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    autokauf, 1 jahr später mit gewinn verkauf, spekusteuer ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.03.00 20:07:35 von
    neuester Beitrag 04.03.00 14:17:16 von
    Beiträge: 4
    ID: 86.677
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      Avatar
      schrieb am 03.03.00 20:07:35
      Beitrag Nr. 1 ()
      Anregung: Ich kaufe einen alten Daimler für DM 3000.-, nach einem halben Jahr verkaufe ich ihn für DM 3500,-, da ich einen Depp gefunden habe, müßte ich da nicht auch Spekusteuer zahlen ?
      Ist doch wohl ein Ding, daß man für Gewinne, die man mit dem eigenen Geld und der Gefahr des Verlustes hat, Steuern zahlen muß !!! Meine Meinung !!!

      Der Vergleich ist passend, ich selber und noch ein paar andere verbessern mit Gebrauchtwagen ihr Taschengeld...
      Wenn ich mir heute einen Ferrari als Sammlerstück kaufe und in 5 Jahren das Doppelte bekomme, zahle ich dann auch Steuern ? Natürlich nicht...

      Meiner Meinung nach eine Schweinerei...!

      Meinungen sind gefragt !
      Avatar
      schrieb am 04.03.00 10:59:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      hallo liebes,

      für dieses geschäft fällt definitiv keine speku-steuer an.

      mfg, bullfrog
      Avatar
      schrieb am 04.03.00 13:38:10
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das ist mir schon klar !

      Aber es ist doch nüchtern gesehen das gleiche mit Aktien. Ich möchte nur darauf hinweisen, daß ich, egal ob ich ein Auto oder eine Aktie teurer verkaufe, mein eigenes Geld einsetze, mit dem Risiko eines Verlustes.

      Es regt mich einfach nur auf, daß bei Aktien Geld abgegeben werden muß, bei anderem privatem Handel jedweder Art nicht. Wo liegt der Unterschied ?

      Soll einfach nur ein Denkanstoß sein und eine Feststellung, daß ich Spekusteuer sche... finde !

      MfG, Liebes.
      Avatar
      schrieb am 04.03.00 14:17:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      Definitiv keine Spekusteuer? Das ist wohl etwas voreilig, denn im Gesetz heißt es schlicht: " Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern (Anm.: außer Grundstücken und zugehörigen Rechten), bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.". Ergo: Auch in dem Autobeispiel greift § 23 Abs.1 Nr.2 EStG (Steuern lauern überall)!
      CU UT


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