werner (76) ersticht hiphopper (33) = freispruch - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 27.02.04 22:43:57 von
neuester Beitrag 09.03.04 10:59:14 von
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http://www.tagesspiegel.de/berlin/index.asp?gotos=http://arc…
Tumulte im Gericht: Freispruch für Rentner, der Hiphopper erstach
Richterin spricht von Tragödie und sinnlosem Tod – aber der Täter sei im Konflikt völlig überfordert gewesen
Von Annette Kögel
Als der Prozess zu Ende ist, können die dicht gedrängt sitzenden Zuschauer nicht mehr an sich halten. „Justizskandal, wo bleibt die Gerechtigkeit?“, ruft eine Frau. „Das darf nicht wahr sein! Der Mann hat einen Menschen umgebracht!“, entfährt es einem jungen Mann. Und der 57-jährige Thomas Grau aus Pankow sagt erregt in die Fernsehkameras: „Für mich ist das Urteil eine Aufforderung zur Selbstjustiz für ältere Menschen.“ Nach drei Verhandlungstagen verkündete die Richterin am Freitag im Namen des Volkes: Werner P., 76, angeklagt wegen Totschlags an dem 33-jährigen Attila Murat „Maxim“Aydin, ist freigesprochen.
„Ich habe seit langem in meiner beruflichen Praxis keine Tragödie mehr erlebt, die mich und auch die Kammer so betroffen hat – und keinen Tod, der so sinnlos war“, sagte die Richterin vor ihrer Urteilsbegründung. Aber P. sei im Konflikt völlig überfordert sowie in seiner Reaktionsfähigkeit eingeschränkt gewesen und habe daher keine andere Möglichkeit für sich gesehen, als sein Gartenmesser zu ziehen. P. dachte, er werde zusammengeschlagen, die vermeintliche Angriffssituation erlaubte die Verteidigung. =etbi?
Dann ruft die Richterin noch einmal in Erinnerung, wie an diesem 13. Juni 2003 zwei Welten aufeinander prallen. Auf der einen Seite der Rentner, sportlich wirkend, von der Frau des Erstochenen zwar als „60-jähriger Möchtegern-Playboy“ beschrieben, aber zu 60 Prozent schwer behindert, auf einem Ohr taub. Ein Ex-DDR-Bürger, der sich „in der heutigen Zeit nicht mehr zu Hause fühlt“, ein „bislang unauffälliger und gesetzestreuer Bürger“. Und da ist der früh auf sich selbst gestellte Türke, äußerlich durch die Statur und seine Glatze Furcht einflößend – in der Hiphopszene aber als Frieden stiftendes und vermittelndes Idol geschätzt. „Hallo“, spricht Maxim den Mann auf belebter Straße von hinten an. Der reagiert nicht, „weil er mit großer Sicherheit nichts hört“, so die Richterin. Aydin interpretiert das als Ignoranz. Er geht dann, so sah das ein Augenzeuge, „barsch und mit aufgebrachtem Gesichtsausdruck auf P. zu“ und fragt, „was denn da gerade bei Plus gewesen sei“. Im Supermarkt hatte der Rentner Aydins Frau zuvor des Diebstahls bezichtigt, weil sie Waren in ihrer Tasche transportierte. „Ob das denn jetzt so üblich sei bei Plus“, hatte P. zu einer Verkäuferin gesagt.
Auch jetzt, im Zusammentreffen mit dem Mann der Kundin, der wohl die Ehre seiner Frau wiederherstellen wollte, sucht P. nicht das direkte Gespräch, sondern sagt zu Aydin: „Na, geh doch zu Plus und frag’ da nach.“ Dann, so die Richterin, steht P. „einen Moment erstarrt und sticht Aydin in den Oberkörper“. Er stirbt an seinem Geburtstag.
Peter Krull, Anwalt von Maxims Sohn, sagte nach dem Urteil, Maxim habe P. zweifelsohne angegriffen. Die „Zweck-Mittel-Relation“ sei aber nicht verhältnismäßig gewesen. Maxims Vater kündigte Revision an; P. habe auch gegen das Waffengesetz verstoßen. Ein deutscher Hiphopper befürchtet, „das Urteil reißt neue Gräben auf“. Ein alter Mann sagt aufgebracht, P. gelte als „rechthaberisch und westfeindlich“; er habe das Messer stets bei sich getragen. Ein junger Ausländer meint, er müsse nun Angst vor Rentnern haben. Andere brüllen drastische Schimpfwörter in die Gerichtsflure. Türen knallen. „Es ist erstaunlich, wie unbeherrscht Menschen sein können“, sagt die Richterin. Sie meint damit nicht den Rentner.
Tumulte im Gericht: Freispruch für Rentner, der Hiphopper erstach
Richterin spricht von Tragödie und sinnlosem Tod – aber der Täter sei im Konflikt völlig überfordert gewesen
Von Annette Kögel
Als der Prozess zu Ende ist, können die dicht gedrängt sitzenden Zuschauer nicht mehr an sich halten. „Justizskandal, wo bleibt die Gerechtigkeit?“, ruft eine Frau. „Das darf nicht wahr sein! Der Mann hat einen Menschen umgebracht!“, entfährt es einem jungen Mann. Und der 57-jährige Thomas Grau aus Pankow sagt erregt in die Fernsehkameras: „Für mich ist das Urteil eine Aufforderung zur Selbstjustiz für ältere Menschen.“ Nach drei Verhandlungstagen verkündete die Richterin am Freitag im Namen des Volkes: Werner P., 76, angeklagt wegen Totschlags an dem 33-jährigen Attila Murat „Maxim“Aydin, ist freigesprochen.
„Ich habe seit langem in meiner beruflichen Praxis keine Tragödie mehr erlebt, die mich und auch die Kammer so betroffen hat – und keinen Tod, der so sinnlos war“, sagte die Richterin vor ihrer Urteilsbegründung. Aber P. sei im Konflikt völlig überfordert sowie in seiner Reaktionsfähigkeit eingeschränkt gewesen und habe daher keine andere Möglichkeit für sich gesehen, als sein Gartenmesser zu ziehen. P. dachte, er werde zusammengeschlagen, die vermeintliche Angriffssituation erlaubte die Verteidigung. =etbi?
Dann ruft die Richterin noch einmal in Erinnerung, wie an diesem 13. Juni 2003 zwei Welten aufeinander prallen. Auf der einen Seite der Rentner, sportlich wirkend, von der Frau des Erstochenen zwar als „60-jähriger Möchtegern-Playboy“ beschrieben, aber zu 60 Prozent schwer behindert, auf einem Ohr taub. Ein Ex-DDR-Bürger, der sich „in der heutigen Zeit nicht mehr zu Hause fühlt“, ein „bislang unauffälliger und gesetzestreuer Bürger“. Und da ist der früh auf sich selbst gestellte Türke, äußerlich durch die Statur und seine Glatze Furcht einflößend – in der Hiphopszene aber als Frieden stiftendes und vermittelndes Idol geschätzt. „Hallo“, spricht Maxim den Mann auf belebter Straße von hinten an. Der reagiert nicht, „weil er mit großer Sicherheit nichts hört“, so die Richterin. Aydin interpretiert das als Ignoranz. Er geht dann, so sah das ein Augenzeuge, „barsch und mit aufgebrachtem Gesichtsausdruck auf P. zu“ und fragt, „was denn da gerade bei Plus gewesen sei“. Im Supermarkt hatte der Rentner Aydins Frau zuvor des Diebstahls bezichtigt, weil sie Waren in ihrer Tasche transportierte. „Ob das denn jetzt so üblich sei bei Plus“, hatte P. zu einer Verkäuferin gesagt.
Auch jetzt, im Zusammentreffen mit dem Mann der Kundin, der wohl die Ehre seiner Frau wiederherstellen wollte, sucht P. nicht das direkte Gespräch, sondern sagt zu Aydin: „Na, geh doch zu Plus und frag’ da nach.“ Dann, so die Richterin, steht P. „einen Moment erstarrt und sticht Aydin in den Oberkörper“. Er stirbt an seinem Geburtstag.
Peter Krull, Anwalt von Maxims Sohn, sagte nach dem Urteil, Maxim habe P. zweifelsohne angegriffen. Die „Zweck-Mittel-Relation“ sei aber nicht verhältnismäßig gewesen. Maxims Vater kündigte Revision an; P. habe auch gegen das Waffengesetz verstoßen. Ein deutscher Hiphopper befürchtet, „das Urteil reißt neue Gräben auf“. Ein alter Mann sagt aufgebracht, P. gelte als „rechthaberisch und westfeindlich“; er habe das Messer stets bei sich getragen. Ein junger Ausländer meint, er müsse nun Angst vor Rentnern haben. Andere brüllen drastische Schimpfwörter in die Gerichtsflure. Türen knallen. „Es ist erstaunlich, wie unbeherrscht Menschen sein können“, sagt die Richterin. Sie meint damit nicht den Rentner.
#1
Ein junger Ausländer meint, er müsse nun Angst vor Rentnern haben
Ein junger Ausländer meint, er müsse nun Angst vor Rentnern haben
Am besten gefielen mir während des Prozesses die Litaneien, dass dieser Maxim ja so ein friedliebender Mensch gewesen sei und keiner Fliege was zuleide tun könnte. Merkwürdig ist nur, dass er seinem Sohn ausgerechnet den Namen Dschihad gegeben hat. Aber das tut zum Prozess ja nichts zur Sache.
TS
TS
spiel mir das lied vom tod
Den Knüller der Saison bietet unsere allseits beliebte Zeitung Hürriyet auf der ersten Seite der Europa-Beilage zu dem Prozess: „Er ist alt, aus dem Osten und deshalb ist es normal, dass er tötet“.
Wenn mal das Satiremagazin Titanic ausverkauft ist: kleiner Tipp - einfach Hürriyet kaufen und sich übersetzen lassen. Einfach immer wieder ein Kracher.
TS
Wenn mal das Satiremagazin Titanic ausverkauft ist: kleiner Tipp - einfach Hürriyet kaufen und sich übersetzen lassen. Einfach immer wieder ein Kracher.
TS
Susi ,liebe Susi
sehr unvorteilhaft kommt,
wie du die Beherrschung verlierst in #3,6 .
Niveau ist billig wie bei BILD ,
Motto :
Hauptsache der Schreiber kam sich vor dabei ! :kotz-smilie-vom-CoAli:
da trifft mich ein wenig der Lehrer Weltschmerz ,da du es eigentlich besser kannst ....
sehr unvorteilhaft kommt,
wie du die Beherrschung verlierst in #3,6 .
Niveau ist billig wie bei BILD ,
Motto :
Hauptsache der Schreiber kam sich vor dabei ! :kotz-smilie-vom-CoAli:
da trifft mich ein wenig der Lehrer Weltschmerz ,da du es eigentlich besser kannst ....
Gut, ich werde daran arbeiten, demnächst mein "Bild-Niveau" auf ein "Hürriyet"-Niveau zu bringen und tue Buße, dass ich das Recht auf Selbstverteidigung nicht in ausreichendem Maße auch unseren türkischen Mitbürgern habe zukommen lassen. Um meine Nachlässigkeit wieder gutzumachen, möchte ich folgende Nachricht nicht unerwähnt lassen:
"Basel
Am 20. Juli 2002 ersticht ein 40jähriger Türke in einem Tram in Basel einen 42-jährigen Schweizer, weil der Hund des Opfers seine Nase in die Einkaufstasche des Täters gesteckt hatte."
Wirklich schlimm, diese Aufdringlichkeit der schweizer vierbeinigen Freunde. Da kann einem ja auch schon mal der Geduldsfaden reißen, da muss man Verständnis haben.
TS
"Basel
Am 20. Juli 2002 ersticht ein 40jähriger Türke in einem Tram in Basel einen 42-jährigen Schweizer, weil der Hund des Opfers seine Nase in die Einkaufstasche des Täters gesteckt hatte."
Wirklich schlimm, diese Aufdringlichkeit der schweizer vierbeinigen Freunde. Da kann einem ja auch schon mal der Geduldsfaden reißen, da muss man Verständnis haben.
TS
20.7.02
hast aber gutes Archiv , TS
was BILD uns damals nicht nennen hätte können , nämlich das Strafmaß ,wird dir sicher ein leichtes sein nachzutragen !
..alleinschon um den guten Vorsätzen sogleich auch Taten folgen zu lassen
hast aber gutes Archiv , TS
was BILD uns damals nicht nennen hätte können , nämlich das Strafmaß ,wird dir sicher ein leichtes sein nachzutragen !
..alleinschon um den guten Vorsätzen sogleich auch Taten folgen zu lassen
http://www.maxim-rip.de/modules.php?name=News&file=article&s…
...
Der Prozess fand grosses Interesse bei
Zuschauern und Journalisten. Interessanterweise
wurde die Verhandlung nach dem ersten Tag in
einen kleineren Saal verlegt, der weniger
Zuschauer fasste. Je weiter der Prozess
voranschritt, desto häufiger wurden Zwischenrufe
und Unmutsäusserungen von den Sitzbänken,
denn der Skandal wurde immer deutlicher.
Am ersten Tag sprach der Täter. Er schilderte
die Situation im Supermarkt so, dass er eine
Verkäuferin darauf aufmerksam machte, wie eine
Frau sich Waren in die Tasche steckte, anstatt
einen Wagen zu benutzen. Als er danach auf der
Strasse war wurde er von zwei jungen Männern
angegriffen, die ihn an seinen Einkaufstaschen
gezogen haben sollen. Er will sein Messer gezogen
haben mit den Worten: “Jungs macht keinen
Quatsch, ich bin bewaffnet!“ Wie das Messer
dann in Maxim’s Brust kam weiss er nicht. Dann
hat er den Einkauf zu seiner Frau zum
Gartengrundstück gebracht und die Polizei
angerufen, die zu diesem Zeitpunkt natürlich schon
nach ihm gesucht hat. Hier wurde im Gerichtssaal
ein Mitschnitt von diesem Anruf vorgespielt, auf
dem der Täter sagte: “Ich habe ihm das Messer
reingezogen. Ich kann mich doch nicht verprügeln
lassen.“ Zwei Polizisten äusserten, dass der Täter
bei der Festnahme einen ängstlichen Eindruck
machte und “von der Rolle“ war. Danach sind
dann die Fotos entstanden, auf denen man sieht,
wie der Mann im Polizeiwagen sitzt und lacht.
Ein unbeteiligter Zeuge sagte dann aus, dass er
gesehen habe, wie Maxim den Mann am Kragen
packte und der mit seinem Arm in Richtung dessen
Brust stiess. An einem anderen Tag kam ein
Gerichtsmediziner zu Wort, der Maxim’s Leiche
obduziert hatte. Er stellte fest, dass die 9 cm lange
Messerklinge durch eine Rippe hindurch (!), durch
das Herz hindurch bis in die Leber eingedrungen
war und eine 13 (!) cm tiefe Wunde hinterliess, an
der das Opfer schnell innerlich verblutete. Der
Experte erklärte, dass man anhand der Verletzung
nicht eindeutig sagen konnte, ob der Täter das
Messer hineingestossen hatte oder Maxim in einer
“dynamischen Situation“ vielleicht in das Messer
gefallen sei. Das wäre ja angeblich auch möglich.
Weiterhin schilderte ein Psychologe das Geschehen
aus seiner Sicht. Er wies darauf hin, dass der Opa
behindert sei, weil er einen Hörschaden hat, deshalb
wahrscheinlich auch gar nicht gehört hatte, wie er
aufgefordert wurde stehen zu bleiben. Ausserdem
hätte der Mann in seinem Leben so viel durchgemacht,
Nazideutschland und die DDR überlebt und komme
mit der heutigen Welt nicht mehr klar. Er hatte Angst
(die Ehefrau des Täters wies darauf hin, dass seine
dritten Zähne und das Hörgerät ja auch so teuer sind)
und hätte sich gewehrt. So nahm das Unheil seinen
Lauf. Die Staatsanwältin, die während der ganzen Tage
schon sehr misstrauisch in Richtung der Zuschauerbänke
geschaut hatte, plädierte auf Freispruch. Die Richterin
folgte bei der Urteilsverkündung dieser Empfehlung.
Im Gerichtsaal kam es zu tumultartigen Szenen. Der
Richterin und den Justizangestellten gelang es nicht für
Ruhe zu sorgen, als sie das Urteil begründete.
...
...
Der Prozess fand grosses Interesse bei
Zuschauern und Journalisten. Interessanterweise
wurde die Verhandlung nach dem ersten Tag in
einen kleineren Saal verlegt, der weniger
Zuschauer fasste. Je weiter der Prozess
voranschritt, desto häufiger wurden Zwischenrufe
und Unmutsäusserungen von den Sitzbänken,
denn der Skandal wurde immer deutlicher.
Am ersten Tag sprach der Täter. Er schilderte
die Situation im Supermarkt so, dass er eine
Verkäuferin darauf aufmerksam machte, wie eine
Frau sich Waren in die Tasche steckte, anstatt
einen Wagen zu benutzen. Als er danach auf der
Strasse war wurde er von zwei jungen Männern
angegriffen, die ihn an seinen Einkaufstaschen
gezogen haben sollen. Er will sein Messer gezogen
haben mit den Worten: “Jungs macht keinen
Quatsch, ich bin bewaffnet!“ Wie das Messer
dann in Maxim’s Brust kam weiss er nicht. Dann
hat er den Einkauf zu seiner Frau zum
Gartengrundstück gebracht und die Polizei
angerufen, die zu diesem Zeitpunkt natürlich schon
nach ihm gesucht hat. Hier wurde im Gerichtssaal
ein Mitschnitt von diesem Anruf vorgespielt, auf
dem der Täter sagte: “Ich habe ihm das Messer
reingezogen. Ich kann mich doch nicht verprügeln
lassen.“ Zwei Polizisten äusserten, dass der Täter
bei der Festnahme einen ängstlichen Eindruck
machte und “von der Rolle“ war. Danach sind
dann die Fotos entstanden, auf denen man sieht,
wie der Mann im Polizeiwagen sitzt und lacht.
Ein unbeteiligter Zeuge sagte dann aus, dass er
gesehen habe, wie Maxim den Mann am Kragen
packte und der mit seinem Arm in Richtung dessen
Brust stiess. An einem anderen Tag kam ein
Gerichtsmediziner zu Wort, der Maxim’s Leiche
obduziert hatte. Er stellte fest, dass die 9 cm lange
Messerklinge durch eine Rippe hindurch (!), durch
das Herz hindurch bis in die Leber eingedrungen
war und eine 13 (!) cm tiefe Wunde hinterliess, an
der das Opfer schnell innerlich verblutete. Der
Experte erklärte, dass man anhand der Verletzung
nicht eindeutig sagen konnte, ob der Täter das
Messer hineingestossen hatte oder Maxim in einer
“dynamischen Situation“ vielleicht in das Messer
gefallen sei. Das wäre ja angeblich auch möglich.
Weiterhin schilderte ein Psychologe das Geschehen
aus seiner Sicht. Er wies darauf hin, dass der Opa
behindert sei, weil er einen Hörschaden hat, deshalb
wahrscheinlich auch gar nicht gehört hatte, wie er
aufgefordert wurde stehen zu bleiben. Ausserdem
hätte der Mann in seinem Leben so viel durchgemacht,
Nazideutschland und die DDR überlebt und komme
mit der heutigen Welt nicht mehr klar. Er hatte Angst
(die Ehefrau des Täters wies darauf hin, dass seine
dritten Zähne und das Hörgerät ja auch so teuer sind)
und hätte sich gewehrt. So nahm das Unheil seinen
Lauf. Die Staatsanwältin, die während der ganzen Tage
schon sehr misstrauisch in Richtung der Zuschauerbänke
geschaut hatte, plädierte auf Freispruch. Die Richterin
folgte bei der Urteilsverkündung dieser Empfehlung.
Im Gerichtsaal kam es zu tumultartigen Szenen. Der
Richterin und den Justizangestellten gelang es nicht für
Ruhe zu sorgen, als sie das Urteil begründete.
...
übrigens hab ich heute im radio gehört, dass
gegen das urteil revision eingelegt wurde.
kann im i-net aber keine quelle dafür finden.
kann das jemand bestätigen?
gegen das urteil revision eingelegt wurde.
kann im i-net aber keine quelle dafür finden.
kann das jemand bestätigen?
sorry, ein schritt zurück:
ein rechtsmittel soll eingelegt worden sein
(kann auch berufung gewesen sein)
ein rechtsmittel soll eingelegt worden sein
(kann auch berufung gewesen sein)
Hat der aktiv Musik gemacht oder warum wird ein 33jähriger als HipHopper bezeichnet?
Ist doch allgemein üblich, laut Tagesspiegel:
Polizei klagt: Justiz lässt Schwerverbrecher laufen
In einem Brief an die Innenverwaltung beschwert sich das Landeskriminalamt über zehn krasse Fälle mit Bewährung oder Haftverschonung
Von Werner Schmidt
Die Justiz lässt häufig Schwerverbrecher laufen. Darüber beklagt sich das Landeskriminalamt (LKA) Berlin in einem Brief an die Innenverwaltung. Darin werden zehn Fälle exemplarisch aufgeführt. In einem besonders krassen Fall geriet sogar der „Kronzeuge“ der Polizei dadurch in Lebensgefahr. Durch seine Aussage konnte zwar ein polizeibekannter Dealer und Waffenhändler festgenommen werden. Aber die Justiz ließ den Libanesen laut Polizei nach seiner Verurteilung (drei Jahre neun Monate Haft) wieder laufen – ohne die Polizei zu informieren. Die erfuhr erst aus der Szene, dass der Mann wieder auf freiem Fuß war und konnte den Informanten vor Racheakten schützen. Die Justiz wies gestern die Vorwürfe zurück.
„Wir nehmen die Täter nach langwierigen Ermittlungen fest und ruckzuck sind sie wieder draußen“, kritisierte ein Ermittler. Die Polizeiführung wollte sich zu dem Mitte Dezember geschriebenen Brief nicht äußern: „Wir als Polizei befinden uns in einem Abstimmungsprozess mit dem Senat und der Justiz, und der dauert noch an“, sagte eine Polizeisprecherin.
In dem vom stellvertretenden Leiter des LKA Berlin, Heinz Jankowiak, unterzeichneten Brief heißt es unter anderem: „Diese Art der Vollstreckung von Freiheitsstrafen dürfte ( . . .) nicht geeignet sein, generalpräventive Effekte durch eine Verurteilung wirksam werden zu lassen“. Aufgeführt ist unter anderem der Fall eines Türstehers, der im Februar 2001 wegen Kokainhandels im zweistelligen Kilobereich zu sechs Jahren sechs Monaten Haft verurteilt worden war. Aber gleich nach dem Urteil wurde der jetzt 36-jährige Mann auf freien Fuß gesetzt. Erst eineinhalb Jahre später wurde er zum Haftantritt aufgefordert. Zwar ging er freiwillig ins Gefängnis, aber er hätte die Zeit in Freiheit ebenso nutzen können, um weitere Straftaten zu verüben, kritisierte die Polizei. Unverständlich für die Ermittler ist auch das Urteil gegen zwei Angehörige einer arabischen Großfamilie. Sie schlugen dem Schreiben der Kripo zufolge einen arabischen Immobilienmakler zum Krüppel und erhielten dafür 24 und 17 Monaten Haft. Obwohl die Täter einschlägig vorbestraft waren, wurden sie nur zu Bewährungstrafen verurteilt.
Ein Türsteher wurde zwei Mal wegen Drogenhandels verurteilt und jedes Mal wieder laufen gelassen. Er wurde erst im April 2003 wieder festgenommen. Die Polizei nennt die Vollstreckungsentscheidungen „nicht nachzuvollziehen". Wegen Drogenhandels und versuchter räuberischer Erpressung wurde Ende April 2003 ein jetzt 32-jähriger Mann zu fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Er hatte bis dahin 20 Monate in U-Haft verbracht, mit dem Urteil wurde er freigelassen. Das Kammergericht korrigierte diese Entscheidung zwei Wochen später.
Der Angehörige eines als gewalttätig bekannten libanesisch-kurdischen Clans wurde nach einem Mammutverfahren und 14 Monaten U-Haft im Novemver 2002 zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Am selben Tag beschloss das Gericht, den Mann und mehrere seiner mitverurteilten Clan-Angehörigen gegen Meldeauflagen freizulassen. Strafantritt sollte gegen Weihnachten sein; nach Polizeiangaben ist das bis heute nicht geschehen. Stattdessen geriet der Clan in der Silvesternacht in einen gewaltsamen Streit, der wenige Täge später in einem Tötungsversuch gipfelte.
Der Landeschef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Eberhard Schönberg sagte: „Die Kriminellen feiern eine solche Verfahrensweise als einen Sieg über den Rechtsstaat.“
In der Justizverwaltung ist das Schreiben mit den Beispielen unbekannt: „Es ist uns nicht zugeleitet worden“, sagte Justizsprecherin Andrea Boehnke. Bei der Mehrzahl der aufgeführten Fälle handele es sich aber um richterliche Entscheidungen, auf die die Justizverwaltung keinen Einfluss nehmen könne.
Die Senatsinnenverwaltung hielt es nicht für nötig, die Justiz darüber zu informieren: „Es sind aus unserer Sicht alte Fälle“, sagte der Sprecher der Innenverwaltung, Peter Fleischmann. Die Fälle sollen demnächst in der Kooperationsgruppe zwischen LKA und Staatsanwaltschaft besprochen werden. Diese Gruppe war gegründet worden, nachdem es im vergangenen Jahr bereits einmal Streit zwischen Polizei und Justiz gegeben hatte. Damals ging es um vorwiegend jugendliche Intensivtäter, die trotz zahlreich begangener Straftaten immer wieder auf freien Fuß kamen.
Polizei klagt: Justiz lässt Schwerverbrecher laufen
In einem Brief an die Innenverwaltung beschwert sich das Landeskriminalamt über zehn krasse Fälle mit Bewährung oder Haftverschonung
Von Werner Schmidt
Die Justiz lässt häufig Schwerverbrecher laufen. Darüber beklagt sich das Landeskriminalamt (LKA) Berlin in einem Brief an die Innenverwaltung. Darin werden zehn Fälle exemplarisch aufgeführt. In einem besonders krassen Fall geriet sogar der „Kronzeuge“ der Polizei dadurch in Lebensgefahr. Durch seine Aussage konnte zwar ein polizeibekannter Dealer und Waffenhändler festgenommen werden. Aber die Justiz ließ den Libanesen laut Polizei nach seiner Verurteilung (drei Jahre neun Monate Haft) wieder laufen – ohne die Polizei zu informieren. Die erfuhr erst aus der Szene, dass der Mann wieder auf freiem Fuß war und konnte den Informanten vor Racheakten schützen. Die Justiz wies gestern die Vorwürfe zurück.
„Wir nehmen die Täter nach langwierigen Ermittlungen fest und ruckzuck sind sie wieder draußen“, kritisierte ein Ermittler. Die Polizeiführung wollte sich zu dem Mitte Dezember geschriebenen Brief nicht äußern: „Wir als Polizei befinden uns in einem Abstimmungsprozess mit dem Senat und der Justiz, und der dauert noch an“, sagte eine Polizeisprecherin.
In dem vom stellvertretenden Leiter des LKA Berlin, Heinz Jankowiak, unterzeichneten Brief heißt es unter anderem: „Diese Art der Vollstreckung von Freiheitsstrafen dürfte ( . . .) nicht geeignet sein, generalpräventive Effekte durch eine Verurteilung wirksam werden zu lassen“. Aufgeführt ist unter anderem der Fall eines Türstehers, der im Februar 2001 wegen Kokainhandels im zweistelligen Kilobereich zu sechs Jahren sechs Monaten Haft verurteilt worden war. Aber gleich nach dem Urteil wurde der jetzt 36-jährige Mann auf freien Fuß gesetzt. Erst eineinhalb Jahre später wurde er zum Haftantritt aufgefordert. Zwar ging er freiwillig ins Gefängnis, aber er hätte die Zeit in Freiheit ebenso nutzen können, um weitere Straftaten zu verüben, kritisierte die Polizei. Unverständlich für die Ermittler ist auch das Urteil gegen zwei Angehörige einer arabischen Großfamilie. Sie schlugen dem Schreiben der Kripo zufolge einen arabischen Immobilienmakler zum Krüppel und erhielten dafür 24 und 17 Monaten Haft. Obwohl die Täter einschlägig vorbestraft waren, wurden sie nur zu Bewährungstrafen verurteilt.
Ein Türsteher wurde zwei Mal wegen Drogenhandels verurteilt und jedes Mal wieder laufen gelassen. Er wurde erst im April 2003 wieder festgenommen. Die Polizei nennt die Vollstreckungsentscheidungen „nicht nachzuvollziehen". Wegen Drogenhandels und versuchter räuberischer Erpressung wurde Ende April 2003 ein jetzt 32-jähriger Mann zu fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Er hatte bis dahin 20 Monate in U-Haft verbracht, mit dem Urteil wurde er freigelassen. Das Kammergericht korrigierte diese Entscheidung zwei Wochen später.
Der Angehörige eines als gewalttätig bekannten libanesisch-kurdischen Clans wurde nach einem Mammutverfahren und 14 Monaten U-Haft im Novemver 2002 zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Am selben Tag beschloss das Gericht, den Mann und mehrere seiner mitverurteilten Clan-Angehörigen gegen Meldeauflagen freizulassen. Strafantritt sollte gegen Weihnachten sein; nach Polizeiangaben ist das bis heute nicht geschehen. Stattdessen geriet der Clan in der Silvesternacht in einen gewaltsamen Streit, der wenige Täge später in einem Tötungsversuch gipfelte.
Der Landeschef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Eberhard Schönberg sagte: „Die Kriminellen feiern eine solche Verfahrensweise als einen Sieg über den Rechtsstaat.“
In der Justizverwaltung ist das Schreiben mit den Beispielen unbekannt: „Es ist uns nicht zugeleitet worden“, sagte Justizsprecherin Andrea Boehnke. Bei der Mehrzahl der aufgeführten Fälle handele es sich aber um richterliche Entscheidungen, auf die die Justizverwaltung keinen Einfluss nehmen könne.
Die Senatsinnenverwaltung hielt es nicht für nötig, die Justiz darüber zu informieren: „Es sind aus unserer Sicht alte Fälle“, sagte der Sprecher der Innenverwaltung, Peter Fleischmann. Die Fälle sollen demnächst in der Kooperationsgruppe zwischen LKA und Staatsanwaltschaft besprochen werden. Diese Gruppe war gegründet worden, nachdem es im vergangenen Jahr bereits einmal Streit zwischen Polizei und Justiz gegeben hatte. Damals ging es um vorwiegend jugendliche Intensivtäter, die trotz zahlreich begangener Straftaten immer wieder auf freien Fuß kamen.
die Wiedervorlageautomatik meldet sich mit abermaligem Aufruf an TS , @tiramisusi zu #9 ,die da lautete :
...
hast aber gutes Archiv , TS
was BILD uns damals nicht nennen hätte können , nämlich das Strafmaß ,wird dir sicher ein leichtes sein nachzutragen !
...
...
hast aber gutes Archiv , TS
was BILD uns damals nicht nennen hätte können , nämlich das Strafmaß ,wird dir sicher ein leichtes sein nachzutragen !
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