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    Gesetze, die wir sehen wollen ... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.09.04 09:28:19 von
    neuester Beitrag 24.09.04 17:15:21 von
    Beiträge: 15
    ID: 907.531
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      Avatar
      schrieb am 24.09.04 09:28:19
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wiederholter Kindesmissbrauch

      Wer sich nachweislich wiederholt an Minderjährigen
      vergeht oder sexuelle Handlungen gegen deren Willen
      an ihnen vornimmt, wird ungeachtet der Schwere der Tat
      oder den der Straftat vorausgegangenen Umständen mit
      mindestens 20 Jahren Haft bestraft und weiter unter
      lebenslange Sicherheitsverwahrung gestellt.

      http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,319504,00.html

      Easy
      (ohne Smilie und Nachsatz ...)
      Avatar
      schrieb am 24.09.04 09:40:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      "......gegen deren Willen........"

      muß im text gestrichen werden.
      das führt nur zu beweisschwierigkeiten.

      wer sexuelle handlungen an kindern vornimmt ist in jedem falle zu bestrafen.
      Avatar
      schrieb am 24.09.04 09:50:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ahja, Gesetzgebung ist ja ein iterativer Prozess:

      Aber folgendes Problem:

      Was geschieht mit den Lover(inne)n 15jähriger,
      die "es auch wollen"? Solange sich Kinder nicht äußern
      können, ist auf jeden Fall eine Vergewaltigung anzunehmen

      Im anderen Fall ist "Gegen deren Willen" meiner
      Meinung nach durch Befragung des Opfers zu beantworten.
      Sowas wie "Hattest Du Angst dabei?"

      Easy :D
      (der weiß, dass Gesetzgebung eine schwierige Sache ist)
      Avatar
      schrieb am 24.09.04 09:54:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      Erschießen !!!
      Vorher mit einem stumpfen Messer langsam Eier und Geschlechtsteil abschneiden.
      Das ganze vor laufender Kamera.
      Aus dem Erlöß der Ausstrahlungsrechte die Geschädigten entschädigen.(wenn so ezwas überhaupt möglich ist.)
      Allen Besitz der Täter als Widergutmachung an die Opfer übertragen.:mad:
      Avatar
      schrieb am 24.09.04 10:00:10
      Beitrag Nr. 5 ()
      #4: na toll! mit solchen Aussagen ziehst du das Ganze nur ins lächerliche .. obwohl, Stefan Raab hätte an den Rechten sicher Interesse :rolleyes:

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      schrieb am 24.09.04 10:10:47
      Beitrag Nr. 6 ()
      Snake, Snaaaaaiiiijjjk!!!

      Gesetzgebung ist genau das,
      was uns von den Taliban unterscheidet!

      Versuche, deine Wut konstruktiv zu nutzen.
      Male ein Transparent und ziehe vor das Parlament!

      Easy :D
      (der sich sicher ist, dass SnakePower kein
      zweites Staatsexamen brauchen wird ...)
      Avatar
      schrieb am 24.09.04 12:09:11
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hoffentlich kommen andersdenkende mal in den Genuß einer Vergewaltigung.
      Ich hatte mal eine Freundin , Die von Ihrem Vater als Kind mißbraucht wurde.
      Mehrfach-mit wissen der Mutter!
      Eine normale Beziehung war nicht ansatzweise möglich!
      Nachdem ich keine Kraft mehr hatte und mich von Ihr trennen wollte, hat Sie versucht sich das Leben zu nehmen.
      Ich fand Sie zum Glück noch rechtzeitig und durfte dann mit Ärzten und Seelenklemptnern reden,reden reden.
      Passiert ist nicht`s.
      Da meine damalige Ex sich nicht zur Anzeige durchringen konnte.
      Alles nur, weil ein Schwein aus sonst gut situiertem Hause nicht die Finger von einem kleinen Mädchen lassen konnte.
      Das Leben meiner Ex ist für immer versaut!
      Wo ist hier die Gerechtigkeit?????
      Avatar
      schrieb am 24.09.04 12:14:45
      Beitrag Nr. 8 ()
      wenn juristisch alles bewiesen ist, schicken die grünen sie ins europaparlament.
      wen sollen sie dort vertreten?
      Avatar
      schrieb am 24.09.04 12:43:25
      Beitrag Nr. 9 ()
      Wer sich nachweislich wiederholt an Minderjährigen

      Minderjährig ist jeder/jede unter 18. Was ist denn daran verwerflich wenn ein 25-jähriger mit seiner 17-jährigen Freundin schläft? Oder ein 15-jähriger mit seiner 13-jährigen Freundin? :confused:

      Ich bin dafür, daß Vergewaltigungen hart bestraft werden. Aber warum sollte eine Vergwaltigung eines Kindes härter bestraft werden als die Vergewaltigung einer 20-jährigen Frau? Beide werden seelisch ihr ganzes Leben darunter zu leiden haben. :(
      Avatar
      schrieb am 24.09.04 12:50:01
      Beitrag Nr. 10 ()
      #1

      Nur Haftsrafe ?

      Warum werden solche Täter nicht einteignet und verpflichet lebenslang ein Schmerzensgeld an die Opfer zu zahlen ?

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 24.09.04 14:50:41
      Beitrag Nr. 11 ()
      Fulli,

      siehe Einschränkungen in #3.
      "gegen deren Willen" wobei Marc einen
      berechtigten Einwand hatte, nämlich den
      der Beweisführung.

      @ Snake

      Das ist hart, was Deine "Ex" erlebt hat und was sie
      durchmacht kann sich wahrscheinlich keiner auch nur
      ansatzweise vorstellen.

      Das erklärt Dein etwas stürmisches Posting in #3.

      Neulich lief auf ARD / ZDF der Film "Katzenzungen".
      Da wurde recht anschaulich die seelische Zerstörung
      einer als Kind vergewaltigten Frau beschrieben und
      eindrucksvoll dargestellt. Der Film hat einem die
      Verletzungen der Seele sehr gut nahegebracht.
      Er endete auch darin, daß die Dame sich am Schluss
      des Films das Leben nahm.


      Geht natürlich auch einfacher:
      Vielleicht kann sich noch jemand an den Fall
      Bachmeier erinnern? Auch wenn die seelischen
      Probleme dann bleiben.

      Easy :D
      ("I am aware of the problem but i can not find it ...")
      Avatar
      schrieb am 24.09.04 14:57:53
      Beitrag Nr. 12 ()
      @ Blue Max:

      Jeder Anwalt wird vor dem Gericht glaubhaft
      vermitteln können: Enteignung = Entwürdigung.

      Da kommen wir leider in Konflikt mit $ 1 des Grundgesetzes.

      Easy :D
      (der noch auf andere Gesetze wartet ....)
      Avatar
      schrieb am 24.09.04 16:05:34
      Beitrag Nr. 13 ()
      Es könnte und sollte mal eine sich merkwürdig entwickelnde Gutachterpraxis eingehend beleuchtet, überarbeitet und neu gestaltet werden. Also sogenannten "Fachleuten" mit Gerichtszulassung, die sich aufgrund ihrer Ausbildung berufen und befähigt fühlen, mit Blick in die seelischen Abgründe irrigen Geisteszustandes, ein Persönlichkeitsprofil für Täter erstellen zu können, insbesondere in Fällen von Kindesmißbrauch/Vergewaltigung/Sexualmord, begangen von Triebtätern.

      An dieser bisherigen Vorgehensweise findet sich wohl der Hauptanteil an Ursache, warum gestörte Triebtäter plötzlich Freigänge bekommen oder Gelegenheit, ohne entsprechende Aufsicht wieder und wieder auszubrechen. Ganz tragisch, wenn sie als "Geheilt", in absehbarer Zeit, fast mit "geplanter" Therapieaustüftelung, für die der funktionierende Garantiebrief von ausgewiesenen Psychotherapeuten geliefert wird, der Gesellschaft dann wieder zugeführt werden.

      Warum hier keine durchgreifende Änderung in der Praxis durchgeführt wird, sehe ich hauptsächlich darin begründet, daß nicht sein kann, was nicht sein darf, weil hier der Berufsstand der "Experten" plötzlich auf dem Prüfstand stehen könnte und seelischer Wahnsinn solcher Täter immer seelischer Wahnsinn ist und bleibt, somit NICHT Therapierbar ist! Ein Blick auf die Opfer solcher Täter, ihre Trauma, die Spätfolgen, ein Leben lang, könnte hier weiterhelfen ... denn hier sieht man auch Unheilbarkeit. Der könnte man allerdings begegnen, nämlich wenn diese Täter endlich anders kategoriesiert werden!

      Die Wiederholungstaten in Rückfälligkeiten solcher Täterprofile sprechen jedenfalls eine überdeutliche Sprache.

      Resozialisierungsprogramme und Ähnliches sind eine gute und richtige Sache, aber auch sie finden ihre Grenzen ... bei solchen Tätern sehe ich sie erreicht.

      TT
      Avatar
      schrieb am 24.09.04 17:09:01
      Beitrag Nr. 14 ()
      Es gibt Menschen, die sind tief in ihrem Innersten einfach BÖSE!

      Der kinderschändende Kneipenverin gehört dazu.

      Easy :D
      (der in so`ner Spelunke noch nie ein Bier getrunken hat ...)
      Avatar
      schrieb am 24.09.04 17:15:21
      Beitrag Nr. 15 ()
      Der Punkt ist nicht unbedingt, ob die Bosheit in ihnen wohnt oder nicht.

      Der Punkt ist, daß die Gesellschaft auch fähig sein muß Werte aufzuzeigen und Grenzen zu setzen.

      Wer Kinder mißhandelt stellt sich sowas von außerhalb, daß die Strafe unabhängig von einer möglichen Therapierbarkeit absolut hart sein muß.

      So etwas muß ausdrücklich als Tabu gebrandmarkt werden!


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