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    Staubsauger Delphin wer hat ihn??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.07.04 13:50:29 von
    neuester Beitrag 31.07.04 01:42:39 von
    Beiträge: 12
    ID: 886.919
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      Avatar
      schrieb am 30.07.04 13:50:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      Meine Mutter hat am vergangenen Montag von einem Vertreter einen Staubsauger
      der Marke Delphin für 1830 Euro gekauft. Leider war ich nicht zu Hause!!!!!!!
      Das Gerät mag ja nicht schlecht sein aber für den Preis???????

      Habe laut Vertrag ein 14 Tätiges Rückgaberecht. Wie läuft dann so was ab?
      Muss ich das Gerät per Post zurückschicken oder müssen sie es abholen??
      Bekomme ich dann den vollen Kaufpreis zurück???
      Avatar
      schrieb am 30.07.04 13:58:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      #1 von Koch.Markus

      183,oo € ist recht viel für einen Staubsauger.
      Die gibt es auch schon für 40/50 €.
      Machen auch den Staub weg.
      Avatar
      schrieb am 30.07.04 14:04:08
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ist kein normaler Staubsauger. Ist ein Wasserstaubsauger der wirklich nicht auf den ersten Blick kein schlechten Eindruck macht...... bis auf den Preis:(
      Avatar
      schrieb am 30.07.04 14:09:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      #3 von Koch.Markus

      An der Haustür gekauft ?
      Avatar
      schrieb am 30.07.04 14:12:47
      Beitrag Nr. 5 ()
      wenn du viel staubiges Wasser hast ist er ideal :laugh:

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      schrieb am 30.07.04 14:13:21
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ja leider an der Haustür gekauft, der Typ wurde von meiner tollen Verwandtschaft weiterempfohlen:(
      was für meine Mutter allein schon ein Kaufargument war
      Avatar
      schrieb am 30.07.04 14:14:10
      Beitrag Nr. 7 ()
      Für 1830 Euronen saugt der vielleicht noch viel mehr !!!

      Probier ihn doch mal richtig aus !!!

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 30.07.04 14:16:38
      Beitrag Nr. 8 ()
      #6 von Koch.Markus

      Liebe Mods.

      Der Thread gehört in die Rubrik Recht & Steuern.;)

      Rückgabe dürfte nach dem haustürwiederrufsgesetz kein Problem sein.
      Avatar
      schrieb am 30.07.04 15:13:09
      Beitrag Nr. 9 ()
      Es saugt und bläst der Heinzelmann, wo Mutti sonnst nur blasen kann.

      A
      Avatar
      schrieb am 30.07.04 18:19:59
      Beitrag Nr. 10 ()
      Oh je - ob der `Delphin´ wirklich so superoptimalo ist, wage ich zu bezweifeln.
      Im Heft 8/2001 der Stiftung Warentest wurde er jedenfalls mit `mangelhaft´ beurteilt:

      Testurteil: "mangelhaft" (5,5)
      Fazit: "Extrem teures Gerät mit Wasserfilter und Zusatzfunktionene, saugt schlecht mit der Teppich-Boden-Düse, ist sehr schwer und hält Feinstaub sehr schlecht zurück (...)"

      Mein Rat: Gib die Gurke schnellstmöglich zurück!!!
      Avatar
      schrieb am 31.07.04 00:04:04
      Beitrag Nr. 11 ()
      Stell am Besten beim nächsten Mal die Klingel ab, wenn du aus dem Haus gehst.
      Gab mal auf ARD so vor einem Jahr nen coolen Bericht über Staubsaugervertreter und ihre tägliche Arbeit. War echt interessant.
      Avatar
      schrieb am 31.07.04 01:42:39
      Beitrag Nr. 12 ()
      Von der schnellen Truppe scheinst Du ja nicht zu sein. Erkläre den Rücktritt schnellstens schriftlich gegenüber dem Vertragspartner.
      Damit Du den Rücktritt auch beweisen kannst, empfehle ich Dir ein Einschreiben zu verwenden.


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