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    Unfallwagen Kauf und die Folgen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.03.04 01:40:00 von
    neuester Beitrag 20.04.04 19:14:08 von
    Beiträge: 15
    ID: 838.792
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      schrieb am 24.03.04 01:40:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      wer kennt sich aus?

      Sachverhalt:
      Person X, Kaufmann kauft einen Wagen bei einem Händler Y.
      Händler Y gibt nicht an, dass der Wagen einen Unfallschaden hat.
      Unmittelbar nach dem Kauf lässt Person X den Wagen beim ADAC untersuchen. Ergebnis: Der Wagen hatte einen erheblichen Unfall, der schlecht repariert wurde. Dadurch gelang auch Wasser in das Fahrzeuginnere. Die Sitzschienen sind sichtbar angerostet.

      Person X will den Wagen zurückgeben. Person Y behauptet, der Wagen sei kein Unfallwagen und verweigert die "Rückbereinigung".

      Es kommt zu einer Klage.

      Der Richter will ein weiteres Gutachten. Laut neuem Gutachten muss der Wagen einen erheblichen Unfallschaden gehabt haben und ist zudem teilweise verkehrsunsicher, da die Nebelschlussleuchte und das Gebläse nicht funktionieren.

      Der Richter sagt: Ich kann mich nicht entscheiden!:
      Einigt euch. Der Kläger soll den Wagen behalten und 1/3 des Fahrzeugpreises bekommen. Die Kosten des Verfahrens sollen gegeneinander aufgehoben werden.

      Nun überlegt sicht Person X, ob der Richter einen Schaden hat oder ob das gängige Praxis ist. Ist Befangenheit im Spiel?

      Was ist eure neutrale Meinung?
      Gar irgendwelche Urteile?

      Über Antworten freue ich mich schon!
      Grüße
      Avatar
      schrieb am 24.03.04 02:27:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      Dem Richter einen arschtritt versetzen wegen unfähigkeit,da der händler in betrügerischer absicht gehandelt hat,selbst bei unwissenheit ist er zur rücknahme verpflichtet.
      Avatar
      schrieb am 24.03.04 07:58:54
      Beitrag Nr. 3 ()
      also sorry, aber erstens ist der anwalt unfähig, dann der richter. aber "endaxi" hat recht. händler ist zur rücknahme verpflichtet. auch bei angeblicher unwissenheit. schnapp dir einen anderen anwalt.
      Avatar
      schrieb am 24.03.04 08:00:51
      Beitrag Nr. 4 ()
      übrigens... lass dich nicht darauf ein, 1/3 des fahrzeugpreises zu bekommen. dann hast du das KFZ an der backe und kannst es niemals mehr verkaufen. auch nicht mit diesem preisnachlass.

      aber mail mich mal an... woher bist du?
      Avatar
      schrieb am 24.03.04 08:31:47
      Beitrag Nr. 5 ()
      Bin selber Autoverkäufer. Ein nachwiesenes Unfallfahrzeug muß der Händler zurücknehmen, wenn er es als unfallfrei verkauft hatte. In diesem Fall darf nicht einmal ein Abschlag für die Kilometer und den Haltereintrag gemacht werden. der Kaufvertrag wird ZWINGEND - er ist nichtig !!!!!
      Auto zurück und Geld zurück !!!!!!!! GANZ KLAR.
      Den Richter wegen unfähigkeit anzeigen !
      Eindeutig!

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      Avatar
      schrieb am 24.03.04 08:46:42
      Beitrag Nr. 6 ()
      Genau so ist es !:cool: :cool:
      Avatar
      schrieb am 24.03.04 11:18:59
      Beitrag Nr. 7 ()
      Laut neuem Gutachten muss der Wagen einen erheblichen Unfallschaden gehabt haben und ist zudem teilweise verkehrsunsicher, da die Nebelschlussleuchte und das Gebläse nicht funktionieren.

      Den Gutachter kannst Du gleich mit verklagen. :rolleyes:

      Vielleicht war ja noch der Aschenbecher voll....und daher auch verkehrsunsicher :D
      Avatar
      schrieb am 24.03.04 12:26:15
      Beitrag Nr. 8 ()
      Tja, ob das so einfach ist, einen Richter zu wechseln?:)
      Denke mal, nur durch die II. Instanz ist das möglich...

      Wer trägt eigentlich die Kosten einer Strafanzeige? Und wie hoch sind die? Kennt sich jemand aus?:look:
      Avatar
      schrieb am 24.03.04 12:32:24
      Beitrag Nr. 9 ()
      Wechsel doch erstmal Deinen Anwalt. :rolleyes:

      Der scheint ja von nichts ne Ahnung zu haben, wenn Du dauern im Board nachfragen musst :cry:
      Avatar
      schrieb am 24.03.04 12:34:32
      Beitrag Nr. 10 ()
      :laugh:
      Es geht hier nicht um mich und meinen Fall.

      Ein guter Freund von mir hat dies Sch... am Hals.

      Also er sagt, dass der Anwalt gut ist. Der Anwalt würde über den Richter fluchen...

      :)
      Avatar
      schrieb am 24.03.04 12:36:46
      Beitrag Nr. 11 ()
      THEMA: Gute Anwälte


      Ich aus meiner Erfahtung weiss, dass es sowas wir gute Anwälte nicht existiert.
      Meistens können sie sich nicht in den Fall hineinversetzen...
      Ich denke, dass es immer am Richter liegt.
      Ich hatte auch einen Fall, wo der Richter keinen Durchblick hatte und formlich bat, dass ich mich gütlich einigen soll...
      :(
      Avatar
      schrieb am 24.03.04 12:53:49
      Beitrag Nr. 12 ()
      Nagut, dann noch ein Tipp von mir:
      Sag Deinem "Freund", daß ER seinen Anwalt fragen soll.

      Ich fluche auch über Richter... bin ich nun ein guter Anwalt :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 24.03.04 13:00:16
      Beitrag Nr. 13 ()
      Die Gesamten Kosten hat der zu tragen, der an dem ganzen Mist schuld ist ! Also nächste Instanz --> neuer Richter neues Urteil keine Probleme .
      Schuld ist der Händler.Der hat die Pflicht, das Fahrzeug auf seine unfallfreiheit zu überprüfen.
      Avatar
      schrieb am 24.03.04 19:49:12
      Beitrag Nr. 14 ()
      Wann wurde der PKW gekauft?

      Der Grund warum der Richter auf eine Einigung heraus will ist der, dass er in diesem Falle kein Urteil schreiben will. Faule Sau - das gehört natürlich bestraft :D

      Tritt Deinem Anwalt gehörig in den Arsch. Er soll sich auf keinen Vergleich einlassen. Das machen Anwälte allerdings ganz gerne, da sie in einem solchem Fall ein deutlich höheres Honorar fordern können :mad:

      Bei einem vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich hättest Du erst gar nicht klagen brauchen. Sofern es nicht ein absolut teurer Wagen war, werden Anwalts- und Gerichtgebühr die Kaufpreisminderung um 1/3 aufzehren!

      Also tritt Anwalt und Richter kräftig in den Arsch :D
      Avatar
      schrieb am 20.04.04 19:14:08
      Beitrag Nr. 15 ()
      Jetzt kommt der HAMMER:

      Die Klage wurde abgewiesen.
      Begründung:

      Der Käufer hätte erkennen müssen, dass es sich um einen Unfallwagen handelt. Er hat somit grob fahrlässig gehandelt.
      Ausserdem: Der Käufer könne nicht belegen, dass die Schäden von ihm selbst verursacht wurden

      Ist das nicht der Hammer?
      Einzelheiten kann ich schreiben, wenn mein Bekannter mir die Urteilsbegründung zeigt.

      Mal ne Frage:
      Darf jeder Richter werden? Ich denke der Mann ist durchgehend besoffen! WOW!


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