Anwälte, mir wird schlecht, brauche Hilfe beim verfassen v.Brief - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 25.09.04 20:01:45 von
neuester Beitrag 09.04.10 16:39:53 von
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Hallö.
Hatte einen jahrelange Rechtsstreit, der durch Vergleich besiegelt wurde.
Habe bis heute (3 Jahre später) immer noch nicht ein Cent.
Nun will ich meinem Anwalt mal wenigsten sagen was er für eine Pfeife er ist.
Für Anregungen bin ich sehr dankbar.
Hier nun mein erster Vorabentwurf:
Anbei sende ich Ihnen Ihr Schreiben vom 16.09.2004 zurück.
Prinzipiell kann ich keine Rechnungskopien begleichen.
Das Original habe ich leider nicht erhalten.
Des Weiteren würde ich Sie bitten Ihre Rechnung detailliert aufzuführen.
Welche Auslagen in Höhe 34,10 € hatten Sie?
Wer verlangt 135,27 € für welche Leistung?
Bei ordentlicher Rechnungsstellung bestätige ich hiermit Zahlungswilligkeit.
Prinzipiell möchte ich noch anmerken, dass ich mit Ihrer gezeigten Leistung durchweg unzufrieden bin.
-Beratung und Aufklärung über die auf mich zukommenden Kosten
-Rechnung 4 mal so hoch,, wie beim ersten Beratungsgespräch in Aussicht gestellt
( böse Zungen könnten behaupten, dass Sie mich arglistig getäuscht haben )
-Ihr Nichterscheinen am Verhandlungstag
-skandlös mangelhafte Information des Erstzanwaltes ( wusste ja reinweg gar nichts über meinen Fall )
Bis zum heutigen Tag weiß ich ja nicht einmal, wo die Beklagte wohnt.
Rechnungen kommen aber regelmäßig
Anmerkung: Wenn ich , als selbständiger Handwerker so dilletantisch meine Arbeit verrichten würde, wäre ich wahrscheinlich schon lange arbeitslos. Anwälte werden aber leider nicht nach ihrer Leistung, sondern nach Streitwert bezahlt.
Was für eine Welt?????
Hatte einen jahrelange Rechtsstreit, der durch Vergleich besiegelt wurde.
Habe bis heute (3 Jahre später) immer noch nicht ein Cent.
Nun will ich meinem Anwalt mal wenigsten sagen was er für eine Pfeife er ist.
Für Anregungen bin ich sehr dankbar.
Hier nun mein erster Vorabentwurf:
Anbei sende ich Ihnen Ihr Schreiben vom 16.09.2004 zurück.
Prinzipiell kann ich keine Rechnungskopien begleichen.
Das Original habe ich leider nicht erhalten.
Des Weiteren würde ich Sie bitten Ihre Rechnung detailliert aufzuführen.
Welche Auslagen in Höhe 34,10 € hatten Sie?
Wer verlangt 135,27 € für welche Leistung?
Bei ordentlicher Rechnungsstellung bestätige ich hiermit Zahlungswilligkeit.
Prinzipiell möchte ich noch anmerken, dass ich mit Ihrer gezeigten Leistung durchweg unzufrieden bin.
-Beratung und Aufklärung über die auf mich zukommenden Kosten
-Rechnung 4 mal so hoch,, wie beim ersten Beratungsgespräch in Aussicht gestellt
( böse Zungen könnten behaupten, dass Sie mich arglistig getäuscht haben )
-Ihr Nichterscheinen am Verhandlungstag
-skandlös mangelhafte Information des Erstzanwaltes ( wusste ja reinweg gar nichts über meinen Fall )
Bis zum heutigen Tag weiß ich ja nicht einmal, wo die Beklagte wohnt.
Rechnungen kommen aber regelmäßig
Anmerkung: Wenn ich , als selbständiger Handwerker so dilletantisch meine Arbeit verrichten würde, wäre ich wahrscheinlich schon lange arbeitslos. Anwälte werden aber leider nicht nach ihrer Leistung, sondern nach Streitwert bezahlt.
Was für eine Welt?????
Ich fürchte du usst da ein paar passagen rausnehmen + NUR SACHLICH reagieren --den letzen satz >ANMERKUNG"! würde ich überhaupt weglassen!DAs mit den bösen zungen ebenfalls!
DEnn wen er so ist wie du ihn beschreibst , würden diese sätze auch nix ändern + dir nur schaden!
Sorry --aber so denk ich drüber
DEnn wen er so ist wie du ihn beschreibst , würden diese sätze auch nix ändern + dir nur schaden!
Sorry --aber so denk ich drüber
Richtig so.
Du musst dieser Flachpfeife die Zähne zeigen.
Du bist derjenige der ihn füttert.
Du musst dieser Flachpfeife die Zähne zeigen.
Du bist derjenige der ihn füttert.
#1,
war wohl nicht lukrativ genug.
war wohl nicht lukrativ genug.
...
Da der Wunsch aufkam diesen thread wieder zu aktivieren wollt ich mitteilen, dass Sie nun iweder diskutieren können.
Viel Spaß
Pascal Heinze
Viel Spaß
Pascal Heinze
!
Dieser Beitrag wurde moderiert.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.997.122 von Advokatus am 23.02.10 20:09:10Zitat:
Doch die 343 Klagen, die die KWAG und ihre Vorgängerkanzlei KTAG im Namen von Anlegern gegen Biederstein eingereicht haben, wurden ohne Ausnahme abgewiesen. Und zwar nicht nur von einem einzigen Richter, sondern von verschiedenen Senaten des Landgerichts München I. Auf die Berufungen, die die Klägeranwälte wie am laufenden Band einlegten, reagierte das OLG München mit zahlreichen "Hinweisbeschlüssen", in denen die Richter zur Rücknahme der Berufung rieten – bisher in mehr als 100 Fällen.
Zitat:
Einen Hinweis darauf, dass Anwalt Arendts mit einer einzigen Ausnahme, alle in den letzten 10 Jahren von ihm gegen die Icon-Fonds und deren Verantwortliche angestrengten Prozesse verloren und seine Mandanten damit eine Menge Geld gekostet hat, sucht man in den Verlautbarungen aus dem Hause Gerlach allerdings vergeblich.
Zu solchen Fällen gibt es bereits einschlägige Rechtsprechung, welche für die von solchen bornierten und/oder geldgierigen Rechtsanwälten geschädigten Ex-Mandanten sicherlich von Interesse sein dürfte.
Verschweigt ein Anwalt gegenüber seinem Mandanten nämlich, dass er schon mehrere ähnlich gelagerte oder gar tatsächliche Parallelfälle (gleicher Gegner, gleiche Anspruchsgrundlage) vergeigt hat, macht er sich schadensersatzpflichtig.
"Der um eine Beratung ersuchte Rechtsanwalt ist zu einer umfassenden Belehrung seines Auftraggebers verpflichtet. Er muss den Sachverhalt daraufhin prüfen, ob er geeignet ist, den vom Auftraggeber erstrebten Erfolg herbeizuführen. Dies setzt die Kenntnis der einschlägigen Rechtsnormen voraus; aber auch einschlägige Rechtsprechung ist auszuwerten. Sodann muss der Rechtsanwalt den Mandanten zutreffend beraten, damit dieser eine eigenverantwortliche Entscheidung treffen kann, ob er seine Rechte wahrnehmen oder verteidigen will. Insbesondere über das Prozessrisiko muss der Mandant möglichst genau aufgeklärt werden. Bei der Frage der richtigen oder fehlerhaften anwaltlichen Beratung kommt es nicht darauf an, ob für die Prognose des Prozessrisikos ein Präjudiz vorlag oder nicht. Auch ohne dies kann eine anhand des Gesetzes, aufgrund allgemeiner Rechtssätze sowie der rechtswissenschaftlichen Methoden klar zu erfassende Rechtslage dazu führen, dass der beauftragte Rechtsanwalt die Erfolgsaussichten der Prozessführung nicht positiv darstellen darf.
Der Schadensersatzanspruch wegen einer schuldhaften Verletzung der Beratungspflichten umfasst die nutzlos aufgewendeten Kosten der Prozessführung.
Der Vergütungsanspruch aus einem Anwaltsdienstvertrag entsteht auch dann, wenn die Dienstleistung in ihrer Qualität beeinträchtigt gewesen ist. Eine Kürzung oder der Wegffall des Honorars kommt gemäß § 628 Abs. 1 BGB in Betracht. Im Übrigen ist eine Aufrechnung des anwaltlichen Vergütungsanspruchs mit dem Schadensersatzanspruch des Mandanten erforderlich."
[Urteil des OLG Koblenz vom 12.06.2006 , Aktenzeichen 12 U 315/05]
Quellenangabe:
Dieser, wie auch der vorstehende Beitrag, entstammt dem Forum der Webseite "Mein Parteibuch".
http://www.mein-parteibuch.com/forum/t/anlegeranwaelte---nie…
Doch die 343 Klagen, die die KWAG und ihre Vorgängerkanzlei KTAG im Namen von Anlegern gegen Biederstein eingereicht haben, wurden ohne Ausnahme abgewiesen. Und zwar nicht nur von einem einzigen Richter, sondern von verschiedenen Senaten des Landgerichts München I. Auf die Berufungen, die die Klägeranwälte wie am laufenden Band einlegten, reagierte das OLG München mit zahlreichen "Hinweisbeschlüssen", in denen die Richter zur Rücknahme der Berufung rieten – bisher in mehr als 100 Fällen.
Zitat:
Einen Hinweis darauf, dass Anwalt Arendts mit einer einzigen Ausnahme, alle in den letzten 10 Jahren von ihm gegen die Icon-Fonds und deren Verantwortliche angestrengten Prozesse verloren und seine Mandanten damit eine Menge Geld gekostet hat, sucht man in den Verlautbarungen aus dem Hause Gerlach allerdings vergeblich.
Zu solchen Fällen gibt es bereits einschlägige Rechtsprechung, welche für die von solchen bornierten und/oder geldgierigen Rechtsanwälten geschädigten Ex-Mandanten sicherlich von Interesse sein dürfte.
Verschweigt ein Anwalt gegenüber seinem Mandanten nämlich, dass er schon mehrere ähnlich gelagerte oder gar tatsächliche Parallelfälle (gleicher Gegner, gleiche Anspruchsgrundlage) vergeigt hat, macht er sich schadensersatzpflichtig.
"Der um eine Beratung ersuchte Rechtsanwalt ist zu einer umfassenden Belehrung seines Auftraggebers verpflichtet. Er muss den Sachverhalt daraufhin prüfen, ob er geeignet ist, den vom Auftraggeber erstrebten Erfolg herbeizuführen. Dies setzt die Kenntnis der einschlägigen Rechtsnormen voraus; aber auch einschlägige Rechtsprechung ist auszuwerten. Sodann muss der Rechtsanwalt den Mandanten zutreffend beraten, damit dieser eine eigenverantwortliche Entscheidung treffen kann, ob er seine Rechte wahrnehmen oder verteidigen will. Insbesondere über das Prozessrisiko muss der Mandant möglichst genau aufgeklärt werden. Bei der Frage der richtigen oder fehlerhaften anwaltlichen Beratung kommt es nicht darauf an, ob für die Prognose des Prozessrisikos ein Präjudiz vorlag oder nicht. Auch ohne dies kann eine anhand des Gesetzes, aufgrund allgemeiner Rechtssätze sowie der rechtswissenschaftlichen Methoden klar zu erfassende Rechtslage dazu führen, dass der beauftragte Rechtsanwalt die Erfolgsaussichten der Prozessführung nicht positiv darstellen darf.
Der Schadensersatzanspruch wegen einer schuldhaften Verletzung der Beratungspflichten umfasst die nutzlos aufgewendeten Kosten der Prozessführung.
Der Vergütungsanspruch aus einem Anwaltsdienstvertrag entsteht auch dann, wenn die Dienstleistung in ihrer Qualität beeinträchtigt gewesen ist. Eine Kürzung oder der Wegffall des Honorars kommt gemäß § 628 Abs. 1 BGB in Betracht. Im Übrigen ist eine Aufrechnung des anwaltlichen Vergütungsanspruchs mit dem Schadensersatzanspruch des Mandanten erforderlich."
[Urteil des OLG Koblenz vom 12.06.2006 , Aktenzeichen 12 U 315/05]
Quellenangabe:
Dieser, wie auch der vorstehende Beitrag, entstammt dem Forum der Webseite "Mein Parteibuch".
http://www.mein-parteibuch.com/forum/t/anlegeranwaelte---nie…
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.997.122 von Advokatus am 23.02.10 20:09:10Herr Kollege,
zu diesem Thema gibt es auch bereits höchstrichterliche Rechtsprechung:
Ist die Klage oder die Verteidigung gegen eine Klage aussichtslos, muß der Anwalt wegen des Kostenrisikos von der Klageerhebung eindeutig abraten.
(BGH, IX ZR 52/02)
Wenn sich das allerdings unter den von "Anlegeranwälten" geschädigten Anlegern irgendwann herumsprechen sollte, könnte dies zu einer weiteren juristischen Spezies führen, den "Anlegeranwalts-Anwälten", die sich darauf spezialisieren, "Anlegeranwalts-Kanzleien" wg. aussichtsloser Serienklagen auf Schadenersatz zu verklagen.
Nur eine Anwalts-Evolutionstheorie, gewiss ...
Quellenangabe:
Dieser, wie auch die beiden vorstehenden Beiträge, entstammt dem Forum der Webseite "Mein Parteibuch" und wurden lediglich - da zum Thema "Anwälte" passend - hierher kopiert.
http://www.mein-parteibuch.com/forum/t/anlegeranwaelte---nie…
zu diesem Thema gibt es auch bereits höchstrichterliche Rechtsprechung:
Ist die Klage oder die Verteidigung gegen eine Klage aussichtslos, muß der Anwalt wegen des Kostenrisikos von der Klageerhebung eindeutig abraten.
(BGH, IX ZR 52/02)
Wenn sich das allerdings unter den von "Anlegeranwälten" geschädigten Anlegern irgendwann herumsprechen sollte, könnte dies zu einer weiteren juristischen Spezies führen, den "Anlegeranwalts-Anwälten", die sich darauf spezialisieren, "Anlegeranwalts-Kanzleien" wg. aussichtsloser Serienklagen auf Schadenersatz zu verklagen.
Nur eine Anwalts-Evolutionstheorie, gewiss ...
Quellenangabe:
Dieser, wie auch die beiden vorstehenden Beiträge, entstammt dem Forum der Webseite "Mein Parteibuch" und wurden lediglich - da zum Thema "Anwälte" passend - hierher kopiert.
http://www.mein-parteibuch.com/forum/t/anlegeranwaelte---nie…
Die anlegerfeindlichen Urteile des OLG München sind nunmehr in der Revision beim BGH angelangt und werden dort eines nach dem anderen aufgehoben. Siehe z.B. Urteil BGH vom 11. Februar 2010 -III ZR 10/09-.
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Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Unterstellungen ohne Belege
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Wie viele Anwälte sitzen eigentlich im Bundestag ?
KP
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