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    GKV - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.05.04 14:05:57 von
    neuester Beitrag 19.06.04 20:52:17 von
    Beiträge: 6
    ID: 863.593
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      Avatar
      schrieb am 25.05.04 14:05:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe erfahren, daß man nach der Entrichtung der Praxisgebühr in einem Quartal dann für die nächsten Arztbesuche immer einen Überweisungsschein des ersten Arztes benötigt, auch wenn der einem nur z.B. einen Verband angelegt hat etc.
      Ansonsten zahlt man wieder die 10 Euro Praxisgebühr.

      Stimmt das, und falls ja, welcher Sinn steckt dahinter ?
      Beim eigentlich Hausarztmodell, bei dem der Hausarzt als Verteiler tätig ist, wäre das ja noch sinnvoll, aber bei einem "Wald-und Wiesenarzt", der einen gar nicht kennt ???
      Falls das so ist, wird sich die schöne Ulla bald wundern; denn die "Erst"-Ärzte werden schöne , verdeckte Zusatzgebühren über die GKV abrechnen und mit den Einsparungen ist dann bald Essig.
      Vielleicht sollte man der Ulla auch einmal ein paar Steine zwischen die Beine werfen auf ihrem Weg zur Ministerpension !!!!!
      Avatar
      schrieb am 25.05.04 15:22:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      Korrekt: wenn man ohne Überweisung und nur mit Zahlungsquittung für die Praxisgebühr kommt, darf man trotzdem ein weiteres Mal 10 Euro abdrücken, die man erst zurückerhält, wenn man die Überweisung nachreicht. Hatte das Problem schon dieses Quartal.
      Avatar
      schrieb am 25.05.04 15:58:54
      Beitrag Nr. 3 ()
      Fragen & Antworten rund um die Praxisgebühren
      Muss ich bei jedem Arztbesuch Praxisgebühren zahlen?

      Nein. Von 2004 an bezahlen Sie als gesetzlich Versicherte oder Versicherter eine Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal bei erstmaliger Inanspruchnahme eines Arztes – ganz gleich, ob es sich um einen Hausarzt, einen Facharzt oder einen Psychotherapeuten handelt. Wenn Sie dann mit Überweisung zu weiteren Ärzten gehen, brauchen Sie die Praxisgebühr nicht noch einmal zu bezahlen. Das bedeutet: Die Praxisgebühr fällt nur ein Mal pro Quartal an, egal wie oft Sie zum selben Arzt gehen und egal wie viele Ärzte Sie mit Überweisung aufsuchen. Auch wenn Sie sich im Krankenhaus ambulant behandeln lassen wollen, zahlen Sie die Praxisgebühr von 10 Euro. Es sei denn, Sie haben eine Überweisung. Beim Zahnarzt müssen Sie eine separate Praxisgebühr bezahlen, sofern es sich nicht um eine Vorsorgeuntersuchung handelt.

      guckst du hier:

      http://www.praxisgebuehr.die-gesundheitsreform.de/
      Avatar
      schrieb am 25.05.04 23:07:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      @for4zim: Kann es sein, daß Du als Beamter auch die Schikanengebühr bezahlen mußt ???? Kaum zu glauben !!!:D
      Avatar
      schrieb am 26.05.04 14:38:27
      Beitrag Nr. 5 ()
      Der Hammer ist, daß der Überweisungsschein die gleichen Daten enthält wie die Quittung, die der Arzt für die Praxisgebühr erstellt. Diese ggf. per Durchschlag in mehrfacher Ausfertigung ersstellen lassen oder einfach die Quittung für die Praxisgebühr beim nächsten Arztbesuch vorzeiegn und kopieren.
      Schon wäre dieser Unsinn beeendet.
      Also muß man daraus schließen, daß es sich um reine Schikane von der "schönen Ulla" handelt. Wie schön, daß die Alte dieses Problem nicht hat.

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      Avatar
      schrieb am 19.06.04 20:52:17
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wer soll denn diese schöne Ulla sein?


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