Freigrenze für Spekulationsgewinne? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 24.02.04 14:28:06 von
neuester Beitrag 24.02.04 17:16:41 von
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Wo liegt derzeit die Freigrenze für Spekulationsgewinne aus Aktiengeschäften? Ich lese überall 512 Euro, aber sollte sie durch das Halbeinkünfteverfahren nicht mittlerweile bei 1024 Euro liegen?
VERGISS DAS:
Gewinne durch 2 teilen. Auf diesen Betrag wird dein Einkommenssteuersatz angewandt.
Solange du unter dem Freibetrag von 7800€ oder so ähnlich liegst zahlst du nix. Wenn du noch normal arbeitest oder Geld vom Amt beziehst liegst du sicher drüber....
naja 7800€ kann man steuerfrei verdienen...
Gewinne durch 2 teilen. Auf diesen Betrag wird dein Einkommenssteuersatz angewandt.
Solange du unter dem Freibetrag von 7800€ oder so ähnlich liegst zahlst du nix. Wenn du noch normal arbeitest oder Geld vom Amt beziehst liegst du sicher drüber....
naja 7800€ kann man steuerfrei verdienen...
#2 ich glaube das hat er nicht gemeint. #1 Ich gehe davon aus, dass 1024 gelten (beachte aber den Progressionsvorbehalt).
Einschließlich Werbungskosten-Pauschale können Alleinstehende jährlich 1601 Euro Kapitalerträge steuerfrei einstreichen (Verheiratete 3202 Euro). Diese Grenze erreicht ein Single aber schon mit einer Kapitalanlage von 27 000 Euro zu sechs Prozent Zinsen. Um Anleger wieder in den Genuss der „alten“ Freibeträge kommen zu lassen, haben sich die Finanztüftler deshalb einen Trick einfallen lassen: Dividendeneinkünfte werden nur noch zur Hälfte berücksichtigt: Liegt der halbierte Dividendenbetrag unter 1601 bzw. 3202 Euro und kommen keine weiteren Kapitalerträge hinzu, bleibt er steuerfrei.
Nun hat man ja vielleicht noch weitere Kapitalerträge – und seien es nur Guthabenzinsen vom Girokonto. Dann kann man nicht einfach von den Zinseinnahmen den Freibetrag abziehen und bei Null anfangen: Das Halbeinkünfteverfahren unterliegt nämlich dem Progressionsvorbehalt.
Das Finanzamt ermittelt bei der Berechnung der Steuerschuld zunächst das gesamte steuerpflichtige Einkommen einschließlich der vollständigen Dividenden. danach wird der Steuersatz festgestellt, der sich nach der Progressionstabelle für diese Einkommenshöhe ergibt. Im letzten Schritt wird jedoch nur die Hälfte der Dividenden sowie das übrige Einkommen mit diesem Steuersatz belastet.
Und noch ein Bonbon hat Hans Eichel für Aktionäre: Innerhalb der Spekulationsfrist müssen sie von nun an nur noch die Hälfte der realisierten Kursgewinne versteuern.
Quelle: Focus money
Einschließlich Werbungskosten-Pauschale können Alleinstehende jährlich 1601 Euro Kapitalerträge steuerfrei einstreichen (Verheiratete 3202 Euro). Diese Grenze erreicht ein Single aber schon mit einer Kapitalanlage von 27 000 Euro zu sechs Prozent Zinsen. Um Anleger wieder in den Genuss der „alten“ Freibeträge kommen zu lassen, haben sich die Finanztüftler deshalb einen Trick einfallen lassen: Dividendeneinkünfte werden nur noch zur Hälfte berücksichtigt: Liegt der halbierte Dividendenbetrag unter 1601 bzw. 3202 Euro und kommen keine weiteren Kapitalerträge hinzu, bleibt er steuerfrei.
Nun hat man ja vielleicht noch weitere Kapitalerträge – und seien es nur Guthabenzinsen vom Girokonto. Dann kann man nicht einfach von den Zinseinnahmen den Freibetrag abziehen und bei Null anfangen: Das Halbeinkünfteverfahren unterliegt nämlich dem Progressionsvorbehalt.
Das Finanzamt ermittelt bei der Berechnung der Steuerschuld zunächst das gesamte steuerpflichtige Einkommen einschließlich der vollständigen Dividenden. danach wird der Steuersatz festgestellt, der sich nach der Progressionstabelle für diese Einkommenshöhe ergibt. Im letzten Schritt wird jedoch nur die Hälfte der Dividenden sowie das übrige Einkommen mit diesem Steuersatz belastet.
Und noch ein Bonbon hat Hans Eichel für Aktionäre: Innerhalb der Spekulationsfrist müssen sie von nun an nur noch die Hälfte der realisierten Kursgewinne versteuern.
Quelle: Focus money
Annahme: Ich Student, kein Bafögempfänger, keine anderen Einkünfte, kann bis zu 7800 Euro Steuerfrei an der Börse verdienen, muss ich da trotzdem noch eine Steuererklärung machen, weil ich habe ja noch nie gearbeitet und habe somit auch keinen Grund gehabt ein Steuererklärung anzufertigen, ich dachte eigentlich 512 Euro wären Steuerfrei und alles was darüber liegt muss ich Versteuern, wäre nett wenn jemand den Gesetzestext gut kennt und mich aufklärt über dieses problem, danke im Voraus.
#4: Wenn dein Gesamtjahreseinkommen unter dem Freibetrag von 7800(?) Euro liegt, brauchst du tatsächlich keine Einkommenssteuer zahlen, und eigentlich auch keine Steuererklärung abgeben.
In meinem Fall (#1) habe ich ein normales Einkommen, möchte aber meine Spekulationsgewinne nicht versteuern. Also realisiere ich Gewinne nur bis zur Freigrenze, und hoffe dass die übrigen Buchgewinne die 12-Monats-Frist überleben. Wenn ich euch richtig verstanden habe, kann ich also 1023 Euro an Gewinnen realisieren, davon müssten dann aufgrund des Halbeinkünfteverfahrens 511,5 Euro versteuert werden, was unter der Freigrenze von 512 Euro liegt, so dass ich insgesamt keine Steuern für meine Spekulationsgewinne zahlen muß!?
In meinem Fall (#1) habe ich ein normales Einkommen, möchte aber meine Spekulationsgewinne nicht versteuern. Also realisiere ich Gewinne nur bis zur Freigrenze, und hoffe dass die übrigen Buchgewinne die 12-Monats-Frist überleben. Wenn ich euch richtig verstanden habe, kann ich also 1023 Euro an Gewinnen realisieren, davon müssten dann aufgrund des Halbeinkünfteverfahrens 511,5 Euro versteuert werden, was unter der Freigrenze von 512 Euro liegt, so dass ich insgesamt keine Steuern für meine Spekulationsgewinne zahlen muß!?
"Wenn ich euch richtig verstanden habe, kann ich also 1023 Euro an Gewinnen realisieren, davon müssten dann aufgrund des Halbeinkünfteverfahrens 511,5 Euro versteuert werden, was unter der Freigrenze von 512 Euro liegt, so dass ich insgesamt keine Steuern für meine Spekulationsgewinne zahlen muß!? "
Richtig. Allerdings muss es sich um Geschäfte handeln, die dem HEV unterliegen, nicht also z.B. Geschäfte mit Optionsscheinen und Termingeschäfte.
Richtig. Allerdings muss es sich um Geschäfte handeln, die dem HEV unterliegen, nicht also z.B. Geschäfte mit Optionsscheinen und Termingeschäfte.
"ich dachte eigentlich 512 Euro wären Steuerfrei und alles was darüber liegt muss ich Versteuern, wäre nett wenn jemand den Gesetzestext gut kennt und mich aufklärt über dieses problem"
Wenn du 511 EUR Gewinn machst, musst du nichts versteuern, wenn du 514 EUR Gewinn machst, musst du 514 EUR Gewinn versteuern, da es sich bei den 512 EUR nicht um einen Freibetrag, sondern um eine Freigrenze handelt.
Wenn du 511 EUR Gewinn machst, musst du nichts versteuern, wenn du 514 EUR Gewinn machst, musst du 514 EUR Gewinn versteuern, da es sich bei den 512 EUR nicht um einen Freibetrag, sondern um eine Freigrenze handelt.
Der Artikel aus Focus money (#3) ist ja wohl völlig schräg. Das HEV wurde wegen der ehemaligen Körperschaftssteuer eingeführt. Und die Steuerberechnung ist abwegig.
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