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    Haftung des Steuerberaters... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.02.04 10:13:32 von
    neuester Beitrag 04.02.04 10:08:48 von
    Beiträge: 7
    ID: 815.853
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      schrieb am 02.02.04 10:13:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      ..bei nachgewiesen falschen Gutachten?
      Zum Verkauf einer Immobilie hat ein Stb. für mich
      ein nachweisbar unrichtiges (schriftliches)Gutachten erstellt.
      Wann verjährt mein Anspruch auf Schadenersatz?
      (Sekundärhaftung) 3 Jahre nach Erstellung des
      Gutachtens? 3 Jahre nach meiner Feststellung der
      Falschberatung? Was muss ich bei der Durchsetzung
      meiner Schadenersatzansprüche - und dieses sind nicht gering!!! - beachten?
      Im Voraus bedanke ich mich bei allen Interessierten.
      Info ggf. ü. BM.
      Avatar
      schrieb am 02.02.04 10:36:21
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ging es bei dem Gutachten um eine Stellungnahme hinsichtlich steuerlicher Fördermaßnahmen?
      Avatar
      schrieb am 02.02.04 19:51:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      @ 2 NEIN!
      Es ging um eine umsatzsteuerl. Komponente bei Auflösung einer V + V GbR; d.h., Rückz. der berücksichtigen Vorsteuer
      Avatar
      schrieb am 02.02.04 19:55:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      War es ein geschlossener Immoblienfond?
      Hattest Du dem StB den Auftrag zur Erstellung des Gutachtens erteilt?
      Avatar
      schrieb am 02.02.04 20:00:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ 4
      die GbR erstellte das Bauvorhaben in Eigenregie;
      ein Beteiligter, der aussteigen wollte, beauftragte
      den Stb. der GbR mit der schriftl. Erstellung eines
      Gutachtens.

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      Avatar
      schrieb am 03.02.04 21:15:07
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich hab den Sachverhalt noch nicht richtig kapiert.

      War es so, dass eine GbR (an der Du beteiligt warst?) ein Gebäude errichtete?
      Einer der GbR-Gesellschafter (Du?) hat den Steuerberater mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt.
      In welchem Zusammenhang? Benötigte der GbR-Gesellschafter das Gutachten um für sich eine finanzielle Kalkulation anzustellen? Benötigte der Gesellschafter das Gutachten um es als Verhandlungsgrundlage für den Verkauf der GbR-Beteiligung (oder nur des Grundstückes? War nicht die GbR Eigentümerin?)zu verwenden? Wenn ja, war dieser Verwerndungszweck dem StB bekannt?

      Bist Du der Käufer des Grundstückes? Falls nein, inwieweit ist Dir ein Schaden entstanden?
      Avatar
      schrieb am 04.02.04 10:08:48
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ knieb.

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