Langsames Finanzamt - was tun ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 29.02.00 17:48:57 von
neuester Beitrag 09.03.00 10:18:05 von
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Hallo,
ich weiß, daß ich hier "ein wenig falsch" bin, aber vielleicht kann mir ja trotzdem jemand einen Tip geben.
Ich schlage mich seit vielen, vielen Monaten mit einem Einspruch gegen meinen Steuerbescheid 1997 mit der Rechtsbehelfstelle des FA rum. Alles was ich in den letzten 7 Monaten (!) auf 2 Anfragen bekam, war eine Art Formbrief, der besagt, daß "die Bearbeitung u.U erst nach einiger Zeit aufgenommen werden kann, weil die Rechtsbehelfstelle grundsätzlich in der Reihenfolge der Einspruchseingänge entscheiden muß und bereits eine größere Zahl von älteren Einsprüchen vorliegt" (Zitat)
Das nervt mich mittlerweile, da ich weiter auf mein Geld warte.
Kann ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit einleiten lassen ? Oder was für Rechtsmittel habe ich sonst ?
Ich bin für jeden Tip dankbar !
Holger
ich weiß, daß ich hier "ein wenig falsch" bin, aber vielleicht kann mir ja trotzdem jemand einen Tip geben.
Ich schlage mich seit vielen, vielen Monaten mit einem Einspruch gegen meinen Steuerbescheid 1997 mit der Rechtsbehelfstelle des FA rum. Alles was ich in den letzten 7 Monaten (!) auf 2 Anfragen bekam, war eine Art Formbrief, der besagt, daß "die Bearbeitung u.U erst nach einiger Zeit aufgenommen werden kann, weil die Rechtsbehelfstelle grundsätzlich in der Reihenfolge der Einspruchseingänge entscheiden muß und bereits eine größere Zahl von älteren Einsprüchen vorliegt" (Zitat)
Das nervt mich mittlerweile, da ich weiter auf mein Geld warte.
Kann ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit einleiten lassen ? Oder was für Rechtsmittel habe ich sonst ?
Ich bin für jeden Tip dankbar !
Holger
nach 6 monaten ist die beschwerde wegen untätigkeit meines kenntnisstand´s möglich
ich rate jedoch dazu vorher einmal persöhnlich mit den zuständigen leuten (eventuell auch 2 hierarchien höher) zu sprechen
wirkt meistens wunder
ich rate jedoch dazu vorher einmal persöhnlich mit den zuständigen leuten (eventuell auch 2 hierarchien höher) zu sprechen
wirkt meistens wunder
Untätigkeitsanspruch gem. § 347 Abs. 1 Satz 2 AO möglich, wenn nicht innerhalb einer angemessenen Frist entschieden worden ist. Diese Frist beträgt 6 Monate, wenn also 6 Monate NIX kam, dann hast du damit Erfolg, ansonsten hat es lediglich psychologische Wirkung.
Das mit der beabsichtigten Dienstaufsichts- bzw. Untätigkeitsbeschwerde würde ich mir an deiner Stelle gut überlegen.
Denn eins ist klar: Selbst wenn du dich an einen Vorgesetzten des Sachbearbeiters wendest, wird dieser niemals nach außen hin ein Verschulden bzw. Untätigkeit seines "Untergegebenen" einräumen.
In der Praxis wird der Sachbearbeiter selbst eine enstprechende Stellungnahme zu deinen Vorwürfen verfassen, die dann wiederum von seinem Dienstvorgesetzten unterschrieben wird.
Darüberhinaus machst du dir damit beim Finanzamt keine Freunde, das heißt, du mußt damit rechnen, daß dein Steuerfall nun ganz besonders intensiv geprüft wird.
Und da das Finanzamt das Recht hat, in einem Einspruchsverfahren die gesamte Steuerfestsetzung, also nicht nur die deiner Meinung nach strittigen Punkte, genau unter die Lupe zu nehmen, kann die Sache auch nach hinten losgehen ( sog. Verböserung), wenn evtl. Fehler entdeckt werden, die sich bislang zu deinen Gunsten ausgewirkt haben.
Ich kann dir deshalb nur raten, wie bereits weiter oben angesprochen,
den zuständigen Bearbeiter persönlich anzurufen bzw. aufzusuchen, um im dein Anliegen nochmals zu schildern bzw. zu klären, woran eine schnellere Erledigung scheitert,
Gruß
Bayer
Denn eins ist klar: Selbst wenn du dich an einen Vorgesetzten des Sachbearbeiters wendest, wird dieser niemals nach außen hin ein Verschulden bzw. Untätigkeit seines "Untergegebenen" einräumen.
In der Praxis wird der Sachbearbeiter selbst eine enstprechende Stellungnahme zu deinen Vorwürfen verfassen, die dann wiederum von seinem Dienstvorgesetzten unterschrieben wird.
Darüberhinaus machst du dir damit beim Finanzamt keine Freunde, das heißt, du mußt damit rechnen, daß dein Steuerfall nun ganz besonders intensiv geprüft wird.
Und da das Finanzamt das Recht hat, in einem Einspruchsverfahren die gesamte Steuerfestsetzung, also nicht nur die deiner Meinung nach strittigen Punkte, genau unter die Lupe zu nehmen, kann die Sache auch nach hinten losgehen ( sog. Verböserung), wenn evtl. Fehler entdeckt werden, die sich bislang zu deinen Gunsten ausgewirkt haben.
Ich kann dir deshalb nur raten, wie bereits weiter oben angesprochen,
den zuständigen Bearbeiter persönlich anzurufen bzw. aufzusuchen, um im dein Anliegen nochmals zu schildern bzw. zu klären, woran eine schnellere Erledigung scheitert,
Gruß
Bayer
1. Laß das mit der Aufsichtsbeschwerde. Gibt nur böses Blut und wenn Du an den richtigen gerätst, bekommst Du eine Einspruchsentscheidung (ablehnend)obwohl der Bearbeiter weiß, daß Du recht hast. D.h, Du bekommst die Kohle erst Jahre später vom Finanzgericht.
2. Eine Verböserung muß Dir im voraus angezeigt werden. Du kannst dann den Einspruch zurückziehen.
3. Ich kenne Finanzämter, da liegen die Rechtsbehelfstellen so zu, daß 2-3 Jahre bis zur Erledigung eines Einspruches vergehen.
4. Geh zu Deinem Einspruchssachbearbeiter und rede mit Ihm. Vielleicht zieht er Deinen Fall ja vor, wenn er so eindeutig ist.
(ich glaube aber ehrlich gesagt da nicht so dran. Zumindest Dein EST-Sachbearbeiter meint, Dein Einspruch habe keine Aussicht auf Erfolg.Sonst wäre der nicht bei der Rechtsbehelfstelle gelandet).
2. Eine Verböserung muß Dir im voraus angezeigt werden. Du kannst dann den Einspruch zurückziehen.
3. Ich kenne Finanzämter, da liegen die Rechtsbehelfstellen so zu, daß 2-3 Jahre bis zur Erledigung eines Einspruches vergehen.
4. Geh zu Deinem Einspruchssachbearbeiter und rede mit Ihm. Vielleicht zieht er Deinen Fall ja vor, wenn er so eindeutig ist.
(ich glaube aber ehrlich gesagt da nicht so dran. Zumindest Dein EST-Sachbearbeiter meint, Dein Einspruch habe keine Aussicht auf Erfolg.Sonst wäre der nicht bei der Rechtsbehelfstelle gelandet).
Vielen Dank für alle Tips und Infos !
Nachdem ich es trotz der (vielleicht zurecht) vorgetragenen Warnungen doch gewagt habe, den "bösen Brief" abzusenden, ging alles richtig schnell.
3 Tage später war ein akzeptabler Vorschlag zur Lösung und Erledigung meines Einspruchs im Briefkasten, und ich habe heute mit dem Sachbearbeiter telefoniert und er versprach innerhalb von 10 Tagen die Abrechnung abzuschliessen.
Holger
Nachdem ich es trotz der (vielleicht zurecht) vorgetragenen Warnungen doch gewagt habe, den "bösen Brief" abzusenden, ging alles richtig schnell.
3 Tage später war ein akzeptabler Vorschlag zur Lösung und Erledigung meines Einspruchs im Briefkasten, und ich habe heute mit dem Sachbearbeiter telefoniert und er versprach innerhalb von 10 Tagen die Abrechnung abzuschliessen.
Holger
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