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    GEZ-Problem! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.08.04 19:24:33 von
    neuester Beitrag 09.08.04 23:57:10 von
    Beiträge: 11
    ID: 890.569
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      schrieb am 09.08.04 19:24:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!
      Ich habe ein kleines Problem bzw. meine Freundin.:O
      Sie war bis zum 31.Januar befreit (weil Studentin) und dann anschliessend bis jetzt in Spanien und England,hat aber vergessen die Befreiung zu verlängern.Jetzt kriege ich heute ein Brief,dass sie 106 Euro nachzahlen soll und ansonsten eine Vollstreckungsverfahren gegen sie eingeleitet wird.Daraufhin habe ich da angerufen und die meinten aber,dass das Rückwirkend nicht zurückgezogen werden kann und sie deshalb zahlen soll!
      Stimmt das oder kann ich(sie) noch was dagegen tun??:confused:
      Avatar
      schrieb am 09.08.04 19:34:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      GuAb CF,
      :mad: Zähne zeigen. Spaß beiseite. Nix am Telefon sondern Brief und Sachlage klären. Nicht locker lassen, die Lügen nämlich ohne Ende. Dieses GEZ-Pack, habe schon eigene Erfahrungen.
      Geh Ihnen per Brief richtig auf den Draht, dann geben die klein bei. Nicht einschüchtern lassen und alles schriftlich.
      Viel Spaß noch:p
      Avatar
      schrieb am 09.08.04 20:51:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das Thema GEZ gabs hier scon ziemlich häufig.
      Benutze mal die Suchfunktion.


      Thread: GEZ - wann endet die Gebuehrenpflicht?

      Vielleicht hilft dir das weiter.
      Avatar
      schrieb am 09.08.04 21:18:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      da gibts von mir nur eine klare aussage:

      an die "GEZ" GAR NICHTS mehr zahlen.

      1.ist diese einrichtung nicht verfassungsgemäss
      2.will uns die medienlandschaft nur verarschen
      3.es wird niemals der gerichtsvollzieher o.ä. kommen, ausser
      ein paar drohbriefe. vielleicht bekommst auch besuch von einem gez´ler, aber das sind meistens nur arbeitslose, die sich ein paar kröten dazuverdienen wollen.
      also, am besten gar nicht in die wohnung reinlassen.

      ich wünsche dir gute nerven!
      Avatar
      schrieb am 09.08.04 21:38:57
      Beitrag Nr. 5 ()
      #1
      hatte gerade das gleiche Problem - wegen eines Autrodios in einem Firmenwagen. Hatte das Auto 03 verkauft und mich auf bei der GEZ abgemeldet. Dann kam im April 04 die Mahnung und ich dort angerufen - die gleiche Antwort " ..... nicht rückwirkend usw , nie einen Brief erhalten bla bla bla ....

      Ich hatte mich auch auf die Hinterbeine gestellt und auch nach der Drohung mit Gerichtsvollzieher - mich schriftlich mich beschwert -

      Heute war der Gerichtsvollzieher da und wollte Pfänden - da habe ich dann doch lieber bezahlt - als so einen Scheiß auf dem Tisch zu haben und die Kosten steigen immer weiter.

      Und eins nicht vergessen - egal was - immer mit Übergabeeinschreiben - die streiten glatt ab - irgend etwas bekommen zu haben. Scheint die neueste Masche zu sein - das gleiche bei Versicherungen : Wir haben nie einen Brief von Ihnen bekommen ......"

      Komisch ist schon - dass die Post auf einmal so unzuverlässig ist.

      Mich kotzt diese GEZ richtig an - also Radio in Betriebsauto - nie wieder melde ich eins an:mad::mad::mad:

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      schrieb am 09.08.04 21:53:58
      Beitrag Nr. 6 ()
      @copitz
      bei dir war heute der GV wegen GEZ-gebuhren?ich dachte der kommt nie (laut aussage deines vorredners)...
      Avatar
      schrieb am 09.08.04 22:01:41
      Beitrag Nr. 7 ()
      bereits gezahlte gebüren kannst du nicht erstattet bekommen. insofern stimmt das mit der aussage "rückwirkend kann nichts zurückgezogen werden". da aber hier noch gar keine zahlung erfolgt ist (hoffe ich mal) könnte es sein, dass ihr euch um die zahlung drücken könnt.

      dürfte aber nicht so einfach werden.
      Avatar
      schrieb am 09.08.04 22:09:34
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ 5

      Das ist ja interessant.

      Habe mit Fax u. einfachem Schreiben vom 11.07.04 auch mein Autoradio abgemeldet und die GEZ gebeten, mir den Erhalt der Abmeldung kurz zu bestätigen. Bis heute habe ich von denen keine Antwort. Im Bescheißen scheinen die ja groß zu sein. An die Sache hänge ich morgen mal dran.
      Avatar
      schrieb am 09.08.04 23:07:10
      Beitrag Nr. 9 ()
      mein Vater ist 80 % schwerbehindert !
      30 Jahre Bau haben Spuren hinterlassen !
      Er war einige Zeit befreit und hat die Befreiung nicht verlaengert.
      Hab Briefe und Briefe geschrieben.
      Was kam |?
      Der Gerichtsvollzieher !
      Bin jetzt immer noch am klagen.
      Avatar
      schrieb am 09.08.04 23:44:26
      Beitrag Nr. 10 ()


      Zur Rechtslage:

      Ein Gerichtsvollzieher kann nur mit einem vollstreckbaren Titel eine Pfändung vornehmen. Ein solcher Titel ist z.B. ein rechtskräftiges Urteil oder ein gerichtlicher Mahnbescheid, dem NICHT widersprochen wurde. Also, in der Regel muss der Gläubiger bei Gericht einen Mahnbescheid veranlassen, dem der Schuldner allerdings widersprechen kann (und sollte, sofern er die Forderungen nicht akzeptiert). Widerspricht der Schuldner, muss der Gläubiger seine Forderungen vor Gericht gesondert darlegen (Prüfungsverfahren); dann wird der Sachverhalt unter Anhörung von Gläubiger und Schuldner von einem Gericht geprüft.

      Kurz gesagt: Einen gerichtlichen Mahnbescheid kann man relativ leicht beantragen. Dies bedeutet aber keineswegs, dass der Schuldner nun klein beigeben muss. Es ist allerdings zwingend notwendig, die Widerspruchsfrist einzuhalten, sonst wird dieser Mahnbescheid - unabhängig von der Sachlage - rechtskräftig.

      Bei rechtmässigen Forderungen ist es allerdings ratsam, es erst gar nicht zu einem Mahnbecheid kommen zu lassen. Denn bei Rechtskraft bzw. Rechtmässigkeit des Mahnbescheides muss der Schuldner diese Kosten ebenfalls tragen. Weiterhin wissen viele nicht, dass ein Versäumnis von Zahlungsfristen bereits einen Mahnbescheid nach sich ziehen kann. Kostenlose "Erinnerungen" oder Mahnungen sind nicht notwendig; der Gläubiger könnte laut Rechtslage bereits unmittelbar nach Verstreichen der Zahlungsfrist einen Mahnbescheid erwirken. Dies wird in der Regel nicht passieren, aber zumindest theoretisch bestünde diese Option.

      Zur Sachlage bei GEZ-Gebühren:
      Da kenne ich mich nicht aus. Richtig ist allerdings, dass Vergesslichkeit meist immer zu eigenen Lasten geht. :(
      Avatar
      schrieb am 09.08.04 23:57:10
      Beitrag Nr. 11 ()

      Kleine Ergänzung:

      Natürlich kommt nicht sofort ein Gerichtsvollzieher, wenn ein Mahnbescheid rechtswirksam ist. Es ist ja gerade Sinn der Sache, dass der Schuldner die ausstehenden Forderungen dann begleicht. Erst wenn die Frist zur Begleichung der Forderungen (wiederholt) verstrichen ist, dann muss man den Besuch eines Gerichtsvollziehers einkalkulieren. Also, Mahnbescheid - selbst, wenn rechtskräftig - zieht auf keinen Fall automatisch den Besuch eines Gerichtsvollziehers nach sich. Und Mahnbescheid heisst nicht, dass die Forderungen per se gerechtfertigt sind. Mahnbescheide werden vom Gericht zunächst ohne Prüfung der Sachlage ausgestellt. Übrigens gibt es bei vielen Gerichten Auskunftsstellen, die genauere Beratung bieten.


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