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    Expertenrat Speku-Steuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.02.04 19:16:53 von
    neuester Beitrag 25.03.04 09:03:46 von
    Beiträge: 7
    ID: 817.829
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      schrieb am 07.02.04 19:16:53
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe vor 2 Jahren eine Industriebrache (recht günstig) gekauft. Diese ist teilweise bebaut. Wollte über einen längeren Zeitraum die Freimachung des Grundstücks realisieren und dann einen Teil selber nutzen und den anderen Teil vermarkten.

      Mittlerweile hat der Käufer des Nachbargrundstücks sein Interesse bekundet auch einen Teil meines Grundstücks zu erwerben. Es scheint ihm wichtig, denn er bietet dafür gut den doppelten Quadratmeter-Preis, den ich bezahlt habe.

      Und jetzt meine Frage: Kann ich die dann anfallende Speku-Steuer dadurch umgehen, dass ich eine GbR aufmache, der dann das Grundstück gehört, die einen Teil davon verkauft und diese Einnahmen wieder (z.B. für den Abriss der Restbebauung) ausgibt.

      Oder ist die Speku-Steuer auf alle Fälle zu entrichten ?

      Dank im voraus !
      Avatar
      schrieb am 07.02.04 20:41:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das "Aufmachen" einer GbR bewirkt keinen Eigentumswechsel.Natürlich kannst du das Grundstück ohne Gewinn an die GbR verkaufen, so dass dabei kein Speku-Gewinn anfällt.Wenn die GbR das Grundstück mit Gewinn verkauft, fällt Speku-Steuer an, allerdings verteilt sich der Gewinn auf mehrere Köpfe, so dass die Speku-Steuer insgesamt niedriger ausfällt.
      Falls die Ausgaben für den Abriss der Restbebauung Werbungskosten oder Betriebsausgaben sein sollten, mindern sie die Einkommensteuer.
      Avatar
      schrieb am 08.02.04 18:16:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hab das so befürchtet.

      Danke Nataly.
      Avatar
      schrieb am 24.03.04 23:03:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hmh... und wenn ich das Grundstück meiner Tochter schenke ?

      Müsste die für das geschenkte Grundstück Spekusteuer bei Veräußerung bezahlen ???

      Weiss das jemand ??:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 25.03.04 01:36:44
      Beitrag Nr. 5 ()
      Nataly hat es doch richtig gesagt, Abriss wären Betriebskosten. Bedingung ist aber, daß das Grunstück der GbR gehört und nicht Dir! Geht sogar ganz leicht, mit GbR hat man anfangs auch bei hohen Umsätzen oder Gewinnen KEINE Bilanzierungspflichst, sondern es gilt Einnahme-Überschuß! Das Finanzamt kann nach einer Erklärung verlangen, auf Bilanzierung umzustellen, aber nicht rückwirkend. Das bedeutet also bei geschickter Abgabe der 1. Erklärung frühstens 2007 Bilanzierungspflicht, bis dahin Einnahme-Überschuß. Habe selber gestern eine GbR aus ählichen Gründen gegründet. ;)

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      schrieb am 25.03.04 01:39:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      Man kann Grundstücke auch als Sacheinlage in eine GbR einbringen. Allerdings würden dann Kaufnebenkosten anfallen (insgesamt ca. 4,5%).
      Avatar
      schrieb am 25.03.04 09:03:46
      Beitrag Nr. 7 ()
      Warum einigt ihr euch nicht auf einen Mietkauf? Du bleibst bis zur letzten Rate der Eigentümer und die Gestaltungsmöglichkeit bei gegebenem Kaufpreis liegt beim Zinssatz. Der Käufer zahlt zBsp. lieber 500TD€ fürs Grdst. und 300TD€ (komplette Lfz.) für Zinsen (absetzbar).

      Bei dir dürften die Steuersätze bei Speku-Gewinn und Zinserträgen vergleichbar sein; nur über mehrer Jahre verteilt und damit geringerer rel. EkSt., zzgl. eines "Risikoaufschlags" von ca. 10 %.

      Solche Spielchen lohnen nur bei entsprechenden Summen und beidseitiger gründlicher Vorbereitung.


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