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    Depot ,Limitgebühren, absetzungsfähig? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.05.04 23:22:27 von
    neuester Beitrag 24.06.04 20:26:20 von
    Beiträge: 9
    ID: 865.614
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      Avatar
      schrieb am 31.05.04 23:22:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich hätte eine Frage an Euch.
      Kann ich die Kosten für Depot, Limitgebühren oder Wertpapierkreditzinsen von dem in einem Kalenderjahr
      erzielten Gewinn aus Aktiengeschäften absetzen bzw abziehen.
      Wenn ja, wo ist das dann in der Steuererklärung einzutragen.
      Avatar
      schrieb am 01.06.04 00:10:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die von Dir genannten Kosten sind Werbungskosten. Entweder kommen die in die Zeile 46 Seite 2 der Anlage SO, oder Du trägst sie in die Aufstellung Deiner Gewinne:)/Verluste:cry: aus Aktiengeschäften ein und ziehst sie natürlich von Deinem Gewinn:)/Verlust:( ab.

      Gruß, Harry ;):D
      Avatar
      schrieb am 02.06.04 23:31:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      Harry,
      danke für deine Antwort.
      Bist du dir sicher daß, die Kreditzinsen auch darein gehören?
      Gruß
      Avatar
      schrieb am 03.06.04 10:38:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die Antwort von HMayr ist ok. Die Kreditzinsen sind ebenfalls WK; übrigens sind sie bei mir auch anerkannt worden.
      Avatar
      schrieb am 03.06.04 18:44:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      kann ich tatsaechlich meine KOMPLETTEN depotgebuehren (inkl. langfristanlagen)+ kreditzinsen absetzen ? :eek:

      bin bisher davon ausgegangen, dass diese kosten jeder einzelnen verkaufsposition
      anteilig zugeordnet werden muss, was mir zu kompliziert ist.

      kannst du nochmal bestaetigen, NATALY ?

      danke + gruss

      aufsicht

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      Avatar
      schrieb am 04.06.04 08:37:07
      Beitrag Nr. 6 ()
      @aufsicht: Wenn du so fragst, kann ich leider nicht bestätigen. Du kannst aber die Aufteilung im Wege der Schätzung vornehmen und dir dadurch die Arbeit etwas erleichtern.
      Avatar
      schrieb am 24.06.04 09:40:17
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich habe auch eine Frage zu den Werbungskosten:

      Die Depotgebühren für 2002 wurden mir von meiner Bank im Februar 2003 belastet.

      In der Erträgnisaufstellung 2003 werden nun unter Aufwendungen genau diese Depotgebühren aufgeführt - aber müßte ich nicht als Werbungskosten für 2003 die Depotgebühren angeben, die mir meine Bank im Februar 2004 für 2003 belastet hat?

      Wie ist die steuerliche Betrachtung?

      Danke für Euere Hilfe!
      Avatar
      schrieb am 24.06.04 11:03:48
      Beitrag Nr. 8 ()
      #7 es gilt das Zuflussprinzip, d.h. in dem Jahr in dem die Zahlung (vom Konto) geleistet wurde können die Werbungskosten geltend gemacht werden.

      Eine Ausnahme gibt es für Zahlungen/Einnahmen aus dem alten Kalenderjahr, wenn die Zahlung bis zum (ich glaube) 15.Januar des Folgejahrs erfolgt, dann kann noch zum alten Jahr zugeordnet werden.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 24.06.04 20:26:20
      Beitrag Nr. 9 ()
      Bei Ausgaben gilt das Abflussprinzip.
      Das Zuflussprinzip gilt bei Einnahmen.


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