Vergleichbares einer Aktionoption bei einer GmbH möglich? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 14.09.04 20:26:47 von
neuester Beitrag 15.09.04 18:50:56 von
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Hallo!
Bin derzeit an einer GmbH interessiert und ich frage mich, ob rein rechtlich ein Kaufrecht am Grundkapital einer GmbH möglich ist.
Was versuche ich zu erreichen? Nachfolgend ein Beispiel:
X hat das Recht, bis zum 31.12.2006 Euro 1.000 am nominellen Grundkapital der Y GmbH durch Kapitalerhöhung und Einzahlung von Euro 2.000 zu erwerben.
Ist so etwas denkbar? Welche Beschlüsse müssten dazu gefasst werden? Was sind die kritischen Punkte?
Danke und Gruss
Bin derzeit an einer GmbH interessiert und ich frage mich, ob rein rechtlich ein Kaufrecht am Grundkapital einer GmbH möglich ist.
Was versuche ich zu erreichen? Nachfolgend ein Beispiel:
X hat das Recht, bis zum 31.12.2006 Euro 1.000 am nominellen Grundkapital der Y GmbH durch Kapitalerhöhung und Einzahlung von Euro 2.000 zu erwerben.
Ist so etwas denkbar? Welche Beschlüsse müssten dazu gefasst werden? Was sind die kritischen Punkte?
Danke und Gruss
kannst du problemlos machen. Denk dran, dir die Option bezahlen zu lassen. Denk auch dran, das Gewinne in der GmbH nicht entsprechend der Beteiligung am Grundkapital verteilt werden müssen, sondern jede andere Regelung auch gilt. Kapitalerhöhung muss von allen Gesellschaftern gemacht werden und kann dann in der entsprechenden Höhe weitergegeben werden. D.H. du erhöhst das Grundkapital um 1000 Euro und lässt dir erst Geld für die Option und dann Geld für den Anteil in Höhe von 2000 Euro zahlen. Dabei solltest du klar festlegen, inwieweit die nominell 1000 Euro am Gewinn partizipieren, entweder der ganzen Gmbh oder eines Geschäftszweiges (beispielsweise Profit Center, Betriebszweig, etc.) Hat für dich den Charme, das wichtige Mitarbeiter auf einmal keine Nur-Angestellten mehr sind, sondern auch Gesellschafter, was wiederum heisst, das diese auch nachschusspflichtig gemacht werden könnten, der Kündigungsschutz ausgehebelt ist, die Mitgesellschaft selbstständige Kaufleute und damit eben keine Angestellten mehr sind, Scheinselbstständigkeit ausgehebelt und über die Gewinnbeteiligung auch besser motiviert sind. Sicher dir ein Rückkaufsrecht zu vorher festgelegtem Preis, wenn der Neue Gesellschafter seine Ziele/Deine Erwartungen nicht erfüllt und denke mal über KG Anteile nach formwechselnder Umwandlung nach.
was hälst Du davon, sich eine Kaufoption aus dem Besitz eines Altgesellschafters geben zu lassen ?
Gruß
SC
Gruß
SC
Leider keine Option.
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