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    ex-AG verschleppt Ausstellung der Arbeitsbescheinigung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.09.04 21:30:45 von
    neuester Beitrag 27.09.04 00:09:35 von
    Beiträge: 4
    ID: 902.442
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      Avatar
      schrieb am 09.09.04 21:30:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      mein Arbeitsverhältnis ist betriebsbedingt zum 31. Juli 2004 gekündigt worden. In der Abwicklung gab bzw. gibt es jedoch einige Probleme: Meine letzte Lohnzahlung ist z.B. erst Ende August eingetroffen, ebenso die Unterlagen wie Lohnsteuerkarte - das aber erst nach schriftlicher Fristsetzung. Die Arbeitsbescheinigung war allerdings nicht korrekt ausgefüllt - also unbrauchbar. So dass ich diese zum ex-AG zurückgeschickt habe, mit der Bitte um kurzfristiges, korrektes Ausfüllen und Rückübersenden.

      So: Erst kam eine Woche gar keine Reaktion, erneute Fristsetzung von mir, jetzt nach zwei Tagen, der Hinweis die Unterlagen seien komplett und korrekt übersandt worden. Und wenn ich noch was zum Mäkeln hatte, dann soll die Unterlagen doch bitte zurückschicken. Der Ansprechpartner ist aber jetzt erst einmal bis Mitte nächster Woche nicht im Haus. :mad:

      Lange Rede - kurzer Sinn: Nach nunmehr 6 Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung des AGs liegt mie Arbeitsbescheinigung immer noch nicht vor.

      Was kann ich bzw. muss ich jetzt noch unternehmen ?? Bitte um Hilfe.

      Vielen Dank & viele Grüße
      basti
      Avatar
      schrieb am 09.09.04 22:07:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      Eigentlich nicht viel...
      Du gehst zum Arbeitsamt und schilderst deine Lage.
      Das Arbeitsamt kann die Arbeitsbescheinigung anfordern, die
      der Arbeitgeber laut § XY korrekt auszufüllen hat.
      Sollte dem der AG nicht nachkommen, wird das Arbeitsamt
      entsprechene Maßnahmen unter Androhung eines Bußgeldes
      veranlassen.
      Du hängst dann natürlich mit deinem ALG etwas hinterher, kannst aber Vorschuß beantragen, falls es zu lange dauert.

      Soweit mein Wissensstand und alles Gute

      Grüße

      DS
      Avatar
      schrieb am 09.09.04 22:33:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      Avatar
      schrieb am 27.09.04 00:09:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      Danke !

      Den Tipp mit dem Arbeitsamt habe ich zumindest anfänglich aufgegriffen und mich telefonisch erkundigt: Das AA fordert das dann "von Amts wegen" an.

      Aber es wird ja noch besser: Ich warte also ab bis zum letzten Tag meiner nochmals gesetzten Frist. Und siehe da: Die komplett ausgefüllte und unterschriebene Bescheinigung trifft ein. Aber leider mit einem kleinen Schönheitsfehler: Der Punkt "Kündigung erfolgt durch:" ist ausgefüllt mit "Aufhebungsvertrag" und nicht mit "Arbeitgeber". Und dieser Punkt ist ja sozusagen das KO-Kriterium für Leistungen durch das AA. In der Tat war es, dass ich die Kündigung erhalten habe und ich ein paar Tage später eine Vereinbarung unterschrieben habe, in der Dinge standen wie Abfindung, positives Zeugnis, Rückgabe aller Unterlagen usw. Das gilt ja wohl üblicherweise nicht als Aufhebungsvertrag, oder ?

      Ich also ans Telefon, Situation erklärt, auf wenig Verständniss gestoßen und gebeten, die Bescheinigung nochmals richtig auszufüllen und mir zu übersenden.

      Und seit dem ist wieder Stille eingekehrt. Ich dreh hier bald durch - eine dämliche Situation: Mein ex-AG denkt, der hat nen Rad ab, der hat doch die Bescheinigung. Und zum AA "von Amts wegen" kann ich nicht gehen, weil der ex-AG die Bescheinigung wohl wieder falsch ausfüllen würde.

      Hat noch irgend jemand von Euch einen Ratschlag für mich übrig - oder stelle ich mich im Moment zu glatt an ???

      Viele Grüße
      basti


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