir Fragen auf. Sie lauten:

      1. Verringert sich das dem Schuldner zur Tilgung zur Verfügung stehende Einkommen, ohne das ihn hieran ein Verschulden trifft, so ist auf seinen Antrag hin die monatliche Ratenzahlung - im ungünstigsten Fall bis auf Null - zu reduzieren, wenn ihm ohne eine Reduzierung nicht der pfändbare Teil seines Einkommens verbleibt.

      2. Bei dem Bestehen eines Gesamtschuldverhältnisses werden Zahlungen der Gesamtschuldner angerechnet, wobei Erfüllung durch einen Gesamtschuldner auch für die übrigenm Schuldner wirkt. Die Forderung wird auf den höher angebotenen Vergleichsbetrag festgeschrieben.

      Verstehe ich das richtig, sollte der Schuldner für die Dauer von 72 Monaten seinen Arbeitsplatz (unverschuldet) verlieren und unter die pfändbare Grenze rutschen, dann läuft seine Insolvenzzeit trotzdem weiter obwohl er keine Raten mehr bezahlet. Im Endeffekt hätte er dann bei einer 6jährigen Arbeitslosenzeit keine Schulden getilgt und wäre trotzdem schuldenfrei?
      Müßte ich diesen Punkt akzeptieren und falls nicht was bliebe für eine Alternative? Ich finde es eigenartig das man eine private Insolvenz anstrebt um dann 98% der Schulden zu bezahlen.
      Mit dem 2. Punkt kann ich leider garnichts anfangen, soll heißen ich verstehe den Inhalt nicht!

      Sollte es auf diesem Board jemanden geben, der entweder durch Wissen oder eigenhändige Erfahrungen (bitte keine Spekulationen)mir einen Ratschlag geben könnte, so wäre ich ihm hierfür sehr dankbar.

      Einen angenehmen Sonntag euch allen.
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      schrieb am 07.12.03 13:26:08
      Beitrag Nr. 2 ()
      Da bist Du doch immer noch viel besser dran als die meisten Aktionäre. Die sehen ihr eingesetztes Kapital nämlich nie mehr wieder.
      Avatar
      schrieb am 07.12.03 14:42:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      ...das ganze läuft dahingehend hinaus, dass in der sechjährigen Wohlverhaltensphase der Schuldner den pfändbaren Teil seines Einkommens an die verschiedenen Gläubiger in entsprechenden Bruchteilen zahlen muss, fällt er unter die Pfändungsgrenze, muss er nichts bezahlen und ist in sechs Jahren schuldenfrei.
      Kannst Du ihm in dieser Zeit nachweisen, dass er trickst, Teile seines Vermögens nicht angegeben hatte oder weitere Einkünfte verschweigt, dann kannst Du das Verfahren anfechten und die Sache platzt.
      Der Punkt 2 ist mir bei den geschilderten Fall auch nicht ganz klar.

      mfg, Lemmus
      Avatar
      schrieb am 07.12.03 15:00:37
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo Lemmus,

      vielen Dank für Deine Zeilen. Unglaublich, aber wer hat sich nur so etwas ausgedacht......
      Avatar
      schrieb am 07.12.03 15:05:29
      Beitrag Nr. 5 ()
      zu #4,

      ...unserer Bundesregierung, Privatleute sollen nicht mehr 30 Jahre lang Schulden am Hals haben.
      Jetzt rate mal, warum es heute schwieriger geworden ist, einen Kredit zu bekommen.

      mfg, Lemmus

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      schrieb am 07.12.03 16:02:08
      Beitrag Nr. 6 ()
      Robin Hood
      Habe ein ähnliches Problem in der Verwandschaft , habe in guten Börsenjahren meiner Schwester für ihr Geschäft
      80 000 DM geliehen ( unter Geschwistern sollte man sich doch helfen wenn man kann ) leider ist meine Schwester jetzt auch in der Insolvenz . Das gemeinesame Wohnhaus wurde noch rechtzeitig vor anderen Zugriffen auf ihren Ehemann überschrieben . Andere Gläubiger und ich gucken jetzt natürlich in die Röhre .Ich kann es zwar finanziell verkraften aber ärgerliches Geld ist es trotzdem .Vielleicht hätte ich es ja auch verspekuliert .:D
      Avatar
      schrieb am 07.12.03 16:06:32
      Beitrag Nr. 7 ()
      Durch die private Insolvenz hat man natürlich auch die Möglichkeit mal die Banken über den Tisch zuziehen wenn sie einem mal doof kommen . Es gehört natürlich einiges an Nerven dazu und ist bestimmt nicht jedermanns Sache .Aber bei den heutigen Pfändungsfreigrenzen kann man wenn man clever ist noch recht gut leben .:laugh:
      Avatar
      schrieb am 07.12.03 17:18:36
      Beitrag Nr. 8 ()
      HR

      Also du hast möglicherweise großes Glück,
      denn dein Schuldner scheint in der Lage seine Schulden zurückzuzahlen,
      nur für die Zinsen reicht es wohl nicht.

      zu 1. Das ist der Sinn der Restschuldbefreiung, dass der Deckel drauf bleibt.
      Der Schuldner ist aber verpflichtet, sich um Arbeit und Einkünfte zu bemühen (Sogen. Wohlverhalten).
      Tut er das nicht, wird das Gericht die RSB eher versagen.
      Geht also hoffentlich gut aus.

      zu 2. Gilt nur für den Sonderfall, dass es sich um mehrere Schuldner für die selbe Schuld handelt.
      Ist Rechtstechnik, ohne weiteren Belang, wenn du nur Ansprüche
      gegen diesen einen einzelnen Schuldner hast.

      KD
      Avatar
      schrieb am 07.12.03 22:36:35
      Beitrag Nr. 9 ()
      Kwerdenker,

      vielen Dank für Deine Info! Es ist fundiert beschrieben was Du da sagst und hilft mir zumindest in Punkt 2 weiter.
      Wenn der Mensch jedoch eine Arbeit annimmt bei der er etwas weniger verdient, scheine ich auf der falschen Seite zu stehen..... Trotzdem nochmal vielen Dank!


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