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    Rot-Grün strafft Zügel am Grauen Markt - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.03.04 23:11:30 von
    neuester Beitrag 12.03.04 23:19:35 von
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      schrieb am 12.03.04 23:11:30
      Beitrag Nr. 1 ()
      Aus der FTD vom 12.3.2004

      Rot-Grün strafft Zügel am Grauen Markt
      Von Claus Hulverscheidt, Berlin, und Doris Grass, Hamburg

      Mit schärferen Vorschriften will Berlin die Anleger besser schützen. Auch Finanzierungsmöglichkeiten für den Mittelstand sollen verbessert werden.

      Die Bundesregierung will die Aufsicht über den Grauen Kapitalmarkt verschärfen und Privatanleger besser vor Betrügereien schützen. Finanzstaatssekretärin Barbara Hendricks sagte am Donnerstag in Berlin, die angebotenen Produkte müssten transparenter gestaltet und die Haftungsansprüche der Investoren erweitert werden. Darüber hinaus kündigte sie eine generelle Verschärfung der Insiderregeln sowie der Veröffentlichungspflichten für Topmanager an, die mit Aktien des eigenen Unternehmens handeln.

      Der Graue Kapitalmarkt, über den unter anderem Unternehmensanteile verkauft werden, die keine Wertpapiere sind, wird bislang kaum beaufsichtigt und reguliert. Der zuständige Abteilungsleiter im Finanzministerium, Jörg Asmussen, betonte, solchen Emissionen komme wegen der Zurückhaltung vieler Banken bei der Kreditvergabe eine immer größere Bedeutung für die Finanzierung des Mittelstands zu. "Daran wollen wir auch nicht rütteln. Wir wollen aber, dass Privatanleger klare Informationen erhalten", sagte er.



      Anzeigen werden aus Scham gescheut


      Laut Kriminalstatistik gab es im Jahr 2002 rund 15.700 Fälle von Beteiligungs- und Kapitalanlagenbetrug. Dadurch entstand ein Schaden von 290 Mio. Euro. Weil viele Anleger aus Scham, hereingelegt worden zu sein, Betrüger aber gar nicht erst anzeigen, liegt der tatsächliche Schaden vermutlich viel höher. Schätzungen reichen bis zu 30 Mrd. Euro.


      Um solche Fälle einzudämmen, muss künftig auch bei der Emission von Anteilen an Firmen und Treuhandvermögen am Grauen Markt ein Verkaufsprospekt erstellt und bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hinterlegt werden. Wer dies versäumt oder falsche Angaben macht, haftet dafür.


      Damit die Finanzierung von Kleinbetrieben nicht behindert wird, plant die Regierung eine Bagatellgrenze: Umfasst das Angebot nicht mehr als 20 Anteile und liegt der Gesamtverkaufspreis unter 40.000 Euro, entfällt die Prospektpflicht. Dies gilt auch für Emissionen, bei denen ein einziger Anteilsschein teurer als 40.000 Euro ist. In diesem Fall könne man davon ausgehen, dass es sich um "sachkundige" Anleger handele, sagte Hendricks. Das Deutsche Aktieninstitut (DAI) bezeichnete diese Grenze allerdings als viel zu niedrig und verlangte einen Wert im "deutlich sechsstelligen Bereich".



      Schärfere Anzeigepflicht von Führungskräften


      Darüber hinaus will die Regierung die von der Europäischen Union beschlossene Richtlinie zur Bekämpfung von Marktmanipulationen und Insidergeschäften umsetzen. Laut Entwurf ist künftig der Insiderhandel mit allen Finanzinstrumenten verboten. Darüber hinaus wird bereits der Versuch, solche Geschäfte zu tätigen, strafbar. Hendricks räumte allerdings ein, dass die Behörden einem Verdacht nur nachgehen könnten, wenn Anzeige erstattet werde.


      Auch die Anzeigepflicht von Führungskräften, die Aktien des eigenen Unternehmens kaufen oder verkaufen, wird verschärft: Nicht nur Familienangehörige von Managern müssen künftig Geschäfte anmelden, sondern weitere nahe stehende Personen. Zugleich soll die BaFin die Zusammenarbeit mit ihren Partnerbehörden in der EU ausbauen. "Mit der Reform schaffen wir einheitliche Spielregeln", sagte Asmussen.


      Die Regierung will zudem den Bundesländern mehr Flexibilität bei der Besetzung der Börsenräte einräumen. Auch eine Reform der Börsenaufsicht, die Ländersache ist, ist geplant, aber erst im Laufe des Jahres. Asmussen deutete die Richtung schon an: "In einem einheitlichen EU-Finanzmarkt ist ein Flickenteppich bei der Börsenaufsicht nicht zeitgemäß."


      Der CDU/CSU-dominierte Bundesrat muss sämtlichen Änderungen des Reformpakets zustimmen. Hendricks geht aber davon aus, dass es keine substanziellen Änderungswünsche geben wird. Die neuen Regeln zum Insiderhandel und zu den Börsenräten sollen bereits in diesem Herbst, die Reformen auf dem Grauen Kapitalmarkt im Frühjahr des kommenden Jahres in Kraft treten.



      © 2004 Financial Times Deutschland

      URL des Artikels: http://www.ftd.de/bm/ga/1079023220067.html
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      schrieb am 12.03.04 23:19:35
      Beitrag Nr. 2 ()
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