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    Erbschaft - Notartermin - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.04.04 16:20:56 von
    neuester Beitrag 05.04.04 16:57:47 von
    Beiträge: 3
    ID: 844.241
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      schrieb am 05.04.04 16:20:56
      Beitrag Nr. 1 ()
      Frage: Wenn ein Erblasser ein notarielles Testament errichtet hat und es kommt nach dessen Ableben zur Testamentseröffnung, wie werden die rechtmässigen Erben dann informiert? Müssen alle persönlich kommen und das Testament wird dann verlesen? Erfahren die Erben untereinander was sie verebt bekamen? Oder werden alle nur angeschrieben und bekommen schriftlich mitgeteilt was sie erbten? Danke für Eure Antworten. Gruss
      Avatar
      schrieb am 05.04.04 16:31:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      das testament wird eröffnet und jeder erbe und auch gesetzliche erben bekommen vom nachlassgericht ( in baden sind das die notariate ) eine kopie des eröffenten testamentes übersandt.

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 05.04.04 16:57:47
      Beitrag Nr. 3 ()
      Denke auch daran,wenn nichts außer Schulden zu holen sind und du das Erbe nicht ausschlägst,dann darfst du auch noch die Bestattungskosten u.s.w übernehmen.Du mußt schriftlich beim Amtsgericht das bestätigen lassen,sonst kann es eine unangenehme Überraschung geben.


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