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    REGRESSPFLICHT BZW. HAFTUNG von (SCHWEIZER) BANKEN ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.08.04 08:32:26 von
    neuester Beitrag 20.08.04 09:41:56 von
    Beiträge: 5
    ID: 895.394
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      Avatar
      schrieb am 20.08.04 08:32:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      REGRESSPFLICHT bzw. HAFTUNG von (SCHWEIZER)BANKEN bei falscher ANLAGEBERATUNG

      Hi Leute,

      kennt sich hier jemand mit folgender Problematik aus und kann einen nützlichen Hinweis geben?:

      Eine Freundin von mir hat vor ca. 4 Jahren bei bzw. über eine SCHWEIZER BANK Anteile an einem AKTIENFOND über
      10.000 SCHWEIZER FRANKEN gekauft. Ihr Ziel war, das Geld
      möglichst sicher (also defensiv) anzulegen und, wie sie sich
      ausdrückt, Geld zu sparen.

      Der ANLAGERBERATER der Bank hat ihr daraufhin (zur BOOMZEIT
      in Jahr 2000) ANTEILE an einem TECHNOLOGIE- bzw. TELEKOMFOND
      verkauft, der offensicht in der höchsten RISIKOKLASSE war,
      ohne sie auf das extreme Verlustrisiko und die hohe Volatilität hinzuweisen.

      Inwischen haben die Anteile 75% der Wertes verloren und sind
      heute noch 2.500 SFR (gegen 10.000 SFR) wert.

      Meine Freundin hat nächste Woche ein Gepräch mit einem Manager dieser Bank und möchte natürlich ihre Verluste bzw.
      einen grossen Teil davon erstattet bekommen, da sie nicht
      ausreichend über das Risiko aufgeklärt wurde. Im Vorfeld
      versucht die Bank, jede Haftung abzustreiten.

      Wer kann hier einen Rat geben?

      Vielen Dank

      Gruss

      Burkhardt Loewenherz
      Avatar
      schrieb am 20.08.04 09:19:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hi,

      wie Du selbst beschreibst ist Deine Freundin einerseits geizig und andererseits geldgeil. Eine tödliche Mischung.

      Aus der Sicht des eidgenössischen Bankers war Deine Freunding über das Risiko aufgeklärt, nicht trunken, kennt Ihre Chancen bei CH-Gerichten nicht, kennt die Kosten dafür nicht (schon die Beantwortung der Frage beim Anwalt, was es koste, KOSTET), und kann sich wegen hmmh hmmm "vergessener herkunft" des Geldes auch nicht ihrer dt. Rechtschutzversicherung bedienen.

      Gnade hat sie aus meiner Sicht nur zu erwarten, wenn dies im Interesse der Bank läge, sie also noch viel, viel Geld dort bunkert.

      Good luck!

      Hittfeld
      Avatar
      schrieb am 20.08.04 09:25:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      na ja, wenn ich deine früheren Postings so lese (nur oberflächlich) hast du sie wohl auch gehörig beeinflusst ...

      Müsste man mal einen "Vaterschafts-Test" machen ...

      nix fur ungut.
      Avatar
      schrieb am 20.08.04 09:31:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo Hitfeld,

      ich glaube, du hast hier etwas missverstanden oder nicht ganz richtig interpretiert.

      Nur zur Info, auch wenn es mit dem Sachverhalt nichts zu tun
      hat, meine Freundin arbeitet in der Schweiz und hat ihr Geld
      auch dort verdient, das investierte Geld ist kein Schwarzgeld
      "vergessener Herkunft".

      Nebenbei ist sie keine Deutsche und weder geizig noch geldgeil, sondern hat für ihr sauer verdientes Geld ein sicheres Investment mit einer vernünftigen Rendite gesucht.

      Gruss

      Burkhardt Loewenherz
      Avatar
      schrieb am 20.08.04 09:41:56
      Beitrag Nr. 5 ()
      gegosi,

      # 3

      vielen Dank. Dein Schwachsinnsposting ist hier wirklich sehr hilfreich.

      Ich habe diese Freundin weder beraten, noch beeinflusst
      oder überhaupt über Investments mit ihr gesprochen und
      bis vor kurzem nicht mal gewusst, dass sie in einen Aktienfond investiert hat.

      Ich hatte hier wirklich gehofft, ein paar nützliche Informationen oder Tips zu bekommen, statt irgendwelcher
      dümmlichen Mutmassungen.

      Gruss

      Burkhardt Loewenherz


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