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    Spekulationssteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.05.04 10:13:02 von
    neuester Beitrag 16.05.04 14:31:33 von
    Beiträge: 11
    ID: 860.461
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      schrieb am 16.05.04 10:13:02
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe meine Einkommenssteuererklärung abgegeben und einen Spekulationsgewinn erziet den ich natürlich angeben mußte. Disen Gewinn habe ich in erster Linie durch Kauf und Verkauf der Aktie Energiekontor erzielt und durch folgende Goldaktien.
      Emperor
      Durban
      Bema
      Avgold
      Western Areas
      Queenston

      Das Finazamt fordert von mir herauszufinden, ob Spekugewinne aus diesen Aktien dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen oder nicht. Kann mir jemand weiterhelfen wie ich das herausfinden kann?
      Wenn sie dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen, dann wird nur aus der Hälfte des von mir angegebenen Spekugewinns die Spekusteuer kassiert.
      Danke im voraus
      Avatar
      schrieb am 16.05.04 10:37:05
      Beitrag Nr. 2 ()
      frage einen steuerberater, der kann dir diese frage beantworten..kostet zwar ein paar euro, lohnt sich aber sicher..

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 16.05.04 10:39:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      Gilt das Halbeinkünfteverfahren nicht seit 2002 generell für alle "Spekulationsgewinne" die mit Aktien erzielt werden (ausser Fonds, Optionsscheine, etc.) ?

      MichaJ
      Avatar
      schrieb am 16.05.04 11:02:05
      Beitrag Nr. 4 ()
      Eigentlich muß der Steuerbearbeiter das selber wissen. Es ist schon stark, wenn der Bearbeiter dich nach den Steuergesetzen fragt. Du riskierst aber nichts, wenn du kurz zurückschreibst: "Das Halbeinkünfteverfahren gilt für alle Aktien, auch für ausländische."
      Avatar
      schrieb am 16.05.04 11:30:29
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich kann nur noch k******, wenn ich sowas lese. Dieses Steuersystem ist so etwas von lächerlich. Auch bei mir wußte die Steuefahndung nichts vom BVerfG-Urteil bzw. was überhaupt die "Spekusteuer" genau ist.

      Kein Mensch blickt mehr durch, vor allem nicht die Steuer"berater".

      Zur Frage: Halbeinkünfteverfahren gilt aber für alle Aktien, mittlerweile.

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      schrieb am 16.05.04 12:06:28
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wie sieht es mit der Speku-Steuer aus wenn ich Aktienfonds vor einem Jahr wieder verkaufe?
      Gruß rattelu
      Avatar
      schrieb am 16.05.04 12:37:52
      Beitrag Nr. 7 ()
      Oh, oh, das ist ja ganz schön tragisch, wie wenig ihr euch auskennt. Aber egal, ab diesen Jahr wird es ja für euch einfacher. Dann müssen nämlich die Banken eure Einnahmen aus privaten Veräußerungsgeschäften dem Bundesamt für Finanzen melden und euer Finanzamt kann dann zur Not auf diese Daten zurückgreifen.

      Alles wird gut!:D
      Avatar
      schrieb am 16.05.04 12:44:56
      Beitrag Nr. 8 ()
      @Goldiger: Aus welchem Kalenderjahr stammen denn die Speku-Gewinne? Darauf kommt es nämlich bei der Beantwortung der Frage an.
      Und: Vergiss nicht, Einsprich gegen den Steuerbescheid wegen Verfassungswidrigkeit der Speku-Steuer einzulegen.
      Avatar
      schrieb am 16.05.04 14:00:44
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hi Goldiger,
      die Goldaktien sind Auslandsaktien, für die seit 2001 das HEK gilt, d.h. nur die hälfte Deiner Gewinne (und Verluste, Werbungskosten) führt zu einer Steuerlast.
      Bei Energiekontor dürfte das HEK erst seit 2003 (uU bereits seit 2002 greifen).

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 16.05.04 14:28:35
      Beitrag Nr. 10 ()
      Halbeinkünfteverfahren


      Bei Dividenden wird ab 2002 Körperschaftsteuer nicht mehr wie eine Steuervorauszahlung angerechnet. Die Kapitalertragsteuer (auf Dividendenzahlungen) sinkt auf 20 %. Dafür ist die Hälfte der Dividendenzahlung steuerfrei. Im Gegenzug sind Werbungskosten im Zusammenhang mit Dividendenzahlungen auch nur zur Hälfte abzugsfähig.

      Das Halbeinkünfteverfahren wird auf Geschäftsjahre angewandt, die nach dem 31.12.2000 beginnen. Damit wird das neue Halbeinkünfteverfahren in der Regel für Gewinnausschüttungen bzw. Dividendenzahlungen ab 2002 zur Anwendung kommen. Allerdings kann das Halbeinkünfteverfahren auch schon in 2001 greifen. Das ist insbesondere bei ausländischen Aktien der Fall, da hier häfig Dividendenzahlungen für gerade beendete Quartale gezahlt werden. Auch bei Vorabausschüttungen in 2001 für das Geschäftsjahr 2001 kann das Halbeinkünfteverfahren schon in diesem Jahr angewendet werden.

      Das Halbeinkünfteverfahren gilt ab 2002 auch für Spekulationsgeschäfte. Danach ist nur der halbe Spekulationsgewinn steuerpflichtig. Dafür fallen aber auch die Hälfte der Spekulationsverluste unter den Tisch.
      http://www.steuerthek.de/handbuch/est/kapitalvermoegen_halbe…
      Avatar
      schrieb am 16.05.04 14:31:33
      Beitrag Nr. 11 ()
      Bei Energiekontor ist das Geschäftsjahr = Kalenderjahr.
      Bei Verkauf der Aktie in 2002 müsste daher das HEV anwendbar sein.


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