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    ebay, RA und Anzeige ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.12.03 12:07:09 von
    neuester Beitrag 29.01.04 11:42:55 von
    Beiträge: 25
    ID: 807.128
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      Avatar
      schrieb am 30.12.03 12:07:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo, hab ein großes Problem mit einem ebay Kauf.

      Vor !4 Monaten hab ich ein paar Schuhe gekauft (81€ + Versand), bin dann in Urlaub gefahren und mein Bruder hat den Betrag glaube bar eingezahlt (mit Verwendungszweck). Als ich dann zurückgekommen bin waren keine Schuhe da. Nach mehrmaliger Anfrage hieß es 2mal, die Schuhe seien auf dem Postweg verloren gegangen, es wird Ersatz zugeschickt.

      So, habe dann Mitte Dezember eine Frist gesetzt, wenn die Schuhe bis zum 31.12.03 nicht da sind rechtliche Schritte einzuleiten.

      Habe gestern nochmal nach dem Verbleib der SChuhe nachgefragt, keine Reaktion.

      Der ebay-Mitgliedsname ist nicht mehr registriert, dafür ein anderer, der mit den gleichen Bilder der homepage wirbt, also muss es derselbe Anbieter sein, da auch der Ort stimmt (Ffm).

      Meine Fragen jetzt.

      Wenn ich zu einem RA gehe, muss ich den dann erstmal zahelen, oder holt der sich gleich das Geld vom ebay-Betrüger ? (Was, wenn da nichts zu holen ist?)

      Ich habe über das www die Adresse herausgefunden, sowie Telefonnummer der netten Dame, nur leider ist der Anschluss permanent belegt.

      Was soll ich jetzt tun ?

      Zuerst RA, noch eine letzte Frist, oder gleich zur Polizei und Anzeige erstatten ??
      Avatar
      schrieb am 30.12.03 12:14:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo


      Ich hatte auch mal so einen netten Ebayer
      Er hatte mein Geld , und ich keine Wahre .

      Fazit:

      Ich habe Ihm alle seine Ebay Versteigerungen hochgeboten und sie
      dann nicht bezahlt.

      .............bis er mir mein Geld wieder zurücküberwiesen hat.


      Gruss Groknecht

      :p :cool: :p
      Avatar
      schrieb am 30.12.03 12:19:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wenn du im Rechtsschutz bist - dann natürlich zum RA.
      Wenn nicht, könnte es unter Umständen mit RA weitaus teurer
      werden als die 81,-- E. - denn die Aussicht, solch einen evtl. Rechtsstreit zu gewinnen ist sehr ungewiss. Und der RA wird sein Honorar immer verlangen und wie gesagt, wenn beim Beklagten nichts zu holen ist oder eine Strafverfolgung aussichtlos erscheint, dann zahlst du ihn trotzdem - und dann wird die ganze Sache richtig teuer !
      Auf jeden Fall würde ich ebay auf den Vorfall aufmerksam machen, die haben eigene Rechtsabteilungen und "andere" Personen die solche Fälle verfolgen. Auf keinen Fall mehr eine Frist setzten, denn der Verkäufer ist zur unverzüglichen Lieferung der Ware verpflichtet und bei 4 Monaten ist diese Frist schon lange abgelaufen !
      Gruß
      Leandro
      Avatar
      schrieb am 30.12.03 12:22:05
      Beitrag Nr. 4 ()
      @Großknecht
      :laugh:

      herrlich ! vielen dank für den tip - einfach und effektiv - manchmal sieht man ja den wald vor lauter bäumen nicht ;-))

      gruß
      Avatar
      schrieb am 30.12.03 12:22:29
      Beitrag Nr. 5 ()
      Habe z.Zt. ein ähnliches Problem mit einem ebayer. Natürlich musst Du Deinen RA erst mal selbst bezahlen, ob Du das dann wieder bekommst ist eine andere Frage.

      Ich würde Dir empfehlen, es erst mal mit dem gerichtlichen Mahnverfahren (Mahnbescheid) zu versuchen. Das ist wesentlich billiger als zum Anwalt zu gehen. Das Formular hierfür kannst Du selbst ausfüllen und brauchst erst mal keinen RA.

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      Avatar
      schrieb am 30.12.03 12:25:06
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Groknecht

      Hast aber Glück gehabt, dass du nicht den "Vertrauensschaden" ersetzen musstest, sowas wär mir wirklich zu gefährlich.

      @leandro01

      Danke erstmal für die schnelle Antwort.

      Hab leider keine (Vertrags-)RS :( .

      Ja gut, dann warte ich bis zum 2.Januar, denn wenn ich schon die Frist gesetzt hab werd ich diese auch aussitzen.

      Also ebay informieren und gleichzeitig Strafanzeige wg. Betrugs stellen ?

      Habe den gesamten email Kontakt natürlich noch; d.h. ihre emails ja, meine Fragen/Antworten glaube ich nur teilweise. Da sie aber immer mit "reply" geantwortet hat müsste ich alles komplett haben.
      Avatar
      schrieb am 30.12.03 12:30:49
      Beitrag Nr. 7 ()
      #5 Wo krieg ich das denn her ? Bei Gericht ? :p ?

      Kenne mich mit solchen Dingen (noch) gar nicht aus :(
      Avatar
      schrieb am 30.12.03 12:33:49
      Beitrag Nr. 8 ()
      in #1 steht: "und mein Bruder hat den Betrag glaube bar eingezahlt (mit Verwendungszweck)."

      Bevor Sie rechtliche Schritte einleiten, sollten Sie erst einmal klären, ob Sie denn bezahlt haben und dies ggfs. auch nachweisen können. Über ein "mein Bruder hat" und "glaube bar eingezahlt" wird sich ein Richter sicherlich nicht freuen.
      Avatar
      schrieb am 30.12.03 12:35:20
      Beitrag Nr. 9 ()
      ich würde in jedem Fall ebay anrufen !!!

      die haben doch die tägliche Erfahrung, und wenn die den rauskriegen, schmeissen sie in sofort raus, das will der betimmt nicht !!! Hast dann bestimmt bald dein Zeug.

      --------------

      @gro

      das ist ne super Idee, da wären mir andere Folgen auch egal. Allein meine Wut würde mich nicht weiter überlegen lassen.

      bis jetzt hatte ich noch kein Problem.

      Machts gut---kassier--:D
      Avatar
      schrieb am 30.12.03 12:37:38
      Beitrag Nr. 10 ()
      #2:

      das ist ja das reinste faustrecht

      aus welchem teil der DDR kommst du denn ???
      Avatar
      schrieb am 30.12.03 12:40:27
      Beitrag Nr. 11 ()
      #8 Aus dem email Kontakt ist eigentlich relativ gut ersichtlich, dass bezahlt worden ist.

      ___________________________

      "murcielago" schrieb am 14.09.03 09:26:44:


      Habe das Geld überwiesen, können sie mir bitte den Stand der Dinge, bzw. etwas über den Verbleib der Schuhe mitteilen ?
      ========
      Thu, 25 Sep 2003 17:12:43

      hallo "murcielago",
      da uns ca. 10 paare shox (ihre auch ) auf dem postweg verschwunden sind, mussten wir die nachforschungen von ups abwarten. diese waren , leider ohne ergebnis , am montag abgeschlossen.
      ihrte shox sind mittwoch neu verschickt worden.
      es tut mir ausserordentlich leid dass wir solche probleme hatten aber leider kann frau wohl keinem versender mehr trauen. zumal wir unsere erste transaktion völlig problemlos über die bühne brachten.
      ich habe ebay( herrn petsch ) über die vorgänge informiert um mich abzusichern.
      mit freundlichen grüßen
      _______________________________________________________

      Mein Bruder ist gerade nicht erreichbar, daher kann ich ihn auch nicht fragen, wie er überwiesen hat, müsste aber leider bar gewesen sein.
      So wie ich ihn kenne hat er den Einzahlungsbeleg auch nicht mehr :mad: .

      Aber wie gesagt, aus obigem müsste doch hervorgehen, dass bezahlt worden ist ? (-->ebay üblich ?! erst zahlen, dann Ware schicken)
      Avatar
      schrieb am 30.12.03 12:42:48
      Beitrag Nr. 12 ()
      über den "ebay-käuferschutz" werden von ebay bis zu max. 200 EUR rückerstattet.

      http://pages.ebay.de/help/basics/f-insurance.html

      Hatte auch mal so ein Problem, lief bei mir problemlos, dauerte aber lange.
      Außerdem sind die Fristen genau zu beachten.

      http://pages.ebay.de/help/community/ins-guide.html

      Ich glaube aber, dass du dafür schon zu spät dran bist.
      Würde mal ebay kontaktieren, dann RA (RS-Versicherung ?).
      ;)
      Avatar
      schrieb am 30.12.03 12:42:49
      Beitrag Nr. 13 ()
      #7:
      Das Formular bekommst Du in jedem gutsortierten Schreibwarenladen oder in Kaufhäusern in der Schreibwarenabteilung.
      Du kannst das Ganze auch online machen, ist etwas teurer, aber Deine Kosten dafür werden in den Mahnbescheid aufgenommen und sind dann vom Gegner zu bezahlen!
      Hier ist der Link: http://www.der-mahnbescheid.de/
      Ich hoffe ich konnte Dir etwas helfen.... ;)
      Avatar
      schrieb am 30.12.03 12:43:28
      Beitrag Nr. 14 ()
      #9

      Ich sagte doch bereits... Den Mitgliedsnamen gibt es nicht mehr bei ebay.

      Habe den "neuen" Mitgliedsnamen "untersucht", aber es ist der erste, also keine Umbenennung oder Ähnliches.

      Der alte ist spurlos weg und der neue handelt mit den gleichen Bildern und in etwa den gleichen Angeboten bei ebay.
      Avatar
      schrieb am 30.12.03 12:45:31
      Beitrag Nr. 15 ()
      #12 Käuferschutz gibts nur bis 3 Monate nach der Auktion.

      RS Verkehr ja :D, Vertrag nein :mad:
      Avatar
      schrieb am 30.12.03 12:49:04
      Beitrag Nr. 16 ()
      @ broker

      das mit dem Faustrecht sollte manchmal erlaubt sein, denn wenn du Recht hast, heisst das nicht, das du das auch bekommst.

      warte mal ab, was mit der neuen Gesundheitsreform nächstes Jahr auf uns zu kommt. Da gibts übrigens einen thread wegen der Ulla.
      Wenn einer nicht mehr weiter weiss und durchdreht, wird auch schnell mal ne Ministerin gekillt. Siehe Schweden.

      Es ist leider langwierig, schwierig oder unmöglich eine Person wie U. Schmitt los zu werden, weil sie eben nicht direkt vom Volk gewählt oder abgewählt werden kann.

      kassier-- :mad: :mad:
      Avatar
      schrieb am 30.12.03 14:22:13
      Beitrag Nr. 17 ()
      zu #2 und "Faustrecht".

      Ich hatte auch so einen Fall, bezahlt und nix bekommen.
      Es half mir das der Verkäufer schon etwa 300 Bewertungen
      hatte, es war ihm wichtig seinen Benutzernamen zu behalten.
      So reichten ein paar Andeutungen um ihn zu überzeugen das es
      wohl gescheiter wäre mir meine 50 Euro zurückzuzahlen.

      Einmal hat eine was von mir gekauft und nicht bezahlt.
      Das Bewertungsschema zeigte mir das die auch nicht bezahlen
      würde, -7 von 10.
      Der hab ich dann ein paar Bücher von Amazon bestellt.
      "Ein Mann von Ehre", "Wie erziehe ich meine Kinder richtig"
      usw.
      Und noch so ein paar Sachen.

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 07.01.04 03:39:44
      Beitrag Nr. 18 ()
      Hab mir nun so ein Formular (Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids) geholt.

      Habe auch mit meinem Bruder gesprochen.
      Er hat das Geld bar überwiesen, den Beleg aber nicht mehr, könnte alles daran scheitern ?

      Was mache ich denn mit dem ausgefüllten Antrag ? Zum Gericht bringen ? 5min zu Fuß ?

      Gruss murcielago
      Avatar
      schrieb am 07.01.04 10:57:30
      Beitrag Nr. 19 ()
      Hi murcielago,

      Du bist aber lustig. Wie kannst Du auf die Idee kommen gegen jemanden gerichtlich vorzugehen, wenn Du nicht nachweisen kannst, dass Du Deine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hast. Einzahlungsbelege sollte man in jedem Fall aufbewahren. Vielleicht hat Dein Bruder ja aus Versehen eine falsche Kontonummer angegeben. Kann ja mal vorkommen.

      Gruß Chi.
      Avatar
      schrieb am 07.01.04 15:31:52
      Beitrag Nr. 20 ()
      @chi

      Habe oben bereits 2emails gepostet.

      Darauf müsste doch hervorgehen, dass bezahlt worden ist ? Noch zudem, dass bei ebay eigentlich grds. erst gezahlt, dann versandt wird ?
      Avatar
      schrieb am 08.01.04 15:01:44
      Beitrag Nr. 21 ()
      @murcielago

      Mit dem Mahnbescheid- der ist ja selber sehr günstig und kein Problem. Ist der Geschäftspartner aber abgezockt und skrupellos oder bei ihr ist eh` nichts zu holen (scheint ja nicht so, wenn sie weiter groß verkauft) widerspricht er und es kommt zum Verfahren. Das kann alles tatsächlich ziemlich teuer werden, wenn es zum Verfahren kommt. Mit dem Käuferschutz scheint auch abgelaufen zu sein, wirtschaftlich wäre es vermutlich wirklich das Vernünftigste, es ohne Klage zu belassen.
      Falls Du noch Wut hast, könntest Du Dich auf die ein oder andere Art rächen, als rechtstreuer Buddhist bin ich aber dagegen.

      Vielleicht kontaktierst Du aber auch mal die anderen Käufer von ihr, falls sie schon öfters negativ bewertet wurde und ihr könnt zusammen ein Betrugsverfahren gegen sie einleiten.

      Wie ist es eigentlich, beim Hochpushen von Geboten, macht sich der Verkäufer strafbar nach § 263 I StGB?
      Avatar
      schrieb am 08.01.04 17:23:12
      Beitrag Nr. 22 ()
      Wie ist es eigentlich, beim Hochpushen von Geboten, macht sich der Verkäufer strafbar nach § 263 I StGB?

      Dann müßten allerdings unsere Strafgesetze Massenaburteilungen zulassen, um das ganze zu beschleunigen.

      Ca. 33 % aller eBay-Auktionen dürften verkäuferseitig manipuliert sein. Viele sind so dreist, sich sogar nur
      einen einzigen Fake-Account mit 0 Bewertungen zum Mitbieten "zu halten".
      Dieser ist dann oft schon über 12 Monate angemeldet, hat aber noch nie gewonnen - der Ärmste.

      Allerdings ist mir aufgefallen, daß ebay in letzter Zeit rigoroser nach Bieterringen forscht und diese auslöscht.
      Da verschwinden dann auch schon mal Powerseller mit fast 10.000 Bewertungen.
      Avatar
      schrieb am 29.01.04 04:04:10
      Beitrag Nr. 23 ()
      So, das mit dem Mahnbescheid ist mir zu riskant, falls die Verkäuferin diesem widerspricht stehe ich ja ohne Beweise für meine Zahlung da, ausser dem email Kontakt, der leider wohl nicht eindeutig genug sein dürfte.

      Zudem kann ich ja wohl auch nicht verlangen,d ass sie die Kontoauszüge vorzeigt, anhand nachvollzogen werden kann, dass ich bezahlt habe.

      Werde wohl auf dem Schaden sitzen bleiben,

      murcielago
      Avatar
      schrieb am 29.01.04 11:33:30
      Beitrag Nr. 24 ()
      @murcielago:

      nicht gleich den kopf in den sand stecken...

      frag doch mal bei der bank an, wo die bar-überweisung getätigt wurde...

      wenn du den tag noch weist, kann die bank nach dem beleg suchen und dir eine kopie machen.

      solche belege müssen zumindest in kopie oder verfilmung mind. 6 jahre aufbewahrt werden.

      wenn du aber den tag nicht mehr wissen solltest, ist es vielleicht möglich nach dem exakten betrag zu suchen.

      frag am besten mal bei der bank an!


      viel glück!
      bav
      Avatar
      schrieb am 29.01.04 11:42:55
      Beitrag Nr. 25 ()
      @murcielago: Du kannst es noch 100 mal posten, das ändert aber nichts daran:
      Habe auch mit meinem Bruder gesprochen.
      Er hat das Geld bar überwiesen, den Beleg aber nicht mehr, könnte alles daran scheitern ?


      Also kann ich `chi` nur recht geben.


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      ebay, RA und Anzeige ?