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    Frage zum Verkauf einer Lebensversicherung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.07.04 22:09:17 von
    neuester Beitrag 09.07.04 12:04:03 von
    Beiträge: 15
    ID: 878.595
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      schrieb am 08.07.04 22:09:17
      Beitrag Nr. 1 ()
      Angenommen ich möchte eine Lebensversicherung über Barwert.de an die Luxemburger Partner and Life verkaufen und erhalte folgende Abtretungserklärung, die ich unterschrieben zurücksenden soll:

      Abtretungserklärung:

      (...)

      Unabhängig vom Zustandekommen einer Vertragsübernahme durch Versicherungsnehmerwechsel tritt der alte Versicherungsnehmer sämtliche gegenwärtige und zukünftigen Rechte und Ansprüche die ihm aus dem zwischen ihm und der Versicherung geschlossenen Lebensversicherungsvertrag vom x.x.x zustehen nebst allen vertraglichen und gesetzlichen Nebenansprüche in voller Höhe und unwiderruflich an die Partner and life SA ab. (...)



      Habe dazu folgende Fragen:

      1.) Ist diese Abtretung auch gültig wenn die Vertragsübernahme (Übernahme des Versicherungsvertrags von mir auf cash and life) nicht zustande kommt?

      2.)Wäre es (theoretisch) möglich, dass ich nach Unterschreiben der Abtretungserklärung den Kaufpreis für die Versicherung nicht erhalte, aber trotzdem meine Lebensversicherung "in anderen Händen" ist?



      Ich weiß gerade nicht so recht, ob man so etwas ruhigen Gewissens unterschreiben kann (klingt irgendwie schwammig) und wäre daher für Hilfe sehr dankbar. :kiss:
      Avatar
      schrieb am 08.07.04 22:43:33
      Beitrag Nr. 2 ()
      Unabhängig vom Zustandekommen einer Vertragsübernahme durch Versicherungsnehmerwechsel ....

      Bei dieser Formulierung würde ich nicht unterschreiben.
      Avatar
      schrieb am 08.07.04 23:05:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      für alle die gerade Infos suchen: meinte natürlich "Partner in life S.A."
      Avatar
      schrieb am 08.07.04 23:27:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      So würde ich auch #2 recht geben.

      Stelle Deine Frage doch per Fax/Brief an die Versicherung und bitte um eine schriftliche Antwort:cool:
      Avatar
      schrieb am 08.07.04 23:34:44
      Beitrag Nr. 5 ()
      hi,

      ich stand vor kurzem vor der gleichen Frage, und habe mir allerhand Angebote machen lassen. Weil mir das aber auch alles etwas unsicher erschien, habe ich bei meiner Versicherung nachgefragt was sie denn für den rückkauf bezahlen würden, und siehe da, der Betrag lag sogar höher als bei den anderen unternehmen. Lediglich ein Angebot lag um 100 euro höher, was bei einem Rückkaufwert von 25000 kaum ins Gewicht fällt. Dafür ging es bei der Versicherung ohne Probleme über die Bühne und ich brauchte nie Angst um mein Geld zu haben. Frag doch einfach mal bei Deiner Versicherung nach,,,
      MfG
      ILK

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      Avatar
      schrieb am 08.07.04 23:45:21
      Beitrag Nr. 6 ()
      http://www.partnerinlife.com/index.html

      Die namhaften Gründungspersönlichkeiten bleiben unbekannt, die befinden sich in einer Flutungsphase, die Luxadresse birgt offenbar keinen Vorteil für Geschäftspartner, die abgekupferte Geschäftsidee hat was.

      Ich würde instinktiv mit denen keine Geschäfte machen, die Formulierung#1 geht faktisch in eine Schenkung über und konkretisiert das Gefühl der fehlenden Seriösität.
      Avatar
      schrieb am 09.07.04 00:15:58
      Beitrag Nr. 7 ()
      Mit dem Verkauf der LV an die Partner in life S.A, wechselt ja noch nicht der Versicherungsnehmer. Der v.g Vertragstext bezieht sich darauf, wenn die keinen Versicherungsnehmer finden, der denen die LV abkauft und in die Rechte und Pflichten der LV eintritt. Durch die Vertragsformulierung können die also die LV beitragsfrei auf Deinen Namen weiterlaufen lassen und im Auszahlungsfall, also Auslauf der Versicherung im Erlebensfall oder im Todesfall die Kohle kassieren.

      Der Verkauf der Versicherung ist dann wohl in anderen Vertragstexten geregelt.

      Grüsse
      Lanze
      Avatar
      schrieb am 09.07.04 00:37:40
      Beitrag Nr. 8 ()
      Oder die Auslegung ist wohl etwas zu wohlwollend:confused: Angeblich sind die äußerst erfolgreich und ein aufgelegter Fonds mit gebrauchten LVs wurde wegen Überflutung:laugh: geschlossen. Dann gehen die auf Roadshow und haben solch zweifelhafte Klauseln nötig:confused:

      Die Verdrückung nach Luxemburg bei Geschäftstätigkeit in deutschen Lebensversicherungen empfinde ich als kritisch, ein Gerichtsstand in Deutschland hat schon was:eek:

      Oder bin ich zu kritisch:confused: Lanzelotte:confused:
      Avatar
      schrieb am 09.07.04 00:50:04
      Beitrag Nr. 9 ()
      Für 5% Ausgabeaufschlag, 1,2% Verwaltungsvergütung und 0,1 % Depotbankkosten im HA Fonds kann auch die Anlageseite vergessen werden.
      Avatar
      schrieb am 09.07.04 01:00:41
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ Friseuse

      "Unabhängig vom Zustandekommen einer Vertragsübernahme durch Versicherungsnehmerwechsel" - dieser Text ist definitiv nicht zweifelhaft. Es steht ja nicht unabhängig von der Zahlung des Kaufpreises ... und eine Firma kann definitiv nicht Versicherungsnehmer werden. Ist also so wie v.g. von mir erklärt.

      Ob die Gesellschaft an sich oder der übrige Vertragstext einwandfrei sind kann ich natürlich nicht beurteilen.

      Aber lieber kritisch als naiv. Und Gerichtsstand Deutschland würd ich auch bevorzugen, käme aber auf den Preis an :D

      Grüsse
      Lanze
      Avatar
      schrieb am 09.07.04 06:49:05
      Beitrag Nr. 11 ()
      Lanzelotte hat Recht.

      Blockmalz
      Avatar
      schrieb am 09.07.04 09:20:17
      Beitrag Nr. 12 ()
      Die Partner in Life ist uns als ein äußerst seriöses Unternehmen bekannt. Partner in Life kauft ausschiesslich für Investoren Policen an, während Cash-Life auch Verträge in den eigenen Bestand kauft und damit in vielen Fällen geringere Werte ausbezahlt als PiL.

      Natürlich kann es nicht passieren, dass die Police an PiL abgetreten wird und Du keine Auszahlung bekommst.

      Hast Du schon ein Ankaufsangebot?

      EIN TIPP VON UNS:

      Verkaufe Deine Police über uns an PiL und Du erhältst eine noch höhere auszahlung, da wir als Honorarberater für einen Policenankauf keine Provisionen empfangen dürfen und damit die Auszahlung an Dich selbstverständlich höher sein muss :);)

      Freundliche Grüße

      Schaibo
      Avatar
      schrieb am 09.07.04 09:32:39
      Beitrag Nr. 13 ()
      Lanzelotte

      Das mit dem Kaufpreis und der anderweitigen Regelung ist ein Gedanke:look: das kann richtig sein :look: Natürlich kann eine juristische Person Versicherungsnehmer werden, die sind ja nicht die versicherte Person.

      Schaibo

      Seriösität darf sich inhaltlich zeigen, nicht durch subjektiven Anschein. Also komm doch mit Argumenten oberhalb von einigen erfolgreichen Transaktionen. Wer sind denn die führenden Persönlichkeiten der europäischen Finanzbranche und warum geht PiL für Geschäfte in deutschen Lebensversicherungen ins Ausland, welche Vita hat die Führungsspitze:confused:

      Glück auf
      Avatar
      schrieb am 09.07.04 11:32:56
      Beitrag Nr. 14 ()
      Danke erstmal für die z.T. sehr hilfreichen Antworten!!:kiss::kiss::kiss:

      @ #4, Stephen: Habe soeben ein Fax abgeschickt und um Klärung des Sachverhaltes gebeten. Bin mal gespannt was zurückkommt....;)


      @ #5, ilk2000: Ist geschehen! Das Angebot ist wirklich SEHR gut!!! Über 3% über Rückkaufswert und höher als alle anderen Angebote (cashlife etc.)

      @ #12, schaibo: Danke für das Angebot. Bekommst noch ne BordMail (aber nicht wundern...):)
      Avatar
      schrieb am 09.07.04 12:04:03
      Beitrag Nr. 15 ()
      @ Friseuse:
      #6: genauso wie sehr viele Fonds aus steuerlichen Gründen in Luxemburg aufgelegt werden stehen wohl auch hier steuerliche Aspekte im Vordergrund. Zur Luxusadresse kann ich nicht viel sagen, da ich mich dort wenig auskenne und das Hoepage-Bild genausogut eine Abbildung a la Reiseprospekt sein könnte (du weißt wohl was ich meine....;)).

      #8: Diese Tatsache (Fonds geschlossen) finde ich sogar positiv. Kann mir gut vorstellen, daß (insbesondere Nach den Medienberichten über hohe Renditen in solchen Prodikten in den USA) aber einem erst im Aufbau befindlichen Zweitmarkt für Lebensversicherungen in Deutschland der Umsatz von 150 Mio Euro (habe ich mal gelesen) so mancher Investment-Nachfrage hinterherhinkt. Zumal ein Teil der LVs nicht über den Fonds sondern direkt an potente Investoren vertrieben wird (s. Homepage).

      Aber zum 2. gebe ich Dir recht. Der Gerichtsstand in LU irritiert mich etwas, insbesondere wenn es darum gehen sollte seine Geld einklagen zu müssen.....
      Andere Frage: Ist der Sitz eines Unternehmens nicht automatisch Gerichtsstand. Wäre der Gerichtsstand in D wenn dies über einen deutschen Notar liefe....?

      Zu kritisch gibt´s hier übrigens nicht - deshalb habe ich mich ja an euch gewandt...


      @ Lanzelotte:
      #7: Dieser Gedanke gefällt mir. Darauf bin ich nicht gekommen. Wie beschrieben hielt ich den Versicherungsnehmerwechsel für das Geschäft zwischen mir und PiL, nicht die Weitergabe der LV an einen Investor. Wenn diese Passage so zu verstehen wäre, hätte ich keine Probleme mit er Abtretungserklärung. Aber darauf muß man als Laien-Jurist erstmal kommen.....;)

      #10: zweifelhaft dann nicht, aber wie gsagt für mich eben unverständlich. Zum Gerictsstand s.o.:(, zum Preis s. ebenfalls oben :D.

      Trotzdem nochmals VIELEN DANK für die Meinungen und Hilfe:kiss::kiss::kiss::kiss::kiss::kiss::kiss::kiss::kiss::kiss::kiss::kiss::kiss:


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