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    Spekulationssteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.01.04 16:20:05 von
    neuester Beitrag 19.01.04 23:00:47 von
    Beiträge: 22
    ID: 807.750
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      Avatar
      schrieb am 04.01.04 16:20:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute,

      kann mir irgend jemand helfen, wie das zur Zeit mit der Spekulationssteuer ist. Wenn ich jetzt zum Beispiel 5000 € versteuern müsste, wie viel % würde die Spekusteuer umfassen.

      Dann wird doch noch darüber gesprochen, ob sie abgeschafft wird. Heißt das, dass dann von den 5000 € gar nichts mehr versteuert werden müsste?

      Ich habe leider noch keinen Steuerberater und würde mich auf Antworten auf meine Fragen freuen.

      MfG
      Juni
      Avatar
      schrieb am 04.01.04 16:27:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      abhängig von deiner Einkommenssteuer

      der Gewinn erhöht das zu versteuernde Einkommen, d.h.
      es ist nicht nur der Gewinn zu versteueren, sondern es
      ist i.d.R. auch noch auf das sonstige Einkommen noch etwas nachzuzahlen (inkl. Soli versteht sich)

      Daher kann am Ende ein hübschens Sümmchen rauskommen

      kannst du eigentlich nur mit ESt-Tabelle ausrechnen
      Avatar
      schrieb am 04.01.04 16:49:28
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wenn ich nun 3000 Euro verdiene im Jahr und 5000 Euro an der Börse muss ich dann 8000 versteuern nach der EST Tabelle?
      Avatar
      schrieb am 04.01.04 17:05:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      richtig, obwohl ich nicht weiß, ob von den
      8000 noch was steuerpflichtiges übrigbleibt

      aber eines zeigt dieses schon. Klein- und Kleinstverdiener
      mit kleinen Speku-Gewinnen zahlten am Ende mit der alten
      Regelung teilweise garnichts

      mit einer allgemeinen pauschelen Besteuerung (z.b. 15%)
      zahlt zukünftig der Großverdiener genauso 15% wie der mit
      einem Minieinkommen, vorher wären es bei ersterem i.d.R.
      >50% gewesen

      Das ist doch endlich mal sozial gerecht verteilt, oder???
      So wird der Konsum logischerweise angekurbelt, oder???
      So wird endlich mal die Schere zwischen arm und reich
      geschlossen, oder???

      Sagen die Sozis:D
      Avatar
      schrieb am 04.01.04 17:27:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo juni91,
      die Verfassungsmäßigkeit der Spekulationssteuer (bzw. dessen Um-/Durchsetzung) wird derzeit vom BVG geprüft.
      Sollte dieses darauf entscheiden, daß die Steuer verfassungswidrig ist, wird Dein Gewinn komplett steuerfrei bleiben.
      Ansonsten erhöht der Spekulationsgewinn (sofern er über den Freigrenzen von 512 Euro pro Kalenderjahr liegt) Dein komplettes Einkommen.
      Je nachdem wieviel Du insgesamt verdienst und in welcher Steuerklasse Du bist, zahlst Du Deine Steuer darauf!

      Rene

      @McZocks
      Deine Aussage in #2, daß sich auch die Steuerzahlung für das sonstige Einkommen erhöht, ist falsch. Die Progression wirkt nur für das zusätzliche Einkommen!

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      Avatar
      schrieb am 04.01.04 17:34:38
      Beitrag Nr. 6 ()
      Und wie verhält es sich, wenn ich mit meinen Börsengewinnen plus sonstigem Einkommen unterhalb des Steuerfreibetrags bleibe? Muss ich dann in der Steuererklärung irgendetwas beachten oder bemerkt das Finanzamt selbst, dass ich keine Spekulationssteuer zahlen muss?
      Avatar
      schrieb am 04.01.04 17:41:28
      Beitrag Nr. 7 ()
      also leute ,
      soweit ich mein wissen einbringen darf
      spekulative börsengewinne werden im halbeinkünfteverfahren behandelt,das heißt :es werden nur die hälfte der gewinne versteuert
      allerdings meine empfehlung, gehe zu einem steuerberater(aber der sollte sich damit auskennen)
      :)
      Avatar
      schrieb am 04.01.04 18:35:07
      Beitrag Nr. 8 ()
      Letztes Jahr war es so.500 Euro ist die Freigrenze bei Spekugewinn,biste drüber muss du alles versteuern.
      die Hälfte ist steuerfrei ,die andere Hälfte wird mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert.
      Joe
      Avatar
      schrieb am 04.01.04 22:59:08
      Beitrag Nr. 9 ()
      @soom
      Das Halbeinkünfteverfahren wurde bisher nur bei Aktien angewandt, nicht bei Fonds oder Optionsscheinen.
      Ab 2004 wird es jetzt aber auch bei Fonds angewandt, aber immer noch nicht bei Optionsscheine (oder EUREX-Geschäfte, Indexzertifikate, etc.)

      @BartS
      Sofern Du mit Deinem gesamten zu versteuernden Einkommen unter der Steuergrenze bleibst, hast Du keine ESt zu bezahlen. Das FA merkt das auch selbst!

      @Joe_Trader
      Die 500 Euro sind 512 Euro (zumindest bis Ende 2003) und zudem gilt hier der steuerpflichtige Teil. Bei Spekulationsgeschäften aus Aktien (die dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen) darfst Du damit schon 1.023 Euro an Gewinne einfahren, von denen dann die Hälfte, also 511,50 Euro steuerpflichtig wäre, aber aufgrund des Freibetrages trotzdem komplett frei bleiben.

      Rene
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 00:37:28
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ReneBanker:
      > Sofern Du mit Deinem gesamten zu versteuernden Einkommen
      > unter der Steuergrenze bleibst, hast Du keine ESt zu
      > bezahlen. Das FA merkt das auch selbst!

      Danke schon mal. Aber was ist, wenn ich auch noch einen Verlustvortrag habe - bleibt der dann bei Gewinnen >500 Euro unangetastet, da ich ja unterhalb der Einkommensteuergrenze bin?
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 00:39:06
      Beitrag Nr. 11 ()
      Bzw. bei Gewinnen >1023 Euro (hab deine Anmerkung zu spät gesehen)
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 00:46:16
      Beitrag Nr. 12 ()
      Und gleich noch eine Frage, vielleicht weißt du in dem Punkt auch Bescheid:
      Ich parke fast ständig eine bestimmte Summe in einem Geldmarktfonds, wobei ich aber oft Anteile verkaufe, dazukaufe, nicht selten auch für kurze Zeit alle Anteile verkaufe, etc. Die Folge sind mehrere Dutzend Transaktionen pro Jahr, wobei meistens ein Kursgewinn im Centbereich vorliegt.
      Frage: Muss ich diese vielen Transaktionen, praktisch ohne Gewinn, dem Finanzamt wirklich haarklein aufführen, oder gibt es irgendeine legale Möglichkeit, mir diese Mühe zu sparen?
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 07:21:31
      Beitrag Nr. 13 ()
      Zu #12: Die "Kursgewinne" dürften beim Geldmarktfonds darauf beruhen, dass Zinsen angesammelt wurden. Diese sind aber als "Einkünfte aus Kapitalvermögen" einkommensteuerpflichtig und nicht als "Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften".
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 09:04:56
      Beitrag Nr. 14 ()
      @NATALY:
      Hm, aber rein formal sind es doch Kursgewinne. Ist denn nicht dies entscheidend?
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 09:22:58
      Beitrag Nr. 15 ()
      Zu #13: Im Großen und Ganzen ist es schon so, daß die Differenzen durch die angesammelten Zinsen entstehen.
      Im Detail ergeben sich aber durchaus auch echte Kursdifferenzen.
      Ich halte es ähnlich wie BartS., d.h. ich kaufe und verkaufe häufig Anteile eines Geldmarkfonds.
      Zur Ermittelung der steuerlich relevanten Kursgewinne subtrahiere ich von den gesamten Kauf- bzw- Verkaufspreisen jeweils die Zwischengewinne und bilde dann die Differenz. Mitunter ist das Ergebnis dann Null, manchmal entstehen aber doch kleine Differenzen, und diese gebe ich dann in meiner Steuererklärung an.
      Ich hoffe, daß dieses Verfahren korrekt ist
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 09:41:05
      Beitrag Nr. 16 ()
      @BartS #10+11
      Sofern die Verlustvorträge aus Spekulationsgeschäften der vorhergehenden Jahre stammen werden diese nur mit Gewinnen aus Spekulationsgeschäften wieder verrechnet.
      In diesem Fall verringert sich Dein Verlustvortrag entsprechend (unabhängig davon, ob Du nun Steuern hättest zahlen müssen oder nicht).
      Beispiel:
      --> Verlustvortrag aus 2002 = 2.000 Euro (entspricht also 4.000 Euro Gewinnen mit Anrechnung im Halbeinkünfteverfahren)
      --> Gewinne in 2003 = 1.000 Euro (und damit unter Freigre
      nze)
      --> Neuer Verlustvortrag für 2004 und folgende Jahre = 1.000 Euro

      Obwohl der Gewinn unter der Freigrenze liegt, mindert er trotzdem den Verlustvortrag.
      Beim VerlustRÜCKtrag gibt es die Möglichkeit, den Verlustvortrag auch nur teilweise zurückzutragen und so auch die Freigrenze auzunutzen - beim Verlustvortrag ist dies m.E. nicht möglich.

      Zu Deiner Frage in #12:
      Die Erträge bei GM-Fonds dürften (wie von Nataly bereits ausgeführt) zumeist aus Zinserträgen stammen und damit über die Zwischengewinne gelöst sein.
      Die Regelung wie von quotiks beschrieben, dürfte hier schon fast zu genau sein (d.h. aber nicht, das sie falsch ist).
      Ab 2004 hat sich diese Frage sowieso gelöst - es gibt jetzt nämlich keine Zwischengewinne mehr und damit fällt eigentlich alles in den Bereich Kursgewinne. Zudem sind ab diesem Jahr die Banken verpflichtet, am Jahresende eine Übersicht über die Gewinne/Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften zu erstellen und den Kunden auszuhändigen!

      Schönen Wochenanfang!

      Rene
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 10:12:55
      Beitrag Nr. 17 ()
      Ab 2004 gibt es keine Zwischengewinne mehr? Hatte ich bisher noch gar nicht mitgekriegt.
      Das würde doch bedeuten, daß man bei Fonds die Unterscheidung zwischen Kapitalerträgen und Veräußerungsgewinnen/verlusten aufgibt. Wie werden denn dann die Ausschüttungen der Fonds behandelt, die doch oft zum großen Teil aus Kapitalertägen gespeist werden?
      Oder bedeutet es schlicht und einfach, daß unserem bizarr unlogischen Steuersystem einen weiteren unlogischen Haken schlägt?
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 10:43:12
      Beitrag Nr. 18 ()
      @ReneBanker:
      > Die Erträge bei GM-Fonds dürften (wie von Nataly bereits
      > ausgeführt) zumeist aus Zinserträgen stammen und damit über
      > die Zwischengewinne gelöst sein.

      Das bedeutet also, wenn ich nach Natalys Verfahren keine Differenz feststelle, brauche ich diese Transaktionen überhaupt nicht in der Steuererklärung anzugeben?
      Und für den Fall, dass Kursgewinne angefallen sind (was ja eigentlich nicht der Fall sein dürfte), muss ich dann alle Transaktionen aufführen? Oder genügt dem Finanzamt in dem Fall auch eine Zusammenfassung ("Kursgewinne aus Geldmarktfondstransaktionen" o.Ä.)?
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 10:52:20
      Beitrag Nr. 19 ()
      Die Finanzbeamten haben wohl einen ziemlichen Ermessensspielraum, was sie als ausreichend betrachten.
      Wenn du einfach nur das Resultat aller Transaktionen (korrekt!) angibst, kann eigentlich nichts passieren, außer daß das Finanzamt den Einzelnachweis nachfordert.

      Ich selbst gebe aber immer alle Transaktionen einzeln an.
      Irgendwo mußt du die Zusammenstellung ja ohnehin machen, deshalb ist es in meinen Augen das Einfachste, die ganze Zusammenstellung gleich mit zur Steuererklärung zu packen.
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 10:58:07
      Beitrag Nr. 20 ()
      @quotiks:
      > Irgendwo mußt du die Zusammenstellung ja ohnehin machen,

      Du meinst meine Geldmarktfondstransaktionen? Nö, privat führe ich darüber nicht Buch, dazu sind die Gewinne daraus einfach zu unbedeutend.
      Bei Anlagen in Aktien, etc. ist es natürlich etwas anderes, aber das sind bei mir auch viel weniger Transaktionen.
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 11:02:31
      Beitrag Nr. 21 ()
      Aber wenn ich den Chart richtig deute (siehe http://fonds.onvista.de/charts_price.html?ID_INSTRUMENT=1034… fallen bei meinem Geldmarktfonds auch Kursgewinne an - sehe ich das richtig?
      Avatar
      schrieb am 19.01.04 23:00:47
      Beitrag Nr. 22 ()
      Schärfere Kontrolle der Spekulationsgewinne

      16. Januar 2004 Für die Jagd nach Spekulationsgewinnen ist der Fiskus so gut gewappnet wie noch nie. Seit Jahresbeginn müssen die Banken alle privaten Veräußerungsgeschäfte ihrer Kunden sammeln und in einer Jahresbescheinigung zusammenfassen. Das Finanzamt kann künftig vom Anleger verlangen, diese Jahresbescheinigung mit der Einkommenssteuererklärung vorzulegen. Dies sieht das Steueränderungsgesetz 2003 vor. Damit erhalten die Finanzämter erstmals Informationen über Gewinne mit Wertpapiergeschäften, bei denen zwischen Kauf und Verkauf weniger als zwölf Monaten verstrichen ist und die daher als - steuerpflichtiges - privates Veräußerungsgeschäft gelten.

      Für die Jahresbescheinigung soll es ein amtliches Muster geben. Die Banken müssen darin nicht nur die Veräußerungsgeschäfte ihrer Kunden mit Wertpapieren, sondern auch deren gesamte Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden angeben. Finanzminister Hans Eichel gibt vor, dies diene der Steuervereinfachung, da künftig, grob gesagt, nicht mehr die Anleger, sondern die Banken die Anlagen KAP (Kapitalerträge) und SO (sonstige Erträge) ausfüllen müssen.

      „Kontrollmitteilungen durch die Hintertür“

      Fachleute bezweifeln indes, daß dies in den Banken einwandfrei funktionieren und sich der Verwaltungsaufwand für die Anleger tatsächlich reduzieren wird. Ohnehin stehe nicht die Steuervereinfachung für den Fiskus im Vordergrund, sondern die Überwachung, lautet vielerorts der Verdacht. Einige Fachleute erinnern daran, daß die Bundesregierung in ihrem berüchtigten Steuervergünstigungsabbaugesetz schon einmal die Ein-Jahres-Frist abschaffen und eine generelle Steuerpflicht auf Kursgewinne einführen wollte. Dies scheiterte damals nicht zuletzt an der fehlenden Dokumentation. "Das sind jetzt Kontrollmitteilungen durch die Hintertür", sagt Thomas Klipstas, Steuerexperte bei der SEB Bank.

      Gewaltiger Aufwand für die Banken

      Bislang liefern die Banken den Anlegern auf Wunsch in den ersten Wochen des neuen Jahres eine Jahreserträgnisaufstellung, in denen die zugeflossenen Zinsen und Dividenden des abgelaufenen Jahres aufgeführt sind. Dies hilft, die Anlagen KAP und SO auszufüllen und kann - muß aber bisher nicht - der Einkommensteuererklärung angefügt werden. Mit der Pflicht zur Erfassung der Veräußerungsgewinne kommt auf die Banken jetzt ein gewaltiger organisatorischer Aufwand zu. Schätzungsweise 400 Millionen Konten und Depots sind zu überwachen. Stichproben bei Kundenberatern in nordrhein-westfälischen Sparkassen zeigen, daß in den Banken die Vorbereitungen allenfalls angelaufen sind. "Ich habe noch keine Informationen, wie wir das machen werden", bekennt ein Kundenberater einer Sparkasse in Ostwestfalen.

      Die Banken sind auch deshalb hilflos, weil viele Rechtsfragen zu privaten Veräußerungsgeschäften derzeit ungeklärt sind. So müssen Anleger, die sich gegen ihren Steuerbescheid wehren, im Moment überhaupt keine Spekulationssteuer zahlen, da vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Rechtmäßigkeit der Steuer eine Klage anhängig ist. Auch ist unklar, ob die Banken in der neuen Jahresbescheinigung lediglich die Geschäfte auflisten müssen oder sogar die entstandenen Gewinne oder Verluste ermitteln müssen.

      Anleger könnten „Zwei-Banken-Strategie“ wählen

      Die Bankenverbände haben zur Ermittlung von Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften bereits im Jahr 2000 eine Reihe von Fragen vorgelegt, auf die die Finanzverwaltung bislang noch keine Antwort gegeben hat. So ist nach Angaben von Klipstas unklar, wie zum Beispiel Aktiensplits oder Kapitalerhöhungen im Zuge der Gewinnermittlung zu berücksichtigen sind. Auch die Feststellung des Kaufpreises mit Hilfe der Durchschnittswertmethode, die bei mehrmaligen Käufen desselben Wertpapiers zu unterschiedlichen Preisen angewendet werden soll, führe zu nicht eindeutigen Ergebnissen. "Die Lösung dieser Probleme soll offenbar den Banken überlassen werden, wobei die Haftungsfragen noch gar nicht geklärt sind", beklagt Klipstas.

      Steuerunehrliche Bürger werden wohl auch weiterhin Umgehungsmöglichkeiten finden. So besteht die Gefahr, daß diese Anleger die "Zwei-Banken-Strategie" wählen. Die Jahresbescheinigung wird nur von der ersten Bank beigefügt, wo der kleinere Teil der Wertpapiertransaktionen stattfindet und die dem Fiskus bekannt ist, weil hier der Freistellungsauftrag abgegeben wurde. Die Jahresbescheinigung der zweiten Bank, von der das Finanzamt nichts weiß, landet hingegen zunächst einmal im Papierkorb.

      Text: ham., Frankfurter Allgemeine Zeitung, 17.01.2004, Nr. 14 / Seite 21


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