Depot ,Limitgebühren, absetzungsfähig? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 31.05.04 23:22:27 von
neuester Beitrag 24.06.04 20:26:20 von
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Ich hätte eine Frage an Euch.
Kann ich die Kosten für Depot, Limitgebühren oder Wertpapierkreditzinsen von dem in einem Kalenderjahr
erzielten Gewinn aus Aktiengeschäften absetzen bzw abziehen.
Wenn ja, wo ist das dann in der Steuererklärung einzutragen.
Kann ich die Kosten für Depot, Limitgebühren oder Wertpapierkreditzinsen von dem in einem Kalenderjahr
erzielten Gewinn aus Aktiengeschäften absetzen bzw abziehen.
Wenn ja, wo ist das dann in der Steuererklärung einzutragen.
Die von Dir genannten Kosten sind Werbungskosten. Entweder kommen die in die Zeile 46 Seite 2 der Anlage SO, oder Du trägst sie in die Aufstellung Deiner Gewinne/Verluste aus Aktiengeschäften ein und ziehst sie natürlich von Deinem Gewinn/Verlust ab.
Gruß, Harry
Gruß, Harry
Harry,
danke für deine Antwort.
Bist du dir sicher daß, die Kreditzinsen auch darein gehören?
Gruß
danke für deine Antwort.
Bist du dir sicher daß, die Kreditzinsen auch darein gehören?
Gruß
Die Antwort von HMayr ist ok. Die Kreditzinsen sind ebenfalls WK; übrigens sind sie bei mir auch anerkannt worden.
kann ich tatsaechlich meine KOMPLETTEN depotgebuehren (inkl. langfristanlagen)+ kreditzinsen absetzen ?
bin bisher davon ausgegangen, dass diese kosten jeder einzelnen verkaufsposition
anteilig zugeordnet werden muss, was mir zu kompliziert ist.
kannst du nochmal bestaetigen, NATALY ?
danke + gruss
aufsicht
bin bisher davon ausgegangen, dass diese kosten jeder einzelnen verkaufsposition
anteilig zugeordnet werden muss, was mir zu kompliziert ist.
kannst du nochmal bestaetigen, NATALY ?
danke + gruss
aufsicht
@aufsicht: Wenn du so fragst, kann ich leider nicht bestätigen. Du kannst aber die Aufteilung im Wege der Schätzung vornehmen und dir dadurch die Arbeit etwas erleichtern.
Ich habe auch eine Frage zu den Werbungskosten:
Die Depotgebühren für 2002 wurden mir von meiner Bank im Februar 2003 belastet.
In der Erträgnisaufstellung 2003 werden nun unter Aufwendungen genau diese Depotgebühren aufgeführt - aber müßte ich nicht als Werbungskosten für 2003 die Depotgebühren angeben, die mir meine Bank im Februar 2004 für 2003 belastet hat?
Wie ist die steuerliche Betrachtung?
Danke für Euere Hilfe!
Die Depotgebühren für 2002 wurden mir von meiner Bank im Februar 2003 belastet.
In der Erträgnisaufstellung 2003 werden nun unter Aufwendungen genau diese Depotgebühren aufgeführt - aber müßte ich nicht als Werbungskosten für 2003 die Depotgebühren angeben, die mir meine Bank im Februar 2004 für 2003 belastet hat?
Wie ist die steuerliche Betrachtung?
Danke für Euere Hilfe!
#7 es gilt das Zuflussprinzip, d.h. in dem Jahr in dem die Zahlung (vom Konto) geleistet wurde können die Werbungskosten geltend gemacht werden.
Eine Ausnahme gibt es für Zahlungen/Einnahmen aus dem alten Kalenderjahr, wenn die Zahlung bis zum (ich glaube) 15.Januar des Folgejahrs erfolgt, dann kann noch zum alten Jahr zugeordnet werden.
Grüße K1
Eine Ausnahme gibt es für Zahlungen/Einnahmen aus dem alten Kalenderjahr, wenn die Zahlung bis zum (ich glaube) 15.Januar des Folgejahrs erfolgt, dann kann noch zum alten Jahr zugeordnet werden.
Grüße K1
Bei Ausgaben gilt das Abflussprinzip.
Das Zuflussprinzip gilt bei Einnahmen.
Das Zuflussprinzip gilt bei Einnahmen.
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