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    Fortbildung bei Lehrern - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.02.04 14:13:47 von
    neuester Beitrag 24.02.04 14:55:53 von
    Beiträge: 6
    ID: 825.674
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      Avatar
      schrieb am 24.02.04 14:13:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo an Alle. Wenn ein Lehrer an nem Tagesseminar oder auch Zweitagesseminar teilnimmt was kann ich da als Werbungskosten alles absetzen?
      DAnke im voraus für eure Antworten.
      Avatar
      schrieb am 24.02.04 14:16:18
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn irgendein Lehrer an einem Seminar teilnimmt, wieso sollte ich da etwas absetzen können?

      catchup
      Avatar
      schrieb am 24.02.04 14:25:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      Man kann das noch als Fortbildungskosten gem. § 9 EStG absetzen oder. Ich kann doch die Fahrtkosten dahin und Unterrichtsmaterial absetzen oder. Wenn ja wie ermittel ich die Fahrtkosten?
      Das ist doch das gleiche wie bei einem der sich für die Steuerberaterprüfung vorbereitet oder?
      Avatar
      schrieb am 24.02.04 14:45:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      Lehrer, so sind sie und so bleiben sie! immer das geld im nacken :D wundert es noch irgend jemand? :confused:

      naja gut das heute fasching ist! :cry:
      Avatar
      schrieb am 24.02.04 14:50:15
      Beitrag Nr. 5 ()
      #3 partypapst

      wie wird den ermittelt, welche kinder in einer klasse ermaessigte buss-bahntickets bekommen???

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      Avatar
      schrieb am 24.02.04 14:55:53
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ein Auszug aus der Hilfesammlung eines Einkommensteurprogramms von Lexware:

      Für Dienstreisen können Sie wesentlich höhere Fahrtkostenpauschalen ansetzen als für Ihren Arbeitsweg. Gegen Nachweis können Sie sogar die noch höheren tatsächlichen Kilometerkosten Ihres Fahrzeugs geltend machen.

      Für jeden Kilometer, den Sie während einer Dienstreise zurücklegen, können Sie gegenüber dem Finanzamt folgende Kosten als Werbungskosten geltend machen:

      Pkw
      0,30 Euro

      Motorrad oder Motorroller
      0,13 Euro

      Moped oder Mofa
      0,08 Euro

      Fahrrad
      0,05 Euro

      Bei Dienstreisen können Sie Verpflegungspauschbeträge geltend machen. Es ist nicht möglich, Verpflegungskosten gegen Nachweis abzusetzen.

      Bei längerfristigen Dienstreisen werden die Verpflegungspauschbeträge längstens für drei Monate gewährt.

      Die Höhe des Verpflegungspauschbetrages richtet sich bei Dienstreisen nach der Dauer der Abwesenheit von der Wohnung und vom Betrieb.

      Dauer der Dienstreise
      Verpflegungspauschbetrag

      bei Abwesenheit von 24 Stunden
      24 Euro

      14 bis unter 24 Stunden
      12 Euro

      8 bis unter 14 Stunden
      6 Euro

      weniger als 8 Stunden
      keine Pauschale



      Wenn Sie an einem Tag mehrere Dienstreisen durchführen, sind die Abwesenheitszeiten zusammenzurechnen.

      Die Pauschbeträge können Sie auch dann ansetzen, wenn Sie Mahlzeiten vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten unentgeltlich oder teilentgeltlich erhalten haben.


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