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    Erben müssen Arbeitslosengeld II zurückzahlen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.08.04 23:46:16 von
    neuester Beitrag 19.08.04 12:22:43 von
    Beiträge: 12
    ID: 894.327
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      schrieb am 17.08.04 23:46:16
      Beitrag Nr. 1 ()
      Erben müssen Arbeitslosengeld II zurückzahlen :mad:


      Erben von Langzeitarbeitslosen müssen im Zweifel zahlen
      Die Einschnitte von Hartz IV werden auch künftige Erben von Langzeitarbeitslosen zu spüren bekommen. Der Staat kann nämlich das an den Verstorbenen gezahlte Arbeitslosengeld II von den Nachkommen zurückfordern.
      ALG II muss ersetzt werden
      Vererbt ein Arbeitslosengeld-II-Bezieher seine selbst genutzte Eigentumswohnung oder eine Lebensversicherung, muss der Erbe aus diesem Nachlass jene Leistungen ersetzen, die der Hilfeempfänger in den letzten zehn Jahren vor seinem Tod erhalten hat, teilte das Bundespresseamt mit.
      Avatar
      schrieb am 18.08.04 06:17:09
      Beitrag Nr. 2 ()
      na da wird wohl wieder das bundesverfassungsgericht entscheiden müssen..es ist schon ein armutszeignis für die regierung eines landes, wenn gesetze ständig durch das bundesverfassungsgericht überprüft werden müssen..

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 18.08.04 06:22:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      das ist völlig ok.
      wieso soll die allgemeinheit auf den kosten sitzen bleiben,
      wenn vermögen vorhanden ist?
      Avatar
      schrieb am 18.08.04 06:39:34
      Beitrag Nr. 4 ()
      wenn der bezieher von alg II zu seinen lebzeiten mit eigener eigentumswohnung, die er selbst bewohnt und einer lv als bedürftig angesehen wird und alg II erhält, warum sollen dann seine erben, dies nach seinem tod zurückzahlen???

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 18.08.04 07:11:46
      Beitrag Nr. 5 ()
      #3/4

      volle Zustimmung.

      Was gibt`s da überhaupt zu palavern?

      Ist wohl bei einigen immer noch nicht angekommen, dass jeder in erster Linie für sich selber verantwortlich ist, im Extremfall wird er halt post mortem zur Kasse gebeten.

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      Avatar
      schrieb am 18.08.04 07:17:14
      Beitrag Nr. 6 ()
      invest,

      wenn der Bezieher von ALG 2 eine Eigentumswohnung besitzt und eine LV hat, warum willst DU dann für ihn bezahlen?

      MfG
      ILK
      Avatar
      schrieb am 18.08.04 08:59:55
      Beitrag Nr. 7 ()
      #7:

      Da gibt es doch gar nichts zu diskutieren !

      Das ist ein alter Grundsatz aus dem Sozialhilferecht, über den sich bisher hier kein User aufgeregt hat!

      Nur wenn man Hartz IV darüber schreibt, wird Welle gemacht!

      Erst informieren, dann posten !

      Das eigene Vermögen des Erben wird überhaupt nicht angegriffen, die Leistungen sind aus dem Nachlass
      zurück zu zahlen. Dabei ist die Rückzahlung auf die Höhe des Nachlasses begrenzt.

      Ausserdem erscheint es mir, aber wahrscheinlich nicht allen, als Selbstverständlichkeit,
      in einer Lebenskrise erst das eigene Vermögen (bis auf die Freibeträge) aufzubrauchen,
      bevor man nach dem Vollkaskostaat schreit!

      Hartz IV kommt viel zu spät, 10 Jahre früher wäre bessr gewesen !
      Avatar
      schrieb am 18.08.04 09:27:21
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ich finde, wer ein Haus/eine ETW hat und deshalb von der Allgemeinheit wegen Bedürftigkeit unterstützt werden muß, dessen Erben sollten, quasi als Ausgleich für die erlittene Unbill, vom Staat noch ein Haus geschenkt obendrauf kriegen.
      Avatar
      schrieb am 18.08.04 21:51:51
      Beitrag Nr. 9 ()
      #8,

      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 18.08.04 21:55:17
      Beitrag Nr. 10 ()
      #8 :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.08.04 12:02:49
      Beitrag Nr. 11 ()
      und wie ist das wenn ein ALGII -Bezieher erbt. Wird dann das Häuschen an den Staat verkauft und er erhält die Differnz , die er dann zum leben aufbraucht?
      Mann in Deutschland muß man stinkreich oder bettelarm sein, denn da gehts hin,
      Mittelstand ade:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 19.08.04 12:22:43
      Beitrag Nr. 12 ()
      Oder ich stell meinen Vater die letzten 10 Jahre vor seiner Rente in meiner Döner-Bude ein, theoretisch kann ich ihm 1000 Euro im Monat bezahlen , geht +- Null aus:rolleyes:
      Dann kann ich wenigstens erben.

      Wie doof sind die in Berlin eigentlich:confused:


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