Aktueller Stand: Einspruch Steuerbescheid 2002 – Spekulationssteuer - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 10.06.04 13:34:07 von
neuester Beitrag 14.06.04 18:31:42 von
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Ich bin in der Situation kurzfristig gegen meinen Steuerbescheid 2002 Einspruch erheben zu müssen.
Wer kennt den aktuellen Stand oder weiß wo es geeignete Textvorlagen gibt? Gibt es inzwischen entsprechende anhängige Verfahren, die beim Einspruch zitiert werden können? Oder beruft man sich weiter auf das alte Bundesfinanzhofurteil, was vom Verfassungsgericht ja nur bis 1998 „abgearbeitet“ worden ist?
Frage am Rande: mein Steuerbescheid ist vorläufig im Punkt der Besteuerung der Einkünfte aus Termingeschäften im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 ESTG – meines Erachtens geht es hier aber nicht um die generelle Frage, ob Spekulationsgewinne bis 2003 verfassungswidrig sind oder nicht, so dass ich unabhängig davon Einspruch einlegen muss.
Gruss spezial
Wer kennt den aktuellen Stand oder weiß wo es geeignete Textvorlagen gibt? Gibt es inzwischen entsprechende anhängige Verfahren, die beim Einspruch zitiert werden können? Oder beruft man sich weiter auf das alte Bundesfinanzhofurteil, was vom Verfassungsgericht ja nur bis 1998 „abgearbeitet“ worden ist?
Frage am Rande: mein Steuerbescheid ist vorläufig im Punkt der Besteuerung der Einkünfte aus Termingeschäften im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 ESTG – meines Erachtens geht es hier aber nicht um die generelle Frage, ob Spekulationsgewinne bis 2003 verfassungswidrig sind oder nicht, so dass ich unabhängig davon Einspruch einlegen muss.
Gruss spezial
Wenn Dein Steuerbescheid in diesem Punkt (§ 23 EStG) vorläufig ist, bist Du in der komfortablen Situation diesbezüglich garnichts tun zu müssen und schlicht und einfach abwarten zu können.
Ich kann mir den Vorläufigkeitsvermerk nur so erklären, dass in der Tat insoweit (Spekulationssteuer ab 1999) schon Verfahren anhängig sind und die Finanzverwaltung sich deshalb mit dem Vermerk eine Flut von Einsprüchen ersparen will.
Ich kann mir den Vorläufigkeitsvermerk nur so erklären, dass in der Tat insoweit (Spekulationssteuer ab 1999) schon Verfahren anhängig sind und die Finanzverwaltung sich deshalb mit dem Vermerk eine Flut von Einsprüchen ersparen will.
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Hallo ,
ich kann mein scheiß Netzwerkkarte nicht instalieren, habe mir den aktuellen Treiber schon runtergeladen .
Beim instalieren des Treibes kommt die Meldung bitte legen sie die Windows CD 2 Ausgabe in den CD ROM Laufwerk , obwohl ich die Windows CD im Laufwerk habe
wird der Treiber nicht instaliert .
Irgend ein Datei wurde im Windows ................. nicht gefunden .
Warum ist den überhaupt die Windows CD zum intalieren des Treibers erforderlich .
Rechner AMD K6
Windows 98SE
kann denn mir einer bitte Helfen
Hallo ,
ich kann mein scheiß Netzwerkkarte nicht instalieren, habe mir den aktuellen Treiber schon runtergeladen .
Beim instalieren des Treibes kommt die Meldung bitte legen sie die Windows CD 2 Ausgabe in den CD ROM Laufwerk , obwohl ich die Windows CD im Laufwerk habe
wird der Treiber nicht instaliert .
Irgend ein Datei wurde im Windows ................. nicht gefunden .
Warum ist den überhaupt die Windows CD zum intalieren des Treibers erforderlich .
Rechner AMD K6
Windows 98SE
kann denn mir einer bitte Helfen
Ein Revisionsverfahren vor dem BFH gibt es noch nicht zur Frage der Verfassungswidrigkeit der Besteuerung der sog. privaten Veräußerungsgeschäfte.
Die Vorläufigkeit wegen Termingeschäfte hilft nicht weiter.
Also ist unbedingt ein Einspruch gegen den ESt-Bescheid erforderlich, wobei man auf die Verfassungswidrigkeit auch auf die Jahre ab 1999 hinweisen sollte.
Die meisten Finanzämter lassen dann diese Einsprüche vorerst liegen.
Handlungsbedarf entsteht erst dann, wenn man vom FA aufgefordert wird zur Sache Stellung zu nehmen.
cu
pegru
Die Vorläufigkeit wegen Termingeschäfte hilft nicht weiter.
Also ist unbedingt ein Einspruch gegen den ESt-Bescheid erforderlich, wobei man auf die Verfassungswidrigkeit auch auf die Jahre ab 1999 hinweisen sollte.
Die meisten Finanzämter lassen dann diese Einsprüche vorerst liegen.
Handlungsbedarf entsteht erst dann, wenn man vom FA aufgefordert wird zur Sache Stellung zu nehmen.
cu
pegru
Spezial, wenn du noch Vorläufigkeit von Spekulationsgewinnen im allgemeinen geltend machen willst, mußt du jetzt Einspruch einlegen, wenn ich dich recht verstanden habe.
Seit dieser Woche gehen übrigens anscheinend Steuerbescheide ohne den Vorläufigkeitsvermerk raus.
Seit dieser Woche gehen übrigens anscheinend Steuerbescheide ohne den Vorläufigkeitsvermerk raus.
> Seit dieser Woche gehen übrigens anscheinend Steuerbescheide ohne den Vorläufigkeitsvermerk raus.
@Stoxfox: woher hast Du diese Infos ? Um welches Bundesland handelt es sich ?
@Stoxfox: woher hast Du diese Infos ? Um welches Bundesland handelt es sich ?
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