checkAd

    Aktueller Stand: Einspruch Steuerbescheid 2002 – Spekulationssteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.06.04 13:34:07 von
    neuester Beitrag 14.06.04 18:31:42 von
    Beiträge: 6
    ID: 869.038
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 775
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 10.06.04 13:34:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich bin in der Situation kurzfristig gegen meinen Steuerbescheid 2002 Einspruch erheben zu müssen.
      Wer kennt den aktuellen Stand oder weiß wo es geeignete Textvorlagen gibt? Gibt es inzwischen entsprechende anhängige Verfahren, die beim Einspruch zitiert werden können? Oder beruft man sich weiter auf das alte Bundesfinanzhofurteil, was vom Verfassungsgericht ja nur bis 1998 „abgearbeitet“ worden ist?
      Frage am Rande: mein Steuerbescheid ist vorläufig im Punkt der Besteuerung der Einkünfte aus Termingeschäften im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 ESTG – meines Erachtens geht es hier aber nicht um die generelle Frage, ob Spekulationsgewinne bis 2003 verfassungswidrig sind oder nicht, so dass ich unabhängig davon Einspruch einlegen muss.

      Gruss spezial
      Avatar
      schrieb am 10.06.04 13:57:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn Dein Steuerbescheid in diesem Punkt (§ 23 EStG) vorläufig ist, bist Du in der komfortablen Situation diesbezüglich garnichts tun zu müssen und schlicht und einfach abwarten zu können.

      Ich kann mir den Vorläufigkeitsvermerk nur so erklären, dass in der Tat insoweit (Spekulationssteuer ab 1999) schon Verfahren anhängig sind und die Finanzverwaltung sich deshalb mit dem Vermerk eine Flut von Einsprüchen ersparen will.
      Avatar
      schrieb am 10.06.04 15:36:38
      Beitrag Nr. 3 ()
      --------------------------------------------------------------------------------

      Hallo ,

      ich kann mein scheiß Netzwerkkarte nicht instalieren, habe mir den aktuellen Treiber schon runtergeladen .

      Beim instalieren des Treibes kommt die Meldung bitte legen sie die Windows CD 2 Ausgabe in den CD ROM Laufwerk , obwohl ich die Windows CD im Laufwerk habe
      wird der Treiber nicht instaliert .

      Irgend ein Datei wurde im Windows ................. nicht gefunden .

      Warum ist den überhaupt die Windows CD zum intalieren des Treibers erforderlich .

      Rechner AMD K6
      Windows 98SE

      kann denn mir einer bitte Helfen
      Avatar
      schrieb am 10.06.04 19:49:15
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ein Revisionsverfahren vor dem BFH gibt es noch nicht zur Frage der Verfassungswidrigkeit der Besteuerung der sog. privaten Veräußerungsgeschäfte.
      Die Vorläufigkeit wegen Termingeschäfte hilft nicht weiter.
      Also ist unbedingt ein Einspruch gegen den ESt-Bescheid erforderlich, wobei man auf die Verfassungswidrigkeit auch auf die Jahre ab 1999 hinweisen sollte.
      Die meisten Finanzämter lassen dann diese Einsprüche vorerst liegen.
      Handlungsbedarf entsteht erst dann, wenn man vom FA aufgefordert wird zur Sache Stellung zu nehmen.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 11.06.04 00:15:02
      Beitrag Nr. 5 ()
      Spezial, wenn du noch Vorläufigkeit von Spekulationsgewinnen im allgemeinen geltend machen willst, mußt du jetzt Einspruch einlegen, wenn ich dich recht verstanden habe.

      Seit dieser Woche gehen übrigens anscheinend Steuerbescheide ohne den Vorläufigkeitsvermerk raus.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      JanOne
      3,9700EUR +3,66 %
      Heftige Kursexplosion am Montag?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 14.06.04 18:31:42
      Beitrag Nr. 6 ()
      > Seit dieser Woche gehen übrigens anscheinend Steuerbescheide ohne den Vorläufigkeitsvermerk raus.
      @Stoxfox: woher hast Du diese Infos ? Um welches Bundesland handelt es sich ?


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Aktueller Stand: Einspruch Steuerbescheid 2002 – Spekulationssteuer