Krankenkassen: BVG bestätigt Riskostrukturausgleich - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 20.07.04 11:41:45 von
neuester Beitrag 20.07.04 19:17:53 von
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Karlsruhe - Die Klage zweier Betriebskrankenkassen vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG) gegen den so genannten Risikostrukturausgleich ist gescheitert. Mit dem vom Gesetzgeber vorgegebenen Strukturausgleich unterstützen reiche Krankenkassen finanziell schlechter gestellte Kassen etwa in Gebieten mit hoher Arbeitslosigkeit oder mit einem hohen Anteil älterer Mitglieder.
Die beiden klagenden Kassen sehen in dem Risikostrukturausgleich eine Behinderung im Wettbewerb, weil sie wegen der hohen Ausgleichszahlungen ihre Beiträge nicht senken könnten. Nachdem ihre Klage vor dem Bundessozialgericht gescheitert und ihnen der Weg zum Europäischen Gerichtshof verbaut war, wandten sie sich an das BVG. Die Verfassungshüter nahmen die Beschwerde allerdings nicht zur Entscheidung an, weil Betriebskrankenkassen als Träger öffentlicher, vom Staat übertragener Aufgaben "nicht grundrechtsfähig" seien und deshalb nicht klagen könnten.
Das BVG verwies zudem darauf, dass gesetzliche Krankenkassen selbst nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs keine "Unternehmen" sind. Sie seien vielmehr ein auf dem "Grundsatz der Solidarität beruhendes obligatorisches System mit rein sozialem Charakter und ohne Gewinnzwecke", heißt es in dem Beschluss. Im Jahr 2002 belief sich das Ausgleichsvolumen zwischen den Kassen auf knapp 15 Milliarden Euro.
Die beiden klagenden Kassen sehen in dem Risikostrukturausgleich eine Behinderung im Wettbewerb, weil sie wegen der hohen Ausgleichszahlungen ihre Beiträge nicht senken könnten. Nachdem ihre Klage vor dem Bundessozialgericht gescheitert und ihnen der Weg zum Europäischen Gerichtshof verbaut war, wandten sie sich an das BVG. Die Verfassungshüter nahmen die Beschwerde allerdings nicht zur Entscheidung an, weil Betriebskrankenkassen als Träger öffentlicher, vom Staat übertragener Aufgaben "nicht grundrechtsfähig" seien und deshalb nicht klagen könnten.
Das BVG verwies zudem darauf, dass gesetzliche Krankenkassen selbst nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs keine "Unternehmen" sind. Sie seien vielmehr ein auf dem "Grundsatz der Solidarität beruhendes obligatorisches System mit rein sozialem Charakter und ohne Gewinnzwecke", heißt es in dem Beschluss. Im Jahr 2002 belief sich das Ausgleichsvolumen zwischen den Kassen auf knapp 15 Milliarden Euro.
Blöde Klage.
Toller Thread, danke.
Also was solls,
weg mit den kassen, her mit der Einheitskasse und gleich 30% der Kosten gespart- ergo 30% Beiträge Runter!
mfg
weg mit den kassen, her mit der Einheitskasse und gleich 30% der Kosten gespart- ergo 30% Beiträge Runter!
mfg
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